TS24 Teleservices GmbH. Hilfe

Jack

New member
Nun bin ich wirklich verwirrt...

Ich bekam heute den Brief mit den Gutscheinen, habe daraufhin direkt TS24 kontaktiert und wurde gerade eben von ihnen angerufen.
Die Frau mit der ich gesprochen habe hat mir versichert das es niemals einen "Bargeld" Gewinn gebe und ich falsch Informiert wurde, daraufhin sagte sie mir, dass ich ohne Problem Widerrufen kann und dementsprechend kein Abo bekomme.

Lag wahrscheinlich daran, da ich hier schon ein wenig gelesen habe und direkt in der E-mail mit ein Paar Paragraphen von hier geworfen habe.

Die Reisen jedoch sollen "echt" sein...

Irgendjemand schon die Reisen "ausprobiert"?
 

Barsoi

New member
Die "Reisen" sind entweder billige Hotelgutscheine oder sogenannte Kaffeefahrten. In beiden Fällen zahlst du drauf.
Ansonsten wird hier immer wieder empfohlen, den Widerruf schriftlich, also per Brief zu machen, und zwar an die Adresse, die in der Widerrufsbelehrung angegeben ist.
Sehr viel gelesen hast du wohl noch nicht.
Das heisst übrigens PVZ und nicht PVC.
 

schnippewippe

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Jack
Jedenfalls habe ich direkt nach Erhalt der unterlagen das Widerrufsrecht per E-Mail abgeschickt und zwar an info@pvc.de und info@teleservice24.de.
Ich würde mitteilen, dass ich am.........schon einmal meinen Widerruf fristgerecht geschickt habe. Bis jetzt habe ich leider nur eine Bestätigung darüber erhalten, das sie meine E-mail erhalten haben und diese schnellstmöglich bearbeiten werden, als Widerruf.
Da du immer noch keine Bestätigung zur Stornierung des Vertrages erhalten hast, würde ich diese anfordern.Per Einschreiben mit Einwurf.

Außerordentliche fristlose Kündigung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Eine ordentliche Kündigung liegt immer dann vor, wenn ein Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Ablaufes der Kündigungsfrist beendet wird. Dies bedeutet, dass sich bei einer ordentlichen Kündigung beide Vertragspartner an die vertraglich geregelten Abmachungen in ihrem Dauerschuldverhältnis halten.


Eine außerordentliche Kündigung hingegen ist dann gegeben, wenn das Dauerschuldverhältnis von einer Seite der Vertragspartner aus einem relevanten Grund gekündigt wird. Dabei werden in der Regel weder gesetzlich vorgegebene, noch (tarif-) vertragliche Kündigungsfristen eingehalten; deswegen wird in diesem Zusammenhang auch von einer „fristlosen Kündigung“ gesprochen.
 

Jack

New member
Ja also es steht im meinem Brief, das E-mails sowie zusätzlich noch Fax ebenfalls für einen Widerruf zur Verfügung stehe.

Naja mal schauen wie es läuft aber Bargeld gibt es nun wirklich nicht mehr :/
 

barschel

New member
Hallo, mir ist gleiches passiert, Vertrag und Gutscheine liegen jetzt bei mir, ich habe gehört, daß man die Firma auf jeden Fall anzeigen soll. Hat das jemand gemacht? Habe auf dem Vertrag eine Widerrufsbelehrung und soeben per Mail widerrufen, ob das funktioniert? Hat jemand damit Erfahrung?
 

werv

New member
@jack

Da Problem mit der Email ist die Nachweisbarkeit.
Wie kann ich der Firma nachweisen, dass die Email mit meinem Widerruf
eingagangen ist.

Ist in der Widerrufsbelehrung der Widerruf per Email zulässig, hat man an die
in Widerrufsbelehrung eingetragene Email-Adresse den Widerruf errichtet
UND MAN HAT von der Firma die Bestätigung gekriegt
dass Widerruf bearbeitet wird -
dann hat man, meiner Meinung nach, den Beweis vorliegen (hätte die
Firma die Email nicht erhalten, könnten die ja nicht zurückschreiben)

@barschel:

Cold calls kann man einfach in Netz anzeigen:

Bundesnetzagentur - Unerlaubte Telefonwerbung
 

schnippewippe

New member
Auch für nicht Abzocke gut zu wissen.

Email als Beweis


Beweiskraft von E-Mails und DE-Mail vor Gericht
@ werv

UND MAN HAT von der Firma die Bestätigung gekriegt
dass Widerruf bearbeitet wird -
dann hat man, meiner Meinung nach, den Beweis vorliegen (hätte die
Firma die Email nicht erhalten, könnten die ja nicht zurückschreiben)
ein Zitat dazu.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht 123recht.net
Allerdings – und hier kommt die kleine Einschränkung - kann das Gericht im Rahmen seiner so genannten „freien Beweiswürdigung“ (§ 286 ZPO) den Inhalt einer E-Mail über den Augenscheinsbeweis berücksichtigen (aber Achtung, die Gerichte sind damit sehr zurückhaltend).

Dadurch wird der Email-Inhalt zwar kein „offizielles“ Beweismittel, aber das Gericht kann den Inhalt, wenn es ihn für wahr erachtet, seiner Entscheidungsfindung zugrunde legen. Insbesondere kann eine Kette sich aufeinander beziehender Inhalte in den E-Mails eine starke Indizwirkung geben. Aber Achtung: der Absenderadresse kommt keine Beweiswirkung zu. Man kann daher mit der E-Mail nicht beweisen, dass die Person im Absender tatsächlich die E-Mail versandt hat. All diese Einwände sind natürlich insbesondere dann von Bedeutung, wenn die Gegenseite bestreitet, dass sie dies oder das gesagt hat (was Inhalt der Mail ist).
Also ich würde immer einen beweisbaren Brief hinterher schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jack

New member
Okay habe nun die E-Mail erhalten in der der Widerruf bestätigt wird, vom Unternehmen.
Mich Interessiert aber immer noch ob die Reisen tatsächlich echt sind. Auf dem Gutschein steht ja das diese Reisen nicht übertragbar sind, aber als ich den Support von goodtravelgmbh.com kontaktiert habe, wurde mir gesagt das dies gegen eine Gebühr von 35€ doch möglich ist :confused:

Mich Interessiert aber immer noch ab dieser Reisegutschein tatsächlich "echt" ist. Irgend jemand schon erste Erfahrungsberichte?

Achja, laut Support soll der Reisegutschein genau ein Jahr, nach Erhalt der Post gültig sein...
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Mich Interessiert aber immer noch ab dieser Reisegutschein tatsächlich "echt" ist. Irgend jemand schon erste Erfahrungsberichte?
Falsche Frage. :whistle:
Echt wird der wohl sein.Die Frage ist,gibt mir der Gutschein einen Vorteil?
In der Regel ist der beste Platz für solch einen Gutschein der Altpapiercontainer.
Die Bedingungen sind immer zum Nachteil des Verbrauchers.
 

werv

New member
Zudem würde mich Interessieren ob nun die Reisen nun "echt" sind, weil ich sie sonst lieber verkaufen würde, denn goodtravelgmbh.com scheint zu existieren.

Also willst du es verkaufen - viel Spass sollte der Käufer bei Problemen
dich in Verantwortung ziehen (Du als Weiterverkäufer haftest eventuell bis zu der Höhe des Gutscheins). Geiz ist nicht immer geil oder angesagt.
 

elfina

New member
auch mir wurde ein Gewinn versprochen und damit er unter der "Versteuerungsgrenze" liegt sollte ich eine Zeitschrift abonnieren. Einen Reisegutschein nach Prag für 2 Personen erhalte ich auf jeden Fall. - Mir scheint auch, dass das ein echter Reinfall ist. Hat jemand den Bargeldgewinn schon erhalten?
 

werv

New member
auch mir wurde ein Gewinn versprochen und damit er unter der "Versteuerungsgrenze" liegt sollte ich eine Zeitschrift abonnieren. Einen Reisegutschein nach Prag für 2 Personen erhalte ich auf jeden Fall. - Mir scheint auch, dass das ein echter Reinfall ist. Hat jemand den Bargeldgewinn schon erhalten?
Nun Spass bei Seite:

NIEMAND hat etwas zu verschenken. Bei diesem Gutschein nach Prag kann folgendes passieren:

- Der Gutschein wird nicht angenommen, das wird dir aber erst in Prag gesagt
Dann zahlst du 800 euro für eine Reise, die dich sonst nur die Hälfte
gekostet hätte (Prag ist nicht teuer)

- Der Gutschein deckt das Essen nicht - das erfährst du aber auch erst danach

- Dein Hotel liegt am Rande von Prag ohne Anbindung zum Zentrum und
du musst dir im Hotel Werbeveranstaltugen anhören wo du genötigt wirst

- Dein Hotel hat nur auf dem Papier 3 Sterne und ist wirklich sehr unapetitlich.

- Die Busreise hin (und zurück) dauert je 2 Tage, da du für 5 Stunden
an einem abgelegenen Hof ohne Essen und Trinken eine Werbeveranstaltung
durchmachen wirst
 

werv

New member
Ich habe gerade ebay durchgesucht (reisegutschein prag/amsterdam).

Es werden vereinzelt aus Unwissenheit oder leider aus Gier Gutscheine
angeboten. Auf dem Gutscheinbild steht vorne, dass barauszahlung nicht möglich und dass die Gutscheine nicht übertragbar sind.

Ich kann nur jeden, der auf so etwas reingefallen ist raten auf sein Recht zu bestehen. Auch eine Privatperson kann die "Mangelhaftung" nicht ausschliessen (§475 BGB).

Somit haften die Privatverkäufer bis zu der Höhe des Gutscheins.
Und zwar wenn:

- Der Gutschein platzt
- Oder nicht alle Leistungen angeboten werden.
 

werv

New member
goodtravelgmbh.com existiert - es gehört zu universaltours scandinavia
(scandinavia ist aus "jade reiseversand" entstanden, nachdem die insolvent wurden)


Die Homepage gibt es seit Mai. Es gibt viele Leute die wohl einigermassen gute
Erfahrungen gemacht haben.

Ich bin nicht wirklich aus den AGBs schlaugeworden (also korrigiert mich
wenn ich etwas falsch verstanden hatte)

Laut AGBs kann man ein Gutschein umbuchen lassen aber nur 42 Tage von Reiseantritt.
ab 41 Tag scheinen dir gleichen Bedingungen zu gelten als bei Rücktritt (somit kann die Firma für Umbuchung
50% bis 100% des Reisepreises verlangen)

Dann sind es wohl 35€ Buchungsgebühr. Und/oder 70€ um Buchung zu aktivieren ???
Und bei Standardoption (also Gutscheinreisende) 100€ kaution die
dann erstattet wird (minus 35 euro). Dazu muss man laut AGBs
dann vor Ort bei einer Informationveranstaltung teilnehmen

Bei Rücktritt bei Standardoption muss man wohl auch je nach dem
datum von 35€ bis zu 100% der Reise zahlen.

Nicht von dem Signet von verbraucherschutz.de verunsichern lassen. Es hat genau viel zu sagen als wenn dieses Forum ein Signet rausgeben würde - also
gar nichts. Vor allem wiedersprechen die sich selbst (peinlich).
Die Mutterfirma ist "äußerst suspekt":

Universaltours

und goodtravelgmbh.com kriegt Signet:

Good Travel Reisen - Verbraucherschutz.de


Private Konkurrenz : Verbraucherzentrale warnt vor verbraucherschutz.de - Nachrichten Wirtschaft - DIE WELT
 
Zuletzt bearbeitet:

Mortl

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Hi,
same Story. Wurde von Tele Service 24 angerufen und hab in der schnelle meine Daten preisgegeben, und dem Abo zugestimmt.

Könnte mich auch tod ärgern, da mir das Ganze schon einmal passiert ist.

Da Infos aus dem Internet oft widersprüchlich sind, habe ich schon einen Termin bei einem Anwalt genommen, der mir genau sagt, wie ich dann den Widerruf zu formulieren hab, etc. (Da ich auch nicht wirklich Lust habe mich, wegen Betrügern, damit so intensiv beschäftigen zu müssen.)

Meine Frage hierzu: Ich habe ja (noch?) keine Adresse wo ich den Widerruf hinschicken kann. Wie war das bei den anderen geschädigten, habt ihr dann etwas schriftliches zugeschickt bekommen, mit einer Adresse, wo ich den Widerruf hinschicken kann, oder gibt es auch Fälle, wo nichts schriftliches geschickt wurde?

Viele Grüße,
Mortl
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Da Infos aus dem Internet oft widersprüchlich sind, habe ich schon einen Termin bei einem Anwalt genommen, der mir genau sagt, wie ich dann den Widerruf zu formulieren hab,
Um einen Widerruf zu formulieren braucht man keinen Anwalt.

hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meinen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!

Das Ganze mit Zeugen schreiben,kuvertieren, mit dem Zeugen zur Post bringen und als Einwurfeinschreiben verschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
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