schnippewippe
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Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig
Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung muss die Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Erwachsene neu berechnen. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Verfassung, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Die Berechnung sei nicht transparent genug................mehr im link
Schade das es nicht näher erklärt wird. Sollte man mal im Auge behalten.Bis zu einer Änderung bleibt die bisherige Regelung gültig. Ab sofort können Hartz-IV-Empfänger jedoch einen besonderen Bedarf geltend machen, der durch die bisherigen Zahlungen nicht gedeckt wird. Damit drohen dem ohnehin durch eine Rekordneuverschuldung von fast 100 Milliarden Euro schwer gebeutelten Staat in diesem Jahr höhere Ausgaben für Hartz IV.
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