Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zu einer Straftat wollte ich natürlich nicht aufrufen. Aber ich kann ja schreiben, was ich in so einem Fall mache: Werde ich von einem Werber angesprochen, (...)
Was du machst,das ist ganz alleine dir überlassen.
Nur,wenn du hier darüber berichtest,gibt es ein Problem.
Du setzt die Allgemeinheit,besonders den ADMIN, von einer unrechtmässigen Tat in Kenntnis.
...aber das ist meine persönliche Art, diesem -nach meiner Meinung nach- illegalem Geschäftsgebahren solcher Firmen zu entgegnen.
Wer sagt das es illegal ist?
Unlautere Handlungen müssen nicht illegal sein.
Vielleicht solltest du dir mal diesen Thread durchlesen.
Es gibt sehr einfache Möglichkeiten solchen Drückern zeitweise das Handwerk zu legen.
Ich habe in diesem Thread angesprochen das solche Leute eine Reisegewerbekarte benötigen.
Siehst du also einen solchen Drücker,lass dir die Gerwerbekarte zeigen,rufe das Ordnungsamt,die Gewerbeaufsicht an.
 

Harald67

New member
Deshalb habe ich ausdrücklich geschrieben: Nach meiner Meinung. Und solange ich diese Formulierung ausdrücklich voransetzte, kann ich eigentlich schreiben, was ich möchte, da wir in unserem schönen Rechtsstaat immer noch die Meinungsfreiheit verankert haben. Solange ich also meine Meinung nicht als Tatsache hinstelle, ist das nicht einmal Verleumdung. Und nach meiner Meinung ist es eben illegal, auch wenn unsere Judicative das vielleicht nur als Unlautere Handlung verurteilt. Aber Danke für den Tipp mit dem Reisegewerbeschein, ist auch 'ne nette Antwort.
 

Ange

New member
Hallo zusammen bin auch auf Pvz reingefallen.
Wurde im November auf einen Weihnachtsmarkt von einen Mann angesprochen. Er meinte ob ich nicht armen Kindern helfen möchte, durch ein abo einer Zeitschrift. Ich habe dann direkt gesagt das ich für abo`s keine Geld habe und ich es auch vorher mit meiner Familie besprechen müsste. Er meinte dann, dass der erste Monat gratis ist und das ich mich nicht sofort verpflichten würde, und das ich es auch in ruhe mit meiner Familie besprechen könnte, da ich in ein oder zwei Tagen ein Kontrollanruf bekommen würde und ich mich da dann entscheiden könnte. Hab mich dann überreden lassen so ein Zettel zu unterschreiben, wobei er mir gesagt hat das ich es nur unterschreiben müsste das er mich beraten hat und das ich das in Kenntnis genommen was er mir gesagt hat und meine unterschrift sollte auch als beweis dienen das er mich auch wirklich angesprochen hat. Nach zwei Tagen habe ich wirklich ein Anruf bekommen und da wollte man das ich meine Bankdaten sage. Da habe ich direkt gesagt, dass der Mann der mich beraten hat mir gesagt hat das ich mich beim Anruf entscheiden kann ob ich das abo haben möchte oder nicht haben möchte und das ich mich entschieden habe es nicht zu nehmen. Die Frau am Telefon meinte dann, dass es richtig ist und das es schade wäre das ich mich dagegen entschieden hätte und das ich mich dann aus der Datenbank löschen würde. Ich habe dann gefragt ob das wirklich reicht oder ab ich es schriftlich machen müsste ( Es sind mir nämlich doch zweifel gekommen). Sie hat mir dann gesagt das ich es nicht schriftlich machen müsste.
Und gestern habe ich dann ein Brief von PVZ im Briefkasten gefunden:

Auftragsbestätigung/1.Rechnung


Sehr geehrte Frau .....,

(*...............)

