schnippewippe
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AW: verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH
Die Zitate mit der schwarzen Schrift sind aus der Mahnung.
Folgendes steht nun in der Mahnung:
Ein Richter des OLG …….Hier noch mal mein Lieblingsvideo Wer das Video schon kennt ,der weiss auch das der Richter mitteilt ,das 98% der Richter diese Aboseiten als Abzocke sehen.
Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen .Nachzulesen unten in meiner Signatur.
15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“
Die Sache mit der Mitgliedschaft bei der Schufa. Das Inkassobüro ist kein Vertragspartner der Schufa.
Hier noch einmal der link zur Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
Zusammenfassung über diesen Betreiber
Abofalle Webtains GmbH: Abzocke im ganz großen Stil
Die Methoden der Webtains GmbH / kochrezepte-sammlung.de / songtexte-24.de / Tattoos-vorlagen.de usw.
Wenn ich nicht weiss das ich ein Abo eingegangen bin kann ich auch nicht widerrufen.
LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009 - Az. 2 O 268/08
Der Kläger ( Kunde ) Aber ich wunder mich immer wieder ,warum keiner darauf eingeht warum er die AGB nicht gelesen hat ???
Filesharing: LG Köln verschärft Aufsichtspflichten von Erziehungsberechtigten Das es verboten ist ,Lieder oder Filme zu ziehen ist ja den Minderjährigen auch bekannt.
Auch das zweite Urteil geht um so eine Sache.
Die Abmahnung: LG Köln: Störerhaftung im Familienverbund
Aber wieso geben sie keine Urteile ein, wo Kinder bei Abzockerseiten verurteilt wurden. Ich habe noch kein Urteil gefunden.
Es wird geschätzt das über 20000 User im Monat auf die Abzocker reinfallen. Ich glaube nicht das ein Richter da gegen dem Kind oder den Eltern urteilt. Davon gehen die Abzocker bestimmt auch aus. Denn sonst würde es schon lange solch ein Urteil geben.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht genügen oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Das Kind sieht wie auch die 20000 anderen Usern den Preis nicht ,denkt es ist gratis.Gibt ein falsches Datum ein. Eine Betrugsabsicht dürfte schwer zu beweisen sein und einen Schaden haben sie ja auch nicht verursacht.
Sicherheit für Kinder im Internet
Die Methoden der Webtains GmbH / tattoos-vorlagen.de, kochrezepte-sammlung.de, songtexte-24.de usw.
Die Zitate mit der schwarzen Schrift sind aus der Mahnung.
Folgendes steht nun in der Mahnung:
Das dürfte uns auch so klar sein. Aber dazu müssten wir erst einmal verlieren.Bitte beachten Sie, dass im Falle eines gerichtlichen Verfahrens erhebliche Kosten auf Sie zukommen können
Ein Richter des OLG …….Hier noch mal mein Lieblingsvideo Wer das Video schon kennt ,der weiss auch das der Richter mitteilt ,das 98% der Richter diese Aboseiten als Abzocke sehen.
Wenn man die Sache strittig stellt ,darf kein Schufaeintrag gemacht werden. Wer widerruft/ anfechtet oder der Rechnung widerspricht stellt den Vertragsabschluss ja strittig.und es bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen – die gesetzlich nunmehr in § 28a BDSG geregelt sind –
sogar zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen könnte.
Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen .Nachzulesen unten in meiner Signatur.
