Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Luzy

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Hallo Community,

ich habe bereits schon einige Seiten hier gelesen und mich durchgearbeitet, möchte aber doch gerne meinen Fall einmal schildern, leider habe ich das Forum zu spät entdeckt. Bin auch nicht so versiert in Foren zu schreiben,
deshalb bitte um Nachsicht wenn ich hier falsch platziere;)

Auf der Touristika in Frankfurt sprach uns ein Mann an, ob wir kostenlos 2 oder 3 Mal ( ich weiss es jetzt nicht mehr so genau )die Zeitschrift Geo lesen möchten. Nichtsahnend haben wir uns ( Mein Mann und ich ) erst gefreut und mehrmals gefragt ob das auch so sei, er zeigte mir auch einen Passus auf dem Zettel, daß noch eine Bestätigung kommen würde. Er fragte auch nach meinem Geb.Datum welches ich ihm aber nicht gab. Ich würde ja eine Begrüßungsmail bekommen und da würde alles nochmal drin stehen. Diese Mail kam nie, statt dessen vom VSR Verlag München die Bestätigung für ein ganz normales 12 Monats Abo.
Zeitraum zwischen Anmache und Brief waren jetzt 4 Wochen. Ich setzte sofort ein Schreiben auf mit dem Text:

Ich erhielt heute ein Schreiben welches eine Bestätigung zu einem Abonnement bei Ihrem Verlag sein soll. Dementsprechend nehme ich von meine Widerrufsrecht gemäß § 355 GBG Gebrauch und widerrufe hiermit das Abonnement der Zeitschrift Geo , welches ich nicht bei Ihnen abgeschlossen habe. Laut Ihren AGB´s endet das Widerrufsrecht zwei Wochen nach Erhalt dieser Belehrung, womit dieses Schreiben rechtskräftig ist.
Damit sehe ich mein Anliegen als erledigt. Ich bitte darum mir eine Kündigungsbestätigung zukommen zu lassen

Ihr schreibt ja immer mal soll keine Kündigung aussprechen,war das jetzt falsch?
Heute kam die Nachricht vom PVZ:
leider erfolgte ihr Widerruf verspätet , bla bla bla......Text kennen wir ja zugenüge.

Da ich 4 Wochen nichts hörte und ich davon ausgegangen bin, daß das eh kostenlos ist, habe ich auch leider den Durchschlag des Zettels nicht mehr.
( Ich weiss - saublöd :sad:
Deshalb meine Bitte und Frage: Wie gehe ich jetzt am besten vor? Durchschlag verlangen oder nochmal wegen Täuschung und Irrtum schreiben?

Das ist schon der Hammer, daß man Betrüger auf eine solche Messe lässt. Will auch mal die Messeleitung informieren, damit das nicht wieder vorkommt. Vielleicht hilft es anderen .

Vielen Dank vorab!
 

schnippewippe

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Allgemein ....
Verkaufsmessen gelten allerdings nicht als Freizeitveranstaltungen. Daher gibt es auch für Verträge, die auf Verkaufsmessen geschlossen wurden, kein gesetzliches Widerrufsrecht.
wer auf einer Messe ist, muss damit rechnen angesprochen zu werden. Darum wird hier eine Gefahr der Überrumpelung verneint

@Luzy
Darum würde ich lieber den Vertrag noch einmal wegen Täuschung (Lügen) der Werber anfechten. Dadurch bist du der festen Meinung das es gratis ist. Also auch eine Anfechtung wegen Irrtum.

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung - dejure.org

§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums - dejure.org


.
 

Luzy

New member
Das ging ab er schnell... herzlichen Dank bin jetzt wieder etwas schlauer
geworden und werde es so versuchen wie Du gesagt hast. Natürlich mit
Einschreiben etc.

Werde wieder berichten was sich tut.
 
Hallo, ich habe auch ein Problem mit der PVZ.

