Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

New member
Du hast den Vertrag ja schon 2 mal angefochten. Damit ist er von deiner Seite aus für ungültig erklärt worden.
Warum übersehen sie in Ihren Antworten immer die Anfechtung ?
Sie wissen doch genau , dass wenn ich den Vertrag anfechte ,sie
auf das Bestehen des Vertrages klagen müssten . Ich warte seit 20 Jahren darauf mal ein Urteil zu finden.
Die PVZ weiss doch ganz genau wie das mit den Werbern läuft.
Wenn sie es nicht wüssten,wären hier nicht so viele User aus ihrem Vertrag rausgekommen.
Gleiches Recht für alle User ,die den Lügen der Werber glaubten.

Würde der Kündigung zum .................widersprechen und mitteilen, dass wenn sie weiterhin fordern Anzeige erstattet wird. Wenn du ein Fax hast ,würde ich es per Fax schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

sozeugs

New member
Moin,

ich habe heute auch etwas von der PVZ bekommen, allerdings direkt eine Rechnung. Ich habe sofort bei der PVZ angerufen, und dort erfahren, ich hätte angeblich am 05.07.2012 ein Abo über zwei Jahre abgeschlossen. Nun habe ich mir diesen Vertrag erstmal zusenden lassen, und werde bis dahin natürlich nicht bezahlen. Ich erinnere mich daran, dass ich von einigen Jugendlichen angesprochen wurde, die für ein Anti-Drogen-Projekt gerne Unterstützung hätten, und habe daher Adresse und Telefonnr. hinterlegt. Von einem Abo oder ähnliches war aber niemals die Rede. Frage ist nun: Was sollten meine nächsten Schritte sein? Und, kann ich überhaupt etwas unternehmen?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Grüße.
 

schnippewippe

New member
Ich würde da auf keinen Fall noch einmal anrufen. Du hast ja den Vertrag unterschrieben und dann werden sie dir auch erklären das du zahlen musst. Ausserdem zeigst du ihnen,dass du unsicher bist.
Die Werber lügen das Blaue vom Himmel runter und geben einen das Gefühl mit der Unterschrift anderen Menschen in Not zu helfen. Was für mich eine grosse Schweinerei ist. Das sie Lügen kann man vor geben der Unterschrift gar nicht mitbekommen. Man bekommt ja die Unterlagen erst nachdem man unterschrieben hat. Das was verraten könnte das es ein Abo ist wird mit der Hand verdeckt.
Selbst wenn man es nach Erhalt der Unterlagen mitbekommt das man über den Tisch gezogen wurde und man sofort zurück geht, bekommt man den Vertrag nicht zurück. Wie User hier mitteilten , wird dann gesagt, dass die Verträge gerade eingesammelt wurden.Aber er wird es weiter geben und dann wird der Vertrag gelöscht.Also glaubten es diese User und hatten dann doch den Vertrag an der Backe. Nichts von wegen löschen.
Viele User haben hier auch mitgeteilt, dass sie gar keine Vertragsunterlagen erhalten haben . Da könnte man noch einige Sachen schreiben. Das zeigt doch ganz klar das man nur Abzocken will. Aber das werden sie dir am Telefon nicht sagen :laugh:
Wenn du sagst , dass die Werber gelogen haben , werden sie dir erklären,dass es egal ist. Es zählt was im Vertrag steht.

Also Leute einen Anruf könnt Ihr Euch echt verkneifen.Obwohl ich mir das schon lustig vorstelle, wenn da ständig angerufen wird.:whistle:

***********
Da diese Art von Vertragsbeschaffung schon seit 20 Jahren so geht und uns bis jetzt noch kein Urteil bekannt ist ,wo ein Opfer zur Zahlung verdonnert wurde, ist hier auch schon die Frage gestellt worden ,ob man da überhaupt schreiben muss.
Ich selber würde immer einmal schreiben.

Denn --- bei dem neuen Gesetz um die Schufa ist eine Lücke entstanden.
Sie darf jetzt Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu widersprechen.
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1415-die-schufa.html
Da fühle ich mich besser wenn ich widersprochen habe.

********************

Du hast ja schon eine Rechnung bekommen.

Dann steht da doch schon deine Kundennummer mit drauf.
Ich würde der Rechnung widersprechen.
Würde mitteilen,dass ich kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen habe. Dann würde ich mitteilen, dass man dir was über das Anti-Drogen-Projek erzählt hat und du bereit warst mit deiner Unterschrift zu helfen. Da es ja laut Werber kein kostenpflichtiger Vertrag sein sollte ,hast du auch keine Unterlagen erhalten.
Somit besteht ja noch die Widerrufsfrist. Die beginnt ja erst zu laufen wenn du sie erhalten hast.

