Verbraucherzentrale warnt vor Firma Webtains GmbH

schnippewippe

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Hier mal wieder eine Frage eines Opfers und die Antwort eines Anwalts.
Was ein Anwalt meint, hilft ja neuen Usern mehr als das was wir schreiben :D

Abzocke im Internet-

Das Opfer hatte falsche Daten eingegeben.
Anwalt :
Sie sollten die Zahlungsaufforderung aber auch nicht einfach ignorieren, sondern der Forderung unter Hinweis auf den fehlenden Vertrag widersprechen und bestreiten. Dann droht Ihnen kein Schufaeintrag.
Das würde ich per E-mail machen. Würde nicht freiwillig meine Daten mitteilen.

Für die User die sich den Link nicht aufgerufen haben, hier noch einmal klickbar.
 
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schnippewippe

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Region: Abzocke im Internet immer dreister

In einem konkreten Fall hatte ein junger Mann aus Heinsberg den Online-Anbieter «routenplaner.de» nutzen wollen. Bevor das System seine gewünschte Fahrtstrecke berechnete, wurde der Mann aufgefordert, Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse anzugeben sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zuzustimmen. Das tat er auch, nichtsahnend, dass er damit einen Zweijahres-Vertrag mit der Webtains GmbH, die sich hinter «routenplaner.de» verbirgt, einging. Mit dem bekannten Ergebnis.

Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Anbieter verpflichtet sei, auf die Kosten und Zahlungsmodalitäten für die Nutzung eines Dienstes «deutlich sichtbar und auffallend genug» hinzuweisen. Dies gelte auch für die Möglichkeit eines Widerrufsrechts. «Das», sagt Mechthild Winkelmann, «ist hier eindeutig nicht der Fall.» Die Preise seien im «Kleingedruckten» der AGB versteckt. Die Rechtsprechung sieht hier keine Zahlungspflicht für die Verbraucher.,,,,,,,,,,,,,,,,mehr im link
 

bernd72

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Hallo, ich habe heute ein schreiben von der Deutschen Zentral Inkosso GmbH bekommen mit einer Zahlungsaufforderung von 153,93 Euro. Wie schon mal geschriben hatte sich mein Sohn (12) bei denen angemeldet, ohne mein Wissen. Was kann ich tun gegen Webtains?
 

Niclas

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Aber wer von den Opfern geht schon vor Gericht.
Selbst wenn, einige haben es sogar erfolgreich bei Abofallenbetreibern durchgezogen.
Die Urteile waren aber kaum mehr als moralische Siege, denn die Beträge, die die Abzocker zahlen mußten,
sind geradezu ein Witz in Anbetracht der Gesamtsummen, die die Abzocker erbeuten.
 

Michaela203

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So, heute kam auch bei mir ein Inkassobrief (Deutsche Zentralinkasso Berlin). Ich schreibe die jetzt per E-Mail an, das ich nicht zahlen werde und mich bei der Verbraucherzentrale usw. melden werde um denen zu berichten welches Inkasso mich angeschrieben hat.

Bitte bitte an alle ... Zahlt auf keinen Fall. Das ist bald überstanden! Vor kurzem kam auch erst wieder ein Fernsehbericht über diese Abofallen und das man nicht zahlen soll, erst wenn ein Brief vom Gericht kommen sollte (Gelber Umschlag) sollte man widersprechen. Vorher bitte bitte einfach aussitzen. Die hören wieder auf! Laßt Euch da nicht unterkriegen, denn darauf sind diese Betrüger ja aus! Die freuen sich über jeden Idioten - sorry den Ausdruck - der zahlt. Denn davon können die sich ein Gutes Leben machen!

Ich denke ja nach dem Inkassoschreiben ist Schluß. Und wenn ihr was machen wollt, dann schreibt an die Verbraucherzentralen welches Inkasso und welcher Anwalt Euch belästigt.
 

Ivy

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ich habe heute auch die 2.Mahnung inkl. Mahngebühren erhalten. Der Witz ist, dass ich vorher noch nicht mal auf der angegebenen Seite war.
Die können mich mal...aber trotzdem wird einem komisch, wenn die mit Inkasso etc. drohen.
Ich hab mich nie dort angemeldet...womöglich hat jemand meine Mail-Adresse genommen...die wissen nämlich nichtmal, ob ich Männlein oder Weiblein bin.
Ich hab mich hier mal durchgelesen und denke, das ich auf dem richtigen Weg bin...
Bis zur wievielten Drohung ziehen die das üblicherweise durch??
Ich hab übrigens auch an die Bank, bei der dieser Nico Neugeboren sein Konto hat, geschrieben und darauf hingewiesen, das ihr Kunde ein Internet-Abzocker ist...
Das sollten alle machen...das geht der Bank bestimmt auch bald auf den Keks.
Ich versteh nur nicht, warum der ewig weitermachen kann....der Name ist doch schon ziemlich lang bekannt in der "Branche".
Ich werde euch hier auf jeden Fall auch auf dem Laufenden halten...
 

