Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Shana

New member
Hallo zusammen,

ich muss leider zugeben, dass ich auf direktvorteil hereingefallen bin, und bräuchte nen tipp wie ich weiter vorgehen soll...

Sachverhalt:
wurde am 20.12.11 beim hbf angesprochen, ob ich gerne an eine Abstimmung über den Fußballverein mit treffen möchte. NAch mehrmaligen verneinen lies ich mich dann irgendwann hinreisen. Hatte auch mehrmals gefragt ob ich irgendwas abschließe vertrag oder abo? der mann sagte nein. dafür bräuchte er auch mein perso und den will er nicht.

Dann hatte ich ihn meine daten gegeben und eine unterschrift, dass die mir abstimmung zettel zu schicken...

nun hab ich ein brief von pvz erhalten:

sie haben die zeitschrift auto motor sport aboniert und beginnt mit heft 04/2012, die am 26.01.12 erscheint.

Die Berechnung erfolgt zum derzeit fülktigen Heftpreis in Höhe von 3,75 €inmkl. UsT und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 27 x jährlich.

Zum Ausgleich der Abonnementgebühren erhalten Sie eine Rechnung.

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Ich hatte dann bei pvz angerufen, und die habenm mir gesagt das ich vertrag abgeschlossen habe, die haben diesen vorliegen. Da ich nichts von einen Vertrag weis, habe ich dfiesen nun angefordert. Die Beraterin hatte nur dumm gefragt, eine durchswchrift müssen sie doch haben und belehrung. ich so nein, hatte ihr das erklärt und daraufhin kam nur frage und gibs dafür zeugen...


was kann ich jetzt da am besten machen? Zur Polizei und Anzeige wg. Betrugs? Anfechtungsschreiben? Widerrufsrechtsverlangen?

Hoffe ihr könnt mir schnell helfen :(
 

Wage89

New member
Hallo,

Ich bin auch auf eine Abzocke reingefallen!
Bei mir war es auf einer Messe, wir waren zu viert unterwegs (ich habe also Zeugen) als uns ein Herr ansprach, er würde uns 2 gratis Ausgaben einer Zeitschrift unserer Wahl anbieten.
Wir haben auch mehrmals nachgefragt ob es sich dabei auch nicht um ein Abo oder ähnliches handelt und er hat uns mehrmals versichert es seien nur 2 gratis Ausgaben einer Zeitschrift oder einer vertraglichen Bindung.

Nun hab ich allerdings das Problem, dass ich schon außerhalb der Widerrufsfrist bin, da ich den Brief kurz vor Weihnachten in meine Wohnung geschickt bekommen habe und über 2 Wochen nicht da war.

Ich hab bereits eine e-mail an PVZ geschickt und die Situation erklärt, aber natürlich ohne Erflog. Die verweisen nur auf die Widerrufsfrist und, dass mein Vertrag pünktlich zum 03.2014 gekündigt wird :getlost:

Was soll ich machen?? :(
 

schnippewippe

New member
Für die letzten 2 User.

Hier haben bestimmt 99 % der User das mit der Abzocke erst mit Erhalt der Rechnung oder Abbuchung des Geldes von der Bank ,mitbekommen was wirklich gelaufen ist.
Diese 99% der User haben den Vertrag dann wegen Irrtum angefochten. Ausserdem auch noch eine Anfechtung wegen Täuschung mitgeschickt.
Dazu kurz beschrieben was die da für Lügen losgelassen haben.

Dort anrufen hat eh keinen Zweck. Die wollen ja das Geld haben !!! Also werden die gespräche auch danach sein.

Einschreiben per Rückantwort oder mit Einwurf. Dann würde ich das aber Ausdrucken.

