Scheint ja etwas eingeschlafen zu sein, der Thread. Hier mal der neuste Sachstand
46 IN 110/11 (k): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EuMedien GmbH, Eulenbusch 12, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 2642), vertr. d.: Jörg Rohde, als GF Fa. EuMedien GmbH, Oedemer Weg 69, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer) ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 13.03.2014, 11:00 Uhr, Saal 302, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs aus Insolvenzanfechtung gegen die eGENTIC GmbH, Oberliederbacher Weg 25, 65843 Sulzbach,
- die gerichtlichen Feststellung der Forderung gegen Jörg Rohde, Lüneburg, als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Lüneburg, 18.02.2014
und
46 IN 110/11 (k): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der EuMedien GmbH, Eulenbusch 12, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 2642), vertr. d.: Jörg Rohde, als GF Fa. EuMedien GmbH, Oedemer Weg 69, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer) ist auf Antrag des Insolvenzverwalters in der besonderen Gläubigerversammlung vom 07.01.2014 der Beschluss der Gläubigerversammlung hinsichtlich der verweigerten Zustimmung zur gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs aus Insolvenzanfechtung gegen die eGENTIC GmbH, Oberliederbacher Weg 25, 65843 Sulzbach, und zur gerichtlichen Feststellung der Forderung gegen Jörg Rohde, Lüneburg, als Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, gemäß § 78 Abs. 1 InsO aufgehoben worden.
Amtsgericht Lüneburg, 17.02.2014
Wie immer, erhält man als Gläubiger keinerlei Hinweis.