Ich wurde auch reingelegt von PVZ usw.
Also zu meiner Story: Ich wurde im Oktober vor einem Kaufhaus angesprochen von einer jungen Frau, ob ich nicht bei Gratislotto mitmachen wolle. Ich bin eigentlich kein Freund von sowas, ich lehne normalerweise sowas dankend ab, aber irgendwie habe ich damals doch zugesagt. Die Frau hat mich zu nem Stand begleitet, wo ihre Kollegin auf neue "Opfer" gewartet hat. Diese hat mir erzählt, dass man einen Gratislottoschein bekommt, um eine neue Lottogesellschaft bekannter zu machen. Ich sollte meine Personalien (ohne Bankdaten) angeben, damit man mir den Lottoschein nach Hause schicken könne. Auch sollte ich eine Telefonnummer angeben, damit man mich bei Gewinn benachrichtigen könne. Dann wurde ich gefragt, ob ich Computer möge. Ich habe gesagt, dass ich schon Computer mag (im Sinn, dass ich viel privat mit dem Computer mache). Die Frau hat mir gesagt, dass ich noch eine Computerzeitschrift obendrauf bekomme. Ich sollte nur unterschreiben, dass man mir den Gratislottoschein und die Zeitung nach Hause schicken dürfe. Auch sollte ich unterschreiben, dass ich mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden bin. Knapp 3 Wochen später bekam ich Post von der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin, dass Sie mich zu meinem neuen Zeitschriftenabo "Computerwoche" begrüßen. Ich war total geschockt und habe sofort dieser Gesellschaft und der PVZ (die für Betreuung meines Abos verantwortlich ist) einen Widerruf geschrieben. Dieser wurde abgelehnt, da die Widerrufsfrist ja schon abgelaufen sei. Ich habe nie eine Widerrufsbelehrung erhalten, weder schriftlich noch mündlich. Das Dumme ist, dass auf der 2. Seite, wo ich unterschreiben sollte (Datenschutz), auch eine Widerrufsbelehrung war, ABER: Ich habe weder die erste noch die zweite Seite vollständig gesehen, weil der obere Teil der Blätter nach hinten umgeknickt war. Daraufhin habe ich mich erkundigt und eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geschrieben. Eine Anfechtung wegen Irrtums muss man ja eigentlich sofort nach Entdeckung der Abofalle in meinem Fall schreiben und nicht nach ein paar Wochen. So, meine Anfechtung wurde abgelehnt, mehrere Male. Ich hätte ja einen Vertrag unterschrieben, sie können mich verstehen, dass ich aufgebracht bin, sie können mir aber das Abo nicht stornieren. So, ich habe natürlich nicht gezahlt und heute kam die erste Mahnung ins Haus. Ich habe keine Ahnung, was ich jetzt machen soll. Ich möchte am liebsten zur Polizei gehen und Anzeige gegen diese Verbrecher erstatten. Ich habe der PVZ mehrere Anfechtungen geschrieben, dass ich belogen und betrogen wurde, ich stoße aber leider auf taube Ohren.

Kann mir jemand helfen? Sollte ich zahlen? Wenn es zu einem Gerichtsprozess kommen sollte, wie soll ich beweisen, dass ich getäuscht wurde? Hat jemand von euch schon mal Anzeige gegen die PVZ erstattet? Wie hoch stehen die Chancen, dass ich einen Prozess verliere?

Vielen Dank schon mal im Voraus.
 

schnippewippe

New member
Schon alleine das Jemand immer wieder schreibt und versucht eine Bestätigung über die Stornierung des Vertrages zu bekommen,zeigt seine Unsicherheit. Da sie das Geld haben wollen, lehnen sie es ab und werden weiter auf Zahlung drängen.

Wer den Vertrag angefochten hat, hat ihn von seiner Seite aus als ungültig erklärt. Nun müssten die auf bestehen des Vertrages klagen.
Diese Art von Abzocke läuft schon über 20 Jahre so. Ich habe bis heute noch kein Urteil gegen Kunden finden können.
Wenn die vor Gericht gehen würden , würde auch deren Art der Abzocke behandelt werden. So ein Verlorener Prozess würde sofort im Internet die Runde machen und keiner der User würde mehr aus Angst zahlen.