Mit freundlichen Grüßen
PVZ
Pressevertriebszentrale
GmbH & Co. KG

Die Summe die ich zahlen soll ist 22.75 Euro. Was soll ich den jetzt machen bin ich im recht oder muss ich es jetzt Zahlen?
Und wenn ich im recht bin was könnte ich denen schreiben und könnt ihr mir vielleicht auch sagen gegen was sie verstoßenen haben oder darf das hir nicht geschrieben werden?
Vielen dank im voraus

(*.)Man sollte beachten das es ein Briefgeheimnis,Post- und Fernmeldegeheimnis gibt.Grundgesetz,Artikel 10
De kleine Eisbeer
 
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schnippewippe

New member
Deshalb habe ich ausdrücklich geschrieben: Nach meiner Meinung. Und solange ich diese Formulierung ausdrücklich voransetzte, kann ich eigentlich schreiben, was ich möchte, da wir in unserem schönen Rechtsstaat immer noch die Meinungsfreiheit verankert haben. Solange ich also meine Meinung nicht als Tatsache hinstelle, ist das nicht einmal Verleumdung. Und nach meiner Meinung ist es eben illegal, auch wenn unsere Judicative das vielleicht nur als Unlautere Handlung verurteilt. Aber Danke für den Tipp mit dem Reisegewerbeschein, ist auch 'ne nette Antwort.
Du kannst hier keine Beschreibung einstellen wie man Andere schädigt. Auch dann nicht , wenn diese zu den Abzockern gehören .
Deine Anzahl der Namen die du hier eingetragen hattest waren auch nicht schlecht .
Es gibt einige von der Abzocker Seite ,die wenn es um sie selber geht , sehr schnell mit Hilfe ihrer Anwälte zur Tat schreiten. Das wollen wir dem Betreiber des Forums nicht zumuten. Darum habe ich auch deinen Post gemeldet .
 
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Ghoran

New member
So hier dann nun die Fortsetzung zu mir und damit Antwort auf mein Schreiben.
Eigentlich schon lachhaft, als Antwort dann so ein Schreiben zu bekommen, wenn man für kein Abo unterschrieben hat. Worauf ich in meinem Schreiben auch mehrmals ausdrücklich schon hingewiesen hatte.

also erstmal was ich geschrieben hatte:

"Anfechtung des vermeintlichen Vertrags
Vorsorglich Widerruf/Kündigung mit sofortiger Wirkung
Aufforderung zur Löschung meiner personenbezogenen Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass es keinen Vertragsabschluss zwischen Ihnen und mir gibt.
Da Sie mit dem Schreiben vom 08.12.2009 jedoch anderer Meinung zu sein scheinen, erkläre ich hiermit, dass kein Vertrag zu Stande gekommen ist.
Ihre Werbefirma hatte lediglich ein kostenloses 2-monatiges Zusenden der "Bild am Sonntag" angeboten ohne jegliche Abo-Bindung zum Zweck der Evaluierung der Zulieferer. Bei einem Anruf der Firma ließ ich mich auch aus dieser Test-Zusendung wieder herausnehmen. Der von mir zum Zweck der Zusendung unterschriebene Zettel, erwähnt auch in keiner Weise ein Abonnement der "Bild am Sonntag" oder der Bestellung irgend eine andere Zeitschrift. Offensichtlich liegt damit ein Fall von arglistiger Täuschung vor, um so auf betrügerische Weise an meine Daten zu kommen und mir ein ungewolltes Abonnement anzudrehen.

Deswegen widerspreche ich dem Vertragsabschluss (vorsorglich widerrufe bzw. kündige ich den vermeintlichen Vertrag mit sofortiger Wirkung). Rechnungen auf Grundlage des nicht abgeschlossenen Vertrags werde ich folglich nicht bezahlen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Zusätzlich fordere ich Sie auf sämtliche von mir gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen.

Dennoch zukünftig unaufgefordert zugesandte Zeitschriften können Sie gerne bei mir abholen.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Herzlichst"

heute kam dann das hier

"Sehr geehrter Herr Ghoran [Name geändert],

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung.




PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG
Bahn**** *
23617 Stockelsdorf
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Pressevertriebszentrale-Betreuungs-GmbH
Registergericht Amtsgericht Lübeck
Registernummer HRA**** BS HRB **** BS
Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Frank S."

nun gut - ich warte nun auf den (nicht erbringbaren) Nachweis, dass ich einen Vertrag eingegangen bin - schließlich zählen mündliche Vereinbarrungen ja nicht - und ich weiß das ich nichts unterschrieben habe wo ich ein Abo anfordere (den damals ausgefüllten Zettel habe ich ja auch noch)
Ansonsten hätte ich dann ja auch noch nen Zeugen für den Gesprächsverlauf ;)
hab nun mal den Nachweis angefordert - sieht sowieso sehr nach einem vorgefertigten Schreiben aus, da es keinen wirklichen Bezug auf mein Schreiben nimmt - sogar das seit Dezember beliefern ist falsch - da es erst im Januar losgehen soll mit den ersten Zeitungen
naja ich warte nun - Geld bekommen die ja keins von mir - und berichte hier dann weiter

hab auch schon eine Ecke freigeräumt für die Zeitungen ;)

also noch meine aktuelle Antwort

Sehr geehrte PVZ.
Ich nehme Bezug auf Ihre Mitteilung vom 23.12.2009.
Es kam kein Vertrag zu Stande, da ich nirgendwo unterschrieben habe das ich eine Zeitschrift abonieren möchte.
Falls Sie mein Anliegen nicht verstanden haben - ich widerspreche es einen Vertrag mit Ihnen zu haben - was es also nebenher für mündliche Absprachen gab ist völlig irrelevant, da ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.
Natürlich können Sie mir gerne nachweisen, dass ich einen Vetrag mit ihnen geschlossen habe, indem Sie mir die Vetragsunterlagen mit meiner Unterschrift zusenden.
Da ich aber sicher weiß, dass ich keinen solchen Vertrag mit Ihnen geschlossen habe, hoffe ich, dass Sie mein Anliegen nun verstanden haben und mir die Zeitung erst gar nicht zusenden.

Sollten Sie mir dennoch Exemplare der Zeitschrift zusenden, liegen diese natürlich zur Abholung bei mir bereit.

Weiterhin fordere ich nach wie vor die Anerkennung das kein Vertrag zustande gekommen ist, sowie die Löschung meiner persönlichen Daten.

Bitte um schriftliche Bestätigung.
MfG
und allen dann ein schönes Weihnachtsfest ;)
 
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xylien

New member
Hallo zusammen,

jetzt muss ich mich doch "outen", da ich einen Rat benötige und einen ähnlichen Fall bisher nicht gelesen habe, naja ähnlich ja. aber ich bin glaub im Vergleich zu den anderen PVZ_Geschädigten wirklich am dämlichsten ;)
Ich habe bis vor einem Jahr noch studiert und wollte zum Ende des Studiums ein Abo der "Zeit" abschließen, um noch von der Vergünstigung zu profitieren...
Als ich in der Nähe der Uni dann einen Stand der Süddeutschen Zeitung sah, die auch die Zeit anboten, bin ich da hin und habe eine Studentenabo abgeschlossen.
Es kam dann nach einer Zeit die Rechnung von der PVZ, da habe ich mir auch nichts gedacht, da ich der Annahme war, dass das ne Art Tochterfirma der Zeit sei, die die Abonnentenbetreuung usw. übernehmen.
Naja ich bezahlte das Abo und gut wars. Nun kam dann Dezember die Rechnugn für das neue Jahr. Na da dachte ich mir, so war ichs von bisherigen Abos gewohnt, Kündigung schreiben, die sind ja in der Regel jederzeit kündbar. Dann schaute ich mir den Rechnungsbetrag genau an.
169 € Betrag für das Abo plus eine extra Gebühr von knapp 44€, machte dann insgesamt über 200 €. Da bin ich dann stutzig geworden und habe sofort per mail an die Zeit geschrieben..ich dachte ja immer noch, dass die zusammengehören und eine Kopie an die PVZ.
Erst dann hab ich die PVZ gegoogelt..und dann war mir das erst klar auf was ich mich eingelassen habe.
Nun habe ich dann dort angerufen, man sagte mir, dass das Abo sich automatisch verlängert habe bis Ende diesen Jahres und die Gebühr fällig sei. Ich bat darum, eine Kopie des von mir unterschriebenen Vertrages zuzuschicken. Diese Dame war unglaublich unverschämt und meinte das sei gar kein Problem, der Vertrag ginge heute noch raus.
Und ich solle mich gefälligst nicht so anstellen, immerhin liefe die ganze Sache ja schon über ein Jahr, jetzt zu behaupten man habe nichts gewusst, sei lachhaft.

