Problem mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Wir bei ichwillmeinautoloswerden.de bedauern sehr, dass an einigen Punkten unsere Zusammenarbeit mit Kunden und Geschäftspartnern nicht zur vollen Zufriedenheit geführt hat. Wir möchten aus unseren Fehlern lernen und haben im Unternehmen bereits erste Maßnahmen ergriffen, um entstandene Fehler zu beheben und in Zukunft zu vermeiden.

Sollten Sie nach wie vor ein Problem mit der Nutzung des Service von ichwillmeinautoloswerden.de von Dealerdirect haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0211-38789061 oder schreiben Sie uns eine E-mail an kundendienst@ichwillmeinautoloswerden.de

Wir setzen alles daran, Ihr Anliegen kurzfristig und persönlich zu klären.

Vielen Dank.
Jeroen Oelen
Geschäftsführer Dealerdirect GmbH
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Die Einsciht kommt aber ziemlich spät.

erst wenn jemand auftaucht, der weiss wo es langgeht, werden viele Firmen einsichtig.

Es droht ja auch eine negative Feststellungsklage, die für nicht ganz korrekt handelnde Firmen sehr schädlich sein kann. Bersonders, wenn sie über Foren veröffentlicht wird.

Werde diesen Fred in ein anderes Forum in den Hintergrund kopieren, damit er nicht gelöscht werden kann. (.to-Server meine eigenen sicherheitsserver)
 
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Lissy

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Hi alle zusammen mir ist das vor drei Tagen auch passiert ich könnte mich zu tode ärger das ich das gemacht habe.wollte das auch nicht wegen gekd haben mir nur 100 euro angeboten.nur es kam noch dazu das meine kleine Tochter ins Krankenhaus gebracht werden musste und ich doch jetzt desweiteren das Auto brauche um sie zu besuchen war ja nicht geplant und jetzt drohen die mir ständig was soll ich tun habe dafür überhaupt keine nerven dazu :-(
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Ich fechte den Vertrag gemäss § 119 BGB an

§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
 

revilo1904

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Liebes Forum,

ich bin leider auch auf die fiese Masche dieses Internetportals reingefallen. Ich wollte lediglich mein Auto bewerten lassen und habe daher meine Eingaben gemacht. Selbstverständlich war es zu keinem Zeitpunkt meine Absicht, mein Auto über diese Plattform zu verkaufen. Und nachdem ich dann den hier bereits oft zitierten Rückruf erhalten habe, bekam ich keine Stunde später auch meinen "Kaufvertrag" zugesendet. Ein Witz dachte ich und rief umgehend an und widersprach diesem Vertrag. Das interessierte Vanessa aber nicht, vielmehr sagte sie mir, dass ich verpflichtet bin, mit dem angeblichen Käufer, einem Autohaus aus Köln, in Kontakt zu treten. Da ich bereits widerrufen hatte, tat ich dies nicht. Dann schickte ich den Widerruf ebenfalls per Mail. Das war am 09.01.
Am Montag folgten dann weitere Rückrufe von Dealerdirect, die ich zwar entgegengenommen, mich aber lediglich wiederholt zu meinem Widerruf geäußert habe - ohne erkennbaqre Reaktion meiner Gesprächspartner(innen) Dienstag ging mein Widerruf ebenfalls noch per Einwurfeinschreiben raus. Mittlerweile habe ich auch eine Rechnung bekommen, über die auch hier bereits bekannten 300,00 € Kosten für den Verwaltungsaufwand. Selbstverständlich begleitet von weiteren Anrufen. Sämtliche möglichen Vertragsabschlüsse habe ich auch bereits nochmals per Mail nach §119 und §123 BGB angefochten. Was diesen dubiosen Verein aber nicht daran hindert, weiterhin anzurufen.
Langsam verliere ich aber die Lust, mich weiter mit diesen Personen abzugeben, weshalb ich auch überlege, ggf. eine Unterlassungsklage anzustreben. Was mich aber zunächst einmal interessieren würde ist, wie sind die anderen Leidensgenossen und -genossinnen aus dieser schier unerträglichen und auch so unnötigen Situation rausgekommen?
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Ich würde den angeblichen Vertrag nochmal mittels Einwurfeinschreiben mit Zeugen nach §119,120,123,142 BGB anfechten und mit negativer Feststellungsklage drohen. Auserdem müssen die alle meine Daten sofort nach BDSG löschen, einer Weitergabe widerspreche ich ausdrücklich.

