pendlergemeinschaft.de

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Übermittlung personenbezogener Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist,
:whistle:Ich würde bei denen mal nachfragen wann sie denn gemahnt haben? Ich habe "nie" eine Mahnung erhalten.

Ps.
Ich lasse Ausnahmsweise die Mail mal so stehen,weil hier auf die "neue" Gesetzgebung (Schufameldung) Bezug genommen wird.

PPps.
Ich verweise nochmal auf>> Mitteilung der Schufa!!!
 

schnippewippe

New member
Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabeverordnung sind wir gerecht geworden, der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
Na wo denn ? Ich bin doch nicht blind.
Also den ganzen Mist noch einmal.

http://img821.imageshack.us/img821/8900/wodenn1.png

http://img64.imageshack.us/img64/2738/wodenn2.png

http://img716.imageshack.us/img716/351/wodenn3.png

http://img338.imageshack.us/img338/2254/wodenn6.png

Wo sind denn nun die Kosten ??????
http://img210.imageshack.us/img210/8008/wodennhier.png
Schaut mal wie weit ich nach unten scrollen musste um die Kosten zu finden. Bei diesen langen freien Zwischenraum, scrollt wohl keiner bis nach unten durch.

Kennt noch Jemand eine andere Seite. ? :shocked:
der Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht Mannheim, Az: 2 O 268/08).
heise online.de
Gerichtliche Schlappe für Opendownload-Abzocker

Hi-----was hat das im Urteil mit der Seite hier zu tun ?

"DDie vom vzbv ebenfalls beanstandete Preisangabe hielt das LG Mannheim für rechtens. Wörtlich lautete sie: durch Drücken des Buttons 'Anmelden' entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit zwei Jahre." Der vzbv monierte die fehlende Angabe zum Endpreis für die gesamte Vertragslaufzeit. Das Gericht hält die Angabe des Jahresentgelts für ausreichend, weil der Anbieter im Sinne der Preisangabenverordnung seinen Kunden lediglich in die Lage versetzen muss, einen belastbaren Preisvergleich mit einer "verkehrsüblichen Abrechnungseinheit" vorzunehmen, dies sei mit dem Jahrespreis möglich.
Wir wären ja schon froh wenn man die Kosten hier sehen würden ,ohne erst auf die Suche gehen zu müssen.
 
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ness

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"darf ich das hier posten? ich tu's mal: zitat:(...)
die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Pendlergemeinschaft.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und gelesen zu haben usw...."

genau DAS, habe ich auch per Email bekommen, aber schon bevor ich die 1. Mahnung erhalten hatte...ich würde sagen ein Standardtext den die ohne auf deinen Widerspruch eingegangen zu sein, einfach JEDEM schicken...
 
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naniloa

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hallo leute ...
oh mannoman ... hab mich auch angemeldet und schon drei mahnungen oder so bekommen ... hab allerdings alle mails aufgehoben und darin liegt laut einem gerichtsbeschluss der beweis der ungültigkeit des "Vetrages"
hier der link

Internetfallen: Was tun, wenn man in die Falle getappt ist?

Quelle: jurpc.de Urteil AG Wuppertal 32 C 152/08 vom 01.12.2008
"...Zwar lagen zwischen dem Vertragsabschluss und der Widerrufserklärung mehr als zwei Wochen. Mangels hinreichender Aufklärung der Klägerin über das Widerrufsrecht hat die Widerrufsfrist nicht mit dem Vertragsabschluss begonnen....der Unternehmer muss dem Verbraucher...eine Widerrufsbelehrung in Textform erteilen. Die Möglichkeit des Verbrauchers, die Widerrufsbelehrung auf der Internetseite...anzuklicken..,erfüllt diese Voraussetzung nicht...."


da weder in der mail mit dem aktivierungslink, noch in der mail in der dir netterweise nochmal deine zugangsdaten geschickt werden steht, dass du etwas bezahlen musst, geschweigedenn man über sein widerrufsrecht aufgeklärt wird ist das alles nichtig.

also nicht bezahlen, ausharren und weiter diskutieren ;)
hab auch erst nen tierischenschreck bekommen ... was gibt es nur für leute ...


liebe grüße
 

naniloa

New member
hey ..
ja ist ja klar ... ich hab auch erst nen riesenschreck bekommen .. da ich aber zum glück jura studiere... dachte ich mir ... erstmal ruhig bleiben distanz bewahren und die paragraphen verdrehen .. :D
aber solche abzocken gibt es einfach viel zu viel ... aber unsere liebe regierung kümmert sich ja lieber um neue personalausweise und mehr kameras .. damit wir auch alle sicher leben können :D:D:D:D:D:D:D
 

schnippewippe

New member
Und wenn die Richter nicht so mit Unwissenheit glänzen würden ,gäbe es auch nicht diese Urteile bei den Abzockerseiten. :whistle: Wir haben Meinungsfreiheit :whistle:
Ich kenne kein Urteil wo danach gefragt wurde wie der Beklagte auf diese Seite gelangt ist.
Es wir immer nur angegeben das die Kosten klar zu sehen sind .
 
