Problem mit E-Mail Vertrag beim Autoverkauf

Sehr geehrter Geschäftsführer der DealerDirect GmbH,

Sie erzählen, das eine Gutschrift erfolgt für die Mit deutscher Staatsbürgerschaft und alles könne man klären? Ich bin seit 2 Wochen ständig mit ihrem unternehmen beschäftigt, da ich täglich aber wirklich jeden Tag von Ihrem ach so hilfsbereiten Kundenservice belästigt werde.! Per Email und per Telefon! Ich habe nie einem Verkauf zugestimmt! Und nun soll ich ihnen 599,76 Euro für etwas bezahlen was ich nie zugestimmt habe? Was soll das? Mit ihrem Kundenservice kann man nicht sprechen, sondern man wird regelrecht mit Gericht und Inkasso bedroht! Nicht einmal den Nachnamen von den Personen am Telefon erfährt man, damit man weiß mit wem man gesprochen hat! Ich habe das ganze an akte20.15 gemeldet und frage mich ob das wirklich leere Versprechen auf dieser Internetseite sind mit VerwaltungskostenerstAttung. Wenn nicht, dann senden sie mir für die rechnung de_5634 die Stornierung Aufhebung. Ich habe kein Problem das ganze eskalieren zu lassen, wenn ihr Kundenservice meint das muss gerichtlich geklärt werden. Mir egal ich habe von meinem Rechtsschutz die Deckungszusage. Überlegen Sie es sich! Danke für das Feedback
 

Krennz

New member
Ich kann hier über meinen Anwalt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Hier wären 2000€ wohl angemessen.(m.M.) in Verbindung mit der Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB

Oder eine negative Feststellungsklage, dass kein Vertrag zustande kam, da ich ihm, effektiv, nicht zugestimmt habe, sodass keine übereinstimmende Willenserklärung zustande kam.

Willenserklärung

Jeder Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende (korrespondierende) Willenserklärungen zustande.

A sagt zu B, er verkaufe ihm seinen gebrauchten Pkw für 3000 Euro.
B sagt zu A, er nehme das Vertragsangebot an, zahle aber nur 2500 Euro.

In diesem Beispiel stimmen die Willenserklärungen nicht überein. Es kommt somit kein Vertrag zustande.
Vielmehr unterbreitet B in diesem Beispiel ein neues Angebot, einen Kaufvertrag über 2.500 Euro abzuschließen. Es ist also nicht so, dass z. B. bei einem Kaufvertrag immer der Verkäufer ein Angebot unterbreitet, das der Käufer dann annimmt. Die Rollen können durchaus vertauscht sein.
In den meisten Fällen ist es sogar der Verbraucher als Käufer derjenige, der das Angebot unterbreitet. So kommt nach herrschender Meinung beim Einkauf im Supermarkt der Vertrag erst an der Kasse zustande. Der Käufer unterbreitet ein Angebot, indem er die Ware auf das Kassenband legt. Erst danach entscheidet der Verkäufer, ob er das Angebot annimmt.
Quelle: http://www.vis.bayern.de/recht/grundlagen/vertraege_allgemein/zustandekommen.htm

So. Jetzt gehen die Agenten von Dealerdirekt hin und kloppen im wahrsten Sinne des Wortes mich als Verkäufer solange platt, bis ich, scheinbar, um meine Ruhe zu haben, dem Kaufvertrag zustimme. Dadurch wird aber gemäss HGB/BGB kein Kaufvertrag zwischen zwei Verkäufern, oder einem Verkäufer und einem Vermittler geschlossen. Es gibt keine übereinstimmende Willenserklärung.



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revilo1904

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Hallo liebes Forum,

es wird nicht besser...
Leider wurde seitens dealer-direct weder auf Mails noch auf Briefe reagiert - und auf telefonische Aussagen schon mal gar nicht.
Gestern erhielt ich dann eben trotz mehrfachem Widerruf, u.a. auch per Einschreiben, folgende Mail:

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Nach wiederholtem Versuch Sie zur Zahlung des noch offen stehenden Betrags von 299.88 Euro der Rechnungsnummer DE_5465 zu bitten, haben wir bis dato keine Zahlung erhalten.

Wir bitten noch einmal und falls nötig, mahnen Sie, den genannten Betrag an uns zu begleichen. Ihre Zahlung muss innerhalb von 3 Arbeitstagen auf unser Bankkonto DE89403700240351418900 mit dem vermelden der Rechnungsnummer DE_5465 beglichen sein.