Ich würde jeden User raten, einmal im Jahr den die kostenlose Auskunft einzuholen. Ich habe hier mal das Formular rausgesucht. Aber nichts in das rechte Kästchen schreiben !!! Das kostet Geld.Was den angedrohten Schufa-Eintrag betrifft, kann gleich mehrfach Entwarnung gegeben werden. Richtig ist zwar, dass Firmen nach einer im April 2010 beschlossenen Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (§28 Abs 1) personenbezogene Daten an Auskunfteien weitergeben dürfen. Das gilt jedoch nur, wenn der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
"Eine Meldung bei der Schufa ist zudem nur möglich, wenn das mahnende Unternehmen auch Mitglied ist", erklärt Schufa-Sprecher Thomas Modig. "Es kann ja nicht einfach jeder bei uns etwas melden." Berechtigt dazu seien aktuell nur knapp 5.000 Vertragspartner, darunter vor allem Banken, Versicherungen und Telekommunikations-Dienstleister. Antassia und Premium Content gehören nicht dazu. "Die drohen vielleicht, können bei uns aber sowieso nichts melden", sagt Modig. Besorgten Betroffenen biete die Schufa einen kostenlosen Einblick in ihren persönlichen Datensatz an. Im Falle eines nachweislich unberechtigten Eintrages kann in Absprache mit Service-Mitarbeitern die Löschung veranlasst werden..............................aus dem zweiten link in meiner Signatur
15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“
Das ist das ""Infos zur DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH / DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH"""Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, wird diese Forderung einem darauf spezialisierten
Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen.
Die Sache mit der Mitgliedschaft bei der Schufa. Das Inkassobüro ist kein Vertragspartner der Schufa.
Das wird ja auch gar nicht bestritten. Nur das die User die im Internet nach Hilfe suchen die Kosten nicht gesehen haben. Die Betreiber tun sich echt schwer diese klar und deutlich mitzuteilen. AGB gleich Allgemeine-Geschäftsbedingung. Da man kein Geschäft eingeht liest man diese nicht. Wie wir nun aber wissen , sollte man das immer machen.Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit der Webtains GmbH abgeschlossenen Vertrag über die
Bereitstellung einer Online - Dienstleistung. Sie haben sich nachweislich für ein Dienstleistungsangebot der Webtains
GmbH unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse eingetragen.
Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen akzeptiert zu haben.
Hier noch einmal der link zur Verbraucherzentrale Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Eisenacher Firma Webtains GmbH [Recht für Verbraucher von J. Geburtig]
Zusammenfassung über diesen Betreiber
Abofalle Webtains GmbH: Abzocke im ganz großen Stil
Die Methoden der Webtains GmbH / kochrezepte-sammlung.de / songtexte-24.de / Tattoos-vorlagen.de usw.
Am Wort oder sieht man das es ein Standardschreiben ist.Das Ihnen nach Ihrer Anmeldung zustehende Widerrufsrecht von 2 Wochen haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder
unwirksam ausgeübt.
Wenn ich nicht weiss das ich ein Abo eingegangen bin kann ich auch nicht widerrufen.
Klar sind Verträge die im Intenet geschlossen werden gültig. Aber da müssen die Preise dem Kunden auch klar mitgeteilt werden. Das wird dann eben ein Richter entscheiden müssen.Dass Verträge, die über das Internet geschlossen werden, grundsätzlich wirksam sind, hat der Bundesgerichtshof mit
seiner Entscheidung vom 07. November 2001 Az: VIII ZR 13/01 entschieden. Die rechtliche Grundlagen des zwischen
Ihnen und uns geschlossenen Vertrages finden sich in §§ 311 Abs. 1, 271 Abs. 1 BGB.
Was hat das Urteil vom Landgericht Mannheim 2 O 268/08,mit der Preisangabenverordnung zu tun ?Den Anforderungen des Fernabsatzrechtes sowie der Preisangabenverordnung sind wir gerecht geworden, der
Hinweis auf das Entgelt befindet sich klar und deutlich neben der Anmeldemaske (siehe auch Urteil vom Landgericht
Mannheim 2 O 268/08, sowie Amtsgericht Langen 58 C 6/10).
