Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

whatiprefer

New member
Gibt es eigentlich auch schon jemanden, der damit erfolgreich war, einfach nichts zu tun (also natürlich auch nicht zu zahlen) und alle Mahn- und Warnbriefe einfach zu ignorieren?
Ich lese immer nur, dass die nie vor Gericht gegangen sind, kann man sie dann nicht einfach überhaupt ignorieren?
 

schnippewippe

New member
whatiprefer;27501]Gibt es eigentlich auch schon jemanden, der damit erfolgreich war, einfach nichts zu tun (also natürlich auch nicht zu zahlen) und alle Mahn- und Warnbriefe einfach zu ignorieren?
Ich lese immer nur, dass die nie vor Gericht gegangen sind, kann man sie dann nicht einfach überhaupt ignorieren?[
Könnte man vielleicht so sehen :laugh: Aber ich werde es nicht schreiben. Schon wegen der Lücke ,die beim neuen Gesetz Betreffs Schufaeintrag entstanden ist.
Unberechtigten Forderungen unbedingt widersprechen
Sonst Gefahr für negativen Schufa-Eintrag, warnt Verbraucherzentrale Sachsen

"Wer sich mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert sieht, sollte unbedingt – auch wenn er sich hundertprozentig sicher ist, dass für ihn keine Zahlungspflicht besteht – der Forderung einmal nachweislich schriftlich widersprechen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Grund dafür ist eine kürzlich in Kraft getretene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz. Danach ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auskunfteien (negativer Schufa-Eintrag) u.a. zulässig, wenn der Betroffene nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden ist und der Betroffene die Forderung nicht bestritten hat..........................weiter im link

Wer sagt mir denn ,dass sie Kunden die sich nicht melden, nicht doch mal vor Gericht bringen. Denn da hätten sie gute Karten.

.
 
Zuletzt bearbeitet:

maus

New member
Ok danke ..:D habe alles nochmal in Ruhe mir durch gelesen und berichtigt :D
Man schreibt manchmal einfach nur los und will fertig werden damit man das schnell wegschicken kann und so schnell wie möglich erledigt ist...

Also ich habe mal in ein anderen Forum gelesen, dass da eine Betroffene nach glaub 5 Schreiben , geschafft hat das alle Ihre Daten gelöscht worden sind und die Forderungen die an ihr gestellt worden sind wurden auch sofort eingestellt. Und auch sie musste nie zum Anwalt gehen. Sie durfte sogar als Entschädigung die Zeitungen die sie noch danach erhielt kostenlos Behalten...:) Wow was für eine Entschädigung...
 

schnippewippe

New member
Ich würde mal so sagen. Über ein 3tel der User hier haben auch so eine Benachrichtigung erhalten. Ich schreibe dann hier immer

"" Gleiches Recht für alle """ Abzocke ist Abzocke,.

.Hier haste mal Glückwünsche von mir...................
In den anderen Themen hier im Forum um die Zeitschriften Abzocke, würdest du genauso viele finden.

http://www.echte-abzocke.de/27358-post1582.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...ertriebszentrale-stockelsdorf-8.html#post5194

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...rtriebszentrale-stockelsdorf-11.html#post6848

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-36.html#post12121

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-42.html#post12617

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-47.html#post13453

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-49.html#post14052

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-52.html#post14552

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-54.html#post14753

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-54.html#post14767

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-57.html#post15060

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-57.html#post15122

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-62.html#post15541

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-64.html#post15777

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-65.html#post15834

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-79.html#post18074

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-79.html#post18115

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-86.html#post18844

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...-pressevertriebszentrale-stockelsdorf-89.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-89.html#post19129

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...triebszentrale-stockelsdorf-90.html#post19142

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-106.html#post21829

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-109.html#post22043

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-116.html#post22853

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pressevertriebszentrale-stockelsdorf-117.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-119.html#post23248

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-121.html#post23463

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-123.html#post23969

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-133.html#post24590

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-134.html#post24863

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-141.html#post25544

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pressevertriebszentrale-stockelsdorf-144.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...pressevertriebszentrale-stockelsdorf-149.html

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-149.html#post26243

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-150.html#post26425

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-151.html#post26511

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-157.html#post27132

So Viele haben hier mitgeteilt das sie raus sind-
Schade das nicht alle User es mitteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:

assewolf

New member
Hallo,
ich bin ganz neu hier und wollte mal nach eurer Meinung Fragen.