Falls wir bis dann keine Zahlung empfangen haben, weisen wir darauf hin dass wir rechtliche Maßnahmen unternehmen werden und die Forderung aus der Hand geben. Alle hierdurch entstehenden Kosten stellen wir Ihnen in Rechnung. Außerdem erheben wir Anspruch auf eine Erstattung der gesetzlichen Verzinsung.

Wir sehen Ihre Rechnung schnell beglichen.

Unter Vorbehalt aller Rechte.

Eine Kopie dieses Schreibens schicken wir Ihnen auch mit der normalen Post zu.
###################

Ich fürchte, einen erneuten Widerruf kann ich mir sparen, da der eh wieder kein Gehör finden würde. Es bleibt aber die Frage, was ich nun am besten noch machen soll / kann, damit dieses unleidliche Thema endlich ein Ende findet.

Schon mal danke für eure Vorschläge und beste Grüße.
 

Krennz

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revilo

ein Widerruf ist hier nicht möglich. Ich hätte eine Anfechtung gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB machen müssen. Die kann ich, allerdings, auch heute noch erklären, da mir der Grund erst jetzt bekannt wurde.

Gleichzeitig stelle ich die Forderung streitig, sodass sie weder an ein seriöses Inkassobüro abgegeben, noch bei der Schufa gemeldet werden kann.

Einem Mahnbescheid (fgelber Brief vom Gericht) widerspreche ich.

Ich könnte das so formulieren:

Da mir erst heute klargemacht wurde, dass ein Widerspruch zwischen Verkäufer und Wiederverkäufer rechtlich nicht möglich ist, erkläre ich hilfsweise die Anfachtung des Vertrages gemäss §§ 119, 120, 123, 142.1 BGB und stelle die Forderung streitig.

Der Weitergabe meiner Daten widerspreche ich gemäss BDSG und verlange die sofortige Löschung.
 

revilo1904

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Hallo Krennz,

danke dir. Macht es Sinn, dass jetzt schon auf dem selben Kanal (also Mail) zu schicken oder auf deren Brief ebenfalls postalisch zu antworten? Andererseits habe ich in meinem ersten Einschreiben u.a. tatsächlich sämtliche Vertragsschlüsse wegen Täuschung und / oder Irrtum angefochten. Die Forderung streitig gestellt habe ich allerdings noch nicht.
 

Krennz

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Ich würde das sogar per Einwurfeinschreiben mit Zeugen machen.

Zeuge bestätigt auf einer Kopie, dass das Schreiben in seiner Anwesenheit eingetütet und gemeinsam bei Postens abgegeben wurde.
 

mysteryei1984

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Hallo Liebes Forum und Leidgenossen.

Mich hat leider das gleiche Schicksal ereilt.

Vergangen Freitag war ich auf der Suche im internet auf die Seite von ichwillmeinautoloswerden.de gestoßen. Eigentlich bin ich ja der Typ Mensch der äußerst Vorsichtig ist bei solchen Portalen. Nun ja sei´s drum.

Wie bei den meisten hier erhielt ich nach derm Inserieren meines Auto´s schnell einen Anruf eines Makler´s. David war sein Name. (Nachnamen sind ja bei dieser Firma scheinbar Tabu - was ja schon alles über DIE aussagt)
Das Gespräch war soweit ganz i.o.! Er erzählt mir dann das es eine Auktion geben wird und der Höchstbietende kriegt den Zuschlag , darauf sagte ich ihm das ich dann bitte Informiert werden möchte um meine Zustimmung zu geben. Dies erwiderte er mit einem lapidaren Ja , Sie werden sich morgen nochmal melden. So weit so gut.

ca 45 min später bekam ich dann diese tolle Email "Kaufvertrag".... zuerst meinte ich das es vielleicht irgendwo ein Button mit zustimmen oder ablehnen gibt ... nix wars... Telefon in die Hand und angerufen.

Das das Angebot lächerlich war , steht ausser Frage!

