Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig

schnippewippe

New member
Und das Kind muss von seiner Regelleistung anteilig die Miete und die Heizkosten mittragen :(, da es mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet.
LG
Conny
Sorry , bringst du da nicht was durcheinander ? Das Kind zahlt den Mietanteil nicht vom Regelsatz.

Beispiel:

Alleinerziehende Mutter + Kind - Bruttomiete 400 Euro.

Bedarf des Kindes:

215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
-------------------------------------------------------------------------
Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €

Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.

-----------------------------------------------------------------------------------------------
Wohngeld habe ich hier nicht mit berücksichtigt.
Weiss nicht ob es als Einkommen in der Berechnung erscheint oder ob es bei der Miete vor der Berechnung in Abzug gebracht wird.

------------------------------------------------------------------------------------------------
Also vom Regelsatz zahlt das Kind seinen Mietanteil nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

niobe-1958

New member
Bedarf des Kindes:

215 Euro Regelsatz ( inkl. 185 Euro Kindergeld )
200 Euro Mietanteil des Kindes
macht einen Betrag von
415 Euro anerkannter Bedarf des Kindes ohne Unterhalt vom Vater
-------------------------------------------------------------------------
Zahlt der Vater Zum Beispiel 300€ Unterhalt
plus Kindergeld von ............184 €
.......................................484 €

Das Kind hat 69 € zu viel Einnahmen und ist somit nicht mehr bedürftig.
Die 69 € Euro Mehr des Kindes ,werden der Mutter als Einkommen von ihrem Regelsatz in Abzug gebracht.
Laut meiner alten Berechnung:

251,00 Euro Regelsatz (Kind ist 10 Jahre alt)
140,72 Euro anerkannte mtl. Kosten für Unterkunft und Hzg.*
391,72 Euro Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
(ANTEIL Kind I)


dagegen stehen:

170,00 Euro Einkommen Kindergeld
158,00 Euro Einkommen Unterhaltsvorschuss (Vater des Kindes zahlt nicht)
328,00 Euro Gesamteinkommen (ANTEIL Kind I)

Dann findet die Verteilung der Einkommensanteile unter Berücksichtigung der Leistungsträger statt.

* anerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung Gesamt 422,18 Euro : 3 Personen = 140,72 Euro pro Person (real 450,00 Euro Warmmiete).

Rechnerisch hat meine jüngste somit 86,49 Euro Einkommensüberhang, damit trägt sie rechnerisch (lt. Bescheid) mit 54,23 Euro für Unterkunft und Heizung bei.

Wie gesagt:
Das ist die alte Berechnung mit dem alten Kindergeld, ohne Wohngeld.
 

schnippewippe

New member
Home > Aktuell > Berlin
Polit-Provokateur Thilo Sarrazin (SPD) kann es nicht lassen. Der Bundesbank-Vorstand äußerte sich in der „Süddeutschen Zeitung“ zur derzeitigen Hartz-IV-Debatte. Er verteidigte die geltenden Sätze und nannte sie ausreichend. Letztlich sei es keine Geldfrage, sondern eine Frage der Mentalität, des Wollens und der Einstellung. „Wo diese fehlt, hilft auch kein Geld, und wo diese da ist, ist das Geld gar nicht so wichtig. Als Sparmöglichkeit nannte Sarrazin das Duschen: „Kalt duschen ist doch eh viel gesünder. Ein Warmduscher ist noch nie weit gekommen im Leben.“ Wieder ein echter Aufreger des Ex-Finanzsenators von Berlin. Und das genau an dem Tag, an dem die Landesschiedskommission der Berliner SPD über einen möglichen Parteiausschluss von Sarrazin berät. Heute um 17 Uhr tritt die Kommission zusammen.
Im link sind auch einige seiner Sprüche zu finden.

Sooooo nun wisst ihr es genau. Geld ist nicht wichtig :mad: Nun habt doch mal einen Willen und eine bessere Einstellung.:(
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Nur so am Rande.

Warum ist die FDP in der Wählergunst so gesunken???
:D Viele die die FDP gewählt haben,haben jetzt erst gemerkt das keine Hotels besitzen. :D
 

manafraid

New member
Iss ja nu man auch n bisken schwierig mit unserer Sch***** da: Wenn er mit seine(r/m) Gatt(e/in) in den USA weilt der Guido, denn sucht der Bill als First Man der Hillary immer nach ner first lady und findet keine!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Also wenn ich mir das Video so ansehe, könnte ich den Eindruck bekommen ,wenn ein Mindestlohn kommen sollte , beträgt der etwas über 3 € die Stunde.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
§ 28 Regelbedarf, Inhalt der Regelsätze

Die Regelsatzbemessung gewährleistet, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze zusammen mit Durchschnittsbeträgen der Leistungen nach den §§ 29 und 31 und unter Berücksichtigung eines durchschnittlich abzusetzenden Betrages nach § 82 Abs. 3 unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen einschließlich anteiliger einmaliger Zahlungen zuzüglich Kindergeld und Wohngeld in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben.
Und dann war da noch das Lohnabstandsgebot
 

schnippewippe

New member
Hartz-IV-Der "neue Regelsatz" stammt aus dem Jahr 2008

Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene soll minimal erhöht werden – Kinder gehen ganz leer aus

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene soll um fünf Euro von 359 auf 364 Euro im Monat steigen. Die Kinder-Sätze bleiben wie sie sind – je nach Alter – bei 215, 251 und 287 Euro.