Die Übermittlung personenbezogener
LG Mannheim, Urteil vom 12.05.2009 - Az. 2 O 268/08
Amtsgericht Langen 58 C 6/10Hinweis auf Betrugsstrafbarkeit in Rechnungen - Der in einer Rechnung enthaltene Hinweis auf die Strafbarkeit wegen Betruges aufgrund falscher Altersangabe beim Vertragsschluss kann eine unangemessen unsachliche Beeinflussung der Kunden nach § 4 Nr. 1 UWG darstellen. Zur Endpreisangabe bei Dauerschuldverhältnissen und dem Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 3 Nr. 2 BGB bei Internet-Dienstleistungen.....mehr im link
Der Kläger ( Kunde ) Aber ich wunder mich immer wieder ,warum keiner darauf eingeht warum er die AGB nicht gelesen hat ???
Dazu steht das ja schon oben genug.Daten über eine Forderung an Auskunfteien ist gemäß § 28a Abs. 1 Ziff. 4 BDSG
zum Beispiel dann zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal
schriftlich gemahnt worden ist, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen, die
verantwortliche Stelle den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung der Angaben, jedoch frühestens bei der ersten
Mahnung über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat.
Dazu müssten sie aber bei der Staatsanwaltschaft beweisen ,dass der Kunde in der Absicht sie zu schädigen, Betrug begangen zu hat.Zum Zwecke der Nachweisbarkeit Ihrer Anmeldung erfolgte eine Speicherung der IP-Adresse (physikalische
IP-Adresse des Computers), des genutzten Betriebssystems sowie des genutzten Internetbrowsers. Dabei erfolgte die
Speicherung der Daten nach §15 TMG (Telemediengesetz), Absatz 4, 7, 8 sowie den Datenschutzbestimmungen der
Webtains GmbH. Anhand der protokollierten IP-Adresse sowie der ergänzenden Daten ist es den Ermittlungsbehörden
möglich, die Adresse des Anschlussinhabers zu identifizieren.
2. In der Rechnung steht, es sei meine IP-Adresse gespeichert worden. Kann der Seitenbetreiber damit nachweisen, dass ich mich angemeldet habe?
Zunächst einmal bedeutet allein die Tatsache, dass eine IP-Adresse gespeichert wurde nicht, dass dies auch wirklich Ihre (!) IP-Adresse zum Zeitpunkt der angeblichen Anmeldung war. Im Nachhinein ist dies für Sie jedoch schwer nachzuvollziehen, da man üblicherweise mit jeder neuen Einwahl ins Internet eine neue IP-Adresse erhält. Aber auch die Seitenbetreiber können allein mit dieser Adresse nichts anfangen. Nur der jeweilige Internet-Provider (z.B. T-Online, 1&1 etc.) weiß, zu welchem Anschluss eine IP-Adresse gehört. Der Provider gibt die Daten allerdings nicht ohne weiteres heraus. Einzig die Staatsanwaltschaft könnte vom Provider Auskunft verlangen. Aber dafür müsste erstens Strafanzeige vom Seitenbetreiber erstattet werden und zweitens die Staatsanwaltschaft auch tatsächlich von einer Straftat ausgehen, was jedoch höchst zweifelhaft ist (siehe hierzu Frage 6). Aber selbst wenn der Anschlussinhaber bekannt ist, sagt dies noch nichts über denjenigen aus, der am Rechner die Anmeldung vorgenommen hat. Allein die IP ist als Beweismittel also völlig ungeeignet.
Urteil des Landgerichts Köln vom 28.02.2007, Az.: 28 O 10/07Um die Anmeldung Minderjähriger soweit wie möglich auszuschließen, haben wir schon auf der Anmeldeseite bei der
Angabe des Alters alle Jahrgänge gesperrt, bei deren Eingabe eine Volljährigkeit nicht vorliegen kann.
