Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
Wie schon geschrieben , ich würde deren Unkosten nicht bezahlen.
Ich bin gern bereit die Ausgaben ihnen zurück zu schicken. Bitte Sie aber inständig den Vertrag aufzulösen und mir keine weiteren Ausgaben oder Briefe zu senden. Das würde ich streichen.
Ich würde auch angeblichen Vertrag schreiben. Du hast ja keinen.

Hiermit fechte ich diesen angeblichen Vertrag hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum an und widerspreche gleichzeitig der Rechnung vom ........ mit der Forderung von 42€ .
 

schnippewippe

New member
Wenn die weiter fordern, würde ich denen mitteilen, da du keinen Vertrag abgeschlossen hast , hast du auch keine Widerrufsbelehrung erhalten . Somit hat die Widerrufsfrist für den nicht abgeschlossenden Vertrag noch nicht einmal begonnen.:D
 

schnippewippe

New member
Festnahme nach ABO-Betrug
Zeitungswerber erzählen nur die halbe Wahrheit


Marburg
Die Fahndung der Kripo Marburg nahm am Freitag, 02. März in der
Marburger Innenstadt einen sogenannten "Drücker" vorübergehend fest.
Der 21-jährige Mann hatte einer Dame im wahrsten Sinne des Wortes ein
Zeitungsabonnement aufgeschatzt, ohne jemals die Worte Abonnement und
Folgekosten benutzt zu haben. Der reisende Zeitungswerber macht so
zwar keine falschen Angaben, er verschweigt aber wichtige, notwendige
Informationen und schafft so falsche Vorstellungen bzgl. der zu
leistenden Unterschrift.

Damit besteht der Verdacht des Betrugs. "
Das Vorgehen ist doch üblich. So arbeiten doch alle Drücker, sonst
unterschreibt doch keiner einen Vertrag", lautete der Kommentar des
Festgenommenen.
Der junge Mann räumte diverse Betrügereien ein. Die
Ermittlungen dazu dauern an.
Die Polizei warnt aus gegebenem Anlass vor jedweden Haustürgeschäften.
Informationen zum Schutz stehen im Internet unter
www.polizei-hessen.de oder unter http://www.echte-abzocke.de/allgemein/allgemein/www.polizei-beratung.de.................weiter im link
Sollte der Bericht im Link weg sein, hier der Rest.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Link schrieb:
Eine Belehrung über das
Widerrufsrecht muss gesondert Unterschrieben werden!
Ich hatte dieses an anderer Stelle schon einmal erwähnt.>>> http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-131.html#post24485
Wenn ihr also keine Widerrufsbelehrung unterschrieben habt,dann ist es keine gesetzkonforme Belehrung und die Frist hat noch nicht begonnen.

Hierzu die Erklärung von einem RA
Gemäß § 7 Absatz 2 VerbrKrG muss der Anbieter von Kreditverträgen oder Zeitungsabonnements dem Verbraucher eine gesonderte Belehrung über sein Widerrufsrecht schriftlich aushändigen. Nicht ausreichend ist, dass der Kunde sich eventuell die Belehrung durch einen Klick auf die Homepage selbst ausdrucken kann. Gefordert ist ferner, dass der Verbraucher die ihm ausgehändigte Belehrung unterschreibt.
Quelle&mehr: net-and-law.de
 
