De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Nicht richtig.Ist es richtig, dass die ohne gerichtlichen Mahnbescheid keinen Schufaeintrag machen dürfen/können?
Seit April 2010 ist es möglich nach 2 erfolglosen Mahnungen wenn der Schuldner nicht auf die Mahnungen reagiert hat.
Siehe: bundesdatenschutzgesetz § 28a abs. 1 nr. 4d
Ps.
Der "Gläubiger" muss 1.) Mitglied der Schufa (Es gibt natürlich auch andere Auskunfteien) sein und er muss beweisen das er 2x gemahnt hat.