Download-Service.de - Content4U GmbH

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hatte Content4U eine saftige E-Mail geschickt, aht aber nix gebracht. Soll ich einfach alles ignorieren??????
Ihr seid ja lustig:) jetzt weiss ich ja garnicht mehr was ich machen soll....!
:whistle: Ich vermute du hast bei denen eh nur falsche Daten hinterlassen.
Dann reicht das erst einmal mit der eMail.(obwohl;eMail hat keine Beweiskraft)
Was soll noch gross kommen nach Post von Inkassofirma!?
Da kannst du einen drauf lassen...weitere Post von denen.Mit den üblichen Drohungen,vermutlich auch mit "Beispielurteilen" die das "richtige"Verhalten der Abo-Fallenbetreiber bezeugen sollen.
 

schnippewippe

New member
??Was hat die Anzahl der Anzeigen mit "öffentliches Interesse" zu tun?
Wir unterscheiden..
1.)Strafanzeige
2.)Strafantrag
Dann habe ich da wohl eine falsche Vorstellung was das öffentliche Interesse betrifft.
Im Strafgesetzbuch (Deutschland) sind Delikte ausgewiesen, die außer auf Antrag auch bei Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses verfolgt werden können.
Das sagte mir , wenn 1000sende von Betroffene Anzeige erstatten ein besonderes öffentliche Interesse vorliegt.:sad: und das öffentliche Interesse auch dementsprechend höher zu bewerten ist.

opendownload.de - Die Beamten sehen in der Seite bislang keine Irreführung und deshalb kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.
Das obwohl Tausende darauf reingefallen sind :sad:
Nach herrschender Ansicht ist das besondere öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft. Diese Ermessensentscheidung soll der Überprüfung durch das Gericht entzogen sein. Da die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens ist, könnte also noch in der Revisionsinstanz das besondere öffentliche Interesse bejaht oder auch verneint werden, was zum Konflikt mit § 156 StPO führt.
Etwa 1000 Anzeigen gegen das berüchtigte Angebot opendownload.de gingen bei der Staatsanwaltschaft Mannheim in den vergangenen Monaten ein – dort unterhält die zugehörige britische Firma Content Services Ltd. ihre deutsche Filiale. Doch die Beamten sehen in der Seite bislang keine Irreführung und deshalb kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung.

In Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft immerhin die Fälle von etwa 1000 Opfern der Firmen Go Web Ltd. und Online Content Ltd. der 27. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt vorgelegt. Der Vorwurf: Verschleierung von Preisangaben und gewerbsmäßiger Betrug. Beide Unternehmen betreiben rund 70 einschlägig bekannte Websites. Der zuständige Richter lehnte die Eröffnung eines Verfahrens ab. Die Staatsanwaltschaft will dagegen nun Rechtsmittel einlegen. .......................der Link dazu
Neben Opendownload.de gehört MegaDownloads.net zu den großen Freeware-Abzockern im Lande. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Konten der Firma eingefroren und sucht weitere Geschädigte als Zeugen.........................
Die Geschäftspraktiken von MegaDwonloads gehen nach Angaben vieler Nutzer noch ein wenig über die von OpenDownload hinaus. Scheinbar versendet MegaDownloads bzw. deren für die Zahlungsabwicklung beauftragtes Unternehmen, die L&H GmbH, Rechnungen an Nutzer, die die Seite nicht einmal besucht haben.
der link dazu
Rechnungen an Nutzer, die die Seite nicht einmal besucht haben.
Selbst das geht oft unter oder wird von anderen Staatsanwaltschaften angezweifelt.
Beispiel: Der User hat sich nicht angemeldet ! Die IP-Adresse stimmt nicht.
Woher die Abzocker oft ihre Daten bekommen wissen wir ja.
Staatsanwaltschaft: Man kann sich ja auch von unterwegs ( Urlaub ) angemeldet haben.

