schaefchen
New member
Hallo,
ich habe nun eine ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDS erhalten.
Dort steht:
"...Ihre Außenstände gegenüber unserer Mandantin belaufen sich auf ... und werden nun durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht geltend gemacht.
Der erwirkte Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Sie können die Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, Kontopfändung, Pfändung von Sachen) durch einen Gerichtsvollzieher nur noch vermeiden, indem Sie sofort den angeforderten Betrag auf unser Konto überweisen.
Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung (Pfändung incl. Kontopfändung) bei dem für Sie zuständigen Mahngericht."
...
Sollte ich darauf nun reagieren? Der Brief kam heute, wir wollen morgen bis ins neue Jahr hinein in den Urlaub fahren...
Schnelle Antworten wären wirklich toll :/
LG
ich habe nun eine ANKÜNDIGUNG des gerichtlichen MAHNBESCHEIDS erhalten.
Dort steht:
"...Ihre Außenstände gegenüber unserer Mandantin belaufen sich auf ... und werden nun durch die Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheid beim zuständigen Gericht geltend gemacht.
Der erwirkte Vollstreckungstitel ist 30 Jahre lang gültig. Sie können die Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohnpfändung bei Ihrem Arbeitgeber, Kontopfändung, Pfändung von Sachen) durch einen Gerichtsvollzieher nur noch vermeiden, indem Sie sofort den angeforderten Betrag auf unser Konto überweisen.
Andernfalls erfolgt die umgehende Einleitung des gerichtlichen Mahnbescheids mit anschließender Vollstreckung (Pfändung incl. Kontopfändung) bei dem für Sie zuständigen Mahngericht."
...
Sollte ich darauf nun reagieren? Der Brief kam heute, wir wollen morgen bis ins neue Jahr hinein in den Urlaub fahren...
Schnelle Antworten wären wirklich toll :/
LG