Insofern kann sich ein Minderjähriger für ein Datenbankangebot der Webtains GmbH lediglich dann anmelden, wenn er
ein unzutreffendes Geburtsdatum eingeben hat. Diese Handlung kann im Hinblick auf eine Fälschung
beweiserheblicher Daten gem. §§ 269 Abs. 1, 2 StGB; 1, 3, 105 JGG von strafrechtlicher Relevanz sein, vgl. AZ 320 Js
11615/06 jug sowie AZ 3400 Js 16868/06.
Die Verletzung von Prüf- und Aufsichtspflichten kann außerdem zu Schadensersatzansprüchen gegenüber den
Erziehungsberechtigten führen, die einen Internetzugang für ihre Kinder bereitstellen (Urteil des Landgerichts Köln vom
28.02.2007, Az.: 28 O 10/07; LG Hamburg ZUM 2006, 661).
Filesharing: LG Köln verschärft Aufsichtspflichten von Erziehungsberechtigten Das es verboten ist ,Lieder oder Filme zu ziehen ist ja den Minderjährigen auch bekannt.
Auch das zweite Urteil geht um so eine Sache.
Die Abmahnung: LG Köln: Störerhaftung im Familienverbund
Aber wieso geben sie keine Urteile ein, wo Kinder bei Abzockerseiten verurteilt wurden. Ich habe noch kein Urteil gefunden.
Es wird geschätzt das über 20000 User im Monat auf die Abzocker reinfallen. Ich glaube nicht das ein Richter da gegen dem Kind oder den Eltern urteilt. Davon gehen die Abzocker bestimmt auch aus. Denn sonst würde es schon lange solch ein Urteil geben.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht genügen oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
Das Kind sieht wie auch die 20000 anderen Usern den Preis nicht ,denkt es ist gratis.Gibt ein falsches Datum ein. Eine Betrugsabsicht dürfte schwer zu beweisen sein und einen Schaden haben sie ja auch nicht verursacht.
Hier schützt die Abzocke. Aber wo die Seiten ok .sind könnte es Ärger geben. Das teile ich auch den Minderjährigen hier immer mit.5. Ich habe mich angemeldet, bin aber minderjährig (also jünger als 18 Jahre). Können die das Geld von mir fordern?
In diesen Fällen genügt es also, wenn man den Seitenbetreibern mitteilt, dass der Betroffene minderjährig ist und die Eltern den Vertrag nicht genehmigen (vgl. Musterbrief 3)........aus dem link
6. Muss ich mit einer Betrugsanzeige rechnen, weil ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe?
Viele Betroffene haben bei der Anmeldung falsche Daten angegeben, weil sie mit ihren persönlichen Daten vorsichtig sind und sich vor allem vor Werbung schützen wollen. Allein dies rechtfertigt keinen Betrugsvorwurf. Nicht jede Lüge ist ein strafrechtlich relevanter Betrug. Ein solcher kommt von vornherein nur dann in Betracht, wenn man sich auf der Seite mit falschen Daten angemeldet hat, um den Betreiber zu schädigen. Wenn man also wusste, dass das Angebot etwas kostet, man aber durch die Angabe der falschen Daten der Zahlungspflicht entgehen
wollte. Die Betroffenen müssten also Betrugsvorsatz gehabt haben. Dieser besteht jedoch nicht, wenn die Kosten übersehen wurden. Hier können die Seitenbetreiber auch nicht sagen: "Wenn ihr richtig hingeguckt hättet, hättet ihr den Preis gesehen.” Das genügt nicht, denn einen fahrlässigen Betrug gibt es nicht.
Völlig außen vor sind übrigens Jugendliche unter 14 Jahren, denn diese sind nicht einmal strafmündig. Aber auch bei Älteren ist aus den oben genannten Gründen wohl nicht ernsthaft damit zu rechnen, dass ein Staatsanwalt einer Strafanzeige wirklich nachgehen und Anklage erheben würde.
Sicherheit für Kinder im Internet
Die Methoden der Webtains GmbH / tattoos-vorlagen.de, kochrezepte-sammlung.de, songtexte-24.de usw.
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