Zuletzt bearbeitet:

d.darko

New member
Hallo,
Gerade war es so weit und ich hatte die Antwort von pvz im Briefkasten.
Ich habe den gesamten Brief eingescannt und hochgeladen, ich hoffe das hat funktioniert.
Die Kopie des "Bestellscheins" ist zum Großteil komplett erdacht. Kontonummer, Bankleitzahl, Handynummer,.....des weiteren habe ich diese Rückseite mit der Widerrufsbelehrung nie gesehen.
Wie kann ich nun weiter vorgehen?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Anm. Mod
1.) gibst du einiges an persönlichen Daten preis
2.)glaube ich nicht das du die Genehmigung hast um den Brief zu veröffentlichen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

schnippewippe

New member
Du hast den Vertrag ja schon angefochten. Mehr kann man ja nicht machen.
Du könntest ja noch mitteilen, dass sie nicht abbuchen konnten, da die Kontonummer von dir gar nicht mitgeteilt wurde. Als du deine Unterschrift gegeben hast ,war von Kosten und Kontonummer keine Rede gewesen.
Da ein dreimonatiger Auslandsaufenthalt bevor stand ,hättest du unter diesen jetzt wirklichen Bedingungen gar nicht deine Unterschrift gegeben. Was sollst du im Ausland mit den Zeitungen hier im Briefkasten. :laugh:
Das der Werber dich angelogen hatte, geht ja auch daraus hervor, dass der Zettel mit den Bedingungen und der Widerrufbelehrung gar nicht unterschrieben wurde. Den haste weder gesehen und schon gar nicht mitbekommen.
Du hättest sogar noch ein Widerrufsrecht.

Ich würde den Namen und die Ladungsfähige Adresse des Werbers wegen einer Anzeige anfordern.


.
 
Zuletzt bearbeitet:

Muxl

New member
Da bin ich wieder. Den Brief den ich versendet habe, hatte ich ja hier reingestellt. Ich habe jetzt dennoch zwei Ausgaben der Zeitschrift erhalten und diese Woche auch eine Rechnung. Von den drei Stellen an die ich den Brief versendet habe, hat mir eine geantwortet das die 14-tägige Widerrufsfrist vorbei wäre und ich den "Vertrag" nicht mehr kündigen könne. Nun wissen die ja meinen Standpunkt und die beiden bisher angekommen Zeitschriften habe ich sofort zurück gesendet an den Absender. Die Rechnung solle ich innerhalb von zwei Wochen bezahlen, was ich nicht machen werde. Habt Ihr noch Tipps wie ich jetzt weiter in der Angelegenheit verfahren sollte?

Grüße, Muxl.
 

schnippewippe

New member
Mehr als den Vertrag anfechten kannst du ja nicht. Das lassen sie aber überall einfach bei Seite. Denn sonst müssten sie ja klagen,um an das Geld zu kommen.
Also versucht man es eben so """" Widerrufsfrist ist verstrichen """" also soll man auch zahlen.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Also versucht man es eben so """" Widerrufsfrist ist verstrichen """" also soll man auch zahlen.
Es wird immer vergessen das es sehr oft kein Widerrufsrecht gibt.
Ein Zeitungs-Abo,dass als Ratenlieferungsvertrag einzuordnen ist und bei dem alle bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Zahlungen einen Gesamtbetrag von 200 € nicht überschreiten, entfällt das Widerrufsrecht.
 

schnippewippe

New member

Wichtige Rechtsfragen


Beträgt der Preis für das Abo bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit weniger als 200 Euro, so ist ein Widerruf nicht möglich
Wenn die Verträge über 2Jahre gehen, haben ja viele Kunden mehr als 200 Euro bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit .

Ist die Bagatellgrenze nicht überschritten, so steht der Verbraucher aber in vielen Fällen dennoch nicht rechtlos da. Ein Widerrufsrecht kann sich auch aus anderen Vorschriften ergeben.

Schutz bei Geschäften an der Haustüre

Häufig werden solche Abos an der Haustür abgeschlossen. Immer wieder ziehen sog. Drückerkolonnen durch die Lande, die den Verbrauchern unter dem Vorwand eines "guten Zwecks" entsprechende Verträge aufschwatzen. Die Erfahrung zeigt, dass in vielen Fällen der "gute Zweck" nur vorgeschoben ist. Oft bereut man dann den Vertragsschluss und möchte sich von dem Vertrag wieder lösen.