Was tun?

Viele Grüße

xylien
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
jetzt muss ich mich doch "outen", da ich einen Rat benötige
Einen Rat kann man dir 'hier" nicht geben.:D ,denn das dürfen nur Rechtsgelehrte oder Befugte nach dem Rechtsberatungsgesetz.

Aber,:D ich bin ja ausgebildeter Kaufmann. und darf dir mein Wissen "Erfahrungen" mitteilen.

Gut,dein Fall unterscheidet sich von den üblichen.
Als ich in der Nähe der Uni dann einen Stand der Süddeutschen Zeitung sah, die auch die Zeit anboten, bin ich da hin und habe eine Studentenabo abgeschlossen.
(..)
Naja ich bezahlte das Abo und gut wars.
Vermutlich hast du ein Probe-Abo abgeschlossen das sich automatisch bei Stillweigen verlängert.
Da du das "normale" ABO durch Bezahlung akzeptiert hast sitzt du am Abo fest.
Also musst du das ABO normal kündigen,heisst Fristen einhalten.
Es sei denn,man hat dir etwas anderes versprochen,was du beweisen musst.
Mit wem hast du einen Vertrag? Wie ich lese bekommst du die Rechnung von PVZ.
Das Problem ist das du ein "rechtmässiges" ABo hast.
Was nicht sagen muss das es rechtmässig zu Stande kam.
Ich sehe hier nur das du einen fachlichen Rat brauchst.Denn auch Verträge kann man anfechten wenn man sich bei Vertragsabschluss geirrt hat.
Siehe: Anfechtung von Willenserklärungen
Ausserdem würde ich Kontakt mit der Süddeutschen aufnehmen und den Fall schildern.
 

xylien

New member
Guten Morgen

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe mich gleich hingesetzt und meine ganze Erfahrung dem Süddeutschen Zeitungsverlag und der Zeit geschrieben. Ich hoffe, dass zumindest in Zukunft nicht noch mehr Personen auf die vermeintliche Seriösität hereinfallen.
Ich bin gespannt, ob und wann mir die PVZ eine Kopie des Vertrages zuschickt.
Bis dahin heißt es, sich in Geduld zu üben...

Im Nachhinein fasse ich mir echt an den Kopf, wie "blind" ich sein konnte. Wahnsinn...eigentlich. Aber ich wärs nicht gewesen, wenn der Stand eben nicht von der Süddeutschen Zeitung gewesen wäre.
Ich bin gespannt wies ausgeht und bin jetzt um eine Erfahrung reicher...

Grüßle
 

Ghoran

New member
so dann hier nochmal ich dazwischen =)

nach noch ein wenig hin und her und nach Erwähnung eines Zeugen kam heute eine Mail.
Der gesamte Vorgang hat mich also lediglich ein Einschreiben gekostet.

Sehr geehrter Herr Ghoran [Name geändert],

wir haben den Vertrag heute storniert. Gleichzeitig
erklären wir, aus dem zugrundeliegenden Bestellvertrag
keinerlei Rechte mehr herzuleiten.

Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare *
zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbe- *
exemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte *
wird ausdrücklich verzichtet.
Vorliegende sowie evtl. noch eingehende Rechnungen *
oder Mahnungen sind gegenstandslos. *
Sollten Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt *
haben, widerrufen Sie bitte die Lastschrift bei Ihrem *
Kreditinstitut.

Mit freundlichen Grüßen

- Kundenbetreuung -
somit hat sich das dann nun bei mir also geklärt =)
schöner Start ins neue Jahr =D
 

schnippewippe

New member
Na dann Glückwunsch. :D Drucke dir das schön aus. Sonst könnte es dir wie mir in einer anderen Sache gehen. PC ade E-mails ade. :mad:
 

Ingrid

New member
Hallo, bin neu hier im Forum!