Ich bin im Juni auf einen Typen vom RSV Verlag reingefallen. Der hat mir was von Kindern und Jugendlichen erzählt und naja die übliche Masche von denen halt. Der Typ hat mir zugesichert, das sich ein Jugendlicher meldet und fragt, ob er eine Zeitung liefern darf. Ende vom Lied war ich habe einen Service Auftrag unterschrieben, auf dem die Hörzu zum Preis von 1,95 Euro steht. Bank Daten habe ich nicht angegeben.

Über einen Monat später kam eine Hörzu zu mir nach Hause, die ich natürlich gar nicht haben wollte. Der Jugendliche hat sich natürlich auch nicht gemeldet. NUn habe ich mit einem Freund die Anfechtung geschrieben und per Einschreiben zum RSV Verlag geschickt. Eine Woche später erreicht mich die erste Rechnung allerdings von der PVZ, bei denen ich sogar eine Kundennummer habe. In der Anfechtung habe ich mich nur auf den Service Antrag bezogen, weil ich ja keine Kundennummer hatte bei dem RSV Verlag. Ist das jetzt ein Problem?

Und sollte ich der PVZ die Anfechtung auch nochmal zuschicken oder reicht es wenn der RSV Verlag das bekommen hat?

Wäre super, wenn Ihr mir helfen könnt.
 

maus

New member
Hallo ihr lieben,

So ich habe heut folgende Post von der PVZ bekommen.

Sehr geehrte Frau.......

wir danken für Ihre Mitteilung.

Unter Berücksichtigung des Sachverhaltes haben wir den Vertrag storniert.

Gleichzeichtig erklären wir, aus dem zugrundeliegenden Vertrag keinerlei Rechte mehr herzuleiten. Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbeexemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet.

Vorliegend bzw. noch eingehende Zahlungsaufforderungen sind gegenstandslos.

Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 35 Abs. 3 Nr. 1 BDSG bei uns sowie bei unserem IT-Dienstleister, der Frma DATA Service GmbH gesperrt, d.h. sie werden nicht mehr übermittelt oder genutzt. Nach Ablauf der der gesetzlichen Frist werden sie automatisch gelöscht, falls § 35 Abs. 3 Nr. 1 und 3 BDSG nicht entgegenstehen.
Eine sofortige Löschung ist aus rechtlichen Gründen ( §§ 147 AO, 257 HGB) nicht möglich.
Alle Angaben beziehen sich auf das unter der o.g. Kundennnummer bestehende Abonnement.

Mit freundlichen Grüßen
....
 

Karl-Heinz

New member
Hallo,
bin auch mal in so eine Abofalle getappt, ist echt der Wahnsinn, wie unseriöse einige Firmen sind. Habe nun allerdings ein Spiegelabo mit dem ich absolut zufrieden bin und mit dem es keinerlei Probleme gibt
 

Fenni

New member
Hallo...

auch ich bin auf die PVZ Abzocke reingefallen und Gott sei Dank recht schnell wieder raus gekommen.

Mir wurde Ende Juni 2012 bei einem Stadtfest ein Gewinnspiel versprochen, wo ich mehrmals nach fragte, ob es was kostet oder sich ein Abo daraus ergibt, was aber von den Mitarbeitern beneint wurde. Ich hatte damals einen Zettel, wo ich meine Anschrift hinterlegen musste, ausgefüllt und auf der Rückseite waren verschieden Zeitschriften abgebildet, wovon ich aber keine angekreuzt habe. (Klar, da hätte es eigentlich Klick machen müssen, aber die 2 Frauen waren so überzeugend und vertrauensvoll.)