In Fällen, in denen das Abonnement in einer Haustürsituation verkauft wurde besteht ein sicherer Schutz des Verbrauchers. Es gelten die Vorschriften über Haustürgeschäfte (§§ 312 ff. BGB).
Dem Verbraucher steht somit in jedem Fall ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu, bei unterbliebener Belehrung kann auch nach Ablauf der zwei Wochen noch widerrufen werden.
Also ich verstehe es so, dass hier bei der Sache auf unserer Seite ein Widerrufsrecht besteht.

Wer mehr wissen wo wann ein Widerrufsrecht besteht muss im Link nachlesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schokokrümel

New member
Ich melde mich auch mal wieder, nachdem wieder ca. 2 Wochen ins Haus gingen seit mir mit dem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht wurde, kam heute wieder ein Brief von dem allseits beliebten Inkassoverein. Der Brief an sich ist ziemlich niedlich, ich werde nicht mehr persönlich angesprochen oder so, sondern da steht nur noch "++++ Zahlen Sie sofort+++ +++ xx,xx € +++ +++ DIE ÜBERGABE ANS GERICHT STEHT BEVOR +++", werde mal nicht reagieren, wozu auch, das sie nicht auf meine Argumente eingehen, haben sie mir ja schon gezeigt, der Vertrag ist Ihnen gegenüber wie auch gegenüber der PVZ angefochten und strittig gestellt, sowieso ungültig aufgrund verschiedener Mängel, ich glaube nicht, dass da noch was kommen wird.

Was meint ihr dazu?
 

schnippewippe

New member
Mal was von der Seite der Inkasso

GERICHTLICHES VERFAHREN


Leistet der Schuldner innerhalb der von uns gesetzten Fristen keine Zahlung und äußert sich nicht zu dem Anspruch, bereiten wir das gerichtliche Mahnverfahren vor, sofern dies nach den im vorgerichtlichen Verfahren getroffenen Feststellungen angebracht und von unserem Mandanten gewünscht wird.
Also doch wohl nicht bei einer Anfechtung des Vertrages. Denn geäussert hat sich ja wohl Jeder. Bis jetzt gibt es kein Urteil gegen Kunden !!!!!


Das kann ja noch heiter werden.

AUßERGERICHTLICHES VERFAHREN
Das Telefoninkasso setzt dort an, wo die schriftliche Ansprache erfolglos blieb. Durch psychologisch geschulte Schuldneransprache wird der Hintergrund der Zahlungsverzugs ermittelt und dem Schuldner Wege aufgezeigt, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen und eine kostenintensive Vollstreckung vermeiden kann.

Diese direkte Ansprache erhöht in den meisten Fällen die Zahlungsbereitschaft des Schuldners und führt so unmittelbar zur Begleichung der offenen Forderung.
Denkt daran !!!!! Wer einer Ratenzahlung zustimmt , erkennt den Vertrag damit an.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Also doch wohl nicht bei einer Anfechtung des Vertrages. Denn geäussert hat sich ja wohl Jeder.
Nochmals,die Gegenpartei muß eine Anfechtung nicht akzeptieren.Sie "kann" weiterhin auf Erfüllung der Forderung bestehen.
Will sie diese durchsetzen müsste sie klagen.
Da der Ausgang eines Verfahrens vermutlich ein Rohrkrepierer ist macht man auf Einschüchterung.
Link schrieb:
Das Telefoninkasso setzt dort an, wo die schriftliche Ansprache erfolglos blieb.
Dies kann man sehr einfach unterbinden.:whistle:==>> Stalking ist strafbar.

Ps.
Das Mahnverfahren ist in (§§ 688 ZPO - 703d) geregelt.
 

schnippewippe

New member
@ De kleine Eisbeer

Nochmals,die Gegenpartei muß eine Anfechtung nicht akzeptieren.Sie "kann" weiterhin auf Erfüllung der Forderung bestehen.
Will sie diese durchsetzen müsste sie klagen.
Das ist mir schon klar. Aber hier geht es ja meiner Meinung nach bei dem User nur darum ,was er nach den Brief der Inkasso machen kann.