Wenn ich angefochten habe , würde ich nicht weiter schreiben.
Sollte ein Brief vom Anwalt oder einem Inkassobüro kommen, würde ich mitteilen, dass der Vertrag angefochten würde und wenn sie weiter Geld fordern , ich Antteige wegen versuchten Betrug erstatten werde.

Wenn ich wie hier einen Vertrag strittig gestellt habe, darf kein Schufaeintrag gemacht werden. Also können sie mir damit auch keine Angst machen.


@Kampfhamster1992
Eine Anfechtung wegen Irrtums muss man ja eigentlich sofort nach Entdeckung der Abofalle in meinem Fall schreiben und nicht nach ein paar Wochen. So, meine Anfechtung wurde abgelehnt, mehrere Male
Aus .wikipedia.org
Nach § 124 BGB kann die Anfechtung einer nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder Drohung) anfechtbaren Willenserklärung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der widerrechtlichen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört.


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Zuletzt bearbeitet:
Aus .wikipedia.org
Nach § 124 BGB kann die Anfechtung einer nach § 123 BGB (arglistige Täuschung oder Drohung) anfechtbaren Willenserklärung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der widerrechtlichen Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört.


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Ich weiß, dass man eine Anfechtung noch bis 1 Jahr nach Entdeckung des Betrugs oder der Täuschung schreiben kann. Ich habe eine Anfechtung wegen Irrtums gemeint. Ich habe erst einen Widerruf geschrieben, dann kam die Antwort, dass der Widerruf verspätet ist. Ja, wie soll ich was widerrufen, wenn ich nicht mal weiß, dass ich was bestellt habe... Dann habe ich sofort eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung geschrieben (§123BGB), welche aber abgelehnt wurde beziehungsweise als Widerruf abgetan wurde. Ich habe bis heute weder Widerrufsbelehrung noch ein Vertragsexemplar bekommen... Die haben das jetzt einmal als Kündigung und einmal als Widerruf abgestempelt. Ich habe viele Nachrichten an die PVZ geschrieben, das stimmt, vielleicht zu viele. Ich bin mir eben unsicher, wenn die mir erklären, dass da die Anfechtung abgelehnt wird. Ich habe zwar Wirtschaftsrecht im Studium und da behandelt man erst mal bürgerliches Recht, aber ich weiß auch, dass die deswegen vor Gericht gehen können und ich davor einfach Angst habe.

Das mit einer Strafanzeige wegen Betrugs wollte ich wahrscheinlich eh bald machen, weil ich mir wegen der Sache hier die Nerven kaputt machen. Ich bin eigentlich ein sehr vorsichtiger Mensch und sehr nervös wegen solcher Sachen, aber ich weiß nicht, was mich an diesem Tag geritten hat...

Nur wie soll ich beweisen, dass die mich betrogen haben? Ich habe keine Beweise, außer das, was wirklich vorgefallen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Zuzi

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Hallo ihr Lieben,

da ich so langsam nicht mehr weiter weiss, wende ich mich heute mal an euch. Ich versuche mich kurz zu fassen, folgende Situation:

Mein Freund wurde im Mai diesen Jahres auf dem Weg zur Arbeit auch angequatscht, bei der PVZ ein Abo abzuschliessen. Eigentlich wollte er nicht, aber wie das halt so ist, treffen diese Menschen meistens irgendwo einen Nerv, so war es bei ihm ein "Kicker" Abo (extremer Fussballfan...).
Da er es mir nicht gleich erzählt hatte, sondern erst 4 Wochen nachdem er das Abo abgeschlossen und eine schriftliche Bestätigung der Werbeagentur Harald Weltjen seines Abos bekommen hat, war ein termingerechter Widerruf nicht mehr möglich. Gleich vorweg: nach seiner Aussage hat er keinen Durchschlag erhalten, auf dem die Daten für einen Widerruf stehen sollen! Was seitens PVZ natürlich bestritten wird.