Also der Rechnung widersprechen und den ( angeblichen ) Vertrag widerrufen.
Sie werden dir mitteilen das du Unterlagen erhalten hast und das Nebenabreden ( Lügen der Werber ) nicht zählen.
Darum werden sie den Widerruf als verspätet ablehnen.

Also würde ich den Vertrag auch noch hilfsweise wegen Täuschung anfechten. Durch die Lügen der Werber ist bei dir der Irrtum entstanden das es kostenlos ist. Darum würde ich den Vertrag auch noch hilfweise wegen Irrtum anfechten.

Per Einschreiben mit Rückantwort schicken. Danach würde ich denen nicht mehr Antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:

TommyTom

New member
Einen schönen guten Morgen :)

vor einigen Wochen wurd auch ich vor dem bahnhof von einer jungen Person angesprochen, ob ich nich Jugendsport Unterstützden möchte mit 2-3 Euro IM MONAT, man bekäm als ausgleich hierfür auch eine Zeitschirft nach Wahl (Wenn man in Ruhe drüber nachdenkt muss man ja eigtl. merken das hier was Faul ist - jedoch nich im Streß vor einem Bahnhof). Man schließe mit ihm auch keinen Vertrag ab, man würde in ein paar tagen angerufen werden ob man denn diese Zeitschrift wirklich haben möchte etc blablabla da viel dann noch von der Steuerabsetzbar und und und. Darauf hin wolle er meinen Ausweiß sehn ob ich Volljährig sei + man wolle Schufa einträge überprüfen ob man denn geeignet sei (jaja - (Wenn man in Ruhe drüber nachdenkt muss man ja eigtl. merken das hier was Faul ist - jedoch nich im Streß vor einem Bahnhof))

So Gutgläubig wie ich bin hab ich schön bereitwillig auskunft gegebn.

Nun kam dann mal ein Brief ins haus geflatter, irgendwo weiter unten steht die PVZ werde damit beauftragt.
Preis 3,65€ PRO WOCHE

Erstens Stimmt ja ma die Preisauskunft des werten Herren auf der STraße überhaupt nicht.
Zweitens habe ich nie einen solchen Anruf bekommen (wo man sich doch extra noch ein Passwort ausgedacht hat damit die wirkjlich wissen das ICH das bin am Telefon) wo man sich entscheiden soll ob man denn wirklich diese "Spende" (So hat der das bei unserem Gespräch wirklich genannt) tätigen möchte.


So widerrufsfrist 2 Wochen natürlich verstrichen.....
Komme ich da trotzdem nochmal raus, falls ja gibts irgendwo nen Art Musterbrief oder wie soll man das formulieren?

Grüße
 

schnippewippe

New member
Da der Ablauf des Gespräches ja immer verschieden ist, gibt es auch keine Musterbriefe.

Schilder kurz wie es gelaufen ist und fechte den Vertrag an. Steht im Post über deinen Post.
 

sozeugs

New member
Ich habe dem PVZ nun folgendes geschrieben, und ich erwarte mit Spannung, was daraus wird.

Sehr geehrte PVZ,

Vor einigen Wochen wurde ich auf der Straße von Jugendlichen angesprochen, ob ich bereit wäre, meine Adresse sowie Telefonnummer zu hinterlegen, um damit Jugendliche zu Unterstützen, bei ihrem Kampf gegen die Drogenabhängigkeit. Dieses habe ich gerne getan, aber in diesem Gespräch war weder die Rede von einem Abo einer Zeitschrift, noch irgendeiner vertraglichen Bindung, mit der Hinterlegung meiner Daten.

Ich habe weder eine ausführliche mündliche Belehrung über das Widerrufsrecht oder die AGBs erhalten und ebenfalls keine Vertragsabschrift. Ebenfalls berufe ich mich weiterhin auf die mündliche Versicherung, dass kein Vertrag zu Stande kommt, bevor ich dieses nicht telefonisch noch einmal bestätigt habe, dass ich dazu laut Ihrer Mitarbeiterin auf offener Straße nicht "bedroht oder genötigt" wurde. Erst nach diesem Telefonat und einer Unterschrift des damit beauftragten Mitarbeiters sollte ein Vertrag zu Stande kommen. Weiterhin ist auch in der mir vorliegenden Rechnung vom 21. August 2012 keinerlei Widerrufsbelehrung oder AGBs vermerkt, sodass mein Widerrufsrecht gemäß § 312 und § 355 BGB weiterhin fortbesteht!

