schnippewippe
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Sorry , bringst du da nicht was durcheinander ? Das Kind zahlt den Mietanteil nicht vom Regelsatz.Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen, da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
LG
Conny
Beispiel:
Alleinerziehende Mutter + Kind - Bruttomiete 400 Euro.
Bedarf des Kindes:
215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
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Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €
Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.
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Wohngeld habe ich hier nicht mit berücksichtigt.
Weiss nicht ob es als Einkommen in der Berechnung erscheint oder ob es bei der Miete vor der Berechnung in Abzug gebracht wird.
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Also vom Regelsatz zahlt das Kind seinen Mietanteil nicht.
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