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naniloa

New member
das wichtigste ist es, ruhe zu bewahren.
wie bei allem im leben was mit forferungen, rechnungen etc zu tun hat.
emotionale distanz .. dann geht das alles schon gleich viel besser.
einen mahnbescheid werden sie meiner meinung nach nicht schicken, da es sich um einen viel zu geringen streitwert handelt, als dass sie sich vor gericht blamieren wollen. :)
naja wie auch immer .. ich warte jetzt mal weiter ab ob nicht doch noch ein kleines zettelchen ins haus fliegt. :D
 

xixi

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Habt ihr auch eine Mail bekommen mit der Überschrift: "Letzte aussergerichtliche Mahnung zur offenen Rechnung"? Auf meinen schriftlichen Widerruf per Einschreiben habe ich auch nichts gehört.
 

FrauJulia

New member
mein einspruch ist, laut aussage der post, wieder auf dem weg zurück zu mir, da er von der tollen firma nie abgenommen wurde. und ja, genau die selbe mail, auch heute.
 

naniloa

New member
hab ihn auch gestern bekommen ..
wie schnippewippe sagt, nicht drauf reagieren ...
die widerrufe sind schwachsinn das wissen wir ja nun ... sie werden nicht angenommen.
der worst-case der eintreten kann ist der mahnbescheid
aber ACHTUNG!!! Den Mahnbescheid nur beachten, wenn er von einem deutschen gericht kommt, postalisch per einschreiben zugestellt wird usw.
wenn der per mail oder von der firma selbst kommt könnt ihr euch damit getrost den a**** abwischen ... :D
bei nem richtigen mahnbescheid einfach widerspruch einlegen und dann is der spuk zu ende weil, wie ich bereits gesagt habe, die NIEMALS vor gericht ziehen werden, da sie sich 1.völlig blamieren würden und 2. der Streitwert viel zu gering ist, als das irgendein gericht der welt dafür eine verhandlung einbreufen würde .. also chillt euch und wartet ab..
 

christian1984

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Schönen Guten Abend,

ich reihe mich mal in die Reihe der betrogenen ein (leider) :ermm:

Was habe ich bis jetzt gemacht?

Habe erst diesen Brief als Einschreiben Rückschein abgeschickt.

.....

Ihre unberechtigte Forderung

Rechnungs-Nr.10024 / Kunden-Nr. dialbs-088-079-134888

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben (E-Mail) vom 30.07.2010 und 11.08.2010 machen Sie einen Betrag in Höhe von 101,10 Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Ausdrücklich bestreite ich Ihre Forderung gem. § 28a Abs. 1 Nr. 4d Bundesdatenschutzgesetz. Die Übermittlung meiner personenbezogenen Daten über eine Forderung ist damit unzulässig. Bei Zuwiderhandlungen behalte ich mir alle in Betracht kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor. Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten ebenfalls rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Für alle hier mal die Nachverfolgung des Einschreibens-Rüchschein (RR 7255 5625 2) am 17.08.2010 wurde bis heute nicht abgeholt.

Dann habe ich den Selben Brief als Kopie per Einwurf Einschreiben losgeschickt (RR 7255 6035 9) am 24.08.2010 mal sehen was damit passiert, und einen Brief an die Postbank Leipzig mit folgendem inhalt...

Betr.: Kto. Nr. 49 85 31 901 der Firma
„HRB Portal Mehrwertservice Inh. Lars Bauer, August-Bebel-Str.45-47, 02943 Weisswasser“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie aus den anliegenden Kopien ersehen können, habe ich eine Rechnung der HRB Portal Mehrwertservice erhalten. Dieses Unternehmen betreibt die Internetseite Pendlergemeinschaft.de, bei der durch die Gestaltung der Eindruck erweckt wird, die Nutzung der Inhalte auf dieser Internetseite erfolge kostenlos. Lediglich im Kleingedruckten wird auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Für 80,76 pro Jahr wird eine nennenswerte Gegenleistung jedoch nicht erbracht.
Derartige Werbungen sind offenkundig wettbewerbswidrig. Bis Maßnahmen nach dem UWG allerdings greifen, sind oft Wochen vergangen und die unrechtmäßig erlangten Gewinne sind längst beiseite geschafft. Auch Maßnahmen der Strafverfolgung können nicht so schnell ergriffen werden, dass der finanzielle Schaden bei den Opfern begrenzt wird. Wir möchten daher an Sie sehr dringend appellieren, dazu beizutragen, den Drahtziehern diese Unrechtsgewinne vorzuenthalten: Kündigen und sperren Sie bitte das Konto! Diese Maßnahme ist rechtlich zulässig. Wir verweisen auf einen Beschluss des OLG Hamm (13.10.2008 - I-31 W 38/08) und des OLG Karlsruhe (6W31/97), mit dem eine entsprechende Maßnahme abgesegnet wurde.
Sie sind nicht verpflichtet, an einem Wettbwerbsverstoß gemäß § 1 und 3 UWG mitzuwirken. Für eine kurze Mitteilung wäre ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Was kann oder muss ich nun weiter tun heute habe ich diese schöne EMail bekommen...

