Firma ***** -Notruftafel

schnipselchen

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Mal ein kurzes Update: Soeben bekam ich Post von der Firma, dass sie wunschgemäß meinen Vertrag stornieren und weitere gegenseitige Ansprüche nicht bestehen. Heißt das, ich bin wirklich so schnell raus aus der Sache?? Das ist ja fast zu einfach!
 

schnipselchen

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Dank Dir! Ich hatte ja schon die Wahnvorstellung, dass die hier getarnt mitlesen und wissen, dass ich mich dagegen wehren werde :blink:
Ich habe diverse Beiträge von Geschädigten gelesen, die mit dieser Firma zu tun hatten und dass ich da so glimpflich herausgekommen bin, macht mich ja fast schon stutzig.

Und ich frage mich: Wie können solche Menschen Nachts eigentlich schlafen? Stürzen wissentlich so viele ins Unglück!
 

Sina

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Hallo ihr Lieben,

heute traf ich mich mit einer Frau A. W******* von der Firma J. aus Sinzig und wurde auch von ihr reingelegt. Ich bin noch eine Privatperson, da ich mein Geschäft erst zum Anfang nächsten Monat eröffne und erst noch anmelde. Sie ist durch Flyer von mir auf mich aufmerksam geworden die ich schon verteilt habe. Noch bin ich aber keine Gewerbetreibende. Wie gehe ich nun am besten vor? Polizei und Anwalt sind informiert.

Liebe Grüße Sina aus der Nähe Burg/Sachsen-Anhalt
 

Sina

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ja so hieß die Dame.

hereingelegt hat sie mich indem sie mir erzählte diese Notruftafeln werden mitfinanziert von den Gemeinden und auf dem Vertrag stehen nur 1500 Verteilungen. Nach Recherche weiß ich aber nun das diese Tafeln nie verschickt werden. Habe morgen Termin beim Anwalt wegen Wiederrufen des Vertrages. Ich bin noch eine Privatperson. Habe mein Geschäft noch nicht angemeldet. Sie ist durch einen Flyer auf mich aufmerksam geworden und dachte ich wäre schon selbständig.
 

Sina

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habe ja hier nun merhfach gelesen das selbständige nicht aus dem Vertrag herrauskommen. Wie ist das nun bei mir als Privatperson?

LG Sina
 

Krennz

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Doch, Auch selbständige kommen aus dem Vertrag raus. Wenn ich als Sebstständiger den Vertrag anfechte (119,120,123,142.1 BGB) komme ich da raus.

Als Verbraucher kann ich den Vertrag innerhalb 14 Tagen gemäss §§312,355 BGB anfechten, Bin ich nicht ausreichend, oder überhauptnicht über mein Widerrufsrecht aufgeklärt worden , habe ich ein Widerrufsrecht von 1 Monat bis unendlich. Hilfsweise kann ich auch als Verbraucdher, den Vertrag wie oben anfechten. Nur Kündigen kann ich und darf ich nicht.
 
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Sina

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vielen lieben Dank.

Habe andere neue Selbständige aus meiner Stadt angerufen und sie darüber informiert.

LG Sina
 

Isa

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Lang ist es her, seit ich auf diese Firma hereingefallen bin und noch immer werden Selbstständige mit den gleichen Phrasen hereingelegt. Und das kann man nicht nur hier, sondern auch in anderen Foren lesen. Wie hoch mag wohl die Dunkelziffer sein?
Irgendwann müssten doch mal alle Selbstständigen daran geglaubt haben, wenn man bedenkt wie viele Jahre diese Firma schon unterwegs ist.
Da werden doch wohl Listen geführt und jemand ist ständig auf der Suche nach neuen Opfern und muss dann wohl abgleichen, wer noch nicht hereingelegt wurde.
Offensichtlich ist es immer noch eine Minderheit, die aus dem Vertrag herauskommt, sonst könnten diese Leute nicht weiter agieren.
 

Krennz

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Aber Du kannst bestätigen, dass man mit den von mit genannten §§ und der darauf beruhenden Anfechtung des Vertrages auch als Geschäftsmann aus dem Vertrag rauskommt, denn darauf kommt es an.
 