Anzeige würde ich schon deshalb machen, dass sie sehen, ich lasse mich nicht einschüchtern. dazu würde ich eine Kopie davon mitschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Bei mir war es auf einer Messe, wir waren zu viert unterwegs (ich habe also Zeugen) als uns ein Herr ansprach, er würde uns 2 gratis Ausgaben einer Zeitschrift unserer Wahl anbieten.
[..]
Nun hab ich allerdings das Problem, dass ich schon außerhalb der Widerrufsfrist bin,
Bei Verträgen die auf einer Messe abgeschlossen weden gibt es kein Widerrufsrecht,es sei denn es war eine Freizeitveranstaltung.
Dir bleibt eventuell nur die Anfechtung wegen Täuschung
 

schnippewippe

New member
Wenn ich einen Vertrag anfechte , ist er von meiner Seite aus als ungültig erklärt worden. Wenn die anderer Meinung sind , müssen sie klagen .
Durch die Anfechtung wird die Willenserklärung (meist der Vertrag) rückwirkend vernichtet
Diese Art von Abzocke geht schon über 20 Jahre so !!!!! Bis heute habe ich aber noch kein Urteil finden können, wo Kunden verklagt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
Diese Art von Abzocke geht schon über 20 Jahre so !!!!! Bis heute habe ich aber noch kein Urteil finden können, wo Kunden verklagt wurden.
Warum auch. Da es genug Mitbürger gibt, die unsicher sind oder sich verunsichern lassen,
wird das "Geschäft" vermutlich auch weitere Jahrzehnte von jeglicher politischen Einflussnahme
ungestört blühen und gedeien... :rolleyes:
 

Shana

New member
danke für die schnelle antwort...
ich hab nun ein schreiben aufgesetzt bzgl. eines irrtümlich behaupteten Vertrag und das ich dies gleichzeitig anfechte.

mit bezugnehmen das dies innerhalb der widerspruchsfrist ist.

meine frage ist jetzt noch... schicke ich dies an pvz oder direktvorteil? oder beide? oder nur pvz oder nur direktvorteil?

mit einschreiben per rückschein konnte ich mir schon denken.. ich hatte gelesen, das man auch das eintüten bezeugen lassen sollte, ist dies richtig? geht dieses auch familienintern? oder muss ich morgen bei der post eine "show" abziehen :(
 

schnippewippe

New member
Also---- Eine Kopie des Schreibens machen . Da bestätigt der Leser , dass er den Brief mit dir zusammen gelesen hat. Das danach der Brief sofort in den Umschlag gegeben wurde und der Brief zugeklebt wurde. Das man dann auch den brief gemeinsam zur Post brachte und auch da zusammen am Schalter übergeben hat.
So müssen wir es immer bei unseren Anwälten machen wenn im Haus wieder mal was am laufen ist.

Zuerst an die Adresse wo man den Vertrag """ hat """"
Die PVZ bekommt erst später von da die Unterlagen zugeschickt.

Wenn schon einige Zeit vergangen ist oder die PVZ schreibt ,würde ich an beide Stellen schreiben.
Die PVZ teilte schon oft mit, dass sie dafür nicht zuständig sind. Wenn die Firma aber die Anfechtung nicht weiter leitet weiss die PVZ es ja nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Hugo

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Hallo,
bei mir liegt der Fall so:
beziehe schon seit ein paar Jahren die Welt am Sonntag von PVZ und weiß ehrlich gesagt gar nicht mehr genau, wie ich wann und wo an doieses Abo gekommen bin, was mich aber auch nie gestört hat, da ich die Zeitung ja auch wirklich gelesen habe.
Nun war ich in den letzten Monaten viel unterwegs und mit neuem Job und neuer Wohnung beschäftigt, so dass einiges liegengelblieben ist... unter anderem auch die Mahnung von PVZ. Die hatte ich vor gut einer Woche aber doch noch bezahlt, aber wohl nicht mehr rechtzeitig in der frist, so dass ich nun Post von dem Rechtsanwalt Hanewinkel bekommen habe mit einer Forderung von über 200 Euro.
1. Komme ich gegen diese Forderung des Rechtsanwalts irgendwie an? (da ich vor Erhalt des Schreibens gezahlt habe)
2. Komme ich von der PVZ irgendwie weg?

