De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Lass dich nicht verrückt machen.In der Klageschrift steht auch: Für den Fall der Fristsäumnis oder des Anerkenntnisses wird beantragt, die Beklagtenpatei durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zur Zahlung zu verurteilen.
Das ist ein weiteres Druckmittel.
Die Wörter Fristversäumnis oder Anerkennung sagen doch das es möglich ist das man verurteilt wird.Das ist ganz normal im deutschen Rechtssystem.
Allgemein:
Sollte es zu einer Verhandlung kommen,und du gehst nicht hin,dann wurde der Termin versäumt und es ergeht ein Versäumnisurteil.
Gehst du zu einer Verhandlung und erkennst die Schuld an,dann ergeht ein Anerkennungsurteil.
Gehst du zu einer Verhandlung und du wehrst dich fachlich,dann entscheidet der Richter ob eine Zahlungspflicht besteht.
Ps.
Ich kann dir auch ein Klageentwurf schicken.