De kleine Eisbeer
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Das neue Pfändungsschutzkonto.
- Die Einführung des P-Kontos als Erleichterung für verschuldete Verbraucher.
b 1. Juli 2010 treten die gesetzlichen Vorschriften für den überarbeiteten Kontopfändungsschutz in Kraft, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des Pfändungsschutzkontos, auch „P-Konto“ genannt.
„Der Gesetzgeber will hiermit erstmalig effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen. Wird ein Konto gepfändet, ist es nach bislang geltendem Recht automatisch gesperrt und meist vollständig blockiert“, informiert Thomas Griebel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
(....)
Quelle&mehr: mittelsachsen-tv.de/
- Die Einführung des P-Kontos als Erleichterung für verschuldete Verbraucher.
b 1. Juli 2010 treten die gesetzlichen Vorschriften für den überarbeiteten Kontopfändungsschutz in Kraft, teilt die Verbraucherzentrale Sachsen mit.
Eine wesentliche Änderung ist die Einführung des Pfändungsschutzkontos, auch „P-Konto“ genannt.
„Der Gesetzgeber will hiermit erstmalig effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger schaffen. Wird ein Konto gepfändet, ist es nach bislang geltendem Recht automatisch gesperrt und meist vollständig blockiert“, informiert Thomas Griebel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
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Quelle&mehr: mittelsachsen-tv.de/