Wenig später in den Ausführungen erfolgt ein Hinweis auf die Urteilssammlung der Internetseite der Deutschen Zentral Inkasso GmbH.
Dieses Verhalten entpuppt sich als ein Paradebeispiel für das Geschäftsmodell solcher Unternehmen, welches auf die Unerfahrenheit der Internetuser ausgelegt ist und mit deren Ängsten hinsichtlich eines Prozessverlustes spielt.
Nach unserer Einschätzung halten die Verträge der Paid Content GmbH, einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Zum einen dürfte nicht hinreichend auf die Entgeltlichkeit der Leistung hingewiesen worden sein und zum anderen sind die Klauseln in § 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Grund der äußeren Erscheinung des Angebotes überraschend und somit als unwirksam anzusehen.
Der Hinweis, auf die für den Unternehmer günstigen Gerichtsentscheidungen in einem ähnlich gelagerten oder gleichlautenden Fall, ist mittlerweile trauriger Alltag. Davon sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen. Hier soll Ihnen ein gesteigertes Prozessrisiko suggeriert werden, welches de facto nicht existent ist. Zum einen sind mehrere Möglichkeiten denkbar ein solches positives Urteil zu erlangen. Genannt seien hier nur Anerkenntnis- oder Versäumnisurteile, bei denen nicht in der Sache entschieden wird. Zum anderen sind die angeführten Entscheidungen zumeist Amtsgerichtsentscheidungen, die für andere Gerichte keinerlei bindende Wirkung entfalten und sich somit in keiner Weise auf andere Prozesse auswirken. Sie bilden auch nicht die allgemeine Tendenz in der Rechtsprechung ab. Vielmehr stehen ihnen andere Gerichtsentscheidungen teils höherrangiger Gerichte gegenüber, die das Vorgehen solcher Unternehmen aburteilen.
Der Widerstand gegen die Zahlungsaufforderung oder ein Mahnschreiben mit dem Musterbrief war daher berechtigt und geboten. Sie geben an, sich nicht an den Vertrag gebunden zu fühlen, was Ihre Position – sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen – deutlich verbessert. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.............................