Naja wie auch immer... Am 16.07.2012 hatte ich eine Auftragsbestätigung für ein Abonnement der Zeitschrift OK!. Der Brief war allerdings erst am 19.07.2012 (3 Tage später und Freitags (vor Wochenende) im Briefkasten). Daraufhin hatte ich meinen ersten Versuch eines Widerrufs gestartet mit dem Datum vom 18.07.2012.

Am 27.07.2012 erhielt ich wieder mal Post von der PVZ, dass der Widerruf verspätet eingegangen ist und das ich die Widerrufsbelehrung beachten soll.

Am 31.07.2012 schrieb ich erneut einen Brief mit Widerruf und habe von meinen Rechten gebrauch gemacht und das ich bei Vertragsbestätigung keinerlei Widerrufsbelehrung erhalten habe.

Am 09.08.2012 kam erneut wieder Post von der PVZ, mit Ablehnung meines Widerrufes und eine Kopie von meinem damals entstandenen Vertrag. Und was mir als erstes aufgefallen war, war, dass die Mitarbeiter bei den Zeitschriften, welche ich damals ignoriert habe, einfach ein Kreuz gemacht haben und die Zeitschrift OK! eingetragen haben.

Nun gut, um mir diesmal diese Kosten für Einschreiben + Rückschein zu sparen, habe ich am 13.08.2012 (sprich heute) eine Email an die PVZ geschrieben und siehe da, 9 Stunden später habe ich Antwort mit der Stornierung meines Zeitschriftenabonnement erhalten. :thumbsup:


Hier mal der Auszug meiner Email an die PVZ, vielleicht hilft es den einen oder anderen weiter:

--------------------------------------------------------------------------

PVZ Pressevertriebszentrale
23615 Stockelsdorf



Betreff: Zeitschriften-Abo-Betrug, KNr. ***



Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Brief vom 09. August 2012 wurde mir mitgeteilt, dass mein schriftlicher Widerruf vom 31. Juli 2012 nicht angenommen werden kann, da dieser angeblich verspätet eingegangen wäre.

Ich habe Sie bereits in meinem ersten Schreiben darauf hingewiesen, dass ich bestreite, ein derartiges Abonnement abgeschlossen zu haben. Hilfsweise mache ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufe das Abo.

Ich habe weder eine ausführliche mündliche Belehrung über das Widerrufsrecht oder die AGBs erhalten und ebenfalls auch keine Vertragsabschrift, was ich durch mehrere Zeugen bestätigen lassen kann. Weiterhin ist auch in der Auftragsbestätigung vom 16.07.2012 und 27.07.2012 keinerlei Widerrufsbelehrung vermerkt wurden, sodass mein Widerrufsrecht gemäß § 312 und § 355 BGB weiterhin fortbesteht. Daher fordere ich Sie auf, meinen Widerruf geltend zu machen.

Jegliche Leistungen die Sie mir gegenüber erfüllen, sind nicht in meinem Interesse und werden von mir nicht angenommen.

Die Vermittlerin hatte mir gesagt, dass es sich um ein „Gewinnspiel“ handelt. Auf meine ausdrückliche Frage, ob für mich Kosten anfallen, oder es sich um ein Abo handeln würde, versicherte mir die Frau, dass dies nicht der Fall wäre. Es wurden mir somit nicht nur wichtige Informationen verschwiegen, sondern auch verfälscht. Das zählt laut Gesetz zur arglistigen Täuschung, sodass der Vertrag sowieso nichtig ist! Des Weiteren kommt eine Vertragsfälschung hinzu. Das „x“ und die Zeitschrift „ok!“ wurde von mir nicht ausgefüllt, sodass im Nachhinein des Vertragsabschlusses, einer Ihrer Mitarbeiter dies eingetragen hat und somit der Vertrag gefälscht wurde.