(Wenn das schon irgendwo im Thread steht, dann sorry, aber 125 Seiten durchlesen... da habe ich gerade keine Zeit zu)

Vielen Dank im Voraus!!
 
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Fanas82

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Hallo Hugo,

es kommt auch drauf an, ob Sie bezahlt haben, bevor die das an das Inkasso weitergeleitet haben. Da gibt es Fristen, ab wann man zahlungsverpflichtet ist.
 

Eri7ck

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Hallo

ich hab mal ein paar fragen, aber erst möcht ich den Vorfall darstellen:

Ich wurde vor einem Lebensmittelgeschäft angesprochen ob ich nicht Lust habe an einer Umfrage zum Leseverhalten teilzunhemen. Für die Teilnahme an dieser unfrage würde man entweder einen Reisegutschein im Wert von 150€ erhalten oder eine Überweisung von 100€ . ICh endschied mich für die Überweisung und hab ohne groß Nachzudenken meine Kontodaten genannt. Zusätzlich gab ich noch meine Kontaktdaten an, dass mir die Umfrage zugeschickt werden kann. Ich vergewisserte mich natürlich bei dem Werber, ob auf mich auch keine Kosten durch Abo oder sonstiges zukämen. Doch dieser versicherte mir das keine Kosten entstehen. Dies geschah am 14.12.2011. ICh erhielt von dem Werber keinen Durchschlag oder sonstiges, ich habe mir auch nichts groß dabei gedacht da die Daten ja nr für den Versand der Umfrage waren. Auf jeden fall kam dann am 18.01.2012 ein Brief, dass ich ein Abo für Welt am Sonntag abgeschlossen habe.

Nun meine erste Frage: Da ich ja nichts von dem Vertrag wusste und auch keinen Durchschlag oder sonstiges von dem Vertrag habe und der Werber mich nicht auf mein 14 tägiges Wiederrufsrecht hingewiesen hat, ob es möglich ist zu sagen dass die Wiederrufsfrist erst mit erhalt des Briefes einsetzt und ich somit ganz legetiem meinen Widerruf zum Vertrag innerhalb der 14 äußern kann? Oder beginnt die Widerrufsfrist am 14.12 und ist somit schon abgelaufen. Daraus würde folgen, dass ich den Vertrag anfechte wegen Irrtum und Täuschung.

zweite Frage: Da sie meine Bankdaten haben werden die PVZ ganz normal den Betrag abbuchen. Ist es möglich mein Konto (natürlich nach widerruf bzw Anfechtung) ganz zu sperren, also dass die PVZ keine Betrag mer davon abbuchen kann. Oder muss ich jeder Lastschrift widersprechen?

vielen dank im vorraus
 

schnippewippe

New member
Die Widerrufsfrist beginnt erst nach dem du sie erhalten hast.

Beginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften über Warenlieferungen
Beim Haustürgeschäft beginnt die Widerrufsfrist bereits mit dem Zeitpunkt, zu dem demVerbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteiltworden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zuerklären ist, enthält (§ 355 Abs. 2 BGB). Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginntdie Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftlicheAntrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zurVerfügung gestellt werden.

Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt bei einem Haustürgeschäft über Warenlieferungendamit also nicht erst mit Empfang der Ware, sondern in der Regel bereits mit Erhalteiner ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung. .....aus dem link
Wieso willst du das Konto sperren.
ganz zu sperren, also dass die PVZ keine Betrag mer davon abbuchen kann
. Dann können andere auch nicht mehr ihre Abbuchungen tätigen. Wenn du im Widerruf deine Einzugsermächtigung zurück ziehst, dürfen sie auch nicht abbuchen. Sollte sich dein Schreiben mit deren Abbuchung überschneiden , mehr als einmal werden sie es eh nicht versuchen . Kostet der PVZ ja Geld.

Ich würde einen Widerruf schicken. Da sie aber meistens schreiben "" abgelaufen "" würde ich gleichzeitig den Vertrag anfechten.