27.09.2010: Wahnsinn, 5 Euro mehr! (Tageszeitung Neues Deutschland)

Streit um HartzIV-Regelsätze | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
27. Sept. 2010 ... rbbonline
 
Zuletzt bearbeitet:

kicherhexe_magrat

New member
ich finds nur schlimm, dass wohl ( laut expertenaussage) kaum jemand von der "regelsatzerhöhung für kinder durch gutscheine" gebrauch machen wird!

auch, dass zwar klassenfahrten, nicht aber tagesausflüge ( der letzte hat mich mal eben 46€ gekostet) bezahlt werden ist traurig.

die 5€ könnten sie sich auch sparen, wenn ich dafür meinen kindern ab und an mal etwas bieten könnte und nicht schon im august anfangen müßte zu sparen, damit ich ihnen weihnachtsgeschenke machen kann. wo ich einspare? bei mir natürlich! keine neuen schuhe seit mehreren jahren, kleidungsgeschenke aus der nachbarschaft, seit jahren kein kino oder sonst etwas in der art für mich! aber das macht mir nichts aus!

meinen kindern würde ich trotzdem gern mal was gönnen können!
 

kicherhexe_magrat

New member
ich find den beitrag saugut!

mal ganz ehrlich, ein ehrenamtlicher harz4-berater in der kneipe, vor ort(?). wir hatten beratung bei der suppenküche, wo ich gearbeitet habe!

die, die in ihren büros sitzen und dafür bezahlt werden, beraten ja nicht, sie verwalten ja nur. im prinzip bin ich sogar der meinung, dass die einem sogar verschweigen, was man wirklich machen könnte!
 

schnippewippe

New member
Was darf die ARGE, wenn die Miete steigt?

Manchmal ist es echt Glücksache an welchen Sachbearbeiter man kommt. Ging mir auch so. Zuschuss wurde von einer Sachbearbeiterung abgelehnt. Ein anderer Sachbearbeiter setzte sich aber dann für mich ein und hat gewonnen.


Das könnte auch mal hilfreich sein.
Was darf die ARGE, wenn die Miete steigt?

Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 2 SGB II haben die Betroffenen dafür regelmäßig eine Frist von sechs Monaten......................
Die ARGE muss nachweisen, dass der Betroffene auf den ermittelten Richtwert verwiesen werden kann und auf dem Wohnungsmarkt eine nennenswerte Zahl von Wohnungen entsprechender Größe zum Richtwert vorhanden ist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 24.4.2007, Az.: L 7 AS 494/05)

Die ARGE muss die ortsübliche Miete für eine angemessene Unterkunft selbst ermitteln, wobei nach dem LG Baden-Württemberg die "sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten" nicht ausreicht (Beschluss v. 06.09. 2007, Az.: L 7 AS 4008/07 ER-B).................mehr darüber im link
 

niobe-1958

New member
Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten
und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

74 gut lesbare Seiten :D.

P.S.: Ich bin froh endlich vom ALG II weg zu sein, auch wenn es leider wegen Krankheit ist und ich eine Zeitrente bekomme.
 

manafraid

New member
Ich habe eh nicht an einer Erhöhung geglaubt. Ich dachte die nehmen auch noch das Geld für Kino und Theaterbesuche weg. Schade finde den Warenkorb jetzt nicht.
Watt willste denn mit dem Warenkorb??? Ist doch eh alles Blödsinn: Stell Dir vor, Du hättest ne fertig programmierte excel-Tabelle, an deren Ende genau 5€ herauskommen. Da kannste denn durch Ändern der einzelnen Positionen so lange versuchen, bis Du vorn die gewünschten und auch plausiblen Ergebnisse bei den Einzelpositionen erreichst und hinten alles bei 5€ bleibt. Außerdem war ja inzwischen genügend Zeit, den "Warenkorb" anzupassen.
Ich erinnere hier nochmal an das, was ich bezüglich Warenkorb und Mikrozensus schon mal an anderer Stelle eingestellt hatte: Wenn am Montag die Kartoffeln teurer geworden waren, kam sofort ein Anruf von ganz oben. Es hieß dann z.B. "Kartoffeln raus aus dem Warenkorb - dafür Videorecorder rein".

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

New member
Watt willste denn mit dem Warenkorb???
Beweisen wie gut es doch den armen Mitbürgern geht. Das sie noch so viel Geld für Kino und Theater übrig haben. :( Man kann überleben aber sich mal was leisten zu können, da heisst es
 
Zuletzt bearbeitet:

manafraid

New member
Na gut. Aber, wenn Du Dir was leisten willst, dann mußt Du nach den realen Preisen gehen und nicht nach irgendwelchen Bemessungsgrundlagen in Warenkörben. Im Prinzip ist der "Warenkorb" ja zur Ermittlung der Preissteigerungsrate gedacht. Bei der Umstellung auf den Euro haben wir doch auch gesehen, wie weit das von der Wirklichkeit entfernt ist. Es wurde überall rumgetönt, daß eine Preissteigerung de facto gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang stattgefunden habe. Wie die Wirklichkeit aussah wissen wir alle.

Gruß
manafraid
 
Oben