Ich habe die ganze Angelegenheit erst in die Hände eines Freundes gegeben, da dieser sich mit solchen Dingen recht gut auskennt und auch schon vieles abwähren konnte. Leider reagiert er aktuell auf keinerlei Kontaktaufnahme, sodass wir das nun selbst weiter in die Hand nehmen müssen.
Mein Bekannter hat natürlich umgehend die PVZ angeschrieben, dass er bevollmächtigt sei, ihn zu vertreten und das Abonnement zu widerrufen. Die Schreiben gingen 4-5 Mal zwischen dem Bekannten und immer anderen Mitarbeitern der PVZ hin und her (inklusive Rechnungen an meinen Freund). Die PVZ geht auf keinen Widerruf ein!
Inhalt des letzten mir vorliegenden Schreibens seitens meines Bekannten:
_____________
PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG (EINWURFEINSCHREIBEN)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige an, dass ich weiterhin die rechtlichen Interessen des Herrn YYY, (Adresse) vertrete. Eine auf meinen Namen lautende Vollmacht liegt Ihnen vor.

Ich nehme Bezug auf Ihre Rechnung vom 17.07.2012.

Diesseitig vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass ein Belieferungsvertrag zwischen Herrn YYY und Ihnen nie zustande gekommen ist. Zwar haben Sie eine unterschriebene Bestätigung vorgelegt, welche jedoch unter Bedingungen unterzeichnet wurde, die das Strafgesetzbuch unter dem Begriff „Nötigung“ definiert. Weiterhin wurden derartige Bedingungen bereits im Jahre 2004
durch den Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 227/01, Urteil vom 01.04.2004) für rechtswidrig und unlauter gemäß UWG erklärt. Ein Vertragsverhältnis kann in Folge nicht zustande gekommen sein.

Auch der hilfsweise fristgerecht erklärte Widerruf wurde von Ihnen widerrechtlich nicht akzeptiert.

Herr YYY wird Ihre Rechnung in Folge nicht bezahlen. Jede weitere Zahlungsaufforderung von Ihnen fassen wir als Nötigung auf und werden Strafantrag stellen.

Höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass die Einschaltung eines Inkassounternehmens im Falle einer bestrittenen Forderung mindestens einen Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht des Gläubigers darstellt, möglicherweise ebenfalls eine Straftat.

Es steht Ihnen frei, Ihre vermeintliche Forderung gerichtlich geltend zu machen. Ein entsprechendes Urteil in unserem Interesse erwarten wir gern und sehen einem derartigen Vorgehen mit Gelassenheit entgegen.
Hochachtungsvoll
_____________

Darauf erhielten wir keinerlei Reaktion. Naja, nicht ganz, im August, September und Oktober kamen noch Zahlungserinnerungen und Mahnungen von der PVZ.
Zwischenzeitlich (Ende Juli) sind wir umgezogen, Post kommt per Nachsendeantrag an die neue Adresse.

Am 30. Oktober kam ein Schreiben vom Rechtsanwalt Hanewinkel, sesshaft in Heidelberg, der aufforderte, den Gesamtbetrag von mittlerweile 244,16 EUR (im Juli waren es 47,45 EUR, im Oktober 49,85 EUR :confused:) zu zahlen. Und schön säuberlich am Briefende noch eine Kostenrechnung aufgeführt i.H.v. 39 Euro.
Ich hab das Schreiben an meinen Bekannten weitergeleitet, in der Hoffnung, er würde da weiter tätig werden. OB oder ob nicht, kann ich leider nicht sagen. Er sagt, er hätte den Anwalt angeschrieben, erhalten haben wir nichts weiter.