Dazu kommt der bereits erwähnte Sachverhalt, dass behauptet wurde, es handele sich um ein Projekt "zur Unterstützung von Jugendlichen", doch die Rechnung besagt, ich hätte eine Zeitschrift abonniert. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um arglistige Täuschung im Sinne des § 123 BGB handelt, sodass der Vertrag sowieso nichtig ist. Zudem berufe ich mich ebenfalls auf Irrtum im Sinne des § 119 BGB. Dies kann ich durch einen Zeugen bestätigen lassen, wobei Sie, wie Sie vermutlich wissen, selbst im Internet zahlreiche Fälle finden werden, in denen genau die gleiche, offensichtlich falsche, Behauptung aufgestellt wurde.

Ich fordere Sie hiermit auf, mein Abonnement mit der Kundennummer XXXXXXX sofort zu stornieren und mir keine Zeitschriften zu schicken. Weiterhin entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung meines Kontos. Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen, bin ich bereit umgehend weitere rechtliche Schritte in die Wege zu leiten.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX


Anlagen: -Auszug BGB §119, § 123, § 312 und § 355

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

§ 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbraucher 1. durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung, 2. anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder 3. im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist (Haustürgeschäft), steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.
 

schnippewippe

New member
Mal sehen was sie dir darauf antworten werden.
Widerruf verspätet . Darum sollst du zahlen.
Vertragsunterlagen hast du erhalten.
Nebenabreden zählen nicht. Das was im Vertrag steht ist bindend.

Passe auf dein Konto auf. Die User hier lassen sich wenn abgebucht wurde ,dass Geld von ihrer Bank zurück holen.

Da es leider schon User gab die sich vom Schreiben keine Kopie gemacht haben,""""" nicht vergessen """""" den Brief für Euch zu kopieren.
 

sozeugs

New member
Was könnte ich denn tun, wenn sie darauf bestehen, dass ich den Vertrag einhalte? Also nichts stornieren oder erst gar nicht auf meine Anfechtung eingehen?

Auf mein Konto haben sie, Gott sie Dank, keinen zugriff. Ich habe niemals meine Kontodaten angegeben und werde das auch nicht machen. Habe ihnen ja aber auch im Schreiben im voraus schon darüber informiert, dass ich ihnen verbiete auf mein Konto zuzugreifen.
 

schnippewippe

New member
Auf mein Konto haben sie, Gott sie Dank, keinen zugriff. Ich habe niemals meine Kontodaten angegeben und werde das auch nicht machen. Habe ihnen ja aber auch im Schreiben im voraus schon darüber informiert, dass ich ihnen verbiete auf mein Konto zuzugreifen.
Wieso schreibst du das dann ?????
Wenn du denen deine Daten nicht gegeben hast , können sie da auch nichts abbuchen.

Wenn ich einen Vertrag wie in dem Fall hier """ anfechte""" ist für mich die Sache erledigt.
Dann müssten sie ja auf bestehen des Vertrages klagen. Was sie aber in den 20 Jahren Abzocke noch nicht getan haben. Bis jetzt ist noch kein Urteil bekannt.

Ausserdem haben schon viele User hier mitgeteilt das sie aus dem Vertrag wieder raus sind. Ich sage immer gleiches Recht für alle User hier. Abzocke ist Abzocke.
 

Ikesch

New member
Hallo,

auch ich bin auf die reingefallen das ist aber schon länger her. Sogar zweimal... -.-.
wie auch immer es sind also zwei Abos. Der stern und der Spiegel (den Stern bin ich los Vertrag ist ausgelaufen). Es geht um den Spiegel. Ich zog letztes Jahr um und gab dies Telefonisch bekannt, sagte dem Mann unter der Kundennummer unter der ich den Stern bezog das ich eine andere Adresse habe, sagte aber auch das ich noch den SPiegel habe und sagte ihm die Kundennummer. das war so mitte Semptember letzten Jahres. die Kündikung für beides schrieb ich wenig später am 23.9.2011 als Absender die neue Adresse angegeben. Eine Bestätigung bekam ich nur für den Stern. Da mir der Spiegel auch nicht weiter zugeschickt wurde dachte ich dies habe sich erledigt.

