Top-of-Software.de

Blödian

New member
Hallo mal wieder!

Da ist sie, die Rechnung! Wie bei Euch auch, 8 Euro mtl. / 96 Euro..

also solange dass nur per email kommt ist ja gut..

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Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums **.**.**** falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.

Ihre IP-Adresse **.***.*.*** haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: **.**.****, **:**:** Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Provider **.***.*.*** den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln
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haha :blink: Angabe falsches Geburtsdatum ist Betrugsdelikt?
Hab aber alles richtig angegeben u. die IP ist vom Krankenhaus..dort hatte ich mich zur Zeit des Betruges/Täuschung aufgehalten.
 
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manafraid

New member
Haha, kannst mal sehen: Frauen betrügen nur, die sagen nämlich nie, wie alt sie sind.
Nee, ruhig Blut. Laß sie mahnen und drohen; glaube aber nicht, daß die sich über irgendwelche Reaktionen oder Nichtreaktionen von Dir ärgern. Nee, da haben die gar keine Zeit für. Die suchen ständig neue Opfer, und, solange der Prozentsatz der Leute, die doch zahlen, relativ hoch bleibt, sind sie zufrieden.
Und es gibt genügend davon, immer noch.
 

Blödian

New member
ja stimmt - an die Frauen u. Alter hatte ich auch gleich gedacht! :)

Danke für Deine Antwort, die email von denen war zum Glück gleich im Spam-Ordner gelandet - den ich aber wg. der Sache in letzter Zeit immer mal anklicke..
 

schnippewippe

New member
Wenn du so eine E-mail bekommst stelle dir das mal vor.

50.000 Opfer werden verklagt. Der Prozess findet ja immer am Wohnort des Opfers statt.
Top Meldung---"""""" Gerichte in Deutschland """" wegen Überfüllung geschlossen :whistle:
 

Imperatorius

New member
ich bin auch voll reingefallen und soll 96 Euro zahlen,
die E-mail hab ich auch erst drei Monate später bemerkt weil sie eine Junke-mail war. Mein Hauptproblem ist das ich erst 13 bin.:getlost:
Muss ich wirklich die 96 Euro zahlen oder geht es auch anders?
:ermm:
 

schnippewippe

New member
Was geistert denn ein 13 jähriger jetzt noch hier im Forum rum.
Minderjährige können den Vertrag nicht ohne Zustimmung der Eltern abschliessen. Also kein Vertrag keine Zahlung.
Ganz abgesehen davon, raten die Verbraucherzentralen und Anwälte nicht zu zahlen.
Hier schützt dich deren Abzocke. Aber melde dich bitte nicht noch einmal auf eine Seite an , wo es erst ab 18 Jahre ist. Das könnte bei anderen Firmen Ärger geben.
 

schnippewippe

New member
Hier mal wieder ein Zeitungsbericht wo man am Anfang einen Schreck bekommt.
Eine Leserin kommt in die Redaktion und legt Mahnbescheide auf den Tisch. :blink:
Denkt immer daran ,Mahnbescheide kommen nicht vom Anwalt oder einer Inkasso ,sondern vom Gericht. Es kam schon vor , das Mustermahnbescheide in den Mahnungen mitgeschickt wurden .
Oder Sie schreiben ganz dick als Überschrift " Letzte außergerichtliche Mahnung " Damit wollen sie die Kunden zum bezahlen der Rechnung bringen.

Hier nun mal der Bericht.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der Kommentar des Lesers "hannese" ist ein wenig irritierend. Bin ich da im falschen Film oder er??????
Vermutlich ja :whistle: Der @Hannese hört die Glocke läuten,weiss aber nicht wo sie hängt.:w00t:
So einfach ist das mit der Neuerung des §28a BDSB nicht.
1.) Man geht davon aus das man 2x eine Mahnung erhalten haben muss.
:whistle: was man ja auch beweisen muss.Nur,da die Abofallenbetreiber geizig sind,(sparen die Kosten für ein Einschreiben) wie wollen die beweisen das sie gemahnt haben?
2.)Gibt es immer noch die Schufaklausel, ich muss der Weitergabe der Daten zugestimmt haben.:whistle:
3.)Das Wichtigste,es können immer noch nur "Mitglieder" der SChufa etwas melden.
siehe hier> Stellungsnahme der Schufa: http://www.echte-abzocke.de/computer-internet/525-top-software-de-18.html#post9923
 

manafraid

New member
Danke, exakt so hatte ich das bisher auch verstanden.
Der "hannese" suggeriert doch wieder den hereingefallenen Kandidaten, daß sie in der Tat sehr wohl Angst vor einem Schufa-Eintrag haben müßten.
Da kann man fast annehmen, er sei von der "anderen Partei".

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

New member
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Auch bei Internetverträgen auf`s Kleingedruckte achten!
Trotz anhängigem Klageverfahren reißen Beschwerden gegen die Firma Antassia-GmbH nicht ab.
Auf Grund sich häufender Beschwerden über Internetangebote der Firma Antassia GmbH, z. B. top-of-software.de, sehen wir uns veranlasst zu informieren, dass die Firma durch unseren Dachverband, Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), bereits abgemahnt wurde.
Die Firma wurde aufgefordert es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr Verbrauchern im Internet das Herunterladen von Software anzubieten, ohne den Preis deutlich erkennbar zu machen.
Ferner wurde die bestehende Vorleistungsklausel - 12 Monate im Voraus zu bezahlen – beanstandet.
Da das Unternehmen keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, ist derzeit ein Klageverfahren am Landgericht Mainz,
Aktenzeichen 4 O 229/10 anhängig.
 
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genesis

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hallo
ich bin auch darauf hineingefallen..
ist es notwendig einen wiederruf zu schreiben?
oder sollte ich einfach abwarten? ich habe zusätlich zu den 96€ noch
eine mahnung von 3€ darauf bekommen
 

schnippewippe

New member
oder sollte ich einfach abwarten? ich habe zusätlich zu den 96€ noch
eine mahnung von 3€ darauf bekommen
Da gehen die Meinungen im Internet auseinander. Die einen sagen man muss nicht schreiben da der Vertrag von Anfang an nichtig ist und sie eh nicht vor Gericht gehen.

Verbraucherzentralen und auch viele Anwälte sagen man sollte einmal schreiben. Dann erst wieder reagieren wenn ein Mahnbescheid kommen sollte. Womit wir aber nicht rechnen.

Ein Richter vom OLG Düsseldorf sagte mal im Fernsehen das 2 % der Richter den Vertrag als gültig ansehen.

Nun musst du selber entscheiden ob du schreibst oder nicht.

Aber auf keinen Fall würde ich bezahlen.
 

Vega

New member
Erstmal, Hi alle zusammen!
Habe grad einen Brief von diesem Rechtsanwalt Olaf Tank erhalten, in dem ich aufgefordert werde zu zahlen. Bin vor ein paar monaten auf top-of-software reingefallen, un da bisher nichts gekommen ist, hatte ich gehofft dass es irgendwie vorbei ist, bevor es richtig angefangen hat ... naja wär ja auch zu schön gewesen um wahr zu sein. Das ist doch jetzt deren übliche Masche, oder? Das bedeutet doch nicht, dass die direkt vor Gericht gehen, oder?
Sorry für das doppelt "oder", aber ich bin grad voll nervös. Wär toll wenn ihr mir irgendwie Tipps oder so geben könntet. Schonmal danke im voraus.
 

schnippewippe

New member
Webseite www.top-of-software.de wird verkauft

Wie bei Tutsi berichtet wird, soll
die Webseite """top-of-software.de"""derzeit auf der Domainhandelsplattform Sedo zum Verkauf angeboten werden.

hi---- sollte ich da mal mein Glück mit versuchen ? Vielleicht werde ich dann ja auch reich :whistle:

Top-Of-Software und die Antassia GmbH:
Offenbar haben Besitzer der Abofallen Webseite top-of-software.de mit Ihrer miesen Masche in den letzten Jahren genügend Geld eingenommen, denn wir der unten stehende Screenshot vom 29.08.2010 beweist, wird die Webseite top-of-software.de derzeit auf der Domainhandelsplattform Sedo zum Verkauf angeboten.

Auch wenn vielleicht irgendjemand an dieser bundesweit berüchtigten Domain Interesse haben sollte, sollte man nicht unbedingt davon ausgehen, dass Firmen wie die Antassia GmbH oder der ehrenwerte Herr Alexander Varin sowie sein beauftragter Anwalt Herr Olaf Tank jetzt nicht weiter im Dunstkreis der Nutzlosbranche tätig sind, also Augen auf und wachsam sein….......................aus dem link
 
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