Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Joe12

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Hallo, Rooney89,
an deiner Schilderung ist mir einiges unklar:

"habe heute auch ein brief von der pvz bekommen dass ich ein hörzu abo abgeschlossen..."

Wirklich von der PVZ? Oder steht da eine andere Firma im Briefkopf?

[Schilderung des Vorgangs]
Hast du eine Kopie des "Vertrags"? Wenn nicht, lass sie dir von der PVZ schicken. Was steht da drin? Was hast du genau unterschrieben? Wer ist Vertragspartner, der dort draufsteht? Die PVZ? Glaube kaum.
[Widerruf, hilfsweise Anfechtung] eigentlich war das andersrum gemeint.
"Soll ich klagen?"
Wen willst du denn verklagen? Weswegen?

Joe
 

Moses

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Vorteilsabo24 VSR PSV - OHNE Vertrag!!!

Hallo,
ich habe vor Weihnachten einen Brief (mit einer falschen Adresse, wurde aber anhand vom Namen zugestellt) vom VSR Verlag erhalten, dass ich ein Gong Abo abgeschlossen hätte.
Ich hab schon gegooglet und bin auf Seiten gekommen, die von VSR im Zusammenhang mit Drückerbanden geschrieben haben.

Allerdings habe ich NIE bei irgendwem einen Vertrag unterschrieben, noch per Internet abonniert.

Den Brief habe ich leider aufgerissen, von daher kann ich wohl schlecht zur Post gehen zwecks unbekannter Empfänger oder Adresse nicht bekannt.

Wie soll ich vorgehen? Widerrufserklärung senden?
Vielen Dank
 

schnippewippe

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AW: Vorteilsabo24 VSR PSV - OHNE Vertrag!!!

Das ist das selbe wie hier auch.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pressevertriebszentrale-stockelsdorf-123.html


Wieso willst was widerrufen was du gar nicht abgeschlossen hast. ????
Dann widerspricht man.
Wenn die Adresse falsch ist , müsste das ja im Briefkopf auch falsch sein.
Würde mir von den Brief eine Kopie machen und den Brief wieder zurück schicken. Würde mitteilen das der Brief nicht an die richtige Adresse ausgeliefert wurde. Das es da wohl eine Namensgleichheit geben muss, durch die dieser Irrtum bei der Post hervorgerufen wurde. Du hast keinen Vertrag abgeschlossen.
Vergesse nicht auch von deinen Brief eine Kopie zu machen.
 

Icefox

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Hallo!

Bei mir hat sich Folgendes getan:
nachdem ich dem Anwalt mitgeteilt habe, dass besagte Forderung stritig sei etc., schrieb der mir, dass er der PVZ mein Schreiben vorgelegt hat und alles weitere wieder über die zu klären sei. Die schrieben mir dann dasselbe, was die mir schon vor Monaten geschrieben haben, nämlich dass mündliche Nebenreden kein Beweisstück ist und wenn ich keine schriftlichen Beweise hätte,würde der Vertrag für die weiter bestehen Dx
Jetzt ist mir ein Brief vom Inkasso zugeschickt worden, und ich soll die Summe bis zum 03.01. zahlen.

Ich weiß, es wurde hier schon oft gesagt, aber ich weiß gar nicht mehr, wie ich mich richtig verhalten soll, und die setzen mich auch noch ziemlich unter Druck. Und ich weiß, dass die nicht einfach so herkommen um die Summe zu fordern, aber irgendwie beruhigen tut es mich auch nicht...

Liebe Grüße
Icefox
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt ist mir ein Brief vom Inkasso zugeschickt worden, und ich soll die Summe bis zum 03.01. zahlen.
Wo rüber machst du dir Sorgen?
nachdem ich dem Anwalt mitgeteilt habe, dass besagte Forderung stritig sei etc., schrieb der mir, dass er der PVZ mein Schreiben vorgelegt hat und alles weitere wieder über die zu klären sei
Wenn ein Anwalt "das Handtuch wirft" warum soll man sich Sorgen um ein Inkasso-Büro machen.Das sind nur bezahlte Erfüllungsgehilfen in Sachen Mahnungen.
Teile dem Inkasso-Büro mit das du kein Abonnement abgeschlossen hast und auch in der Zukunft jede Zahlung verweigern wirst.
nämlich dass mündliche Nebenreden kein Beweisstück ist und wenn ich keine schriftlichen Beweise hätte,würde der Vertrag für die weiter bestehen
Man vergisst immer wieder,unter ehrenwerten Kaufleuten gilt das gesprochene Wort ist somit bindend.
 

