Ich hab gerade mit einer Beratung von meiner Rechstsschutz Versicherung telefoniert.
Diese sagt, dass ich den Widerspruch noch einmal per Einschreiben schicken soll und erwähnen soll, das ich am 28.09. schonmal einen geschickt habe.
Von den "Verkäufern" hab ich ein paar Durchdrucke von dem Vertrag bekommen.
Die haben auch irgendwas von Jugendlichen helfen und Unterschrift gesagt. (Kann mich nimma genau dran erinnern. Ist ja schon n bisschen her.) Zählt das schon als arglistige Täuschung?
Aber selbst wenns so wäre, könnten die des ja auch ganz einfach abstreiten, weil ich keine Beweise hab.
Aber trotzdem Vielen Dank
Diese sagt, dass ich den Widerspruch noch einmal per Einschreiben schicken soll und erwähnen soll, das ich am 28.09. schonmal einen geschickt habe.
Von den "Verkäufern" hab ich ein paar Durchdrucke von dem Vertrag bekommen.
Die haben auch irgendwas von Jugendlichen helfen und Unterschrift gesagt. (Kann mich nimma genau dran erinnern. Ist ja schon n bisschen her.) Zählt das schon als arglistige Täuschung?
Aber selbst wenns so wäre, könnten die des ja auch ganz einfach abstreiten, weil ich keine Beweise hab.
Aber trotzdem Vielen Dank