Es gibt hier etliche Fälle, die danach beendet waren.
 

modjo213

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Hallo Zusammen,

bin auch auf diese Firma reingefallen.
Hatte auch mein Auto, ein "Audi A5 3.0TDi Sportback S-Line", auf der Plattform angeboten. Einfach mal um zu sehen was die mir geben würden. Nach einem Telefonat hat der Mitarbeiter/Makler (Thomas S.), oder was auch immer dieser eine ist, gemeint ich müsste blöd sein wenn ich mein Auto nicht verkaufen würde für den Preis von 16000.-€, vorallem, weil er nur ein Angebot vorliegen hat. Meine Schmerzgrenze lag bei, auch wenn es evtl. zuviel sein sollte, bei ca. 29.000.-€.

Ich habe mit dem Mitarbeiter, Thomas, ca.45min Telefoniert am 30.12.2014. Ich hatte eingentlich gar nicht vor das Auto für diesen Preis zu verkaufen, aber schon am Telefon wurde ich teils genötigt, wie oben erwähnt für den Preis für 16000€ zu verkaufen. Er hat mir alles mögliche vorgerechnet. "Ja, das Auto, ob sie wollen oder nicht, wird jetzt 1 jahr älter, damit verlieren sie mindestens nochmal 3000€ euro an wert. Naja, langem hin und her, hat er mich doch noch irgendwie klein gekriegt. Keine ahnung ob es am Alkohol lag (wegen der Feiertage und Familie, nicht das Ihr was falsches denkt) oder an was anderem.

Naja, 2 Tage, nachdem ich dann diesen Kaufvertrag bekommen habe, per email, und ich auch wieder bei wirklich klarem Verstand war, habe ich mich sofort an mein Anwalt gewendet, zwecks den komischen AGB's, und ihm alles erklärt. Dieser meinte, ich soll per Einwurf-Einschreiben sofort mein Widerruf schreiben und verschicken. Habe ich Natürlich gemacht.
Eine Reaktion seiten Dealerdirect habe ich bis heute keine Erhalten. Stattdessen werde ich immer und immer wieder angerufen damit ich mit dennen den Übergabetermin ausmachen bzw. den Übergabetermin mit dem Händler mitteilen soll.

Ich habe natürlich auch den Vermeintlichen Käufer und Händler darüber Informiert. Er ist zwar alles andere als begeistert, besonders bei so einem "schnäpchen", aber was solls, ist jetzt nun mal so.

Aber bevor ich es wieder vergesse. Der Widerruf zum Verkauf. Mein Anwalt hat mir gesagt, ich solle diesen sofort Versenden und mich auch nochmals Ausdrücklich auf §312 b ff. BGB berufen. Demzufolge, ich bei Fernabsatzgeschäften (Telefon, Internet, etc.), als Verbraucher, eine 14-Tägige-Widerrufsfrist habe, auch wenn in den AGB's vermerkt ist, dass kein Widerrufsrecht besteht.
Hab ich natürlich auch so gemacht, wie vom Anwalt geraten. Und wie oben erwähnt, keine Reaktion auf dieses Schreiben.
Die Mails kamen weiterhin, "Wichtig | Ihre Lieferung [AUDI A5]", habe diese ignoriert, bis ich eine Reaktion auf mein Widerruf bekomme. Habe dann aber doch mal auf den Link in der eMail geklickt, und was kommt?
--> Dossier nicht gefunden! (Keine Akte)
Was solls, habe zwischenzeitlich dann auch ne eMail mit dem Widerrspruch an den Kundendienst geschickt mit dem Vermerk, dass der Widerruf bereits auch in der Zentrale, in Neuss, eingegangen sei. Und ich von dennen weder Anrufe noch eMail ins zukunft erhalten will, da ich es sonst als Belästigung empfinde und Anzeige erstatten werde.
Prompt, nach ca.40min, bekomme ich eine Antwort, mit dem Widerruf als Inhalt, natürlich nicht so wie erhofft.
Hier ein kleiner Auszug:
========================
Sehr geehrter Herr K.___,

vielen Dank für Ihre E-Mail, Sie haben Sich bei uns auf unsere Webseite
[edit]
==============================================

Dann war es mir einfach zu Blöd. Habe nochmals eine Saftige mail geschickt. Das ich das jetzt nicht mehr mitmache und die Sache in die Hände meines Anwalts gebe. Habe ich jetzt auch gemacht, da ich mich nicht weiter mit dennen rumärgern möchte. Nach dieser mail habe ich bisher, weder Anrufe, noch emails erhalten. Abgesehen von der "Wichtig-Übergabe-Mail", mittlerweile Spammail.

Und jetzt kommt der Oberhammer!!!

So wie Mr007 (einige Posts vorher, vom 8.12.2014) geschrieben hatte...
Jetzt meldet sich der vermeintliche Käufer, "Autopark Rückersdorf", stattdessen. Mit diesen Drohungen und zum teil mit Beleidugungen. Natürlich nicht offen, sondern mit schönen Worten umschmückt.
Habe darauf dann aber auch nicht mehr geantwortet, außer dass der Widerruf gilt und er seine Worte mit bedacht wählen sollte in Zukunft.

Jetzt liegt alles bei meinem Anwalt. Mal schauen, wo die Sache uns hinführen wird. Ich hoffe ins Positive. Und wenn ich meinem Anwalt glauben kann, was ich auch mache, wird es Positiv enden.
Werde dann auch hier vom Ergebniss berichten.

mfg
 
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Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Ich schicke in diesen Fällen immer eine Anfechtung nach §§ 119, 123, 142 BGB.

Besonders 123 zeiht hier, da sie mich Täuschen uind Bedrohen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

habe ich mich sofort an mein Anwalt gewendet, zwecks den komischen AGB's, und ihm alles erklärt. Dieser meinte, ich soll per Einwurf-Einschreiben sofort mein Widerruf schreiben und verschicken. Habe ich Natürlich gemacht.
?Ist deinem Anwalt nicht bekannt das ein Verkäufer kein Widerrufsrecht hat?
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Eisbeer hat recht.

Als Verkäufer habe ich kein Widerrufsrecht nach §§312,355 BGB da hilft nur eine Anfechtung des VErkaufangebots wegen Irtrtum (119) Räuschung und Drohung (123) sowie Anfechtbarkeit bekannt (142) BGB damit ich aus der Sache rauskomme.

Die wollten zwar was in ihrem Verhalten ändern, doch wie Du das schilderst, hat sich da nichts getan. Die Geschäftsmethoden sind halbseiden und bleiben es auch.

Bin mal gespannt, wer die erste negative Feststellungsklage gegen die loslässt und gewinnt?

Dann bitte, mit Aktenzeichen des Gerichts, hier posten.
 

Choco

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Hallo Zusammen,

Naja, langem hin und her, hat er mich doch noch irgendwie klein gekriegt. Keine ahnung ob es am Alkohol lag (wegen der Feiertage und Familie, nicht das Ihr was falsches denkt) oder an was anderem.

Naja, 2 Tage, nachdem ich dann diesen Kaufvertrag bekommen habe, per email, und ich auch wieder bei wirklich klarem Verstand war, habe ich mich sofort an mein Anwalt gewendet, zwecks den komischen AGB's, und ihm alles erklärt.

mfg
Du hast einem Kaufvertrag zugestimmt (auch wenn du nicht weißt woran es lag) und nun beschwerst du Dich, dass die Firma mit der Abwicklung drängt?

So etwas kann ich nicht nachvollziehen. Der Ärger der Leute, die einem Kaufvertrag nach eigenen Angaben nicht zugestimmt haben ist verständlich, aber wo liegt in diesem Fall ein Fehlverhalten der Firma?