Joe12

New member
Hallo, Icefox,

hast du von der PVZ verlangt, sie möge dir eine Kopie des (angeblichen, angefochtenen) Vertrags zuschicken? Machen die. Bei einem FeF (Freund eines Freundes) war der (angebliche) Vertragspartner (Werber) nicht die PVZ, was wohl dem Normalfall entspricht. Die PVZ schickt keine Werber, das machen andere Firmen. Seriöse und unseriöse.
Hast du eine schriftliche Erklärung des (angeblichen) Vertragspartners oder eine eine Vertragskopie der PVZ und dem (angeblichen) Vertragspartner vorliegen, aus der hervorgeht, dass die PVZ bevollmächtigt ist, das Abo durchzuführen (§174 BGB)
Wen vertritt der Anwalt? Die PVZ? Vor jeder Kommunikation mit Anwälten verlange ich die Vorlage des Mandats.
Hat die Inkassofirma eine Vollmacht der PVZ vorgelegt oder die PVZ erklärt, dass sie der Inkassofirma XY eine Vollmacht nach §174 BGB erteilt hat?
Oder hat die PVZ die Forderungen an die Inkassofirma abgetreten? Dann ist nach §460 BGB eine Erklärung der PVZ oder die Vorlage des Originals der Abtretungserklärung notwendig. Wenn man das unverzüglich reklamiert kann man bis zur Vorlage der Unterlagen erst mal alle Mahnungen vergessen.
Hast du Strafanzeige wegen Betrugs erstattet? Gegen wen? Mein FeF hat Strafanzeige gegen den Werber (aus dem "Vertrag" erkennbar durfh seine Mitarbeiternummer), sowie wegen Verdachts auf banden- und geschäftsmäßigen Betrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen weitere unbekannte Mitarbeiter der Werbefirma erstattet. Nicht gegen die PVZ. Gegen Firmen kann man keine Strafanzeige erstatten, nur gegen natürliche Personen. Nach Mitteilung der Strafanzeige an die PVZ war die Sache erledigt.

Joe12
 

Icefox

New member
Danke sehr für eure Antworten!

De kleine Eisbeer:
Wenn ein Anwalt "das Handtuch wirft" warum soll man sich Sorgen um ein Inkasso-Büro machen.Das sind nur bezahlte Erfüllungsgehilfen in Sachen Mahnungen.
Teile dem Inkasso-Büro mit das du kein Abonnement abgeschlossen hast und auch in der Zukunft jede Zahlung verweigern wirst.
Wird gemacht! Muss ich das wieder mit Einschreiben machen?

Joe12:
Hast du eine schriftliche Erklärung des (angeblichen) Vertragspartners oder eine eine Vertragskopie der PVZ und dem (angeblichen) Vertragspartner vorliegen, aus der hervorgeht, dass die PVZ bevollmächtigt ist, das Abo durchzuführen (§174 BGB)
Wen vertritt der Anwalt? Die PVZ? Vor jeder Kommunikation mit Anwälten verlange ich die Vorlage des Mandats.
Hat die Inkassofirma eine Vollmacht der PVZ vorgelegt oder die PVZ erklärt, dass sie der Inkassofirma XY eine Vollmacht nach §174 BGB erteilt hat?
Ich habe mal eben alle Briefe etc. von denen durchgeschaut, von Vollmacht war nie die Rede. Der Inkassodienst schreibt auch nur, dass er mit dem Einzug ihrer Forderungen beauftragt wurde.
Also was soll ich reklamieren? Dass sie mir eine Abtretungserklärung zusenden sollen?