Jetzt wollte ich natürlich den Makler sprechen , aber ohne Nachnamen ist das dann ziemlich schwer! Dann wurde ich eben zu einer netten Dame verbunden , Ich erläuterte ihr meine Sichtweise der Dinge und erhoffte mir das Sie mir sagt -, Ja kein Problem das war ein Fehler unserer seit´s. Als ich dann fragte was man denn jetzt noch machen könnte ; erwiderte sie : Sie melden sich bei dem Käufer und geben das Auto ab. Das wollte ich natürlich nicht , also sagte ich ihr das ich keinem Kauf zu gestimmt habe! Daraufhin meinte Sie das mir doch die AGB´s bekannt wären ( David hätte sie mir angeblich vorgetragen , was natürlich nicht der Fall war). Als ich das mit Nein beatworte wurde sie leicht pampig und sagte das ICH sie hätte lesen müssen und das das Gespräch sowieso aufgezeichnet wurde.

Danach war ich baff und erstmal bedient und verabschiedete mich ins Wochende. Der nette David hat mir zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt das das Telefonat aufgezeichnet wurde. Allein das ich schon nicht Gesetzeskonform.

Lange überlegte ich mir was ich machen sollte , und eigentlich wollte ich jetzt mein Auto wirklich dem Händler geben , zwar mit Verlust , aber besser als dieser Firma 900 Euro in Rachen zu werfen.

Bis ich gestern Abend nocheinmal bisschen auf der Homepage gestöbert habe und im Bereich "unsere Kunden" das gefunden habe :

4/5 Sternen 5 Mar 2015
2010 Peugeot 207

Spontane Google-Suche und gleich eine gute Möglichkeit gefunden, den Peugeot loszuwerden.

Herr K. ********, München

Peugeot 207 - 2010

Diese Firma wirbt mit einer Bewertung die ich NIE gegeben habe! Das hat mir die Hutschnurr reißen lassen und jetzt bin ich bereit dagegen vorzugehen.

Ich werde morgen Vormittag nocheinmal probieres es Vernünftig zu klären , auch mit dem Druckmittel der Anzeige und einem Prozess vor Gericht.

Vielleich läßt sich noch etwas bewirken , aber meiner Meinung nach wahrscheinlich überflüssig.

Falls nötig werden ich jegliche Rechtsmittel ausnutzen um solchen Firmen das Handwerk zu legen.

Evtl werde ich mich dann auch an bekannte TV-Produktionen wenden.

Gibt es denn hier schon jemand , bei dem es bis vor Gericht gekommen ist?
Oder jemand der per Post schon Briefe vom Inkasso Unternehmen bekommen hat?

Würde mich freuen wenn jemand mir da bisschen weiter helfen kann! Bin noch nicht so erfahren in solchen Dingen.
 

Krennz

New member
Ja genau,

119 Irrtum, 120 falsche Ansage falsche Information, 123 Täuschung oder Drohung, 142.1 Anfechtbarkeit bekannt.

Ausserdem stelle ich die Provisionsforderung streitig. (Ich bestreite die Rechtmässigkeit der Forderung und rufe ggf. ein Gericht an)

Wer weiss was im BGB steht ist im Vorteil.

In Deutschland ist, so gut wie, alles geregelt. :thumbsup:
 
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bavaria92

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Habe heute genau das selbe Problem bekommen.

Wollte mir nur unverbindliche Angebote für meinen Wagen einholen, bekam einen langen Anruf und 30 Minuten später plötzlich einen Kaufvertrag zugeschickt. Habe dem Mitarbeiter am Telefon gesagt, dass ich für diesen Preis den Wagen lieber als Zweitwagen behalten würde.

Was soll ich nun tun? Habe jetzt erstmal eine Mail hingeschickt.
 

Krennz

New member
Ich fechte den Vertrag gemäss BGB § 119 Irrtum in meiner Erklärung, § 120 falsche Übermittlung, §123 Täuschung und Drohung sowie §142.1 Anfechtbarkeit bekannt, an und verlange die sofortege Löschung meiner Daten.

Den Vertragsentwurf schicke ich durchgestrischen (jede Seite schön sauber mit einem Lineal Durchstreichen und dem Vermerk "ABGELEHNT" wieder zurück. (vorher Kopien machen)
 

Tom Braun

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ich möcht hierzu auch einen Beitrag verfassen:

Ich habe inzwischen Strafanzeige erstattet und hier mein Bericht den ich dann noch an die Verbraucherzentrale BW versendet habe.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte ihnen dies zur Kenntnis senden. Die Erfahrungen anderer Nutzer die ich im Netz zu dieser Firma gefunden habe, sind nahezu in allen Fällen identisch.