Es geht um meine 86 jährige Mutter, die seit Febr. 2002 ein ABO bei der PVZ (Bunte) hat. Sie bezahlt per Lastschrifteinzug. Mittlerweile ist sie fast blind und sehr dement. Kann fast nicht mehr lesen und vor allem nichts mehr verstehen, was geschrieben steht. Seit 27.12.09 liegt sie in der klinik nach einem Sturz. Ich habe Vollmacht über ihre Geldangelegenheiten und habe das Abo per Fax am 30.12.09 gekündigt und den Lastschrifteinzug von ihrem Konto ab sofort widerrrufen. Als Begründung habe ich habe ich ihre Demenz und mangelhafte Sehfähigkeit angeführt. Ihr Hausarzt hat dies mittels Attest bestätigt, welches ich an die PVZ mitgefaxt habe. PVZ schreibt am 6. 01.10 zurück, dass sie meine Kündigung erhalten haben und bestätigen diese zu Heft-Nr 07 2 0 1 1
Im nächsten Satz: Die Kündigung können wir nicht zu dem von Ihnen genannten Termin annehmen. Danach folgt die Belehrung über die Kündigungsmodalitäten.

Da nach der Entlassung aus der Klinik dringend jeder notwendige Cent für die Pflege meiner Mutter benötigt wird, möchte ich dieses unnütze Abo auf keinen Fall weiter bezahlen.

Fehlt hier nicht die Geschäftsgrundlage? Oder anders gefragt: Muss z.Bsp. ein Erblindeter auch die Kündigungsfrist einhalten und das Abo noch über ein Jahr lang weiter bezahlen?

Wer kann mir da behilflich sein oder kennt sich da ein wenig aus?
Würde mich über Antworten sehr freuen

Grüße von ingrid
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Fehlt hier nicht die Geschäftsgrundlage? Oder anders gefragt: Muss z.Bsp. ein Erblindeter auch die Kündigungsfrist einhalten und das Abo noch über ein Jahr lang weiter bezahlen?
Krankheit,oder Gebrechen sind oft kein Kündigungsgrund.
Selbst beim Tod kann das Vertragsverhältnis bis zur ordentlichen Kündigung weiterbestehen.

Möglich wäre eine Kündgung aus wichtigem Grund § 314 BGB.
Dazu würde ich aber fachlichen Rat einholen.Keine Angst vor den Kosten. ...>>> callnrw.de/Prozesskostenhilfe.pdf
Ich würde mich direkt an den Verlag wenden.
und den Lastschrifteinzug von ihrem Konto ab sofort widerrrufen.
Vorsicht;noch seit ihr an dem ABO gebunden.
 

Ingrid

New member
Danke, kleiner Eisbär, für deine Antwort!
Es gibt da noch die Möglichkeit vom "Wegfall der Geschäftsgrundlage" (§ 313 BGB) was ich so bis jetzt gelesen habe. Da eine Zeitschrift ja zum Lesen oder anschauen gedacht ist und meine Mutter dazu nicht mehr fähig ist, fehlt ihr die Geschäftsgrundlage, das Abo aufrecht zu erhalten. Der Verlag vertreibt ja keine Lebensmittel oder Kosmetikartikel, sondern eben Lesestoff. Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt wieder zur "Kündigung aus wichtigem Grund" Wie denkt ihr darüber?
LG Ingrid
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wegfall der Geschäftsgrundlage berechtigt wieder zur "Kündigung aus wichtigem Grund" Wie denkt ihr darüber?
LG Ingrid
Da ich kein Rechtsgelehrter bin,kann ich nicht sagen ob der § 313 BGB zu einer "Kündigung aus wichtigem Grund" berechtigt.
Die Kündigung akzeptieren müssen die nicht.

Ich habe den Tod angesprochen.
Verträge,z.B. Mietverträge gehen auf den Erben,Mitbewohner über.Diese müssen fristgerecht vom Erben gekündigt werden.
Oft in der Diskussion,Verträge mit Fitnissstudios.Ein Umzug in eine andere Stadt ist oft kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.

