Hallo zusammen!
Bin leider auch auf die PVZ-Masche reingefallen… Doch heute kam der ersehnte Brief mit der Stornierung des Abos. Ohne dieses Forum und die hilfreichen Beiträge von Euch allen, wäre ich wahrscheinlich zu einem Anwalt gerannt. DANKE an Euch! :thumbsup:
Habe zum Glück nur 2 Briefe (per Einschreiben) schreiben müssen. Auch wenn Ihr andere Situationen erlebt habt, helfen Euch vielleicht ein paar Formulierungen. Bleibt tapfer und vor allem: Zahlt nicht, sondern wehrt Euch !
Brief 1:
Abonnement: TV Movie
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit nehme ich Gebrauch von meinem Widerrufsrecht, welches mir nach Erhalt dieses Briefes 14 Tage lang zusteht, denn ich habe weder wissentlich noch willentlich ein kostenpflichtiges Abonnement mit ihrem Vertrieb abgeschlossen. Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit. Es besteht somit kein Vertragsverhältnis.
Daraufhin meinte die PVZ wie üblich, dass mein 14-tätiges Widerrufsrecht erloschen sei. Das lies ich natürlich nicht auf mir sitzen:devil:
Brief 2:
Abonnement: TV Movie
Kundennummer: xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es scheint so, als würden wir am Sachverhalt aneinander vorbeireden, deshalb erläutere ich ihnen das Geschehen gerne ausführlich.
Nachdem mich einer ihrer Mitarbeiter ansprach, rubbelte er vor meinen Augen ein Rubbellos für mich frei und sagte mir, dass ich einen Eiskratzer gewonnen hätte. Nach dessen Aushändigung sprach er von einem (!) Freiexemplar einer Zeitschrift meiner Wahl und zeigte auf einen kleinen bunten Zettel mit verschiedenen Zeitschriften. Mehrmals wurde er von mir gefragt, ob es sich tatsächlich nur um ein einziges Freiexemplar handelt und nicht um ein kostenpflichtiges Abonnement.
Ihr Mitarbeiter verneinte ein kostenpflichtiges Abonnement bei jeder Frage und wies mich während des Gespräches kein einziges Mal auf ein Vertragsverhältnis hin.
Auf den kleinen Zettel mit der Auswahl an Zeitschriften trug er meinen Namen und meine Anschrift ein und nach nochmaligem Fragen, ob es sich hierbei nicht um ein kostenpflichtiges Abonnement handele, beteuerte ihr Mitarbeiter erneut, dass es sich nur um ein kostenloses Exemplar zur Probe handele. Daraufhin unterschrieb ich den Zettel, ohne auf ein Vertragsverhältnis hingewiesen zu werden.
Ich möchte nicht anzweifeln, dass auf dem Zettel, auf dem mein Name und meine Anschrift eingetragen wurden, etwas von einem kostenpflichtigen Abonnement geschrieben stand, sei es im Kleingedruckten. Doch da ich diesen Zettel weder selbst ausgefüllt, noch ein einziges Mal in den Händen hatte und ihr Mitarbeiter mich auch nicht über ein Vertragsverhältnis aufgeklärt hat, habe ich weder willentlich noch wissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement mit ihrem Vertrieb abgeschlossen.
Aus diesem Grund verwies ich sie in meinem Brief vom 21.12.11 auf die vom Gesetzgeber vorgegebene Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit, da mir ein kostenpflichtiges Abonnement der Zeitschrift „TV Movie“ und dessen Endpreis verschwiegen wurden. Rein rechtlich kommt deshalb kein entgeltlicher Vertrag zwischen der PVZ und mir zustande.
Ihr Mitarbeiter gab mir in der besagten Situation auch keinen Durchschlag o.Ä., was einem Vertragsexemplar entsprechen würde. Von einem angeblichen Vertrag erfuhr ich erst in ihrem Brief vom 19.12.11, somit fällt der Termin der Widerrufsbelehrung auf das Datum dieses Briefes und die vom Gesetzgeber eingeräumte Frist von 14 Tagen wurde von mir eingehalten.
Ich bestehe hiermit weiterhin auf mein geltendes Widerrufsrecht, von welchem ich am 21.12.11 Gebrauch gemacht habe !
Der zweite Brief hätte wahrscheinlich nicht so lang ausgeführt werden müssen, aber bevor die Leute einem wieder aus der kleinsten Sache einen Strick drehen, bin ich lieber auf Nummer sicher gegangen.
Liebe Grüße