Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

schnippewippe

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Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig


Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Die Berechnung sei nicht transparent genug................mehr im link
Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch eine Rekordneuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
Schade das es nicht näher erklärt wird. Sollte man mal im Auge behalten.
 
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schnippewippe

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AW:

Hier noch ein anderer Link. Da könnt ihr mal links auf der Seite sehen wie der Regelsatz berechnet wird. .

Das kann teuer werden! Die Bundesregierung muss die Regelsätze für alle 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger neu berechnen." Hartz-IV-Urteil Wer bekommt jetzt mehr Geld?

Bekommen Hartz-IV-Empfänger jetzt sofort mehr Geld?

Nein! Es ist noch nicht einmal klar, ob Hartz-IV-Empfänger am Ende überhaupt mehr Geld bekommen.

Denn: Die Richter kritisieren das Zustandekommen der Regelsätze – nicht deren Höhe.

Im Urteil heißt es: „Die Beträge erweisen sich im Ergebnis nicht als evident (Anm. d. Red.: klar auf der Hand liegend) unzureichend.“ Allerdings erwarten Experten bei veränderter Berechnung am Ende auch höhere Sätze, weil u. a. auch Kosten für Bildung, Freizeit etc. berücksichtigt werden müssten.

Bis wann müssen die Änderungen in Kraft treten?


Spätestens zum 1. Januar 2011. Arbeitsministerin von der Leyen (CDU) hat bereits eine Expertengruppe „Hartz-Reform“ eingesetzt........mehr im link
Vielleicht werden dann die letzten 3 Posten als überflüssig angesehen und gestrichen.
 
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niobe-1958

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Wusstet ihr, das ALG II Empfänger Wohngeld beantragen können/müssen?

BMVBS: Die Wohngeldreform zum 1. Januar 2009

War mir bis Mai 2009 nicht bekannt.
Mein Antrag wurde am 04.05.09 abgegeben :cool:, bisher habe ich KEIN Wohngeld bekommen, geschweige denn einen schriftlichen Bescheid.

Im übrigen gibt es leider viele verschiedene Tabellen in denen die einzelnen Positionen prozentual zum ALG II und deren Verwendungszweck aufgelistet sind.
Wie schwierig es ist? Hier ein kleiner Auszug:
BMAS widersetzt sich BSG Rechtsprechung zur Warmwasserzubereitung

In der Print Ausgabe der HNA (Hessische/Niedersächsische Allgemeine Zeitung) gab es heute eine Tabelle, in der war unter anderem in der Rubrik für Alkoholische Getränke und Tabakwaren auch der Satz für Babys und Kinder angegeben :eek:
 

schnippewippe

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Hier auf der Seite im Link sind ganz unten 15 Beispiele von Urteilen zu finden.


Wie die Gerichte beim Kampf ums Arbeitslosengeld II entscheiden


Hartz-IV-Empfänger haben Recht auf eigene Wohnung Hartz-IV-Empfänger dürfen nicht aus Kostengründen in eine Obdachlosenunterkunft verwiesen werden. Sie haben laut einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen das Recht, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine eigene Wohnung zu mieten. Die Miete müsse der ortsüblichen Referenzmiete entsprechen (Az.: L 19 B 297/09 AS ER)
Tacheles e.V. / Haralds Ecke
Ab hier im Bericht
Zur Bemessung der angemessenen Wohnraumgröße für Hartz IV -Empfänger ist ein Rückgriff auf landesrechtliche Maßstäbe vertretbar - Unmöglichkeit der Kostensenkung durch irreführender Hinweis in Kostensenkungsaufforderung .
 
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DerKrefelder

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Ich verstehe die Diskussion nicht.

Aktuell wird doch durch die Medien bewiesen das man mit HartzIV sehr gut leben kann.
Vorzeigeperson;Arno D. (Soll Popp-Star werden)

Ps.
HartzIV-Empfänger sollten mal über die Grenze schauen.
In den Niederlanden bekommt ein Ehepaar,Anzahl der Kinder ist egal, € 1.299,04 ; ein alleinerziehender € 909,33;ein alleinstehender € 649,52 im Monat.Davon geht noch die Miete ab.

Pps.
Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.

m.f.G.
 

schnippewippe

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ein alleinstehender € 649,52 im Monat.Davon geht noch die Miete ab.