Hast du Strafanzeige wegen Betrugs erstattet? Gegen wen? Mein FeF hat Strafanzeige gegen den Werber (aus dem "Vertrag" erkennbar durfh seine Mitarbeiternummer), sowie wegen Verdachts auf banden- und geschäftsmäßigen Betrugs und Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen weitere unbekannte Mitarbeiter der Werbefirma erstattet. Nicht gegen die PVZ. Gegen Firmen kann man keine Strafanzeige erstatten, nur gegen natürliche Personen. Nach Mitteilung der Strafanzeige an die PVZ war die Sache erledigt.
Gerade weil ich nicht wusste, gegen wen ich Anzeige erstatten soll habe ich es nicht gemacht, aber vielen Dank für den Hinweis!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wird gemacht! Muss ich das wieder mit Einschreiben machen?
Wenn ein Anwalt "das Handtuch wirft" warum soll man sich Sorgen um ein Inkasso-Büro machen.Das sind nur bezahlte Erfüllungsgehilfen in Sachen Mahnungen.
Teile dem Inkasso-Büro mit das du kein Abonnement abgeschlossen hast und auch in der Zukunft jede Zahlung verweigern wirst.
Wird gemacht! Muss ich das wieder mit Einschreiben machen?
Muß man nicht,wichtig ist nur das man es beweisen kann.Heisst den Schriftverkehr mit Zeugen dokumentieren.
 
Hallo zusammen!

Bin leider auch auf die PVZ-Masche reingefallen… Doch heute kam der ersehnte Brief mit der Stornierung des Abos. Ohne dieses Forum und die hilfreichen Beiträge von Euch allen, wäre ich wahrscheinlich zu einem Anwalt gerannt. DANKE an Euch! :thumbsup:

Habe zum Glück nur 2 Briefe (per Einschreiben) schreiben müssen. Auch wenn Ihr andere Situationen erlebt habt, helfen Euch vielleicht ein paar Formulierungen. Bleibt tapfer und vor allem: Zahlt nicht, sondern wehrt Euch !

Brief 1:

Abonnement: TV Movie
Kundennummer: xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit nehme ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht, welches mir nach Erhalt dieses Briefes 14 Tage lang zusteht, denn ich habe weder wissentlich noch willentlich ein kostenpflichtiges Abonnement mit ihrem Vertrieb abgeschlossen. Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit. Es besteht somit kein Vertragsverhältnis.


Daraufhin meinte die PVZ wie üblich, dass mein 14-tätiges Widerrufsrecht erloschen sei. Das lies ich natürlich nicht auf mir sitzen:devil:


Brief 2:

Abonnement: TV Movie
Kundennummer: xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

Es scheint so, als würden wir am Sachverhalt aneinander vorbeireden, deshalb erläutere ich ihnen das Geschehen gerne ausführlich.

Nachdem mich einer ihrer Mitarbeiter ansprach, rubbelte er vor meinen Augen ein Rubbellos für mich frei und sagte mir, dass ich einen Eiskratzer gewonnen hätte. Nach dessen Aushändigung sprach er von einem (!) Freiexemplar einer Zeitschrift meiner Wahl und zeigte auf einen kleinen bunten Zettel mit verschiedenen Zeitschriften. Mehrmals wurde er von mir gefragt, ob es sich tatsächlich nur um ein einziges Freiexemplar handelt und nicht um ein kostenpflichtiges Abonnement.

Ihr Mitarbeiter verneinte ein kostenpflichtiges Abonnement bei jeder Frage und wies mich während des Gespräches kein einziges Mal auf ein Vertragsverhältnis hin.
Auf den kleinen Zettel mit der Auswahl an Zeitschriften trug er meinen Namen und meine Anschrift ein und nach nochmaligem Fragen, ob es sich hierbei nicht um ein kostenpflichtiges Abonnement handele, beteuerte ihr Mitarbeiter erneut, dass es sich nur um ein kostenloses Exemplar zur Probe handele. Daraufhin unterschrieb ich den Zettel, ohne auf ein Vertragsverhältnis hingewiesen zu werden.

Ich möchte nicht anzweifeln, dass auf dem Zettel, auf dem mein Name und meine Anschrift eingetragen wurden, etwas von einem kostenpflichtigen Abonnement geschrieben stand, sei es im Kleingedruckten. Doch da ich diesen Zettel weder selbst ausgefüllt, noch ein einziges Mal in den Händen hatte und ihr Mitarbeiter mich auch nicht über ein Vertragsverhältnis aufgeklärt hat, habe ich weder willentlich noch wissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement mit ihrem Vertrieb abgeschlossen.

Aus diesem Grund verwies ich sie in meinem Brief vom 21.12.11 auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit, da mir ein kostenpflichtiges Abonnement der Zeitschrift „TV Movie“ und dessen Endpreis verschwiegen wurden. Rein rechtlich kommt deshalb kein entgeltlicher Vertrag zwischen der PVZ und mir zustande.



Ihr Mitarbeiter gab mir in der besagten Situation auch keinen Durchschlag o.Ä., was einem Vertragsexemplar entsprechen würde. Von einem angeblichen Vertrag erfuhr ich erst in ihrem Brief vom 19.12.11, somit fällt der Termin der Widerrufsbelehrung auf das Datum dieses Briefes und die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von 14 Tagen wurde von mir eingehalten.

Ich bestehe hiermit weiterhin auf mein geltendes Widerrufsrecht, von welchem ich am 21.12.11 Gebrauch gemacht habe !



Der zweite Brief hätte wahrscheinlich nicht so lang ausgeführt werden müssen, aber bevor die Leute einem wieder aus der kleinsten Sache einen Strick drehen, bin ich lieber auf Nummer sicher gegangen.

Liebe Grüße
 

Zolo

New member
Okay, okay!

Ich bin weiterhin "stark" geblieben und habe immer noch nicht bezahlt :blushing:

Jetzt kam der "Hinweis" des Inkasso-U., dass Sie mich der Schufa melden,
wobei Sie auch erwähnen, das dies bei unbestrittenen Forderungen möglich ist.

Daher verfasse ich erneut einen Brief, indem ich das Unternehmen darauf "hinweise",
dass in meinem Fall die Forderung aber strittig ist!

So long,
Zolo ;)
 

schnippewippe

New member
Okay, okay!


Jetzt kam der "Hinweis" des Inkasso-U., dass Sie mich der Schufa melden,
wobei Sie auch erwähnen, das dies bei unbestrittenen Forderungen möglich ist.

So long,
Zolo ;)
Na bitte !!!!! Da wir alle unseren Vertrag strittig gestellt haben, geben die von der Inkasso zu, dass sie keinen Schufaeintrag machen dürfen.
Wieso schreiben sie es dann ?
Denn die angeblichen Kunden die den Vertrag noch nicht angefochten haben, werden es doch spätestens jetzt machen.

Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr .Sie beginnt mit dem Tag an dem ich die Täuschung entdeckt habe.
 

Niclas

Active member
Die Einschüchterung setzt ganz bewußt auf diejenigen Betroffenen, die sich aus welchen Gründen
auch immer nicht entsprechende Hilfsinformationen beschaffen können.
Insofern ist diese Vorgehensweise besonders perfide.
 

Chips

New member
Bin auch drauf reingefallen und habe zu spät gemerkt das de Angaben auf dem Zettel nicht stimmen u.a. die Straße!

Daher werde ich ja keine Post vom PVZ erhalten, an wen geht mein Widerruf an die VSR?

Mir wurde vorgegaukelt das arme Kinder die Zeitungen ausliefern und ich damit helfen würde.

Im Anhang mein Schreiben geht das so?

Verbraucherschutz meinte das ein Einwurf-Einschreiben reicht stimmt das?


Hat jemand eine aktuelle Adresse von der PVZ wenn nötig?



Der besagte Anhang ist eine Kopie des Abozettels!
 
Zuletzt bearbeitet:

Chips

New member
Ist denn dein Widerruf echt noch in der Widerrufsfrist? Wenn nicht würde ich den Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anfechten.

Wenn du es per Einwurf schickst , würde ich das aber verfolgen.
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html und dann ausdrucken.

Die PVZ bekommt von der VSR den Auftrag das Geld abzubuchen.
Also würde ich zuerst auch an die VSR schreiben.
War erst gestern und die Rückseite vom Zettel sieht soaus:



Bezieht sich die WiderrufsBelehrung auf den Strom oder auf die Bestellung (Abo) von mir? Denn auf der Seite von Freihaus Energy steht:


Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Energy2day GmbH, Kistlerhofstraße 170, 81379 München.
Sprich die Belehrung gilt fürs Abo,richtig?


Das ist vielleicht ein Verein... Durch das Mitgefühl anderer Profit rausholen...

Geht mein Schreiben so i.O.?

Jemand eine Antwort zur Frage der rechtskräftigkeit von Einwurfeinschreiben bzw. Einschreiben mit Rückschein?
 
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