Einschreiben
 

Shana

New member
Hallo zusammen,

ich hatte letzte Woche ein schreiben an PVZ & direktvorteil geschickt mit Inhalt wideruf des irrtümlichen behaupteten vertrages und gleichzeitig angefochten.

Bislang kam noch keine Reaktion.

PVZ wollte mir ja eine kopie des vertrages etc schicken, der kam mittlerweile an. wo auch eine widerrufsbelehrung dabei war...

auf der belehrung ist auch eine unterschrift von mir. meine frage ist, beginnt die widerrufsbelehrung mit aushändigung einer kopie? oder wo ich drauf unterschrieben hatte. weil damals unterschrieb ich mit den vorwand einer abstimmung etc.

Meine 2. Frage ist, kann ich noch etwas anderes tun außer abzuwarten? Weil ich denke kaum das PVZ oder direktvorteil sich darauf melden wird :/
 

Eri7ck

New member
bzgl. Konto sperren hab ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meine da mit, da die PVZ alle 4 Monate den entstandenen Betrag abbucht, ob ichjedes mal nach 4 Monaten der LAstschrift widersprechen muss, oder heben die nichts mehr ab sobald ich die Einzugsberechtigung widerrufe?

noch eine andere Frage ich hab gelsen man sollte den Brief dann als Einschreiben zuschicken mit rückantwort und am besten mit Zeugen. Wie soll das genau ausschaun? Ich drucke den Widerruf bzw Anfechtung 2 mal aus lege es meinem Zeugen vor, stecke ein Wideruf bzw Anfechtung in Brief verschließ den und bring den Brief mit Zeugen zur Post und verschicke per einschreiben mit Rückbrief?
 

Shana

New member
@eri7ck
also... ich hatte schreiben ausgedruckt unterschrieben, davon eine kopie gemacht. Dann den zeugen auf der kopie bestätigen lassen, dass er diesen brief zusammen mit dir, glesen, eingetütet und der angestellten der post übergbeen hat.

von diesen schreiben würde ich für dich auch eine kopie mnachen. dies zusammen alles eintüten und zur post bringen und einschreiben mit rückschein.

dann bekommst du bestätigung das der brief angekommen ist und hast beweismittel, was in brief drinne war und das die diesen erhalten haben.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
bzgl. Konto sperren hab ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Ich meine da mit, da die PVZ alle 4 Monate den entstandenen Betrag abbucht, ob ichjedes mal nach 4 Monaten der LAstschrift widersprechen muss,
Du widerrufst (beweissicher) die Genehmigung zur Lastschrift.
Sollten die trotzdem abbuchen,dann machst du eine Anzeige.
Außdem schickst zur Ersten Inkassostelle (Bank des Abbuchenden) eine Kopie von dem Brief und beschwerst dich das der Kunde das Lastschriftverfahren unrechtmäßig nutzt.
Ich drucke den Widerruf bzw Anfechtung 2 mal aus lege es meinem Zeugen vor, stecke ein Wideruf bzw Anfechtung in Brief verschließ den und bring den Brief mit Zeugen zur Post und verschicke per einschreiben mit Rückbrief?
richtig
 

katmebe

New member
Es ist erschreckend, dass noch heute nach über 10 Jahren die Machenschaften der Abo-Abzocker so erfolgreich sind. Der Grund dafür liegt wohl in der Tatsache, dass fast ausschließlich sehr junge (unerfahrene) Menschen zur [edit] Abo-Jagt frei gegeben sind. Mit deren Unkenntnis und Ängsten wird leider immer noch sehr erfolgreich gespielt. Aus diesem Grund möchte ich nachstehend einige Hinweise geben.

