Für dich ist nur das mit den einen Monat wichtig.
Nach § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat, wenn die entsprechende Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt.
Bei einen Widerruf muss man keine lange Erklärung abgeben.
Wichtig ist das man seine Kundennummer nicht vergisst mit anzugeben.
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Betrifft: Widerruf des am ******* abgeschlossenen Zeitschriften-Abo( Name der Zeitschrift )
Vertragsnummer :
Kundennummer :
Aktuelles Datum mitteilen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit widerrufe ich innerhalb der gesetzlichen Frist den am ******** mit Ihnen abgeschossenen Zeitschriftenabovertrag ( Name der Zeitschrift)
Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich
Mit freundlichen Grüssen
Dann mit Vor und Familienname unterschreiben.
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Damit man es im Streitfall auch beweisen kann, ist es ratsam den Widerruf per Einschreiben z.B. Einwurf- oder mit Rückantwort zu schicken.
Wenn es wichtig ist , dass der Brief innerhalb einer bestimmten Zeit beim Empfänger ankommt ,sollte man es wohl per Einwurf schicken. Das der Brief auch wirklich eingeworfen wurde kann man dann
hier verfolgen und ausdrucken.
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Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitungsabos aufgeschwatzt werden, müssen Sie sich nicht bieten lassen.
Ich würde trotzdem mein Bankkonto im Auge behalten. Sollte Geld abgebucht werden, würde ich es mir von meiner Bank zurückbuchen lassen.
Da User immer wieder schreiben ,dass sie eine Kündigung geschickt haben ,
bitte lasst das mit der Kündigung sein. Dann erkennt die andere Seite die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit an.
Wer abgezockt wurde und die Widerrufsfrist übersehen hat, sollte den Vertrag lieber wegen
Täuschung und
Irrtum anfechten.
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