Isa

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Also, ich kann leider nicht bestätigen, dass man so einfach aus dem Vertrag herauskommt. Bei mir war es jedenfalls so, dass ich den Schwindel erst gemerkt hatte, als einige Wochen später mehrere Rechnungen nacheinander ins Haus geflattert sind. Ich dachte zuerst an einen Irrtum und habe die Firma darauf aufmerksam gemacht, die aber meinte, das sei so schon in Ordnung laut meinem Vertrag. Ich habe mich darauf an einen Anwalt gewandt, der mir erklärte, er habe schon einige Leute aus diesen Verträgen rausgeholt.

In der Zwischenzeit war natürlich die Frist für den Widerruf abgelaufen. Vor Gericht wurde mir vorgehalten, dass ich nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt hätte. Am Ende der ganzen Geschichte musste ich zusätzlich viel Geld für Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen, weil die Firma gewonnen hatte. Ich war in den ersten Wochen nach Vertragsabschluss völlig ahnungslos, dass da etwas nicht stimmt. Ich habe mich nur gewundert, dass es solange dauert, bis man eine Auftragsbestätigung oder dergleichen erhält, da der Vertreter wegen baldigen Anzeigenschluss so gedrängt hatte. Das war natürlich alles Berechnung.

Im Laufe der Jahre habe ich mit vielen Leuten Kontakt gehabt, denen es genauso ging wie mir und die sich auch als Zeugen zur Verfügung gestellt hatten.

Ich persönlich habe nur von ganz wenigen Leuten gehört, die aus dem Vertrag herausgekommen sind, sie sind eher die Ausnahme. Wäre es nicht so, könnte diese Firma doch nicht so viele Jahre unbehelligt weitermachen. Bei mir ist es schon so viele Jahre her, aber die Phrasen der Vertreter sind bis heute Wort für Wort genau die gleichen geblieben. Es scheint also ein Erfolgsrezept zu sein. Und gäbe es mehr für die Firma verlorene Urteile, würden die sich sicher eine neue Masche einfallen lassen.
 

Krennz

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Also, ich weiss von den Verbraucherzentralen, besonders der VZHH und der VZNRW dass eine Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123 und 142.1 BGB jeden ungeqwollten Vertrag zu Falle bringt, da hier bekundet wird, dass es keine übereinstimmende Willenserklärung, die Grundlage jeden Vertrages ist, gibt. Da kann ein Vertreter solange quatschen wie er will.

Ich habe in älteren Foren, (Netzwelt-Verbraucherschutz, PC-Praxis-Forum) erfahren, dass die Vertreter oft genug nicht genehmigte Änderungen an den "Verträgen" vornehmen um sie "Wasserdicht" zu machen.

Dem Gericht muss ich dann auch einen Vorwurf machen. Als Gewerblicher habe ich kein Widerrufsrecht nach §§ 312,355 BGB. Ich hätte also die Verträge anfechten müssen, was Dein RA hätte wissen müssen. Weiss ich als einfacher Grosshandelskaufmannsgehilfe und interessierter Verbraucherschützer
 
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Isa

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Ja, ich hatte nicht nur den falschen Anwalt, sondern auch die falsche Richterin.
Der Anwalt hatte sich vor Gericht auch nicht besonders ins Zeug gelegt und die Richterin war damals gerade erst seit 14 Tagen im Amt.

Und der Vertreter, als einziger Zeuge, hat gelogen, dass sich die Balken biegen. Die Richterin meinte aber, dass sie ihm mehr glauben würde, als mir. Ich sei doch Geschäftsfrau, und die lässt sich nicht hereinlegen.

Man merkte schon, dass dieser "Zeuge" schon einige Gerichtsverhandlungen hinter sich hatte, bei der Show, die er da abgeliefert hatte. Der Anwalt besagter Firma ist mit allen Wassern gewaschen und hat den Dreh raus. Schließlich ist er der Schwager der Geschäftsführerin und somit sind sie ein eingespieltes Team.

Meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft war auch nicht von Erfolg gekrönt, man könnte dieser Firma kein Fehlverhalten vorwerfen.
 
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