Oberstaatsanwalt Wilhelm Moellers, Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften: „Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir.“ So würde derzeit ein Sammelverfahren wegen Betrugs gegen einschlägige Onlinebetreiber vorbereitet........................
Die Ansage aus Hamburg könnte da ein Zeichen sein, dass sich vielleicht eine Änderung anbahnt.
.........Link
Die Ansage aus Hamburg könnte da ein Zeichen sein, dass sich vielleicht eine Änderung anbahnt.
Wollen wir hoffen, dass es wirklich eine Änderung zu Gunsten der Betroffenen geben wird.
Das die Staatsanwaltschaften und die Richter aufhören so unterschiedliche Meinungen zu haben.


Vielleicht sollte ich es anders schreiben.
Wenn keiner sich wehrt und Anzeige erstattet, liegt auch kein Interesse in der Bevölkerung für eine Strafverfolgung vor.
 
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ps2delphin

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Hallo
Hab im April wohl Antivir bei Download-service runtergeladen. Sicher bin ich mir da nicht mehr. Lange her. Habe nun schon meine 2. Mahnung per E-mail erhalten. Mit der Post ist sie auch schon angekommen und sie Drohen mir mit Inkasso und Schufa Eintrag. Können die das denn so ohne weiteres? Und wenn ja, wie soll ich mich verhalten?

Vielen Dank
 

schnippewippe

New member
Die Abzocker dürfen keinen Schufaeintrag machen.
Drohung mit Schufa - Eintrag durch Abo-Abzocker ist unzulässig

Abo-Abzocker im Internet drohen bei nicht bezahlten Entgelten gerne mit einem Eintrag in der Finanzauskunftei Schufa. Zu Unrecht, wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Dienstag erklärte.

Die Androhung in ein Schuldnerverzeichnis bei einer bestrittenen Forderung sei rechtswidrig, das habe das Amtsgericht Halle mit Beschluss vom 9. Dezember (AZ 105 C 4636/09) bestätigt, teilte die Organisation mit. Das Gericht untersagte nach Angaben der Konsumentenschützer der Firma IContent einen negativen Schufa-Eintrag gegen eine Verbraucherin zu veranlassen, die sich gegen die Bezahlung der Rechnung zur Wehr setzte..............mehr im link
Hier im Video wird erklärt was man machen kann wenn man reingefallen ist.
ZDF WISO - Der Wiso-Tipp: Abo-Fallen im Netz
Die Verbraucherzentralen teilen mit , vorsorglich einmal schreiben.
Dann erst wieder wenn ein Mahnbescheid kommen sollte. Aber das kam schon lange nicht mehr vor.
 

nautilex

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Sabine!
nicht beachten. Du hast keinen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Du hast keine Leistungen oder Produkte bezogen.
Also musst du nichts bezahlen, auch wenn eine Inkassofirma den Abzockversuch übernimmt!
nautilex
 

schnippewippe

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Hier ist ein toller Bericht eingestellt worden.

Horch ich komm’ von hinten rein, Hollahi, Hollaho!
4. November 2010 | Autor: Freches Recht

Für die Bearbeitung eines Bildes wollten wir uns den Gimp 2, eine bekanntermaßen kostenlose Software herunterladen. Als erster Schritt wird eine Suchmaschine eingeschaltet, in unserem Fall war es die auf Firefox vorinstallierte Tante Google, dann werden die entsprechenden Suchbegriffe eingegeben und siehe da, wer taucht denn da rechts unter den bezahlten Anzeigen auf:
 

Delicious

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Hallo,

ich habe das selbe Problem. Ich habe ich nichts runtergelden, doch vor einigen Monaten habe ich bereits die erste Mahnung per E-Mail erhalten. Darauf folgten weitere, auch per Post. Danach war ich bei der Polizei und habe Anzeige erstattet. Sie haben mir geraten auf jeden Fall nicht zu zahlen, was ich auch nicht gemacht habe. Jedoch habe ich heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erhalten, in dem steht, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, da "zu keinem Zeitpunkt eine Täuschungshandlung erflogte".

Was soll ich jetzt tun??

Soll ich noch einmal zur Polizei gehen?
 

schnippewippe

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Das die Staatsanwaltschaft es wieder einstellt, ist leider fast immer der Fall. Das betrifft das Strafrecht. Da aber irgendwo - wo auch immer die Kosten stehen ,begehen die Abzocker für die Staatsanwaltschaft keine Straftat.
Einmal hat eine Staatsanwaltschaft Klage bei Gericht eingereicht und wurde vom Richter abgeschmettert.
Eine andere Staatsanwaltschaft hatte vor gehabt Klage einzureichen. Was daraus geworden ist ????? Habe nie wieder was darüber gelesen.