Bis zum 3. Dezember, da erhielten wir ein Schreiben der Allgemeinen Debitoren- und Inkassodienst GmbH mit Aufforderung zur Zahlung von 241,29 EUR :confused: Ich hab's erst mal gekonnt ignoriert, weil ich seit Anfang Dezember selbst einige Problemchen mit meinem ehemaligen Arbeitgeber um die Öhrchen habe. So erhielten wir keine 10 Tage später ein weiteres Schreiben des Inkassounternehmens, 245,70 EUR zu zahlen. Vermutlich hätte ich es weiterhin ignoriert, wenn nicht heute ein Mitarbeiter (Hr. Müller) des Inkassounternehmens bei meinem Freund angerufen hätte. Er hat zunächst die neue (woher? Abgefragt?) Adresse abgeglichen und ihm mitgeteilt, dass er gerne über die offene Forderung sprechen möchte und dieses Gespräch aufzeichnen wird. HÄH? :confused: Meinem Freund ging es wohl genauso und hat prompt aufgelegt :unsure: (er kann solche Dinge nicht gut handeln, für sowas bin eher ich da).

Nun bin ich total ausser Rand und Band und weiss nicht, wie wir weiter vorgehen sollen. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Mein Freund verdient ca. 1200 EUR netto, ein Anwalt wäre ja nicht grade günstig. Welche anderen Möglichkeiten haben wir noch, diesen SCH*** Verein endlich vom Backen zu kriegen?

Ich danke schon mal VIELMALS für Hilfe, die benötige ich echt grade dringend!
 
Zuletzt bearbeitet:

Mordona

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hallo,

ich hab heute auch ein schreiben von der Verwaltung- und Beteiligungsgesellschaft bekommen und der ist mit dem 14. Dezember datiert.

Sehr geehrter Herr .......

vielen Dank für ihre Zeitschriftenbestellung.

Wir freuen uns, Sie im Kreis unserer neuen Leser begrüßen zu dürfen und beliefern sie erstmals mit der am 04.01.2013 erscheinenden Heft-Nr. 02/2013 Ihrer Zeitschrift Hörzu. Die Lieferung erfolgt direkt ins Haus - bequem und zuverlässig.

Die Berechnung erfolgt zum derzeit gültigen Heftpreis in Höhe von 1,85 € inklusive USt und Versandkosten. Die Zeitschrift erscheint 52 mal jährlich.

Zum Ausgleich der Abonnementgebühren erhalten Sie eine Rechnung.

Mit der Betreuung Ihres Zeitschriftenabonnements wurde die PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG beauftragt. Die Kontaktdaten und Servicezeiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Angaben.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit ihrer Zeitschrift.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH



Bin mir sicher das ich ihnen keine Unterschrift und keine Kontodaten sowie keine zusage für ein Abo gegeben habe. Bekommen habe ich nur diesen Brief keine Belehrung und auch keinen "angeblichen" Vertrag. Ich kann auch nicht herrauslesen wer die PVZ beauftragt hat. Will heute einen Brief per einschreiben zur PVZ senden mit einem Widerruf. Sollte ich sicherheitshalber da auch nochmal anrufen um den Auftraggeber herauszubekommen ? oder sollte der Wiederruf an die PVZ reichen ?

MfG

Mordona
 

schnippewippe

New member
Also - Eure Angst kann Euch hier keiner nehmen. Aber fragt Euch doch einmal warum es nach 20 Jahren keine Urteile gegen Kunden im Internet gibt.
Warum schalten sie erst einen Anwalt ein und wenn der keinen Erfolg hat, ein Inkassobüro. Welche Firma die sich sicher ist, dass ihnen das Geld zusteht ,würde über Monate lang so einen Aufwand betreiben.

Aus der Seite des Inkassobüro
Wir arbeiten mit versierten Vertragsanwälten zusammen, die den Erfolg gerichtlicher Verfahren prüfen und entsprechend veranlassen.
Nun frage ich mich , wieso hat der Rechtsanwalt aus Heidelberg nicht weiter gemacht. Wieso wird es an ein Inkasso abgegeben? Wieso ruft mich ein Inkasso an? Da würde ich auch sofort auflegen.
Dieses ganze Hin und Her schreiben bringt mir auch nichts.
Wenn ich den Vertrag angefochten habe würde ich es später nur noch einmal dem Anwalt/Inkasso mitteilen. Danach würde ich nicht mehr darauf reagieren. Ich habe schon 3 Fälle in meiner Familie gehabt. (Abzocke auf der Strasse und auch amTelefon )

