De kleine Eisbeer
Super-Moderator
Inkassobüro setzt auf Dummfang
Viele Leute haben Mahnschreiben erhalten, die Summe ist bei allen gleich.
Ps.
(.....)In dem vermeintlichen Protokoll eines Telefonats werden etliche Fragen eines Callcenter-Mitarbeiters aufgelistet, beispielsweise "Sie nehmen an dem Spiel (...) mindestens von (...) bis (...) teil", auf die jeweils mit "ja" geantwortet wird. Dieser "Beleg" erfüllt einzig den Zweck, die Angemahnten ins Grübeln zu bringen (.....)
Der Herr S. sollte sich mal durch seine Frau beraten lassen.
Vermutlicch wird die ihm den dejure.org/§ 201 StGB zeigen.
Dort steht:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
Viele Leute haben Mahnschreiben erhalten, die Summe ist bei allen gleich.
Mehr&Quelle: Südthüringer ZeitungViele Leute in der Region haben dieser Tage ein Mahnschreiben erhalten, worin sie aufgefordert werden, eine noch offene Rechnung umgehend zu begleichen. Die angeblich ausstehende Summe von 49,90 Euro ist laut dieser Benachrichtigung mittlerweile durch Mahn-, Lastschrift- und Inkassokosten auf eine Gesamthöhe von 130,61 Euro angestiegen. "Ich mache zur Zeit in meinen Beratungen fast nichts anderes mehr, als Anfragen zu diesem Thema zu beantworten", sagt Günter Pfaff, Verbraucherberater für Südthüringen. Auslöser für den Andrang in seinen Büros in Bad Salzungen und Schmalkalden ist eine Firma "Proinkasso GmbH" aus Hanau.
Ps.
(.....)In dem vermeintlichen Protokoll eines Telefonats werden etliche Fragen eines Callcenter-Mitarbeiters aufgelistet, beispielsweise "Sie nehmen an dem Spiel (...) mindestens von (...) bis (...) teil", auf die jeweils mit "ja" geantwortet wird. Dieser "Beleg" erfüllt einzig den Zweck, die Angemahnten ins Grübeln zu bringen (.....)
Der Herr S. sollte sich mal durch seine Frau beraten lassen.
Vermutlicch wird die ihm den dejure.org/§ 201 StGB zeigen.
Dort steht:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.