schnippewippe
New member
Da hast du Recht . Zu diesem Thema äußerte sich jetzt die 27. Strafkammer des LG Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft das ist das Strafrecht .@schnippewippe
Ja auch ein Genie übersieht!
LG Frankfurt: kein Betrug bei Abofallen
und eben genau sowas kann passieren.
Von der Staatsanwaltschaft ist es erst zweimal als Betrug angesehen worden. Aber die Klage wurde vom Richter nicht angenommen.
Wenn wir vorm Gericht stehen zählt nicht das Strafrecht sondern das Zivilrecht. Da sieht es ein wenig anders aus.
Du freust dich auf die "" Buttonlösung "" . Oh wie sagte F.D ? Das wird einen echten Abzocker nicht davon abhalten.
Zuletzt bearbeitet: