Paid Content GmbH GF. Frank D.

Weiterdenker

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Also, ich habe folgenden Brief bekommen:

Sehr geehrte(r) xx xxx,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Sie haben durch Ihre vollständige Registrierung einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Musterbrief hier nicht zutrifft.

[Rest vom Brief edit]

Die Fristen für uns alle enden, ja am 16.09.2011 (heute!), also dürfte entweder die 3. Mahnung oder der 1. Brief von Inkasso morgen oder am Montag ins Haus flattern ...

Wobei bei dem Bad Homburger Urteil

"übereinstimmend den Rechtsstreit für erledigt erklärt haben"

"Die Beklagte hat Zahlung geleistet"

Also vor Gericht niemals die Forderung für anerkennen, dass sind alles die Punkte, mit denen sich die Deutsche-Zensiert-Inkasso stützt!

Anm. MOD.
Beiträge zusammengefügt.
Ps.Wenn man auf ändern klickt kann man siene Beiträge bearbeiten und eventuell etwas hinzufügen.
 
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MISSC

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1) Mitfahrzentrale-24
2)Anmeldetag: 16.06.2011
3) Kd-Nr: KN807
4) Re-Nr: AZ795

ANzeige hab ich nun auch gemacht und Fax an die Sparkasse.
 

Weiterdenker

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Bitte folgende Stellen auch per e-Mail informieren:
Dies sind öffentliche e-Mail-Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen, dürfen daher auch verwendet werden!


helmut.loidl@sparkasse-mossburg.de
email@svb-muc.de (Sparkassenaufsichtsverband)
mike.suess@kreis-fs.de (Gewerbeamt)
redaktion@moosburger-zeitung.de
armin.roesl@ebersberger-zeitung.de
lokales@sueddeutsche.de
WarlimontP@aol.com (Lokaler Kreisrat, der informiert ist!)
 
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MISSC

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diese antwort hab ich bei yahoo.com dazu gefunden...

Du wirst bezahlen müssen, da Du mit Eingabe Deiner Daten, das Einverständnis gegeben hast.Siehe AGB´s.
@@@
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, bevor man seine Daten angibt die AGB´s lesen, dort steht es schwarz auf weis.
Das hat mit Betrügern nichts zu tun, bevor ich einen Vertrag unterschreibe lese ich das Kleingedruckte, also Pech gehabt.
 

Niclas

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bevor man seine Daten angibt die AGB´s lesen, dort steht es schwarz auf weis.
Quatsch mit Sauce. Die einschlägigen Gesetze und einheitliche Rechtsprechung verlangen Kostenpflichtigkeit
deutlich erkennbar darzustellen und nicht in der Tiefgarage der AGB im letzten Regal versteckt zu plazieren.

( wird ohne s und Apostroph geschrieben )
 

DerKrefelder

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Wenn du vom Gesetz besser gestellt bist, als bei den AGB gelten, gilt der entsprechende Gesetzestext.
Erklär das mal etwas genauer.

Allgemein,
Erst einmal ist ein Vertrag wirksam.Egal was in den AGB steht.
Verstößt eine Klausel der AGB gegen einen der §§ 307–309 BGB, ist die Klausel der AGB unwirksam.
Aber nicht der gesamte Vertrag.

Sind Klauseln von AGB unwirksam so bleibt mir oft nur der Klageweg.

m.f.G.
 

Weiterdenker

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Überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil, § 305c Abs. 1 BGB.

Dies trifft aus meiner Sicht in diesem causa durchaus zu, da die AGB von Paid Content eifrig juristisch zwielichtig sind.
 