Aus der Seite des Inkassobüro
Wir kümmern uns um Forderungen im Mengenbereich. Wir arbeiten für Unternehmen, die uns wenigstens 100 zu erfüllende Forderungen im Jahr übergeben können. Einzelne Forderungen verfolgen wir nicht.............
Dienstleistungen Forderungseinzug im Massengeschäft


Da muss ich an diese Sache denken.
http://www.echte-abzocke.de/compute...ewonnen-und-darf-weiter-mahnen.html#post19444
Das Unternehmen machte demgegenüber geltend, im Rahmen eines sog. ‚Mengeninkasso‘ sei ihm eine Einzelfallprüfung jeder geltend gemachten Forderung nicht möglich und auch nicht üblich. Eine solche Verpflichtung sehe das Rechtdienstleistungsgesetz zudem nicht vor.
Da das Inkasso was hier für die PVZ fordert, hier eingetragen ist ,
https://portal.inkasso.de/teamworks...renttagid=e0x1FBA39342400452DAE643763EB2C99F6
würde ich dem Inkasso mitteilen, dass mir von den Werbern mit Hilfe derer Lügen,ein Vertrag untergeschoben wurde. Das ich den Vertrag wegen Täuschung angefochten habe.

http://www.echte-abzocke.de/21037-post1013.html
Erkennt ein Mitgliedsunternehmen, dass einzuziehende Forderungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder auf sittenwidrige Weise zustande gekommen sind, so darf es für den Auftraggeber bei deren Einziehung nicht tätig werden. Die Mitgliedschaft im Verband gilt daher als ausgewiesenes Qualitätssiegel für seriöses Inkasso.

.Beratungshilfe
Sollten Sie sich die Beratung bei einem Anwalt nicht leisten können, so gibt es für Sie die Möglichkeit, staatliche Unterstützung im Rahmen der "Beratungshilfe" in Anspruch zu nehmen.

Hier auf dieser Seite und auch auf den andern Seiten mit dieser Abzocke hier im Forum, haben schon viele User mitgeteilt , dass sie aus dem Vertrag raus sind. Ich frage mich immer ob die das Schubweise durchziehen.


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schnippewippe

New member
hallo,

ich hab heute auch ein schreiben von der Verwaltung- und Beteiligungsgesellschaft bekommen und der ist mit dem 14. Dezember datiert.

Bin mir sicher das ich ihnen keine Unterschrift und keine Kontodaten sowie keine zusage für ein Abo gegeben habe. Bekommen habe ich nur diesen Brief keine Belehrung und auch keinen "angeblichen" Vertrag. Ich kann auch nicht herrauslesen wer die PVZ beauftragt hat. Will heute einen Brief per einschreiben zur PVZ senden mit einem Widerruf. Sollte ich sicherheitshalber da auch nochmal anrufen um den Auftraggeber herauszubekommen ? oder sollte der Wiederruf an die PVZ reichen ?

MfG

Mordona
Wenn ich mir sicher bin keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, kann ich den auch nicht widerrufen.
Dann würde ich das mitteilen
Bin mir sicher das ich ihnen keine Unterschrift und keine Kontodaten sowie keine zusage für ein Abo gegeben habe. Bekommen habe ich nur diesen Brief keine Belehrung und auch keinen "angeblichen" Vertrag.
und hilfsweise den Vertrag widerrufen

Wieso anrufen ? Hast du keine Anschrift von der
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH
Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH, Leipzig - Firmendaten + Adresse im Creditreform Firmenprofil

Auch sonst würde ich nicht anrufen.Das bringt nichts. Im Gegenteil !!! Die machen einen klar, dass man zahlen muss.
oder sollte der Wiederruf an die PVZ reichen ?
Hmmm. Kann man so nicht beantworten.
Wenn die PVZ noch keine Unterlagen hat, wird man dir das mitteilen und dann musst du eh noch einmal da hinschreiben.
Ich würde erst einmal an die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH schreiben. Da würde ich es per Einwurf schicken.