Pps.
Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.

m.f.G.
Das gibt es bei uns auch.

Das Urteil sagt ja nicht , dass die Bezüge zu niedrig sind.
Wenn ich das richtig verstehe ,geht es ja um die Bildung der Kinder. Doch das könnte man auch anders regeln.
Mal ein Beispiel. Mein Cousin hat drei Mädels. Jedes Jahr muss er neue Schulbücher kaufen. Obwohl alle 3 die selbe Schule besuchen ist es nicht möglich, dass die jüngeren Mädels die Bücher der Älteren im nächsten Jahr nutzen können. Der Klassenlehrer entscheidet welche Bücher seine Schüler für das Schuljahr kaufen müssen. Da geht immer eine Menge Geld drauf. Genauso ist es bei der Freundin meiner Tochter.
Wieso kann es nicht so wie früher sein. Da bekamen die Kinder die Bücher von der Schule gestellt. Wenn die Bücher am Ende des Jahres ok sind brauchte man nichts zu zahlen. Wenn nicht mussten die Eltern die Bücher neu kaufen.
Nachhilfeunterricht wurde bei meinen Kindern damals , in der Schule von den Lehrern nach Schulschluss angeboten.
Da gab es auch gesonderten Nachhilfeunterricht für die Kinder von Ausländern.

Mehr Geld für die Kinder für eine wirkliche Teilhabe an der Bildung .:confused:
Wieso gibt es da nicht einmalige Zuschüsse wie früher. Da musste man die Sachen beantragen und später die Rechnungen vorlegen. So war sicher, dass das Geld auch dafür verbraucht wurde.

Rufe nach Hartz-IV-Kürzung werden lauter
Von Barbara Möller 11. Februar 2010,


Ursula von der Leyen plädiert für mehr Sachhilfen. SPD-Linker Ottmar Schreiner weist das energisch zurück.

Ich bewundere die,die für einen Hungerlohn arbeiten gehen und noch nicht einmal HartzIV-Niveau erreichen.
Hier besteht meiner Meinung nach ,echter Handlungsbedarf !!! Die sollten echt langsam einen festen Mindestlohn einführen. Denn hier werden die Arbeitnehmer echt oft über den Tisch gezogen.
 
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niobe-1958

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nein, denn wohngeld ist normalerweise im "harz4"-satz enthalten!
mit der wohngeldreform sollen z.b. rentner und geringverdiener davor bewahrt werden, in ALGII abzurutschen!
@ kicherhexe.magrat

WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.
Im übrigen können auch Wohneigentümer Lastenzuschuss bekommen.
Quelle: zitierfähige URL (/Archiv/58153/wohngeld-v4.html) fr Wohngeld (Version: 4)

Als Betroffene beklage ich mich nicht, oder fordere mehr Geld.

Im Gegenteil mir wäre eine sozialversicherungspflichte Tätigkeit (im Rahmen meiner Möglichkeiten/Erkrankung) sehr viel mehr wert.

Bis einschl. Januar 2010 bekam wir (1 Erw., 1 Kind 18 Jahre, 1 Kind 10 Jahre, -nur ich bekomme ALG II-)
genau 66,18 € ALG II auf mein Konto überwiesen.
Das restliche Einkommen war Unterhalt und UVG (Unterhaltsvorschuss) sowie Kindergeld.
Mein Vermieter bekam direkt 450 € Miete (300 € kalt + 150 € NK Vorauszahlung).
Gesamtsumme ALG II rechnerisch: 516,18 €, lt. Bescheid.

Seit dem 08.01.10 lebe ich mit meiner jüngsten Tochter allein. Die Miete verringert sich, der Unterhalt für meine volljährige Tochter fällt weg und das Kindergeld wird weniger.

Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.
 

schnippewippe

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@ kicherhexe.magrat

WOHNgeld war noch NIE Bestandteil von ALG II. Es wird immer zusätzlich gezahlt.
Ääääääää :confused: Das musste mir aber mal richtig erklären.

Der Arbeitslose bekommst vom Arbeitsamt die Miete gezahlt. Wieso sollte man dem Arbeitslosen dann auch noch Wohngeld bezahlen.
Das Wohngeld ist in der ALG ll berechnet.
Oder meinst du das Arbeitslosengeld l?
" Das Wohngeld wird dann als " Einkommen" angerechnet
Zusatz.

Musste vorhin schnell weg. Habe mir deinen Post noch einmal genauer angesehen. Das ist doch im Grunde genau das ,was wir auch sagen !
Das Wohngeld ist mit in der ALG ll berechnet.
Wenn man kein Einkommen hat, spielt das Wohngeld für den Bedürftigen keine Rolle.
Er bekommt die (anerkannte) Miete und den Regelsatz.
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.

Bei der Grundsicherung ist das anders. Da muss man Wohngeld beantragen. Das wird dann bei der Rente als Einkommen mit dazu gegeben.
 
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niobe-1958

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Der Arbeitslose bekommst vom Arbeitsamt die Miete gezahlt.
Nö, ein ALG II Bezieher bekommt immer nur eine "angemessene" Unterkunftskosten bezahlt. Evtl. Differenzen zur "angemessenen" (die einzelnen Bundesländer machen da Unterschiede) Unterkunft, muss der ALG II Bezieher selbst bezahlen.
(Ist bei mir auch so :cool:. Differenz 27,09 €).

Wieso sollte man dem Arbeitslosen dann auch noch Wohngeld bezahlen. Das Wohngeld ist in der ALG ll berechnet.
Bisher galt: Empfänger sogenannter Transferleistungen (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld) sind vom Wohngeld ausgeschlossen. Gleiches gilt für Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft.

Ich lebe in Nordhessen und wurde im April 2009 wie folgt aufgefordert einen Antrag auf Wohngeld zu stellen:
.....Es ist vorrangig zu prüfen, ob die Hilfebedürtigkeit durch die Gewährung von Wohngeld nach den gesetzlichen Bestimmungen des Wohngeldgesetzes beseitigt oder weiter gemindert werden kann.

Das die Bearbeitung von Mai 2009 bis heute andauert ist ein anderes amüsantes Thema, da ich am 01.02.09 ohne ALG II da stand :eek:
Update: Heute habe ich Wohngeld auf meinem Konto, OHNE schriftlichen Bescheid.

In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.
Wie das in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird, weiß ich nicht.

Zitat: Viele Haushalte in Berlin können mit ihrem Einkommen nur schwer ihre Mietbelastung tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld, das aber nur auf Antrag gezahlt wird, dabei eine Entlastung sein. Für das Ausfüllen des Antrages hier einige Tipps:
Quelle: Wohngeld - Berlin.de

Ich kenne es nur von NRW und Nordhessen.

Wohngeld 2010 Ratschläge: http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1116765/Wohngeld-2010-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf

Bei der Grundsicherung ist das anders. Da muss man Wohngeld beantragen. Das wird dann bei der Rente als Einkommen mit dazu gegeben.
Grundsicherung ist für diejenigen, die NICHT mehr erwerbstätig sind/sein können.
“Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Unsere Rentnerinnen und Rentner werden mit dem Rentenbescheid auch über die Grundsicherung informiert.
Quelle: Grundsicherung - Sozialhilfe für Rentner im Lebensalter | Pressemitteilungen-online.de
 

schnippewippe

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@ niobe-1958
Nö, ein ALG II Bezieher bekommt immer nur eine "angemessene" Unterkunftskosten bezahlt. Evtl. Differenzen zur "angemessenen" (die einzelnen Bundesländer machen da Unterschiede) Unterkunft, muss der ALG II Bezieher selbst bezahlen.
(Ist bei mir auch so . Differenz 27,09 €).
Stimmt !
Darum habe ich ja auch im unteren Absatz von mir geschrieben
Wenn man kein Einkommen hat, spielt das Wohngeld für den Bedürftigen keine Rolle.
Er bekommt die (anerkannte) Miete und den Regelsatz.
Meine Tochter muss fast 50€ selber tragen.Wenn der Eigentümer die Miete nicht senkt , wird sie sich eine andere Wohnung suchen.

Dein Zitat mit diesen Satz von mir.
In Berlin braucht man kein Wohngeld beantragen.
Das von mir , bezog sich ja auf die Arbeitslosen. Denn davon ist ja hier auf dieser Seite die Rede.
Ein Bericht vom Berliner Mieterverein .
Hinweise zur Wohnung bei Arbeitslosengeld II (ALG II)
Gibt es noch Wohngeld für Arbeitslose?
Wer Unterkunftskosten nach dem SGB erhält, wird von Wohngeldansprüchen ausgeschlossen (§ 7 Abs. 1 WoGG).