Ein Widerrufsrecht steht dir beim Kaufvertrag als VERKÄUFER gerade nicht zu. Das sollte deinem Anwalt bekannt sein. Ich sehe auch nicht, wo hier ein Anfechtungsgrund liegen soll.
Worüber soll getäuscht worden sein? Ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum liegt auch nicht vor.
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

@Choco,

hier liegt ein Irrtum des "Verkäufers" vor, denn er hat ja nur die Schätzung seines Fahrzeugs beabsichtigt., aber nicht den Verkauf an Euch. Ausserdem wurde er von Euch am Telefon bedrängt und getäuscht, sodass §123 BGB ebenfalls zieht. Ausserdem wisst Ihr, dass die "Verkäufer" widerrufen und anfechten können, dementsprechnd zieht § 142 BGB.

Ausserdem fehlt es hier an der "übereinstimmenden Willenserklärung"

Noch Fragen?

(Bin Grosshandelskaufmannsgehilfe)
 

Choco

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@ Krennz

Du sprichst mich an, als würde ich zu der Firma gehören. Dem ist nicht so. Ich selber wollte mein Auto auf der Website verkaufen und bin bei der Recherche auf dieses Forum gestoßen. Einige der bisherigen Beiträge sind erschreckend- keine Frage (das schrieb ich aber auch schon).
Lustig fand ich lediglich den von mir zitierten Beitrag, da modjo doch gerade selber schreibt, der Mensch am Telefon habe ihn "klein gekriegt". Dass heißt, er hat einem Verkauf zugestimmt.

Ich bin Jura- Studentin im 6. Semester. Das Thema ist mir damit nicht fremd. Als Verkäufer existiert auch bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht. Dies wurde hier auch schon von verschiedenen Personen geschrieben und ist in jedem gängigen Kommentar nachzulesen.

Ich sehe hier auch keinen Anfechtungsgrund. Er war nicht im Irrtum und wurde auch nicht getäuscht, wenn er am Telefon dem Kaufvertrag zugestimmt hat (und genau das steht meiner Meinung nach in seinem Beitrag).

Sei es drum. Ich persönlich suche mir einen anderen Verkaufsweg. Trotzdem finde ich es fragwürdig, munter Verträge abzuschließen, an die man sich zwei Tage später nicht mehr gebunden fühlt. Dies bezieht sich ausdrücklich nur auf die Fälle, in denen dem Kaufvertrag zugestimmt wurde.
 

Krennz

New member
AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

@Choco Sorry, aber für mich kam es so rüber wie ich es geschrieben habe.

Bin selber fast Betroffener gewesen und kann daher, mit recht, sagen, dass die einene platreden und jeden Strohhalm ergriefen um einen Vertrag zu behaupten, der, eigentlich, nicht gewollt wurde. Ich selber habe rechtzeitig aufgelegt, bevor die das Auto meines Sohnes mir aus den Rippen leiern konnten. Die wollgten mir dafür noch3000 gebeben, habe es für 6500 wo anders verkauft.

Duie riefen mich mehrmals am Tag an um das Auto zu kriegen. Keine Chance bei mir. Habe ihnen die Anfechtung und eine negative Feststellungsklage angekündigt. Danach war Ruhe.
 

Robotar

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Hallo,
Bin auch einer der Dummern/Reingefallenen.
Bin in der Phase "hab es grad erst geschnallt und keinen Rechtsschutz!"

Zum Vorgang:
-Webseit KFZ Daten eingegeben und eine Preis erwartet.
-2 Tage Später ein 23min Gespräch mit einer Automaklerin, einige Daten noch ergänzte und mir sagte mein Wunschpreis wäre nicht realisierbar. Ok, es würde ein Vergleichbares KFZ und ein Preis in etwa aufgerufen. Ich sagte das es zwar weniger ist jedoch noch ok. Bis hierhin alles gut.
Die Mitarbeiterin wollte einen Mindestpreis von mir hören. Hier sagte ich jedoch schon 2xmal das ich bevor irgendetwas fix/verpflichtend wird ich nochmals Benachrichtigt werden will. Das Gespräch ging zu Ende und ich betonte nochmal s, dass ich einen weiteren Kontakt möchte bevor Sie einen Vertrag herrausschickt.
So endete das Gespräch.
-Nächster Tag 12Uhr, ich hatte 2 Anrufe auf der Mailbox von meiner Automaklerin in der sie um Rückruf bat um noch einige Daten des KFZs zuergänzen. Zusätzlich habe ich eine SMS bekommen "Herzlichen glückwunsch , Ihr auto ist Verkauft." ????
- Daheim habe ich auch promt die Mail mit den Daten des Käufers und die äußerst sympatische Anmerkung über die 15% Storno unterbreitet bekommen.
-Email geschrieben und dem Wiedersprochen da keine Einwilligung bestand.