Niclas

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Bis zur wievielten Drohung ziehen die das üblicherweise durch??.
Ist unterschiedlich, aber die Faustregel ist, je mehr man schreibt, umso mehr kommt zurück.
Bloß nicht diskutieren | law blog
Entgegen den Empfehlungen mancher Verbraucherzentralen kann ich Betroffenen nur raten, sich gar nicht auf eine Korrespondenz mit diesen Läden einzulassen. Auf sämtliche Einwände, und seien sie noch so begründet, kommen als Antwort nur Textbausteine mit immer denselben Drohungen (Vorratsdaten, Schufa, Gerichtsvollzieher).
 

Ivy

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Ich hab mich bisher noch garnicht bei der Webtains gerührt...
Im Moment speicher ich die Mails in einem Ordner ab und belass es dabei...
Ich dachte mir schon, das es nichts bringen würde, dahin zu schreiben.
 

angela

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Auf der Seite von Webtains findet sich der Verweis auf ein Urteil des OLG Thüringen, wonach die neue Seitengestaltung der Webtains GmbH in der aktuellen Fassung der PAngV (Preisangabenverordnung) entsprechen soll. Nach der Entscheidung muss die Seitengestaltung (etwa für routenplaner-service.de) zwischen Juli und September 2010 geändert worden sein. Vor Änderung der Seitengestaltung wurd den Anforderungen der PAngV danach nicht genügt.

Weiß jemand, wann genau die Seitenumstellung stattgefunden hat?
 

schnippewippe

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Wann ??? Keine Ahnung.

Womit ich nicht klar komme , Eine lange Erklärung das der Hinweis reicht und am Ende findet man das hier.



Hier das ganze Urteil.
>>> hier
 
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Niclas

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über Googleadsensewerbung wird damit gestrunzt

Die VZ ist IMHO nicht optimal vorgegangen. In diesem Verfahren hatte sie die
volle Beweislast und das ist im Zivilrecht immer die ungünstigste Ausgangsposition.

Regel NR. 1 im Zivilrecht: " Den Gegner in den Zugzwang bringen" und genau
das hat man wohl hier nicht genügend berücksichtigt
 

schnippewippe

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über Googleadsensewerbung wird damit gestrunzt
Aber das Ende vom Urteil wird nicht mitgeteilt.
Zu finden in meinen oberen Post.

die Aufmerksamkeit eines durchschnittlich verständingen Internetbenutzers
Sollte es nicht eher für alle Nutzer zu erkennen sein.
Das mit den Sterchen ist mir auch erst durch die Abzocker bewusst geworden.:blushing:


Bitte vergesst nicht dieses Urteil.
Ich habe hier ja schon öfters bei Seiten mitgeteilt, wer da beim Gewinnspiel mitmacht, hat auch das Abo an der Backe.

http://www.echte-abzocke.de/13593-post8.html
Nach Ansicht des Gerichts führte die Gestaltung der Homepage mit dem verdeckten Hinweis dazu, dass Internet-Nutzer den Anmeldebutton lediglich anklicken, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können. Die weitergehenden Folgen - das zweijährige Serviceabonnement - seien dagegen nicht erkennbar gewesen. Für einen wirksamen Vertrag seien jedoch sowohl Angebot als auch Annahme des Kunden erforderlich. Daher sei der Vertrag im konkreten Fall nicht zustande gekommen.
 
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schnippewippe

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Womit ich nicht klar komme , Eine lange Erklärung das der Hinweis reicht und am Ende findet man das hier.



Hier das ganze Urteil.
>>> hier


Hier noch einen Bericht der Verbraucherzentrale dazu

Wichtig ist meiner Meinung nach diese Mitteilung im Bericht.

Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. bedauert diese verbraucherunfreundliche Entscheidung. Sie sieht aber für Betroffene keinen Grund, sich von Mahnungen einschüchtern zu lassen, die die Firma Webtains GmbH unter Bezugnahme auf diese Entscheidung derzeit an Verbraucher verschickt.
Angeblich abgeschlossene Verträge können jederzeit widerrufen werden, da die Webtains GmbH nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V. auf den betroffenen Webseiten nicht korrekt belehrt.
Ich selber würde vorsichtshalber auch eine Anfechtung des Vertrages in meinen Brief mit reinschreiben.
 
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alu-folie

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Jetzt im April hab ich die 3 Monate Kündigungsfrist erreicht.
Soll ich den Herren und Damen von Webtains nun eine Kündigungsmail schicken oder einfach garnicht mehr reagieren?
Ich bitte wirklich um eine Antwort, und vllt weiß auch jemand wo ich einen Musterbrief für solch eine Kündigung erhalte?

Vielen Dank
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt im April hab ich die 3 Monate Kündigungsfrist erreicht.
Soll ich den Herren und Damen von Webtains nun eine Kündigungsmail schicken oder einfach garnicht mehr reagieren?
Was willst du kündigen?
Kündigen kann man nur einen rechtsgültigen Vertrag und den hast du nicht.
Ausserdem;
Ich habe bereits aus anderen Foren einen Musterbrief an besagte GmbH geschickt, in dem ich Widerspruch einlege und erkläre den gefordeten Betrag nicht zu bezahlen.
Mehr muss man nicht machen.
 
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