Wenn der Kunde oder der Abzocker Klage bei Gericht einreicht ,ist es vor dem Zivilgericht. Da gelten andere Gesetze.

Also hat es wenig Erfolg noch einmal zur Polizei zu gehen.
Ich habe bei meiner Sache einmal an den Betreiber geschrieben . Fühlte mich besser danach. Aber da gehen die Meinungen weit auseinander.

Selbst wenn man nichts runtergeladen hat , die aber die IP - Adresse haben , meint die Staatsanwaltschaft , dann war es eben ein Anderer von diesen PC aus.

Wenn die IP - Adresse nicht stimmt, aber die Daten stimmen , hat man sich eben von unterwegs aus angemeldet.
 
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schnippewippe

New member
Auf ein Neues.
Content4U schlägt wieder zu
Angesichts der allgemeinen Schelte gegen Abofallen, der Auffassung des Amtsgerichtes Frankfurt, dass Abofallen gewerbsmäßiger Betrug seien und vor dem Hintergrund der gerade erfolgten Verhaftungen von Abofallenbetreibern (siehe vorheriger Artikel), mutet es geradezu grotesk an, dass doch tatsächlich weiterhin Betreiber von Abofallen versuchen, ihre angeblichen Forderungen einzutreiben.

So versucht aktuell die Content4U GmbH von einem Mandanten die Kosten für ein angeblich über die Webseite Download-Service.de abgeschlossenes Abo einzutreiben. Da sich der Mandant unsicher war, was zu tun ist, hat er sicherheitshalber uns mit der Prüfung beauftragt. Die Empfehlung für derartige Schreiben lautete klar: Ablage “P”!

Jetzt werden wir mit unserem Mandanten erörtern, ob das Nichtbestehen der Forderung nicht im Rahmen einer negativen Feststellungsklage geklärt werden sollte. Angesichts der Begleitumstände könnte das ein Selbstläufer werden.....................aus dem link
 

manuel

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Moiners, nun ist es mir auch passiert ! Vor ein paar Wochen habe ich mein Vista neu aufgesetzt und dann "ganz schnell" neueste Freeware runtergeladen. Leider auch von der im Betreff genannten Seite. Es waren Gimp und der Adobe Reader. Ich Hornochse habe den Hinweis nicht gelesen, dass es etwas kosten wird. Warum soll auch Open Source was kosten ? Normalerweise lade ich auch immer von Chip runter aber irgendwie stand diesmal diese Seite bei Google noch davor. Ich sehe schon ein gewisses Maß an Semiintelligenz bei mir ein, was die Sache angeht aber wenn ich hier so die Beiträge lese, dann scheint diese Abzocke, denn so empfinde ich es auch, nicht zu fruchten, wenn man nicht reagiert. Allerdings werde ich wohl das Musterschreiben zum Widerspruch auflegen. Grüße aus Kiel
 