Ich habe auf der Seite „Verbrauchschutz.de“ über diese Firma eine Beschwerde und dazu die entschuldigende Antwort des Geschäftsführers gelesen. Ich beziehe mich auf diesen Text. Es mag in diesem Fall so sein, dass die Firma aufgrund des öffentlichen Druckes zurückgerudert hat. Ich habe selbst ein Fahrzeug angeboten und die Vorgehensweise in meinem Fall ist nahezu identisch mit allen anderen Erfahrungsberichten hier im Netz. Bei der Vorgehensweise dieser Firma in meinem Falle, vermutlich aber auch in allen anderen Fällen, ist eindeutig der Anfangsverdacht eines Betrugsversuchs anzunehmen. Ich glaube nicht, dass die Polizei anhand des Legalitätsprinzips einfach in einem Gespräch mit dem Geschäftsführer, bei Verdachtsmomenten einer Straftat, einen solchen Sachverhalt als erledigt betrachten wird. Dafür ist einzig und allein die zuständige Staatsanwaltschaft zuständig. Aber darüber hinaus wurde auch mir suggeriert, ich hätte einem Angebot mit 5000 Euro zugestimmt und dies wäre auch auf Band aufgezeichnet. Ich hatte dann mit einer "Vanessa", vermutlich der neue Name der ehemaligen unerfahrenen anderen Dame, telefonischen Kontakt und diese wiederholte gebetsmühlenartig immer wieder, sie hätte das mit ihrer Rechtsabteilung abgeklärt und ich hätte dem Vertrag zugestimmt und ob ich nicht mehr wisse, was ich gesagt habe. Nachdem ich aber schon weiß, was ich sage und welches meine Schmerzgrenze beim Verkauf ist, riet ich ihr, sie könne gerne ihre Kosten einklagen und ich wäre jetzt schon gespannt, welche Beweise sie bei Gericht vorlegen möchte. Sie und ihre Rechtsabteilung wussten noch nicht einmal, dass der Kläger bei Zivilverfahren beweispflichtig ist. Ich habe Anzeige erstattet und es mag sein, dass plötzlich die Bänder der Telefongespräche bei der Firma nicht mehr vorhanden sind und sich somit die Beweisführung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren auch schwierig gestaltet. Aber trotz allem sind zumindest in meinem Fall die objektiven Tatbestandsmerkmale des § 263 StGB erfüllt.

Die Arbeitsweise ist schnell erklärt:

- Auto einstellen und gewünschten Kauferlös eingeben
- Es erfolgt zeitnah ein Anruf, auch bei mir von „Daniel“
- Es kommen ergänzende Fragen zum Fahrzeug, die Frage nach der Schmerzgrenze und in meinem Falle die Aussage, mehr wie 5000 Euro wird der Wagen nicht bringen.
- Dann die Frage nach dem Abholungsort bei Vertragsabschluss
- Kurze Zeit später eine SMS mit Glückwünschen zum Verkauf des Fahrzeugs, in meinem Falle 5000 Euro. Unerklärlich schnell, da die Firma den besten Preis von ca. 8000 angeschlossenen Händlern erzielen möchte. Das Telefonat war abends gegen 18.30 Uhr.
- Ich habe dem Verkauf für 5000 Euro nicht zugestimmt.
- Dann kommt kurze Zeit später eine E-Mail, die suggeriert, ich hätte einen Kaufvertrag abgeschlossen.
- Ich habe dem ganzen widersprochen.
- Am nächsten Tag ein Anruf, mit der Drohung 30 Prozent Strafgebühren bezahlen zu müssen, wenn ich das Fahrzeug nicht für 5000 Euro verkaufe.
- Immer wieder der Hinweis, man hätte das Gespräch auf Band aufgezeichnet und da hätte ich zugestimmt und es würde nur nach dem Abholungsort gefragt, wenn ich vorher dem Kauf zugestimmt habe. Und das habe ich eben nicht..

Ich bitte sie darum, die Sache zu beobachten und möglicherweise sind ja schon Beschwerden da. Ich arbeite beim der Polizeipräsidium XXXX als Polizeihauptkommissar und bin seit Jahren auch im Bereich der Betrugskriminalität tätig. Und genau auf Betrug dürfte diese Masche ausgelegt sein. Ich für mich selbst sehe da kein Problem, weil ich mich nicht einschüchtern lasse. Es wird niemals ein zivilrechtliches Verfahren geben. Es ist daher den Beschwerdeführern anzuraten, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


(ich habe meinen Namen für das Forum hier rausgenommen)
 

Krennz

New member
@Tom Braun, wie 'Du sehen kannst sind wir hier schon auf 8 Seiten mit ca 240 Beiträgen zu dem Thema.

Es ist, von kaufmännischer Seite her, eine Betrugsmasche, zumal ich weiss, dass ein von mir angeblich angebotenes seltenes Exe4mplar eines ame3rikansichen Autos schon einen Tag später bei einem Autohändler in der Nähe von Köln für fast den doppelten Preis auftauchte.

Mit dem Angebot, das Auto einzupreisen kommen sie an Realdaten und setzen dann die Leute unter Druck das Auto zu ihnen genehmen Preisen an sie zu übergeben. Meist sind die Autos das doppelte wert.
 

Tom Braun

New member
Leute, mals was grundlegendes, bevor ihr euch in und mit irgendwelchen §§ im BGB oder sonst wo verzettelt.

Die Masche ist ja bekannt, Letzte Mahnungm, allerletzte Mahnung, etc. Ne E-Mail kostet nichts und die hoffen halt, dass der eine oder andere bezahlt.

Widersprecht dem Vertrag und dem ganzen Scheiß!! das reicht auch per E-Mail. Wobei das an sich sogar die Mühe nicht wert ist, weil gar kein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist. Aber egal, schreibt denen, lasst euren Ärger raus und gut ist. Spart euch das Geld für das Einschreiben, das brauchts nicht.

Aber: Und das ist jetzt wichtig!!

Sollte ein Mahnbescheid kommen, dem müsst ihr widersprechen. Frist 14 Tage. Wer es versämut, man kann auch noch bis zur Titulierung Einspruch einlegen, aber dann auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Einen Mahnbescheid könnte die Dealerdirekt Bande bei Gericht beantragen, der Anspruch wird im Mahnverfahren seitens des Gerichts nicht geprüft!!.

So. Also was fangen wir mit dem Wissen an. Unter der Annahme, ihr habt dem Vertrag nicht zugestimmt und ihr hier im Forum seid, weil ihr Rat sucht, locker und ruhig bleiben, denn

es wird folgendes nie geschehen:

1. Ihr werdet nie einen Mahnbescheid bekommen
2. Die Firma wird nie Klage vor Gericht erheben.

Warum:

1. Die wissen ja, dass sie betrügerisch arbeiten. Also wissen sie auch, dass sie keine legale Forderung an euch haben. Ein Mahnbescheid kostet je nach Streitwert, aber mindestens so um die 50 Euro. Also, wenn ich weiß, ich falle bei Gericht auf die Schnauze, dann geb ich doch nicht Geld aus, oder?

2. Im Zivilrecht, und um das geht es hier bei den Forderungen, muss der Kläger, in dem Falle die Dealerdirekt Bande, seine Klage erstens begründen und muss später vor Gericht eindeutig belegen, dass die Forderung gerechtfertigt ist. Sie müssten auch im Vorfeld die Gebühren für die Klageeröffnung bei Gericht bezahlen. Also wird es auch hier niemals so weit kommen.

Ich weiß, es ist nervig. Aber löscht eueren Mailaccount den ihr der Firma gegeben habt, notfalls holt ne andere SIM Karte und ich garantiere, es wird nie ein Mahnbescheid oder sonst was kommen.

Hoffe es hilft!

Grüße
 

Krennz

New member
Wenn Du jetzt auf § 263 StGB abzielst. OK, kann man machen.

Doch das dürfte der schwerere und lanwierigere Weg sein einen nicht gewollten Vertrag wiede3r loszuwerden.

Ich widerrufe den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist und fechte ihn hilfsweise an. Dabei bleibt es mir unbelassen, ob ich nicht auch eine Anzeige gemäss § 263 StGB Betrug loslasse. (Wobei schon der Versuch des Betruges sich als strafbar erweist, denn in Randziffer (2) heisst es "Der Versuch ist strafbar")

§ 263 StGB Betrug - dejure.org
 
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Sehr geehrter Herr Tom Braun,

wir haben Ihren Beitrag hier gelesen und müssen feststellen, dass es sich in Ihrem Fall um ein Missverständnis handeln muss. Wir entschuldigen uns schon einmal hier für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Bitte senden Sie uns in einer privaten Nachricht Ihre persönlichen Daten, sodass wir dieses Missverständnis aus der Welt schaffen können. Oder kontaktieren Sie gerne direkt unseren Kundenservice.