Das der Gläubiger trotzdem klagen kann , schätze ich , ist den Usern schon klar. Sonst würden sie ja nicht nach jeden Brief hier eine Antwort haben wollen.
Geht ja auch aus meinen eingetstelten Zitat hervor.
Darum ja auch meinen Satz """ Bis jetzt gibt es kein Urteil gegen Kunden !!!!!"""

Die Firma Phoenix Inkasso wurde 1998 in Seevetal bei Hamburg gegründet,vom Präsidenten des Landgericht Lüneburg zum Inkasso zugelassen und ist seitdem Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen ( BDIU ).




Also wenn diese Verträge nicht sittenwidrig zustande gekommen sind, fresse ich einen Besen.
Sie wissen auch wie der Vertrag zustande kam. Denn wer den Vertrag anfechtet schildert ja auch den Vorgang.


.
 
Zuletzt bearbeitet:

schokokrümel

New member
Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher, dass die das nicht einklagen werden und falls doch, freu ich mich drauf.
Meine Frage bezog sich mehr darauf, ob ich nach der zweifachen Anfechtung noch irgendetwas machen MUSS oder SOLLTE. Zum Anwalt oder Verbraucherschutz zu gehen, damit die einen Brief schreiben, ist mir zu teuer, werde also wohl einfach aussitzen. Denke mal, dass die sicher nochmal anrufen werden. Diesmal sag ich einfach direkt, dass ich Jura studiere und spare mir die zwei Minuten Diskussion über Widerruf und Anfechtung.
 

Icefox

New member
Hallo!
Heute hat bei mir jemand von dem Inkassodienst angerufen und mir 'gedroht', die Sache jetzt mit nem gerichtlichen Mahnbescheid zu klären. Gesprochen hat er mit mir wie mit einem Kind, wie mich das genervt hat.
Ich habe dem Herren natürlich mittgeteilt, dass ich diesen angeblichen Vertrag nun mehrmals widersprochen habe, was ich denen auch immer schriftlich mittgeteilt habe (Ich habe denen sogar geschrieben, dass ich Anzeige gegen den Drücker erstattet habe!), und habe mich natürlich nicht auf eine außergerichtliche eingelassen. Meint ihr, ich habe mich richtig verhalten? Ich sehe echt nicht ein, denen das Geld hinterzuschmeißen!
 

schnippewippe

New member
Wenn die mich anrufen würden ,würde ich sie daran erinnern, dass sie ja Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen ( BDIU ) sind.( Siehe oben in meinen Post.) Das die Art wie man an solche Verträge kommt sittenwidrig ist.
Wenn ich der Inkasso schon vorher einmal mitgeteilt hatte, dass die Sache von mir strittig gestellt ist, würde ich der Inkasso nun mitteilen,
das ich nach diesen Anruf dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen ( BDIU ) meinen Fall schildern werde.

Dann würde ich das Gespräch beenden. Ich würde mich auf kein langes Gespräch einlassen. Stolperfallen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schokokrümel

New member
Mich haben die auch schon angerufen und damit gedroht, hab denen dann erzählt, dass ich Jura studiere und die Rechtslage kenne, da war das Gespräch schnell vorbei. Das zeigt, denke ich, wie viel dahinter steckt. Einfach widersprechen und dann irgendwann wohl besser ignorieren, ich reagier mittlerweile auf die Drohung mit dem gerichtlichen Mahnbescheid nicht mehr. Die haben mir vor mittlerweile 6 Wochen gesagt, dass es "nächste Woche" ins Mahnverfahren geht, jetzt ists immer noch "nächste Woche". Bisher hat noch nie jemand einen Mahnbescheid bekommen ;)
 
Oben