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Dilldapp

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Auch ich habe von den Abzockern Post. Hier der Ablauf:
Am 16.11.2010 erhielt ich eine Zahlungsaufforderung der Content4U per email über 96 € und der Begründung, ich hätte mich am 18.10.2010 bei download-service.de, dem kostenpflichtigen Portal angemeldet. Da ich niemals mich irgendwo angemeldet habe und die Seite nicht bewusst aufgerufen hatte, legte ich per email gleich Widerspruch ein, auf den ich keine Reaktion bekam. Als Beweis wurde eine IP Adresse genannt, die zu einer anderen Region gehört und nichts mit meinem Wohnbezirk zu tun hat. Zur Überweisung war ein Konto bei der Sparkasse Olpe angegeben. Im Oktober hatte ich mal einen Treiber über Google gesucht und wurde auf verschiedene Seiten weitergeleitet, der Treiber war aber nicht zu finden und es wurde auch kein Download vorgenommen. Somit habe ich mich auch nirgends angemeldet. Am 2.12.2010 kam per email eine Zahlungserinnerung, der ich nochmals widersprach. Einen Tag später kam diese Zahlungserinnerung per Brief an meine Adresse. Woher haben sie meine Daten? Das ist mir ein Rätsel, die können sie sich nur unberechtigt verschafft haben, denn außer der Mailadresse gebe ich nie die Wohnadresse an. Wieder keine Reaktion.
Am 4.12.2010 Sparkasse Olpe per email über die Betrugsfirma informiert.
Antwort der Sparkasse, dass sie es zur Kenntnis nehmen, aber keine Informationen über evtl.
Maßnahmen geben.
Am 25.1.2011 „Letzte Mahnung“ erhalten mit Androhung Inkassobüro und Schufa Eintrag.
Das Überweisungskonto ist nun bei der Sparkasse Neubrandenburg-Demmin.
Nun eine email an Sparkasse Neubrandenburg-Demmin gesandt mit gleichem Text wie an
Sparkasse Olpe.
Am 26.1.2011 erstattete ich Betrugsanzeige bei der Polizei, die sehr widerwillig, aber schließlich doch aufgenommen wurde. Am 27.1.2011 erhielt ich 2 Briefe von Content4U mit dem gleichen Inhalt der email „Letzte Mahnung“, allerdings waren im 2.Brief Rechnungsnummer und Verwendungszweck völlig neu, so dass nun 2x zu zahlen wäre.
Bei den Briefen war auch jeweils ein ausgefüllter Überweisungsträger und ein Vordruck
für Ratenzahlung.
28.1.2011 Brief von Sparkasse Neubrandenburg-Demmin erhalten mit der Erläuterung, dass
dieses Konto bereits gesperrt wurde, aber durch Beschluss der Staatsanwaltschaft weitere zwei
Monate weitergeführt werden muss. Das ist ein tolles Rechtssystem was Betrüger fördert.
28.1.2011 Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein mit gleichem Inhalt des bereits
per email gesendeten Widerspruchs und dem Hinweis auf die bereits gestellte Strafanzeige.
2.2.2011 email von Content4U mit Bestätigung der Kündigung zum 18.10.2012, allerdings
nur für die Rechnungsnummer der ersten „Letzte Mahnung“. Für die andere Rechnungsnummer keinerlei Reaktion.
8.2.2011 Anruf von Polizei Erlensee, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft Darmstadt niedergeschlagen. Im Internet steht, dass über 7000 Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt vorliegen, aber nichts passiert. Das ist unsere Justiz. Betrüger können tun was sie wollen. Selbst Datenklau wird nicht verfolgt. Aber es ist ja auf anderen Gebieten nicht anders. Ich werde weiterhin nicht zahlen und notfalls einen Anwalt einschalten. Lieber zahle ich einen Anwalt als diesen Betrügern.
 

schnippewippe

New member
Alte Masche, neue Seiten
Nepper, Schlepper, Internet-Abzocker

Downloads, Hausaufgaben, Routenplaner: Wie man sich gegen betrügerische Online-Abonnements wehren kann.

Keine Frage, Gratissoftware ist eine feine Sache. Dass aber gratis noch lange nicht kostenlos sein muss, dafür sorgen Abzocker-Firmen, die die eigentlichen Freeware-Programme für teures Geld verkaufen wollen. Der Trick ist meist der gleiche. Auf der Suche nach OpenOffice, Adobe-Reader oder Avira-Schutzsoftware gerät man über Google gerne an Portale wie download-service.de Auf der Hauptseite ist der Hinweis, dass mit dem Herunterladen ein Zweijahres-Abonnement für acht Euro pro Monat zustande kommt, noch deutlich zu sehen. Diesen bekommt man aber später so deutlich nicht mehr zu Gesicht, weil man von Google aus direkt auf die Unterseiten der Download-Programme weitergeleitet wird.