Nach einen weitern langen Telefonat des Supports sehe ich jetzt in der Rechtsprüfung der Firma die ich nicht nachvollziehen kann da ich keinerlei Kontakt zu dieser aufnehmen kann, da es vom Support gewart wird wie Fort Knox.

Nun bitte ich hier den Nutzer Dealer... um eine Stellungsnahme um die Deletierung meines Falles aus oben geschilderten Gründen und einer nicht erneuten Kontakaufnahme mit mir.

Wie sieht es bei den anderen mittlerweile aus. Noch was gehört?
 
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Sehr geehrte Nutzer,

wir merken, dass Sie einige offene Fragen haben. Um diese Fragen beantworten zu können, bitten wir Sie direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Aus den Schilderungen auf diesem Forum können wir leider nicht erkennen, um welche Vorgänge es sich jeweils handelt.

Sie erreichen uns Mo. bis Fr. von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie Sa. von 08.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter 0211-3878906. Alternativ können Sie uns per E-Mail unter kundendienst@ichwillmeinautoloswerden.de erreichen.

Wir hoffen, dass Sie Kontakt mit uns aufnehmen, sodass wir zu einer gemeinsamen Lösung kommen können.

Mit freundlichen Grüßen
Jeroen Oelen
Geschäftsführer Dealerdirect GmbH

Dieser Kommentar wurde im Auftrag und im Namen von Jeroen Oelen erstellt.
 

Krennz

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AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Um in Zukunft Missverständnisse auszuschliessen sollte man vlt. mal drüber nachdenken die Website als Kostenpflichtig zu kennzeichnen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Betrug mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Um in Zukunft Missverständnisse auszuschliessen sollte man vlt. mal drüber nachdenken die Website als Kostenpflichtig zu kennzeichnen.
Warum sollen die die Seite als kostenpflichtig kennzeichnen?
Ich denke du hast nicht verstanden worin das Geschäftsprinzip besteht.:whistle:
 
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Krennz

New member
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Das Geschaftsmodell besteht darin jeden, der sich auf diese Internetsite verrirrt um sein Auto schätzen zu lassen, anzurufen, ihn zu belabern bis zum geht nicht mehr, ihm ein geringeres Angebot als erwartet zu machen,ddann einen Geschäftsversorgungsvertrag zu behaupten und die Kiste gewinnbringend an dubiose Händler zu verticken. Ausserdem wollen die dann noch 300 Oken als "Verwaltungsgebüjr" haben. Also reine Abzocke.

Da könnte ich schon mal den Gedanken der Nötigung (§ 240 StGB Nötigung - dejure.org ) denken, und das als Geschäftsmodell?
 
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Robotar

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Also ich weiß nicht,ehr was ich über dieses Unternehmen halten sollte.
Hatte mehrere Telefonate mit der Servicehotline, nachdem wir in dem Gespräch soweit waren das ich mit einer Rechnung konfrontiert werden sollte und ich mich verabschiedete mit "dann muss ich zu anderen Mittel greifen um mein Recht zu erhalten" war das Telefonat (45min) beendet.

Nach nicht ganz 15min werde ich von der gleichen Person angerufen und mir wird vermittelt, dass sie von dem Vertrag abstand nehmen auch wenn "er rechtlich in Ordnung ist" und meine Adresse wird nochmalig abgeglichen um mir einen Blumenstrauß zu übermitteln.

Jetzt bin ich so verwirrt, checken die es selber das es nicht richtig läuft so wie sie es im Moment machen oder sind sie wirklich der Meinung das das Geschäftgebaren so korrekt ist und deswegen ihren "Ruf" sich erhalten wollen?...
Ich bekam auf jedenfalls einen Bestätigungsmail und am nächsten Tag einen schönen Strauß von Fleurop mit der Entschuldigung nicht zu meiner Zufriedenheit gehandelt zu haben.

Mit freundlichen Grüßen Robotar
 
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