Aber Danke für den Link ,für die anderen Berliner ;) in diesen Absatz von Dir. ;)
Zitat: Viele Haushalte in Berlin können mit ihrem Einkommen nur schwer ihre Mietbelastung tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Wohngeld, das aber nur auf Antrag gezahlt wird, dabei eine Entlastung sein. Für das Ausfüllen des Antrages hier einige Tipps:
Quelle: Wohngeld - Berlin.de
 
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kicherhexe_magrat

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nur um mal eines klar zu stellen:

ich arbeite vollzeit ( 38,5 std/wo in der altenpflege(sehr schwerer job!)) und verdiene so wenig, dass ich ( und mein jüngster) harz4 dazu bekomme(n).

da meine wohnung ( meine 2 jüngsten leben noch bei mir), nach dem auszug meines ältesten sohnes und meines mannes, zu groß ist, zahle ich (alleinerziehend, also 41,-€ mehrbedarf im monat, für ein berechtigtes kind) 83,-€ jeden monat selbst!!!!

wenn es wohngeld für harz4-bezieher zusätzlich geben würde, ihr könnt sicher sein, ich wüßte es!!!! schlau gemacht hab ich mich zur genüge! :(

ergo: ich denke sehr realistisch!
 
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niobe-1958

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wenn es wohngeld für harz4-bezieher zusätzlich geben würde, ihr könnt sicher sein, ich wüßte es!!!! schlau gemacht hab ich mich zur genüge! :(
Auch mir war es völlig neu, das ALG II Bezieher (zumindest in Nordhessen) Wohngeld beantragen müssen/können/sollen. ICH wurde dazu aufgefordert, mir liegt der Bescheid noch nicht vor. Das Wohngeld wurde heute (12.02.10) das erste Mal auf meinem Konto gutgeschrieben.

Meine Wohnung ist NICHT zu groß oder zu teuer, aber für meinen Wohnort, wird für eine angemessene Unterkunft (lt. AFLK) so gerechnet, wie es in MEINEM Bescheid steht :rolleyes:

Das das Wohngeldgesetz ein Bundesgesetz ist, gilt es doch für alle Bundesländer?

Zuschlag Alleinerziehend (1 Kind 10 Jahre) = 43 € steht übrigens bei mir.
 
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schnippewippe

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@ niobe-1958
Der neue Bedarf ab Februar 2010 ist bereits ausgerechnet, ich habe aber noch keinen schriftlichen Bescheid.
Lt. meiner Sachbearbeiterin bekomme ich ab März 2010 mtl. 142,00 € Wohngeld. Das Wohngeld wird dann als "Einkommen" wieder vom Bedarf abgerechnet, da davon die Miete mitgezahlt wird.
Also ist es doch so , wie ich es schon geschrieben habe.
Es ist doch ganz egal ,ob das Arbeitsamt und das Wohngeldamt es unter sich ausmachen,
oder man bekommt es so wie du auf sein Konto.
Du schreibst ja selber , dass du dann weniger vom Arbeitsamt bekommst. Da wird ja das Wohngeld als Einkommen von der Hilfe abgezogen.Am Ende hast du dann das ,was du vorher auch hattest.

Ich bin durch meiner Krankheit auf Rente. Bekomme Ergänzende-Grundsicherung . Ich brauchte die ganzen Jahre nie Wohngeld beantragen.

Dann kam ja die Änderung vom Wohngeld. Keiner wusste so richtig was dabei rauskommt.
Da ich nur 25€ Grundsicherung bekomme musste ich 2009 auch einen Antrag stellen. Das Grundsicherungsamt wollte wissen wie hoch es jetzt ausfällt.
Hätte ja sein können, dass ich damit aus der Grundsicherung rausfalle.

Die Arbeitslosen die ich kenne brauchten kein Wohngeld beantragen.
 
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niobe-1958

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Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen :(, da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Bei meiner NEU-Berechnung des ALG II geht alles drunter und drüber, nächste Woche kann ich mehr dazu tippseln. :rolleyes:

LG
Conny
 
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