Sendungsverfolgung
 
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Mordona

New member
Vielen dank für deine schnelle Antwort dann geht heute ein Brief an die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Mellenthin mbH raus. werde euch wenn es erwünscht ist am laufenden halten.

MfG

Mordona
 

schnippewippe

New member
Mal ein älterer Bericht

......................

..Methoden bleiben unbeachtet

Matthias berichtet von dem ungeheuren Druck, Scheine zu bekommen. Manchmal, sagt er, habe man sogar Aufträge gefälscht: "Die Drücker schreiben die Aufträge. Die werden kontrolliert. Dann wird zwei Wochen die Widerrufsfrist abgewartet und dann gehen die Aufträge in die Firmen und dann automatisch in die PVZ", erklärt der Ex-Drücker. Der Firmensitz der PVZ, der Pressevertriebszentrale, liegt in Stockelsdorf. Ein Interview vor der Kamera des ML-Teams lehnte die Firma ab. Die Pressechefin allerdings empfing zu einem persönlichen Gespräch, in dem sie erklärte, dass die Pressevertriebszentrale etwa 2,2 Millionen Abos von allen namhaften Zeitschriften von über 150 Auftraggebern nur verwaltet und abrechnet.

In einem Fax von der PVZ, das wenig später folgte, heißt es: "Die Werbung führen selbstständige Unternehmen durch, die auch auf den Auftragsbestätigungen genannt werden. Wichtig: Der Abonnent schließt seinem Vertrag mit dem werbenden Unternehmen, NICHT mit der PVZ." Fragen, mit welchen Methoden viele dieser Verträge geschlossen werden, lässt die Firma unbeantwortet.

Verbraucherzentrale klagt.......................mehr im link
Verbraucherzentrale klagt und hat gewonnen
Ende der Märchenstunde
Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).

.........................................Einen weiteren Sieg konnten wir bereits verbuchen: Die Firma Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH hat sich uns gegenüber am 13. April 2010 verpflichtet, bei der Straßenwerbung für kostenpflichtige Zeitschriftenabos nicht zu behaupten, dass es sich lediglich um befristete und kostenlose Probeabos handelt. Verstößt die Firma gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig. ............
Passanten Verträge auf der Strasse anzudrehen ist ja nur eine Sache.
Die machen es ja auch per Telefon. Obwohl meine Tochter keinen Vertrag abgeschlossen hatte kamen Zeitungen und Mahnungen.

Oder die Masche amTelefon "" Sie haben gewonnen "" !! Am Ende hat man ein Zeitungsabo an der Backe :huh:

Hier noch so eine ganz gemeine Art an Abos zu kommen. Man hofft auf eine Arbeit und dann so etwas.
Zeitschriftenabo statt Nebenjob Hatten sich hier ja auch schon Opfer gemeldet.

Der Trick mit dem Rückruf



Das Geschäft läuft gut ! Warum sollten die es sich durch verlorene Prozesse versauen. :whistle:

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andi

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Bin raus aus dem Schei..........! Kann nur jedem raten informiert euch über vertragsrechte(Anfechtung) und setzt ein schreiben auf. Und am besten an beide schicken mit rueckschein. Auf keinen Fall bezahlen und die Zeitschriften zurück schicken
 

mural12

New member
Hallo!