1. Es ist keine Schande Opfer dieser [edit] geworden zu sein. In den meisten Fällen läuft es so ab, dass die [edit] denken für ihre Umwelt etwas Gutes zu tun. Die Erfahrung mit der Abzocke sollte nur lehren, dass man niemals auf offener Straße seine Bankverbindung preis gibt und seine Legitimation (Unterschrift) nur seriösen Personen erteilt. Seriös ist z. B. der, der auf Nachfrage seinen Ausweis vorzeigt und zur Bestätigung der „Befragung“ ein unterschriebenes Schriftstück (Beweis) schon vorher aushändigt. Die die nur [edit] wollen, ergreifen spätestens dann lieber die Flucht oder ziehen zumindest zurück.
2. Einen Widerruf einzulegen macht meines Erachtens nur Sinn, wenn tatsächlich ein Vertrag geschlossen worden ist. Aber wie wird ein Vertrag geschlossen? Ganz einfach, durch die Abgabe einer übereinstimmenden Willenserklärung – Angebot und Annahme. 99 % der Opfer wissen aber erst gar nicht, dass sie ihre Unterschrift für den Abschluss eines Abonnements gegeben haben. Das was oft als Bestätigung für irgendwas unterschrieben wird, hat nichts mit einem Abo zu tun. Heißt folglich, dass kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde und das, was als vermeintlicher Vertrag am Ende vorgelegt wird, nichtig ist. Den Widerruf kann man sich folglich sparen, er wird höchstens so gewertet als erkenne man an, dass man einen Vertrag geschlossen hat und nun wieder raus möchte.
3. Bankeinzüge sind ohne Probleme kostenlos zu widerrufen. In der Regel folgt spätestens nach einem Widerruf Post von der abbuchenden Institution. Trotzdem kann bereits bei Feststellung der Abbuchung, falls auf dem Kontobeleg ersichtlich, das abbuchende Unternehmen (zumeist PVZ) angeschrieben werden. Im Anschreiben sollte in jedem Fall drin stehen, dass eine Berechtigung zur Lastschrift zu keinem Zeitpunkt erteilt wurde und ein eine Abbuchung rechtfertigender Vertrag nicht existiert. Weiterhin sollte aufgefordert werden, Unterlagen die einen anderen Anschein erwecken in Kopie zur Verfügung zu stellen. PVZ ist niemals der unmittelbare vermeintliche Vertragspartner sondern immer nur das mit der Abwicklung beauftragte Drittunternehmen.

Falls ihr auf noch mehr Informationen Interesse habt, kann ich euch gern noch weitere Einzelheiten zur Vorgehensweise um aus der Abzocke raus zu kommen schreiben und diese gleich an Beispielen aus der eigenen Familie schildern.

Ganz wichtig aber – Last euch nicht mit Drohbriefen von wegen Inkasso, Anwalt und Vollstreckung einschüchtern, ist kompletter Schwachsinn, das wissen die auch ganz genau. Diese Leute leben davon, dass junge Typen aus Angst vor Konsequenzen zahlen und sind damit leider bis heute sehr erfolgreich.

Anm. Mod
Beachte bitte die Regeln.Nächstes mal gibt es Urlaub
 
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de_kleene

New member
Hey,
also mir ist besagtes auch passiert. Ich habe gerade die PVZ angerufen und nach meinem Widerrufsrecht gefragt. Sie meinte ich hätte keines und mit meiner Unterschrift hätte ich das Abo abgeschlossen und wie ich beweisen möchte, dass erst danach eingetragen wurde, dass ich die Grazia erhalten möchte. Ich kenne die Zeitschrift nicht mal. Ich bin nicht so talentiert darin, solche Briefe zu verfassen. Habt ihr vielleicht eine INspiration für mich?

Dankeschön
 

katmebe

New member
Habe etwas Geduld, heute abend setze ich das Schreiben rein, welches ich nun schon in 2 Fällen an PVZ geschrieben habe. Der 1. Fall ist zahlungsfrei beendet, der 2. frische Fall in Bearbeitung.

Und noch mal - Finger weg vom Widerruf, wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss auch nicht Widerrufen. Unrechtmäßige Verträge werden angefochten.
 
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