Ich bitte um den Namen und die Adresse Ihrer Vermittlerin, die am Tag (30.06.2012) des angeblichen Vertragsabschlusses am Vormittag auf dem Marktplatz zum „Peter und Paul Fest“ in "eure Stadt", durch verschenken von Gewinnspielen auf Ihr Unternehmen aufmerksam gemacht hat. Ich behalte mir vor, gegen diese Frau und Ihr Unternehmen rechtliche Schritte einzuleiten.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass ich sowohl die Widerrufsfrist eingehalten habe und das der Antrag für das Abo auf falschen Informationen zustande gekommen ist. Die Auftragsbestätigung erhielt ich am 16. Juli 2012 und meinen Widerruf haben Sie am 18. Juli 2012 erhalten und somit liegt dieser in der vom Gesetzgeber geforderten Frist.

Sollte ich in den nächsten Wochen weiterhin eine Ausgabe der Zeitschrift „OK“ in meinem Briefkasten finden, werde ich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Ich mache Sie hiermit auf §123, §312, sowie §355 des BGB aufmerksam.

Bitte bestätigen Sie mir diese Email binnen 5 Tagen.


Mit freundlichen Grüßen

***





Anlagen: -Auszug BGB § 123, § 312 und § 355

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.

--------------------------------------------------------------------------




Liebe Grüße und viel Erfolg

Fenni
 
Zuletzt bearbeitet:

lostrose

New member
Hallo an alle...

letzte Woche Dienstag (07.08.2012) habe ich leider auch diesen Vertrag Unterschrieben.Trotz langem hin und her diskutieren mit den Mann und misstrauen.
Habe mich auch gleich wo der Mann weg war darüber informiert und bin gleich als erstes auf diese Seite gelandet und war geschockt gewesen, als ich gelesen habe
ECHT-ABZOCKE.DE.
Aufjedenfall habe ich am nächsten Tag(08.08.2012) meine Anwältin darüber informiert,da ich gelesen habe das es per Einschreiben auch wieder zurück an den Absender kam und habe auch gleich gebrauch von mein Widerrufsrecht per Einschreiben gemacht an die folgende Adresse, die auf meine Durchschrift steht:

Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbh
Grimmaische Straße 21
04109 Leipzig

Aber in den Beitrag von Fenni (13.08.2012,21:53) habe ich diese Adresse gelesen:

PVZ Pressevertriebszentrale
23615 Stockelsdorf

Meine frage ist nun: Welche Adresse ist richtig?
Und ob jemand eine Telefonnummer hat wo ich anrufen könnte?
Oder ob ich nochmal einen Brief abschicken soll an die untere Adresse?
Da ich noch keinen Brief erhalten habe von denen.
 

schnippewippe

New member
Was hat denn deine Anwältin gesagt ?

Warte doch erst einmal ab !!!!!!!!!!!


Ich würde sagen, wer in der Widerrufsfrist den Vertrag widerruft, schickt den an die Adresse die auf dem Zettel steht.

Nach dieser Frist bekommt die PVZ die Unterlagen von denen zugeschickt. Wenn die der PVZ den Widerruf nicht mitteilt, bekommst du von der PVZ Post. Dann würde ich dem widersprechen und nur mitteilen, dass der Vertrag fristgerecht widerrufen wurde. Kopie des Rückscheins mitschicken.

Das würde ich aber nicht mehr mit dem teuren Einschreiben machen.

Wer vorher an die PVZ schreibt könnte wie User hier schon mitgeteilt haben ,die Mitteilung bekommen, dass sie keine Unterlagen haben.
 

lostrose

New member
:) Sie sagte damit ich auch erstmal warten soll bis was von denen kommt und das es dauern kann.
Und wenn jetzt eine Zeitung kommt, eine Mahnung oder sowas wie das die sich freuen das ich mich dafür entschieden habe solle ich mich nochmal bei Ihr melden.


Ok dann warte ich jetzt ab bis ich was bekomme von denen. Und danke.

Eine Kopie des Rückscheins habe ich nicht, aber ich könnte ausdrucken, damit der Brief dort eingegangen ist. Und das sollte ja dann auch ausreichen.