Ich habe mich leider auch am Telefon zu einem Abo überreden lassen.
Kurz zur Vorgeschichte: Ich hab bei einem Gewinnspiel bei DMAX mitgemacht, dann wurde ich eines Tages angerufen (Nummer könnte ich eventuell noch herausfinden), konnte damals nicht ans Handy rangehen. Daraufhin wurde ich am nächsten Tag noch einmal angerufen. In diesem Telefonat wurde mir dann mitgeteilt, dass ich, da ich unter den ersten Teilnehmern gewesen sei, einen Reisegutschein über 200€ gewonnen habe. Das einzige, was ich machen müsste, sei ein Abo abzuschließen. Daraufhin habe ich mich für den Kicker entschlossen. Im Anschluss daran teilte man mir noch mit, ich könnte den Gutschein auf 400€ verdoppeln, indem ich ein weiteres Abo abschließe. Da ich die Gutscheine an und für sich gut gebrauchen kann, habe ich mich für ein weiteres Abo (Focus Money) entschlossen.
Des weiteren wurde mir zugesichert, ich müsste nur eine (!) Ausgabe jeweils zahlen und sonst gar nichts, da ich dann bereits widerrufen könnte. Ich habe dann weiterhin nachgefragt, ob ich also nur 3,50€ (Focus Money) plus 3,81€ (Kicker) ist 7,31€ zahlen müsste. Dies wurde ausdrücklich mehrfach bejaht.

Am 11. Dezember habe ich ein Schreiben erhalten. Leider bin ich erst heute dazu gekommen, sie zu lesen und darauf zu reagieren, da ich nicht zuhause war.

Ich habe am 20.12. um 23:16 bzw. 23:20 folgende E-Mails an info@pvz.de geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und mein Abonnement des Kicker widerrufen.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!

Kundennummer: 123
Anschrift:
...

Mit freundlichen Grüßen,
abc def


War das jetzt gut, dass ich das gemacht habe? Wie soll ich weiter vorgehen?
Ich bin etwas panisch, da mir sowas noch nie passiert ist.

Noch einige Anmerkungen: Mir wurde am Telefon weder die Heinz Bitter OHG, noch PVZ mitgeteilt. Ein Zusatz, der im Schreiben über den Kicker enthalten ist, war ebenfalls nicht Teil des Telefonats. Auch wurden mir die Gutscheine klar als Gewinn mitgeteilt und nicht als Dankeschön für eine Bestellung.

Ich hoffe, ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen, wie auch schon vielen anderen.

Vielen Dank!!!
mural12
 
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schnippewippe

New member
Am 11. Dezember habe ich folgende Schreiben erhalten. Leider bin ich erst heute dazu gekommen, sie zu lesen und darauf zu reagieren, da ich nicht zuhause war.
Wenn du am 11.Dezember die Widerrufsbedingung erhalten hast,würde ich einen Widerruf schicken.
Das per Einschreiben mit Rückantwort oder per Einwurf. Da kannst du es später
ausdrucken.
Auch wenn die schreiben per E-mail und Fax . So wie wir sie verschicken ,würde es fast immer Probleme bei Gericht geben. Also opfer lieber die paar Euro.

Sie können Ihre Bestellung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen.
Für die anderen User hier. Die Widerrufsfrist von einen Monat zählt nur bei Abzocke per Telefon.

Das war es auch schon. Sollten die anderer Meinung sein , lasse dir keine Angst machen.
 
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mural12

New member
An wen muss ich dann den Widerruf schicken? An die Heinz Bitter OHG, sehe ich das richtig?
Ansonsten, was muss in dieses Schreiben alles rein? Nur der Widerruf an sich oder zum Beispiel auch die Gutscheine?

Danke schonmal :)
 

schnippewippe

New member
An wen muss ich dann den Widerruf schicken? An die Heinz Bitter OHG, sehe ich das richtig?
Ansonsten, was muss in dieses Schreiben alles rein? Nur der Widerruf an sich oder zum Beispiel auch die Gutscheine?

Danke schonmal :)
An die Firma von der du das Schreiben bekommen hast.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen und mein Abonnement des Kicker widerrufen.

Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine schriftliche Bestätigung. Vielen Dank!

Kundennummer: 123
Anschrift:
...

Mit freundlichen Grüßen,
abc def
Mehr muss man nicht schreiben. Wenn ich einen Gutschein erhalten habe , würde ich den mit in den Brief stecken. Würde das aber im Widerruf mit rein schreiben.
Bei den Gutscheinen zahlt man eh nur drauf.
Gebe mal bei Google " Reisegutschein gewonnen" ein.
 
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