Dort findet sich der Kostenhinweis nunmehr nur noch im Bonsaiformat wieder. Wer nun etwa im naiven Glauben auf Updates und Aktualisierungen seinen richtigen Namen eingibt, erlebt wenige Wochen später eine Überraschung, wenn eine Zahlungsaufforderung des Webseiten-Betreibers Content4u elektronisch ins Haus flattert. Zur Vermeidung von Mahnkosten wird die Begleichung der ersten Jahresrate von 96 Euro innerhalb von zehn Tagen gefordert..............weiter im link
 

schnippewippe

New member
Die Masche der Abo-Abzocker
Abofallen im Netz „Letzte Mahnung“ – Als die Aschaffenburgerin Karin H. den an ihren 12-jährigen Sohn adressierten Brief zum ersten Mal in den Händen hält, ist sie geschockt. 101 Euro soll Konstantin bezahlen - angeblich hat er sich auf der Internetseite Download-Service.de nachweislich für ein Dienstleistungsangebot eingetragen“ und dadurch ein Download-Abo für zwei Jahre abgeschlossen...................................................

.................Der 12-jährige Konstantin kann sich nicht daran erinnern, sich wissentlich auf einer Internetseite für ein kostenpflichtiges Download-Abo angemeldet zu haben. Er habe höchstens mal nach Material für ein Schul-Referat gesucht, erklärt er seiner Mutter...............................

......................Das Verfahren wurde eingestellt. Zwar stellte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg in ihrem Begründungsschreiben fest, dass „das Gesamtkonzept der Seite darauf ausgerichtet zu sein scheint, Nutzer zu verleiten, sich vermeintlich kostenfrei anzumelden, jedoch einen kostenpflichtigen Vertrag abzuschließen.“ Allerdings sei der Hinweis auf die Abo-Kosten „nicht derart versteckt, dass der Sachverhalt in den Bereich der Strafbarkeit hineinrückte.“

Dennoch lautet der eindringliche Hinweis von Verbraucherschützern, Polizei und Anwälten: „Auf keinen Fall zahlen.“ Auch wenn die Drohgebärden einschüchternd sind und immer neue Mahnungen ins Haus flattern – trotz zehntausender Abmahnungen und Inkasso-Schreiben haben die Abo-Abzocker bisher noch keinen säumigen Zahler vor Gericht gebracht. Stattdessen hört der ganze Spuk spätestens nach dem Schreiben des Inkasso-Büros oder eines Abmahnanwalts auf. Anwalt Michael Pfeffer weiß, warum: „Wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken will, kostet das Gebühren, und das wollen diese Leute nicht. Außerdem wollen sie gar kein Verfahren, in dem ihre Methoden auf den Prüfstand kommen.“

Pfeffer schätzt, dass dennoch etwa jede zehnte Rechung bezahlt wird. Entweder, weil sich die Betroffenen den folgenden Ärger mit Mahnungen und Anwälten ersparen wollen, oder weil sich manche doch auch in gewisser Weise „schuldig“ fühlen, weil sie den Preishinweis übersehen haben. Diese Einnahmen reichen offensichtlich aus, damit sich das Geschäft mit den Abo-Fallen lohnt....................Bericht im Zusammenhang im Link

oder weil sich manche doch auch in gewisser Weise „schuldig“ fühlen, weil sie den Preishinweis übersehen haben.

Das kann ich nur bestätigen. Ich musste bei meiner Schwester auch ganz schön lange reden. Sie meint heute noch, sie hätte sonst gezahlt. Hätte eben bessen aufpassen müssen. :mad:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und wieder ein positives Urteil;


Quelle&mehr: kanzlei-thomas-meier.de

Interessant auch dieses:
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil dem Trick mit kostenpflichtigen Abos für Freeware-Downloads eine Absage erteilt (Az. 29 C 2583/10). Im vorliegenden Fall klagte ein Betroffener gegen die Betreiber des Download-Portals download-service.de, die ihm für das Herunterladen eigentlich kostenloser Software ein Abonnement mit Kosten von insgesamt 192 Euro in Rechnung gestellt hatten. Dies sei jedoch trotz des gut sichtbaren Hinweises auf die entstehenden Kosten nicht zulässig – der Download gemeinhin frei verfügbarer Software lasse beim Nutzer den Eindruck eines kostenlosen Angebots entstehen, so die Richter.
Quelle&mehr: T-online.de
 
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