Abzocke von Frank D. - **M Media GmbH

Ralle

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Wieso wurde das Thema geschlossen?
Und hat hier schon jemand Erfahrung wie hartnäckig FD wirklich ist? sprich weiß jemand wieviele mahnungen and einen verschickt werden?
 

HH-Deern

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ich weiß es nicht habe aber die allerletzte mahnung bekommen. von daher geht es wohl ab 23. an ein Inkassounternehmen. ab und an soll er angeblich wahllos leute rauspicken und vereinzelt mahnbescheide schicken. das ist aber alles nur hören sagen. abwarten würd ich sagen und überraschen lassen :)
 

Ralle

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Ja die "allerletzte" Mahnung habe ich auch bekommen. schickt dann das inkassounternehmen weitere mahnungen und dann kommt eventuell der mahnbescheid?
oder kommt dann direkt der mahnbescheid?, der ja aber eigentlich nix mit dem inkasso zu tun hat....naja ich hatte eigentlich gehofft, dass irgendein betroffener der das schon hinter sich hat etwas genauer den ablauf schildern kann. aber dann lass ich mich einfach mal überraschen.
 

xAbgezockterx

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ja...hab auch eine "letzte" mahnung erhalten...und absolut cool: die im schreiben vom 09.09 bereits erhobene mahngebühr von 9 eupos hat sich in luft aufgelöst, da auf den betrag von 141 euro inkl. erster mahngebühr... trotz erneuten 9 eupos mahngebühr lediglich 16 cent verzugszins aufgeschlagen wurden....141,16 euro hätte F/D im aktuellen schreiben vom 16.09 gerne von mir...dieser kleine schlingel!

hab das bereits auch in einem anderem post gelesen...schickt aber mehr wenn mans selber schwarz auf weiß hat.....

auch kurios...mein rückschein hat mich inzwischen wieder erreicht....die unterschrift von dem typ der den brief entgegengenommen hat... ein schwungvolles, nichtssagendes häckchen...ist das zu glauben?
 
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Lorimbas

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Moin da ist er wieder :)
gestern sollte Zahltag der letzten Mahnung sein.
Heute im Postkasten welche Überraschung Deutsche Zentral Inkasso, es sind nun schon 193,67 €, die scheinen wohl nebenan zu wohnen da es so schnell ging.

Naja ich mache das was sie in Akte 11 gesagt haben und abwarten.

Eine Frage habe ich nur, es ist ja so ein schreiben vom Amtsgericht Gemünden a. Main dabei. Wo oder wie kann man erkennen das es kein echtes Urteil ist, bzw ein gewolltes Urteil?
 

schnippewippe

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Moin da ist er wieder :)

Eine Frage habe ich nur, es ist ja so ein schreiben vom Amtsgericht Gemünden a. Main dabei. Wo oder wie kann man erkennen das es kein echtes Urteil ist, bzw ein gewolltes Urteil?
Das ist leider kaum noch möglich. Da man die Begründung des Kunden , mit der er sich gegen die Klage wehrte, nicht mehr mit einstellt. Früher konnte man da eine Menge draus erkennen.
Ob es ein echtes Urteil Ist ? Beide eingestellten Urteile haben keinen Stempel vom Gericht. Wenn ich betroffen wäre , würde ich beim Gericht anfragen ob das Urteil echt ist.
Vielleicht kommt dann wie schon mal wo anders , wieder eine kurze Berichterstattung vom Gericht.
Da wurde am Ende mitgeteilt, dass """"""" Jeder Fall ein Einzelfall ist """""" . Also wenn A verliert kann B gewinnen.
 
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xAbgezockterx

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soo...erneute mahnung vom 23.09....diese hab ich nun von der deutschen zentral inkasso erhalten...und jetzt wirds langsam teuer:0) 193,67 euro...mit dem angebot der ratenzahlung um weiterem ärger aus dem weg zu gehen...beiliegend ein kopiertes "urteil" vom amtsgericht gmünden am main (Az. 17 C 371/11)... zugunsten herrn F/D..dieses "urteil" gesprochen am 09.09 wirkt auf mich wie ne fälschung...zb. fehlen jegliche unterschriften...sieht aus wie zusammenkopiert und selbst verfasst...

ich überlege nun nochmals so eine musterwiederspruchserklärung per einschreiben und rückschein an jeweils die deutsche zentral inkasso und die paid content zu schicken... macht das sinn?
 

xAbgezockterx

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oh ich hab grad im e-mail fach gesehen das der "kundensupport" von der mitwohnzentrale-24.de meine wiederrufserklärung registriert hat....mich aber darauf aufmerksam macht, dass mein musterbrief hier nicht zutrifft...
 

schnippewippe

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Ha-ha-ha-ha-

Dazu habe ich doch eben im anderen Thema was eingestellt.