Sehr geehrter Herr xxxx,

die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Vertrag über die Bereitstellung der Dienstleistung „Pendlergemeinschaft.de“. Sie haben sich nachweislich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und Ihrer Emailadresse eingetragen.
(edit ,siehe Urheberrecht,Post-,Briefgeheimnis.....)


Mit freundlichen Grüßen


Was nun ??? Was muss ich jetzt machen? Die nerven langsam sehr!

Mit freundlichen Grüßen



Christian
 
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schnippewippe

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Was nun ??? Was muss ich jetzt machen? Die nerven langsam sehr!

Mit freundlichen Grüßen



Christian
@ De kleine Eisbeer hat dir ja schon geantwortet.

Also ich habe noch nie gelesen das sie einen Widerruf anerkennen. Sie wollen ja an das Geld kommen. Ich fürchte Ruhe wirst du so schnell nicht bekommen.
Aber das würde mich nicht stören.
 

ness

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Ich hatte heute mein Einschreiben wieder im Briefkasten! Es war in einem extra Briefumschlag von der Post, als ich diesen dann öffnete war mein Umschlag drin allerdings seitlich geöffnet?!?!? sauber, also fast so wie mit nem brieföffner...Allerdings lautet der Vermerk der Post: "Sendung wurde nicht abgeholt, deshalb an Absender zurück" schon komisch oder? Macht die Post das etwa auf?
Vorgestern habe ich auch schon die "LETZTE AUSSERGERICHTLICHE MAHNUNG" per Mail bekommen, so wie hier die anderen auch...Also mal wieder eine Email an alle...Jetzt mal abwarten ob ein MAhnbescheid kommt und dann Widerspruch einlegen...
 

schnippewippe

New member
Ich hatte heute mein Einschreiben wieder im Briefkasten! Es war in einem extra Briefumschlag von der Post, als ich diesen dann öffnete war mein Umschlag drin allerdings seitlich geöffnet?!?!? sauber, also fast so wie mit nem brieföffner...Allerdings lautet der Vermerk der Post: "Sendung wurde nicht abgeholt, deshalb an Absender zurück" schon komisch oder? Macht die Post das etwa auf?
Wieso war der im extra Briefumschlag ? Was stand denn auf diesen Umschlag ?Wenn was beschädigt wurde muss die Post das mitteilen. War da ein Vermerk auf den Umschlag ?
Was war denn mit der Karte die von der Post mit deinen Daten auf den Brief geklebt wurde.
http://stralau.in-berlin.de/blog/images/ruechschein.jpg

Also die Einschreiben kommen nicht im extra Umschlag.

Wenn ich es wäre , würde ich mir das von der Post schriftlich erklären lassen. :D
Möchte doch wissen wieso meine Post so sauber beschädigt wurde. Wenn sie was beschädigen müssen sie es auf den Brief usw. mitteilen.

War denn noch DEIN Brief im Umschlag ?
 
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ness

New member
also diese Karte ist nicht mehr auf dem Brief, diese ist hinten von meinem umschlag abgetrennt...und wenn ich mir das jetzt mal genauer angucke, steht auf dem extra briefumschlag der deutschen Post, dass die die Sendungen öffnen um den Absender zu ermitteln...das kommt vom service center der deutschen Post in MArburg,also wird das wohl seine Richtigkeit haben...mein Absender steht nur in meinem Schreiben und um den brief wieder zurück zu schicken mussten die das wohl öffnen...und JA, mein Brief ist noch drin;) ich lege jetzt lieber alles zur Seite, so wie es ist!:)
 

xixi

New member
Hi!
Nach wieviel Tagen/Wochen habt ihr eurer Einschreiben wieder zurück bekommen? Bei mir ist nämlich noch nichts zurückgekommen.
 
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