Ich denke das du um eine fachliche Beratung nicht rum kommst.
 

Ingrid

New member
hallo, Schnippewippe, Hallo Eisbär!
Danke, dass ihr so schnell antwortet. Habe den nachmittag mit lesen über dieses Thema: Kündigung von Aboverträgen, verbracht. Auch die "Geschäftsgrundlage" von Wikipedia.
Bin mir bloss nicht sicher, ob ich die Ausführungen des BGB, vor allem 2 richtig verstehe. eigentlich versteh ich 2 gar nicht. Werde mich bei "Frag den Anwalt" einloggen und ein bischen Geld investieren. Die müssten es eigentliche wissen.

LG Ingrid
 

schnippewippe

New member
Die Verbraucherzentrale hat auch Anwälte. Könntest ja erst einmal nachfragen ob sie in deinen Fall helfen können. Die Anwälte der Verbraucherzentrale schreiben dir auch einen Brief. Was das kostet kannst du ja dann auch nachfragen.
 

Kunna

New member
Hallo alle zusammen,

auch ich bin leider auf so ein Zeitungs-Abo reingefallen.
Wurde auch auf der Straße angesprochen ob ich nicht Lust hab für 2 Monate, völlig kostenlos ein Probeabo für eine Zeitschrift meiner Wahl zu erhalten.
Alles ähnlich wie bei euch, nach dieser Zeit sollte sich alles für mich erledigt haben und es fallen keine Kosten für mich an.
Ich habe dann eben, leichtgläubig wie ich bin, meine Adresse angegeben und auch meine Unterschrift auf einen bunten Zettel gesetzt...
Auf Widerruf oder ähnlichem wurde ich nicht hingewiesen und auch habe ich keinen Durchschlag von einen möglichen Vertrag oder ähnliches mitgegeben bekommen.
So kam dann auch am 14. Dezember 2009 ein Brief zu mir nach Hause mit der Überschrift Abonnement und meiner Kundennummer. Außerdem steht darin, dass die Lieferung der Zeitschrift im Januar beginnt und diese mit der Gutschrift verrechnet wird. Die Gutschrift reicht für 8 Ausgaben.
Darin steht auch, dass nach der ersten Heftlieferung, eine Rechnung zugeschickt wird. Das Heft habe ich mittlerweile bekommen, jedoch keine Rechnung.

Ich möchte nun natürlich, das vermeintliche "Abo" so schnell wie möglich
rechtswirksam kündigen.
Nun meine Fragen:
Ist hier überhaupt nun ein Vertrag zustande gekommen?

Falls ja, wie soll ich dann am besten vorgehen zwecks Widerruf etc. , so dass der Vertrag nichtig wird?

Welche Vorlage für eine Widerrufserklärung sollte ich da am besten verwenden, es sind ja schon einige Beispiele hier vorhanden, aber welche davon sollte ich nehmen, so dass es gleich am besten beim ersten Mal akzeptiert wird?

Schon mal danke für eure Hilfe

Adrian :)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich möchte nun natürlich, das vermeintliche "Abo" so schnell wie möglich
rechtswirksam kündigen.
vergesse das Wort kündigen.
Kündigen kannst du nur bestehende Verträge.
Falls ja, wie soll ich dann am besten vorgehen zwecks Widerruf etc. , so dass der Vertrag nichtig wird?
Ein Widerruf ist formlos.
Beispiel:
Hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und meine Willenserklärung innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.

Ist hier überhaupt nun ein Vertrag zustande gekommen?
Jein.
Verträge kann man grundsätzlich formfrei abschliessen;Handschlag.
Aber;da es sich hier um einen Fernabsatzvertrag handelt hat der Gesetzgeber einige Hürden eingebaut.Das dejure.org/§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Dort heisst es:
1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.
(...)
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist,
So kam dann auch am 14. Dezember 2009
Falls du nach den gesetzlichen Ansprüchen über dein Widerrufsrecht informiert wurdest bleibt dir immer noch eine eventuelle Anfechtung.
Hierzu sollte man aber fachlichen Rat einholen.
 
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