Mit freundlichen Grüßen

Jeroen Oelen
Geschäftsführer Dealerdirect GmbH

Dieser Kommentar wurde im Auftrag und im Namen von Jeroen Oelen erstellt.
 

ppaa

New member
Hallo liebes Forum,

freut mich, dass es hier ebenfalls Betroffene gibt.

Ich hatte meinen Wagen vor einem Monat auf der Internetseite bei
ichwillmeinAutoloswerden.de angeboten.
Es klang ja auch ganz unverbindlich – man gibt sein Auto ein, dann kommen Angebote, und nach den Angeboten „können Sie sich auch gegen den Verkauf entscheiden.“

Das lief aber so ab: Ein David rief mich kurz nach meiner Anzeige auf der Plattform an, fragte nach einer „Schmerzgrenze“, deutlich unter meiner Preisangabe und noch bevor er Angebote einholen will.
Dann kam wenig später eine email „Verkaufsbestätigung“ - das Fahrzeug sei an einen Herrn H verkauft.
Ohne Rückfrage bei mir, ohne genauere Angaben wie Fahrgestell-Nr. usw. !!!
ich widersprach der email

Ein Herr H meldete sich und schickte mir einen von ihm unterschriebenen Kaufvertrag zu – alle Details waren nicht geklärt:wer soll wohin liefern, wer meldet ab.
Ich lehnte telefonisch und per email ab, cc auch an den Kundendienst von ichwillmeinAutoloswerden.de.
Ausserdem widerrief ich jegliche Vollmachten und Aufträge für ichwillmeinAutoloswerden.de

Dann hagelte es Anrufe, Droh-emails, Rechnungen, Mahnungen,
obwohl ich immer wieder antwortete, dass es gar keinen Kaufvertrag gibt.

Eine „Vanessa“ bestätigte mir dann sogar per email, dass es noch gar keinen Kaufvertrag gibt und schrieb in grausamer Rechtschreibung:

„Den Kaufvertrag schließen Sie selbstverständlich mit dem Käufer ab. in diesem Falle H, der den Kaufvertrag zu dem ausgemachten Abholtermin mitgebracht hätte oder in Ihrem Fall Ihnen zugesandt hat“

Somit bestätigt mir „Vanessa“ sogar, dass es noch gar keinen Kaufvertrag gab, da ich das Angebot abgelehnt hatte. Demnach war die email mit der „Verkaufsbestätigung - verkauft“ schlicht unwahr – auch der angebliche Kaufinteressent wollte ja erst noch, dass ich einen „Kaufvertrag“ unterschreibe.

Das sollte Betrug darstellen, da zunächst ein bestehender Kaufvertrag – in von mir erteilter Vollmacht – behauptet wird, den es gar nicht gibt.

Da es immer weiter Rechnungen und Mahnungen eingehen, will ich mich an Aktionen gegen diese G... beteiligen, strafrechtlich und mit anderen Mitteln.
In meinem Fall haben die sogar bestätigt, dass es noch gar keinen Kaufvertrag gab!

Ich bitte also um Kontaktdaten zu Strafverfahren, Verbraucherschutz und anderem.

Wehrt Euch. Die leben davon, dass einige Angst kriegen und dann zahlen.

Liebe Grüße

Ein Leidensgenosse
 

KimmoV

New member
Guten Morgen,

Ich habe leider genau so eine Erlebnis jetzt wie viele andere hier.

Alles wird geredet über Schmerzensgrenz usw. Ich komme auch eine Anruf wo die sagen die haben eine Angebot von 1850EUR und das ist unter unsere Schmerzensgrenz 2,000 und die gehen weiter suchen. Die fragen auch ob die können die Angebot trotzdem schicken und ich sage "ja sie können das schicken weil ich muss das sowieso mit meine Frau diskutieren der Auto von meiner Frau ist und ich nicht der Eigentümer bin."

Ein Par Stunden später kommt diese berühmte Email "Glückwunsch....." Die haben unsere Auto für 2,000EUR verkauft.