Auch wenn ich hier oft den Eindruck habe, dass User sich lange Berichte gar nicht durchlesen, gebe ich die Hoffnung nicht auf. :whistle:


Musterschreiben trifft bei Paid Content GmbH nicht den Nerv

Zuerst geht es in dem Bericht darum ,dass die Firma den Musterbrief nicht anerkennt.

Die Zitate sind aus dem Text von""" Erstellt von Robert Groh***n wissenschaftlicher Mitarbeiter bei WK LEGAL ...................
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie haben durch Ihre vollständige Registrierung einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Bitte beachten Sie dass Ihr Musterbrief hier nicht zutrifft.“
Wenig später in den Ausführungen erfolgt ein Hinweis auf die Urteilssammlung der Internetseite der Deutschen Zentral Inkasso GmbH.

Dieses Verhalten entpuppt sich als ein Paradebeispiel für das Geschäftsmodell solcher Unternehmen, welches auf die Unerfahrenheit der Internetuser ausgelegt ist und mit deren Ängsten hinsichtlich eines Prozessverlustes spielt.

Nach unserer Einschätzung halten die Verträge der Paid Content GmbH, einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zum einen dürfte nicht hinreichend auf die Entgeltlichkeit der Leistung hingewiesen worden sein und zum anderen sind die Klauseln in § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Grund der äußeren Erscheinung des Angebotes überraschend und somit als unwirksam anzusehen.

Der Hinweis, auf die für den Unternehmer günstigen Gerichtsentscheidungen in einem ähnlich gelagerten oder gleichlautenden Fall, ist mittlerweile trauriger Alltag. Davon sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen. Hier soll Ihnen ein gesteigertes Prozessrisiko suggeriert werden, welches de facto nicht existent ist. Zum einen sind mehrere Möglichkeiten denkbar ein solches positives Urteil zu erlangen. Genannt seien hier nur Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile, bei denen nicht in der Sache entschieden wird. Zum anderen sind die angeführten Entscheidungen zumeist Amtsgerichtsentscheidungen, die für andere Gerichte keinerlei bindende Wirkung entfalten und sich somit in keiner Weise auf andere Prozesse auswirken. Sie bilden auch nicht die allgemeine Tendenz in der Rechtsprechung ab. Vielmehr stehen ihnen andere Gerichtsentscheidungen teils höherrangiger Gerichte gegenüber, die das Vorgehen solcher Unternehmen aburteilen.

Der Widerstand gegen die Zahlungsaufforderung oder ein Mahnschreiben mit dem Musterbrief war daher berechtigt und geboten. Sie geben an, sich nicht an den Vertrag gebunden zu fühlen, was Ihre Position – sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen – deutlich verbessert. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.............................
Da ja beide Themen die gleiche Sache ist. Trifft das hier ja auch zu .
 
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xAbgezockterx

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ich muß mich auch bedanken, da mir deine postings bzw das bild deines hundes in verbindung mit deinen hilfreichen infos bezüglich dieses garstigen themas gerade in den ersten stunden enorm mut gemacht haben....

dieser dank geht an alle user die an diesem thema schreiben!


mfg.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nochmal das Urteil vom OLG Frankfurt/Main
Dieses fällte zwar nicht selbst ein Urteil, gab dem Landgericht aber in einer ausführlichen Stellungnahme mit auf den Weg, dass die Taten der beiden rechtlich als Betrug zu werten seien.
Quelle&mehr: KLaw
Und hier nochmal ein Bericht von WDR-Markt
Zu beachten,Kommentar Verbraucherzentrale und vom Professor.
 

user

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Yuhuu Frankyboy hat mich noch nicht vergessen .. hätte mir auch wirklich das Herz gebrochen :>
Heute kam hier auch ein Inkassoschreiben im Auftrag von P.C.GmbH an.
Wirklich gut find ich dabei das Timing, da ich noch genau 2 Tage Zeit hätte zu zahlen :D
Dass das alles ziemlicher Schwarrn ist steht ja fest, aber auf was müsste ich denn antworten?
 

Lorimbas

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Hallo ich bin auch wieder da.

Heute kam wieder ein Schreiben der D.Z. Inkasso mit dem Hinweis der letzten Möglichkeit meine Schuld zu begleichen.

Anders als in den anderen schreiben steht diesmal dabei. .... Ihr Inkassovorgang wurde für das gerichtiliche Klagevergahren vorgesehen. sie haben nun die LETZTE MÖGLICHKEIT, Ihre Schulden auszugleichen!

Außerdem ist ein Entfurf eine Klageschrift gegen mich dabei.

Nun wird der Lori wieder ganz schön nervös und die Frage ist weiter nichts machen oder doch reagieren.

In der Klageschrift steht auch: Für den Fall der Fristsäumnis oder des Anerkenntnisses wird beantragt, die Beklagtenpatei durch Versäumnisurteil oder Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung zur Zahlung zu verurteilen.

Soll das heißen das ich nicht einmal zum Gericht muß und die mich einfach so verdonnern können zu zahlen?
 
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