DerKrefelder

New member
Überraschende Allgemeine Geschäftsbedingungen, mit denen der andere Vertragsteil nach den Umständen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil, § 305c Abs. 1 BGB.
Lese mal hier
§§ 307–309 BGB, ist die Klausel der AGB unwirksam.
Aber nicht der gesamte Vertrag.
Eine Klausel die überraschend ist wird nicht Vertragsbestandteil.
Heisst aber nicht das der gesamte Vertrag unwirksam ist.
Dies trifft aus meiner Sicht in diesem causa durchaus zu, da die AGB von Paid Content eifrig juristisch zwielichtig sind.
Du bist natürlich Anwalt. :laugh:eek:der Richter im Sektor Wirtschaftsrecht. :laugh:

Im Fall von Paid Content interessiert es garnicht was in den AGB steht.
Der Verbraucher muss vor Vertragsabschluss deutlich über eine kostenpflicht informiert werden.
Das wird auch gemacht,aber undeutlich/täuschend im Fliesstext auf der Anmeldemaske.

m.f.G.
 
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Weiterdenker

New member
Natürlich nicht der Ganze ;)

Aber so nette Punkte ... und die Widerrufsbelehrung auf einmal in "Fett"

"
b. Paid comisch GmbH kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Paid Comisch GmbH gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt.

oder

Paid Comisch GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen

oder

Die E-Mail gibt die AGB und die Widerrufsbelehrung in Textform wieder und enthält zusätzlich einen Verifikationslink. Der Vertragstext kann nach Abschluss des Vertrages nicht mehr über den Account des Kunden aufgerufen werden. Der Kunde muss den Vertragstext (d.h. die Verifikations E-Mail) daher bei sich speichern.

oder

m Zuge einer jederzeit möglichen Leistungseinschränkung oder Konfigurationsänderungen durch Paid Content GmbH besteht für den Kunden damit weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Aber so nette Punkte ... und die Widerrufsbelehrung auf einmal in "Fett"
Was ist daran falsch?
Wenn sich die Widerrufsbelehrung in den AGB befindet dann muß sie deutlich hervorgehoben sein.
b. Paid comisch GmbH kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Paid Comisch GmbH gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt.
Eine übliche Klausel die in beinahe jeder AGB steht.
Hier gegen spricht aber:
Schweigen ist keine Zustimmung
Paid Comisch GmbH ist berechtigt, das Vertragsverhältnis auf einen Dritten zu übertragen
Was ist daran falsch.
Es ist üblich,wenn ich z.B. eine Firma verkaufe das die Verträge mit verkauft werden.
Oder ich kann nur meine Verträge verkaufen.(passiert regelmäßig bei Versicherungen)
Der Vertragstext kann nach Abschluss des Vertrages nicht mehr über den Account des Kunden aufgerufen werden. Der Kunde muss den Vertragstext (d.h. die Verifikations E-Mail) daher bei sich speichern.
Was ist daran falsch?
Eine eMail erfüllt die Textform. Ist doch logisch das ich solche abspeichere und archiviere.
 

leni

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Guten Morgen!

Hab grad gesehen, dass ich eine 2.Mahung per EMail bekommen habe... Da fängt der Tag ja gut an... Wie soll ich reagieren, bzw einfach ignorieren??? Ich hab ja schon etwas Angst, dass dieses ganze Theater Folgen für mich mit sich bringt...

Ich bleibe jetzt jedenfalls weiterhin ruhig und ignoriere und zahle NICHT...

Schönes Wochenende!
 

MISSC

New member
habe die mail auch jetzt bekommen. 2. mahnung und gerichtliche schritte, falls ich nicht bis dann und dann zahl. erstaunlich, wie schnell die nach abgelaufenen fristen reagieren. alles schon voreingestellt würd ich sagen.
 

BlaBla

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So was hab ich heute auch bekommen also das mit den gerichtlichen Schritten und so.

Man muss doch erst reagieren, wenn irgendein gelber (gerichtlicher) Mahnbescheid kommt. Richtig?
 

Cherry

New member
jopp, richtig. die gleiche mail samt 2. mahnung hab ich auch grad bekommen. es is ja direkt niedlich, wie die sofort in aggressivem tonfall von gerichtlichen folgen sprechen. :whistle:
 
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