Ich habe das sofort widerrufen per Email weil ich habe eine Angebot erwartet. Wenn da noch Drohungen über Annulierungskosten gibt, möchte ich meine Recht (was steht auf die Website) die Angebot zu nicht akzeptieren und weiter nichts mehr mit den Firma zu tun haben.
Dann heute morgen die rufen mir an und es wird relativ schnell klar das die werden nur diesen Fall (was die nennen Missverständnis) zur ihrer Rechtsabteilung schicken. Ich habe da auch in mitte von diese Anruf auch gesagt das "wenn das so ist, möchte ich gerne mit ihrer Erlaubnis die reste von diese Anruf aufnehmen so ich zum Polizei gehen kann". Die haben gesagt ist in Ordnung weil die sowieso die Anrufe speichern.

So jetzt bin ich sehr genervt und bin fertig unsere Anwalt da einzusetzen.

MfG,
Kimmo Vallema
 
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FE-Rastatt

New member
Die Abzocke geht weiter, leider bin ich nun das Opfer...

Folgendes zum Fall, ich angestellter einer GmbH sollte zwei Fahrzeuge verkaufen. Da auf vielen Standard Plattformen unsere Telefonleitungen sowas von heiß laufen und mit unattraktiv Angeboten bombardiert werden, wollte ich es auf dem doch sehr bequemen weg versuchen.

Nach Anmeldung wie bei allen anderen beschreiben erfolgt ein Anruf, Daten werden noch einmal abgeglichen. Hier wurde ausdrücklich gesagt das es sich um Firmenfahrzeuge handelt und ich nur die Ansprechperson bin! Darauf kam: Kein Problem, das geht dennoch.( die Plattform nimmt nur Privatkunden)
Also die Fahrzeuge Best möglich beschrieben wie es sich gehört und als Laie möglich ist.

Nach wenigen Minuten kam das Angebot das für uns ok war auch wenn es die Schmerzgrenze war, kurz darauf eine Kaufvertrag den man über einen Button bestätigen sollte... Nur blöd das gar kein Button existiert, also nochmal angerufen wo der Button sei Antwort: Das geht alles automatisch, wir müssen hier nichts mehr machen...
Somit hat das System ohne zusage eigenständig die Willenserklärung durchgeführt, also keine rechtsverbindliche Zusage unsererseits, die das System hat das ja automatisch gemacht ?.

Laut den Agb muss die Abwicklung nach 21 Tagen abgeschlossen sein, leider hat es bei uns um weiten länger gedauert da der " Käufer" keine Zeit hatte. Außrede: es wären viele in urlaub und können daher die Zeiten nicht einhalten, da müssten sie vielen die Stornokosten berechnen.... Ist das unser Problem? Wenn ich ein Auto kaufe oder verkaufen habe ich mich an Vereinbarungen zu halten die getroffen werden.

Bei der Besichtigung stellte der Händler einige Dinge fest, alle waren uns bis dato unbekannt, z.B. Unfallschadrn der behoben würde vor unserem kauf sowie defekte Zweimassenschwungrad usw. Also versucht der Käufer den Preis um 50% zu drücken!

Da die 21 Tage nun sowieso abgelaufen sind hat sich der "Vertrag" von alleine gelöst, wir sind somit nicht mehr an den Vertrag gebunden da die Frist abgelaufen ist. Der HÄNDLER muss die Stornokosten tragen da er sich nicht An die Vereinbarung Laut der agb gehalten hat...


Der Geschäftsleitung gefällt das neue Angebot so oder so nicht.

Nun versucht natürlich die Firma ichwillmeinautoloswerden.de natürlich weiterhin den Vertrag aufrecht zu erhalten... Die wollen ja ne Provision kassieren und pocht nun auch auf den Käufer ein er soll noch 500€ drauflegen ( kurz zuvor haben wir mit anwaltlicher und Gerichtlichen massnahmen gedroht). Um die Kuh vom Eis zu holen wollen sie natürlich nun eine einvernehmliche Einigung zwischen uns und dem Käufer...

Unserem Anwalt Liegen nun Die AGB und der "Kaufvertrag" vor der keiner ist. Nach Seinen Angaben ist Es ohne Probleme das Vor Gericht durch zu bekommen, da die Agb sowie die Stornokosten und selbst Der "Vertrag" unwirksam Sind.

Weitere Infos bekommt ihr Gerne von unserem Anwalt (Vertragsrecht).


Gerne beantworten wir auch Fragen öffentlich zu unserem weiteren Vorgehen gegen dieses Unternehmen.

Grüße
 
Oben