Falsch gedacht... mehere Schreiben vom Anwalt sind an der alten Adresse eingegangen (meine damalige Mitbewohnerin hat meinen Namen nicht von der kingel und dem Briefkasten entfernt -.-*). Jetzt wird sogar gedroht, das ans Gericht weiterzuleiten von der Inkassofirma. Ich bin in der Zeit noch ein zweites Mal umgezogen habe aber einen Nachsendeantrag bei der post bis ende juni laufen habt. Hier ist was die Sache betrifft nie was angekommen.
Jetzt muss ich ja davon ausgehen das die Kündigungsbestätigung auch an die alte Adresse ging, was ich aber nicht weis (leider ist da auch oft Post weggekommen weil kinder die aus den Briefkästen gaholt haben, war auch ein Grund fürs Umzeihen).

Frage: was soll ich machen? kann ich die Kosten ganz abwenden oder zumindest die Mahngebühren etc. weil die verlangte Summe beläuft sich mittlerweile auf 256 Euro.


Bitte helft mir, ich weis nicht mehr weiter.
 

schnippewippe

New member
Da kann man hier schwer was sagen.
Ein Umzug ist kein Grund zur Kündigung.
Wer einen Vertrag kündigt muss auch bis zum Ende der Vertragslauf zahlen.
Wir wissen auch nicht was du geschrieben hast. Du schreibst reingefallen-- War es eine Kündigung oder doch eine Anfechtung ?
Wie viel Zeitungen (Spiegel ) du schon bekommen hast.
Hast du es per Einschreiben mit Rückantwort geschickt.
 

Ikesch

New member
Gekündigt habe ich bereits vor den Umzügen das ist damit nicht zusammenhängend. Mir geht es darum das ich bezahlen soll obwohl ich ja keine Lieferung mehr erhielt zur geänderten Adresse und das deswegen, weil die mich ja nicht da erreicht haben, jetzt die ganzen Mahngebühren usw. dazukommen.

Nichtlieferung ist doch ein Kündigungsgrund oder nicht?
 

schnippewippe

New member
Ich würde mit den ganzen Unterlagen mal zur Verbraucherzentrale gehen. Ohne fachlichen Rat würde ich da nicht einfach nicht zahlen. Da wäre ich vorsichtig.
http://www.verbraucherzentrale.de/

Viele haben in der AGB das zu stehen.
Etwaige Reklamationen aufgrund einer vom Verlag zu vertretenden Nichtlieferung der Zeitung sind dem Verlag unverzüglich mitzuteilen. Bei Mitteilung eines Lieferausfalls am Erscheinungstag sorgt der Verlag für eine Ersatzlieferung. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen den Verlag sind ausgeschlossen.
In der AGB beim Spiegel im Internet finde ich das hier.
Das Recht beider Parteien, den Vertrag aus wichtigem Grunde, gegebenenfalls auch fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Zahlungsverzug

oder dann vor, wenn eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Frist nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:

sozeugs

New member
Hallo,

habe Heute das hier von der PVZ-Zentrale erhalten:


Sehr geehrter Herr XXXXX,

wir haben den Vertrag heute storniert und erklären gleichzeitig,
auf dem zugrundeliegenden Bestellvertrag keinerlei Rechte mehr
herzuleiten.

Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Hefte zugestellt werden, betrachten Sie diese bitte als kostenlose Werbeexemplare. Auf die Rücksendung wird hiermit ausdrücklich verzichtet.

Vorliegende und evt. noch eingehende Rechnungen und Mahnungen sind gegenstandslos.

Sollten Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben, und es kommt zu einem weiteren Einzug, so widerrufen Sie die Lastschrift bitte bei Ihrem Kreditinstitut.

Mit freundlichen Grüßen

- Ihre PVZ-Kundenbetreuung -


****
Zudem habe ich noch eine Kopie des Vertrags bekommen, mit der seltsamen Aufforderung dazu noch Stellung zu beziehen. Ich schätze aber, dass die Kopie des angeblichen Vertrags noch vor meinem Einschreiben abgeschickt wurde. Daher schenke ich natürlich nur dem aktuellen Schreiben Aufmerksamkeit, und sehe das Problem daher gelöst.

Danke noch mals an die schnelle Hilfe!
 

Papierretter

New member
Hi,

wurde wegen eines Gewinnspiels auf der Straße angesprochen und habe mich dann am Telefon willentlich zu einem 24-Monate-ZeitnugsAbo bequatschen lassn und auch meine Bankdaten rausgegeben (weil ich wusste, dass ich anfechten kann).