Danke nochmal
 

Zwiebel

New member
Hallöchen,

jetzt könnte ich echt hilfe gebraucht.

Muss mich meinen Vorredner anschließen, reingetappt.

Wir waren zum Truck Grand Prix am Nürburgring (13.07.), ein Trüppchen von 6 Leuten (inkl. meines Mannes und mich) wurden angesprochen.

Seid ihr 18, habt ihr Lust auf ein Gewinnspiel. Ist am Nürburgring nicht unüblich das man Werbegeschenke bekommt.

Also sagten wir den 2 Damen unsere Name, Adresse ...
Nur kurz 2 Unterschriften zur Bestätigung.

Den Bereich mit den Zeitschriften haben wir nicht gesehen, und das klein gedruckte das wir einen Zettel mit der Widerrufsbelehrung ausgehändigt bekommen haben haben nicht. (wurde abgedeckt).

16 Tage später!! haben wir einen Brief erhalten, herzlichen Glückwunsch zu ihrem Abo :mad::mad::mad:

Darauf hin habe ich eine E-mail geschrieben, das solch ein Vertrag ne abgeschlossen wurde.

Siehe da am 01.08. hatten wir Post mit den 2 Zettel unseres "Abo´s" wo wir das erstemal den Abschnitt mit den Zeitungen und auch der Widerrufsbelehrung zu sehen bekommen haben.

Im Schreibe die Bitte um Klärung des Sachverhaltes.

Dann habe ich einen Brief hingeschickt, was an dem Tag los war, die Täuschen und das ich / wir widerrufen und das dieses Abo gelöscht werden soll.

Darauf hin bekam wir das schreiben vom 07.08. Widerruf abgelehnt und das der Vertrag erfüllt werden soll.

Dann bin ich auf diese Seite hier gestoßen.

Hab dann durch die Seite hier, eine Anfechtung des angeblichen Vertrages wegen Täuschung und Irrtum geschrieben (13.08.). Und das die Anfechtung auf Grund der geschilderten Falschen Aussagen der Leute am Nürburgring erfolgt.
Das sie bestätigen sollen, das der Vertrag storniert wurde. (verweise auf §119 und §123 habe ich mitgeschickt)

Am 14.08. habe ich die Rechnung erhalten.

Und heute kam erneut ein Brief mit dem Bezug auf mein Schreiben vom 13.08.2012.

Jetzt könnte ich etwas hilfe gebrauchen.


********************************************************
Hier der Brief von PVZ


wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 13.08.12

Eine vorzeitige Kündigung ist aus den von Ihnen genannten Gründen nicht möglich. Von Ihrem Widerrufsrecht haben Sie keinen Gebrauch gemacht. Ihre Einwendungen erfolgen verspätet und beruhen nicht auf außerordentlichen Umständen, die eine vorzeitige Vertragsaufhebung rechtfertigen.

Nach unserer Rechtsauffassung ist der von Ihnen unterschriebene Vertrag rechtskräftig, das Sie eine Willenserkärung nach gültigem deutschen Recht getätigt haben.

Die Verpflichtungszeit beträgt mindestens 12 Monate.
Die Kündigung des Abo bestätigen wir Ihnen hiermti zum Heft Nr. 18 2013

Ihre Aussagen bezüglich des Vertrages stimmen mit unseren Liefervereinbarung nicht überein. welche Vereinbarung??
Wir möchten Sie darauf hinweisen, das mündliche Nebenabreden von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind. Sollten Ihnen jedoch Unterlagen vorliegen, in denen Ihre Aussagen schriftlcih festgehalten wurden, bitten wir um Zusendung des Bescheides. Für Ihre Bemühung zur Klärung des Sachverhaltes bedanken wir uns im Voraus.

Wir bitte um Verständnis, daß wir aus vorgenannten Gründen auf die Erfüllung des Vertrages bestehen müssen.

****************************************************

Geht das den jetzt so, müssen wir die 2 Abo´s bezahlen??
Hat meine Anfechtung keine Gültigkeit?
Was kann / könnte ich noch tun?
Muss ich doch erst zur Polizei wegen einer Anzeige?

MfG und vielen Dank im vorraus
 

schnippewippe

New member
Hebe dir die Antwort auf. Man kann ja nie wissen wie lange die versuchen zu mahnen und ob sie mal behaupten keine Post erhalten zu haben.

Wenn ich eine Anfechtung geschickt habe ,ist der Vertrag von meiner Seite aus als ungültig erklärt worden.
Die Einzige Möglichkeit der anderen Seite wäre nun, dass die auf bestehen des Vertrages klagt.
Seit 20 Jahren läuft diese Abzocke und es ist bis jetzt noch nie ein Urteil im Internet zu finden gewesen.

Da ihr als Gruppe da wart , hätte ihr ja sogar Zeugen die mitbekommen haben, wie diese Lügen laufen.
Schau mal hier rein.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...riebszentrale-stockelsdorf-161.html#post27504
Gleiches Recht für alle.:whistle:

Du könntest noch einmal mitteilen, dass es keine vorzeitige Kündigung war, sondern eine Anfechtung des Vertrages und du nicht zahlen wirst.
Die Anfechten haben die ja mal wieder unter den Tisch fallen lassen.

Dann würde ich alles bei Seite legen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zwiebel

New member
klar gibt es genug Zeugen, der Freund meines Bruder hat auch mit gemacht, ist jedoch erst 14 Jahre daher kam er ohne Probleme raus.

Schon das zeigt ganz genau das keiner von uns etwas von einem Abo gehört hat.
 

assewolf

New member
Hallo,

habe leider wieder Post von der PVZ bekommen.:sad:

Hier nochmal mein Problem vom Anfang bis Ende.
21.06.2012: Service Auftrag bei dem VSR Verlag ausgefüllt. Zeitung ist ausgewählt und Wiedrruf steht hinten drauf. Aber angeblich erst Rückruf von bedürftigen Jugendlichen.

23.07.2012: Lieferung der ersten Hörzu, ohne das vorher versprochene Telefonat oder sonstiges Schreiben.

24.07.2012: Habe ich eine Erklärung der Anfechtung des vermeintlichen Vertrages, Vorsorgliche Kündigung mit sofortiger Wirkung und Nichteinwilligung in die Nutzung meiner Daten an die VSR Verlags GmbH per Einschreiben geschickt. Reaktion bis heute noch keine.

31.07.2012: Rechnung der PVZ jetzt unter einer Kundennummer (war mit vorher noch nicht bekannt) für die erste Zeitung

07.08.2012: Rechnung der PVZ für Zeitungen 32/2012 bis 05/2013

14.08.2012: Habe ich eine Stellungnahme zu Rechnungen, Vorsorgliche Anfechtung des angeblichen Vertrages mit Kunden nummer....., Vorsorgliche Kündigung mit sofortiger Wirkung und nichteinwilligung zur Nutzung meiner persönlichen Daten per Einschreiben an die PVZ geschickt. Als Anlagen waren Kopien der Rechnung, des Service Auftrags der VSR, das Schreiben an die VSR und Kopie des Rückschein beigefügt.

16.08.2012: Brief der PVZ: Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen und Bezug auf die Widerrufsbelehrung auf der Rückseite des Service Antrags. Widerruf nicht mehr möglich. Kündigung zum Heft 31/2014.

Was kann ich nun noch tun?
Ein Kumpel von mir meinte ich sollte einen Verweis auf das Vernabsatz machen und damit wäre der Widerspruch innerhalb der Frist.
Die Anfechtung hatte ich mit §§ 119 und 123 BGB begründet.
Also neues Einschreiben an PVZ oder was kann ich noch tun?
Bisher war mein Name auf dem Service Antrag und auch auf den Zeitschriften und sonstigen Schreiben immer falsch geschrieben. Beim letzten Schreiben der PVZ wurde dies geändert. Kann ich dadrüber da rauskommen?
 
Oben