Das alles tat ich, weil mir erklärt würde, ich würde dafür einen Reisegutschein für 2 Personen kriegen im Wert von 1600 EUR.

Ich sollte innerhalb der nächsten Tage ein Willkommensschreiben erhalten, in dem alles bestätigt wird. Dort sei dann auch verzeichnet, wie ich widerrufen kann.

Das Gespräch war am 24.08. und ich habe nun Angst, dass das Schreiben einfach nicht geschickt wird, die 14-tägige Widerrufsfrist erlischt und ich deshalb nicht widerrufen kann.

Gelten die 14 Tage erst ab Erhalten des Schreibens? Oder schon ab dem Zeitpunkt, an dem ich das Gespräch hatte (24.08.)? Dort habe ich ja den Vertrag mündlich telefonisch abgeschlossen.

Wie müsste ich den Widerruf formulieren und wie schicken? Einschreiben mit Rückschein?

Danke im Voraus!
 

schnippewippe

New member
Die haben dich echt danach angerufen :sad: Das ist ja fast ein Wunder :whistle:

Also , die Widerrufsfrist beginnt dann zu laufen, wenn du diese schriftlich erhalten hast.
wurde wegen eines Gewinnspiels auf der Straße angesprochen und habe mich dann am Telefon willentlich zu einem 24-Monate-ZeitnugsAbo bequatschen lassn und auch meine Bankdaten rausgegeben (weil ich wusste, dass ich anfechten kann).
Hast du da auf der Strasse vielleicht doch schon Unterlagen mit der Widerrufsfrist erhalten. Dann würde ich mal sagen, die Widerrufsfrist hat schon begonnen.
Der Anruf wird dann nur als ein Kontrollanruf ausgelegt werden.
Dann bleibt nur noch die Anfechtung . Aber darüber hast du dich ja schon schlau gemacht.

Das alles tat ich, weil mir erklärt würde, ich würde dafür einen Reisegutschein für 2 Personen kriegen im Wert von 1600 EUR.
Und das hast du geglaubt :huh:
Stelle dir mal vor wieviele Kunden sie damit auf der Strasse werben. ca 6 ( wenn nicht noch mehr) Vertragsabschlüsse muss jeder Drücker am Tag abliefern. Macht 180 - 186 Verträge pro Drücker im Monat. Wieviele Drücker sind in einer Kolonne ?
Jedesmal einen Gutschein über 1600 € :mad:Wer kann denn so viel Geld zum Fenster rauswerfen.
Selbst bei den einfachen 100€ bis 200€ Gutscheine zahlt man drauf. Es wird am Ende teurer als wenn man es wo anders bucht. Es verschenkt keiner massenhaft Geld.

Einen Widerruf muss man nicht begründen.Ich würde es per Einschreiben mit Rückantwortschicken und das wärs dann für mich.
 

Papierretter

New member
Hast du da auf der Strasse vielleicht doch schon Unterlagen mit der Widerrufsfrist erhalten. Dann würde ich mal sagen, die Widerrufsfrist hat schon begonnen.
Der Anruf wird dann nur als ein Kontrollanruf ausgelegt werden.
Dann bleibt nur noch die Anfechtung .
:fear: Darüber habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht.

Nein, das Gewinnspiel habe ich einfach so mitgemacht, da standen auch viele seriöse Sachen drauf (RTL und so glaube ich)... ich mache sowas eigentlich NIE, aber ich hatte an dem Tag etwas freie Zeit noch zu verbrauchen, weshalb ich dem Typen den Gefallen tat, er sagte auch, dass ich nur ein einziges Mal angerufen werden würde, und das sei im "Gewinnfall", was ja auch so war, hehe.

Ich wurde über NICHTS unterrichtet und habe auch keine Unterlagen oder ähnliches erhalten oder mitbekommen.
 

schnippewippe

New member
Dann beginnt die Widerrufsfrist erst zu laufen , wenn du diese erhalten hast.

Behalte dein Konto im Auge. Bei einer Abbuchung lassen die User hier und in den anderen Foren, dass Geld von ihrer Bank zurück holen.

seriöse Sachen drauf
:whistle: Wenn ich mir die Werbung im Fernsehen ansehe packt mich manchmal die Wut. Später kommen hier dann User rein und bitten um Hilfe.
Auch im Videotext sollte man sich alles genau durchlesen und sich auch im Internet vorher mal ein wenig darüber informieren. Dann bleibt einigen Einiges an Ärger ersparrt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben