Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Angsthase

New member
Ja es geht um ein Einschreiben-
Richtig. Und ich habe zu früh Panik geschoben, das ganze kam jetzt an.:thumbsup:

Aber nach der Aussage von Eisbeer, sollte ich doch trotzdem nochmal einen Brief schicken, der dann von einem Zeugen unterschrieben wird, richtig? (Edit: Also die Kopie unterschrieben, ihr wisst wa sich meine)

Vielen Dank auf jeden Fall schon jetzt für eure Hilfe! Ich finde euer Engagement richtig klasse!
 

schnippewippe

New member
Also ich schreibe jetzt nur was ich machen würde. Bei Unternehmen wo ich mit einer Klage rechnen würde, würde ich das mit der Kopie vielleicht so machen wie du jetzt schreibst.
Aber diese Art an Verträge zu kommen ,geht ja schon 20 Jahre so und ich kenne noch kein Urteil.Wenn es Urteile gäbe würde man die auch im Internet finden. Also ich würde da jetzt kein Einschreiben mehr schicken.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt bleibt also die Frage, existiert ein unterschriebener Vertrag oder eben nicht- etwas knifflig und vor allem wiedermal extrem ärgerlich.
Verträge sind an keiner Form gebunden und brauchen keine Unterschrift,können also auch mündlich abgeschlossen werden.
Ausnahmen gibt es nur wo der Gesetzgeber eine Form vorschreibt,z.B. Versicherungen,Hauskauf.
Somit hätte die PVZ nur die Möglichkeit, sich auf Fernabsatzverträge zu berufen, was aber wiederum die Zusendung einer schriftlichen Widerrufsbelehrung erfordert.
Es ist kein fernabsatzgeschäft sondern ein Haustürgeschäft.
Die Widerrufsbelehrung befindet sich auf dem Anmeldeformular.Somit erfolgte eine Belehrung.Aus dem kann man nur innerhalb der Frist widerrufen.
Da man aber immer erst nach den 14 tagen merkt das man ein ABO abgeschlossen hat bleibt nur die Anfechtung.

Anders sieht es aus wenn man die Kopie des Formulars nicht erhalten hat,dann wurde nicht belehrt und die Frist hat noch nicht angefangen.
Knackpunkt,man muss beweisen können das man keine Kopie bekommen hat.
 

Ramona1992

New member
Hey,
auch ich bin auf die PVZ reingefallen.
Allerdings haben die bei mir angerufen und meinten ich hätte was gewonnen und sowas. Naiv wie ich war hab ich das natürlich geglaubt.
Dann meinte die Frau die am Telefon war, da ich unter den zwanzig ersten bin, hätte ich die chance eine Zeitschrift für 2 Monate Gratis zu testen.
Dann wollte die meine Kontodaten haben und meinte dann könnten die mir den gewinn aufs Konto buchen, falls ich etwas gewinnen würde. Hab ich denen gegeben.
Im nachhinein kam mir das aber etwas komisch vor und hab gegoggelt, dann bin ich hier gelandet und ärgere mich über meine Blödheit.
Was kann ich denn jetzt machen, wenn die mir die Unterlagen gesendet haben?

Vielen Danke
Liebe Grüße :)
 

schnippewippe

New member
Du bist nicht auf die PVZ reingefallen. Die verwalten nur die Verträge der Firmen die anrufen.

Ich gehe mal davon aus,dass du noch keine Adresse von denen hast und sie dir auch noch keine Kundennummer mitgeteilt haben.
Wenn doch ,würde ich den Vertrag gleich widerrufen.

Wenn sie dir das aber erst alles schriftlich mitteilen , würde ich den Vertrag nicht nur widerrufen , sondern auch hilfsweise wegen Täuschung und Irrtum anfechten.

Meistens bekamen die User hier gleich ein Begrüssungsschreiben der PVZ.
Dann würde ich den Vertrag auch gleich anfechten. Wenn man den dann nur widerruft , kommt als Antwort, dass der Widerruf verspätet ist und bestätigen einen die Kündigung zum Ende der Laufzeit des Vertrages.
 

Björn

New member
Guten Tag,

Ich bin wohl auch in einer Abo falle getappt,

Am 2.2.2013 um ca. 13 Uhr wurde ich angerufen und da hat sich eine Dame von der "Deutsche Verlagshäuser" gemeldet Sie meinte ich hätte vor einigen Wochen bei einem Gewinnspiel mitgemacht (was auch stimmte per Internet ) deswegen habe ich mir gedacht das wird ja schon seriös sein. Wie dem auch sei wäre ich unter den letzten 8 Teilnehmer für den Gewinn von einem Golf 6, oder eine Miele Einbauküche oder den Geldwert 30000€ /15000€ und ich wurde zu einer Gala am 25.3.2013 in Düsseldorf eingeladen dazu kriege ich in binnen 4-5 Werkstage ein Schreiben wo nochmal lassen drinsteht und ein Reisegutschein mit einem wert von 150€ deswegen bin ich auch darauf eingegangen. Desweiteren soll ich ein Abo von "Hörzu" nehmen für 12 Monate wo auch Halbjährlich 57€ abgebucht wird. Ich fragte warum das denn? Sie meinte: Das Sie ein sponsor haben und somit den Gewinn nicht beim Finanzamt versteuern müssen.

Meine Daten hatten die ja schon warum auch immer, nur Leider habe ich meine Kontodaten angegeben.
Dann sollte ich noch ihr Name und Personalnr. aufschreiben das habe ich auch gemacht. Sie meinte noch ich werde binnen ein paar Minuten angerufen um die Daten abzugleichen.


Die Dame rufte mich an und hat noch gesagt das das Gespräch jetzt aufgenommen wird meine Daten und Kontonummer wurden durchegegben und ich habe LEIDER alles bejaht.

nach dem telefonat habe ich mir nur gedacht boah junge bist du Doof sonst wimmelst die immer ab und nun sowas. Was kann ich nun machen ??? das war ja eine Täuschung soll ich warten oder schonmal zum Anwalt gehen ???

P.s: Sie meinten noch ich kann den Vertrag binnen 14 Tage widerrufen aber nachdem ich hier alles gelesen habe lassen die sich ja Zeit damit die Zeitung und das Schreiben zu schicken
 

schnippewippe

New member
Sie meinte ich hätte vor einigen Wochen bei einem Gewinnspiel mitgemacht (was auch stimmte per Internet )
Ist doch klar das sie deine Daten haben . Was glaubst du, wie die Daten untereinander weiter gegeben werden. :mad:
Reisegutschein mit einem wert von 150€ deswegen bin ich auch darauf eingegangen.
Ich kann da nur zur Vorsicht raten. Da zahlt man zu 99% drauf und käme am Ende ohne Gutschein besser bei weg, wenn man sie normal bucht.

Reise-Gewinne: Kostenfalle statt Traumurlaub - SPIEGEL ONLINE

Oft darf die Reise nur mit einer voll zahlenden Begleitung angetreten werden - will man doch alleine fahren, werden hohe Einzelzimmerzuschläge fällig.
Die Unterbringung erfolgt in abgelegenen Hotels, Ausflüge müssen extra gebucht werden und sind in der Regel überteuert. Teilweise umfasst der Gewinn nur die kostenlose Übernachtung; alles andere, wie Anreise, Transfers und Verpflegung, muss selbst bezahlt werden. Da kann schnell einiges zusammenkommen - und zwar mehr als wenn man eine vergleichbare Reise bei einem Veranstalter bucht.
Stellt Euch doch mal vor, es werden 100tausende dieser Gutscheine verschickt. Das kann sich ein Hotel zur guten Urlaubszeit gar nicht leisten.
Meistens kann man da ja auch nur zu bestimmten Zeiten anreisen.Dann - wenn andere Urlauber da nicht mehr Urlaub machen wollen.
Gewinne nicht teuer erkaufen: Gewinnmitteilung darf nichts kosten

Verbraucherzentrale Sachsen
Kein Euro und Cent für eine Briefmarke oder ein Telefonat: Wer einen Preis gewinnt, muss anschließend nicht dafür draufzahlen. Werbung mit Gewinnversprechen ist irreführend und verboten, wenn Umworbene in irgendeiner Form zur Kasse gebeten werden, um den Preis zu erhalten........................weiter im link
Am Telefon abgeschlossene Verträge
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Telefonwerbung

Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können Sie in der Regel nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge widerrufen. Sie sind dann nicht mehr an den Vertrag gebunden. Die Widerrufsfrist beträgt in diesen Fällen mindestens vierzehn Tage. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und Sie in Textform (zum Beispiel per Fax, E-Mail oder schriftlich mit der Rechnung) ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat. Häufig ist die Widerrufsfrist jedoch auch länger. Dies können Sie in Zweifelsfällen in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale prüfen lassen. ........................mehr im link
Kannst ja den Vertrag beim Widerruf auch noch hilfsweise anfechten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Björn

New member
Danke für die Antwort ich habe ein Musterschreiben gefunden ich denke das könnte man ja für den widerruf nehmen aber noch etwas ändern oder ???


Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung eines Gewinnspieleintragungsservices


Absender
Name
Anschrift


Anbieter
Name
Anschrift Ort, Datum


Ihre unberechtigte Forderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom ... geben Sie an, ich hätte einen Vertrag über näher beschriebene Dienstleistungen geschlossen, und kündigen an, monatlich einen Betrag von ... von meinem Konto abzubuchen.

Ich bin überzeugt, einen solchen Vertrag nie mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.

Rein vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Äußerst hilfsweise widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge und kündige fristlos.

Für den Fall von Drohungen, etwa mit einer unzulässigen Eintragung der bestrittenen Forderung bei der SCHUFA, behalte ich mir rechtliche Schritte gegen Sie vor.

Unberechtigte Abbuchungen werde ich rückgängig machen und den Kontostand berichtigen lassen.

Darüber hinaus fordere ich Sie auf, Auskunft nach § 34 BDSG über die zu meiner Person bei Ihnen gespeicherten Daten zu erteilen. Welche Daten liegen Ihnen vor, woher stammen die Daten und an wen wurden sie weitergegeben?

Ich widerspreche der Verarbeitung oder Nutzung sämtlicher Daten zu meiner Person und fordere Sie auf, diese Daten zu löschen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor.

Sollte ich bis zum … keine Stellungnahme von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass die Sache für Sie erledigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
 

schnippewippe

New member
Ihre unberechtigte Forderung


Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom ... geben Sie an, ich hätte einen Vertrag über näher beschriebene Dienstleistungen geschlossen, und kündigen an, monatlich einen Betrag von ... von meinem Konto abzubuchen.

Ich bin überzeugt, einen solchen Vertrag nie mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.haben.
Das würde ich nicht schreiben!

Desweiteren soll ich ein Abo von "Hörzu" nehmen für 12 Monate wo auch Halbjährlich 57€ abgebucht wird. Ich fragte warum das denn? Sie meinte: Das Sie ein sponsor haben und somit den Gewinn nicht beim Finanzamt versteuern müssen
Somit wusstest du , dass du ein Abovertrag eingehst.
Das was du hier übernommen hast, ist von Usern denen man ein angebliches kostenloses Abo angeboten hat, was dann aber doch teuer wurde.

Bei einen widerruf muss man keine Erklärung weiter angeben.
Nur das ich den am .......abgeschlossenen Vertrag widerrufe.

Dann kannst du das Andere noch schreiben.
 

penelope

New member
hallo an alle!!
ja ich bin auch naiv!!! :blink:
ich habe bei so einem gewinnspiel mit gemacht und anscheinend eine reise gewonnen!!!!!!!
die haben mich telefonisch erreicht und ich habe da mitgemacht..weil es auch eine losung geben soll für 44.000 euro..am 1 märz 2013!!!!ich durfte da mitmachen mit der voraussätzung das ich die cosmopolitan kaufe für 12 monate und ich dumme habs gemacht!!!
als ich den brief nachause bekommen habe(23 jan 2013) wo anscheinend alles drauf steht und wo meine reise auch mit dabei ist...siehe ich auf einmal nur ein billigen hotelgutschen und die liefervereinbarung!!!!!!!!!!nichts da mit reisen in 19 lender europas und tickets!!!ich will da nicht mehr mittmachen auserdem habe ich im nah-hinein erfaren das, dass alles eine verarsche ist!!!ich will da kündigen und weiss nicht wieee!!!!mein deutsch ist auch nicht so gut und ich kenne mich mit so was garnicht aus !!

ich habe grad eben auf den Brief gelesen das ein widerruf möglich ist!!!ich habe ein monat frist!!!aber da steht noch was drauf das ich nicht so richtig verstehe:
Die Frist eginnt nach Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Eingang der ersten Zusendung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Artikel bla bla. zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
und dann steht noch was wegen beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen( z.B. Zinsen) herauszugeben!!
ich verstehe Bahnhof :blink:

könntet ihr mir weiterhelfen????
vielen Dank!!!!!!!!
 

schnippewippe

New member
Für dich ist nur das mit den einen Monat wichtig.
Nach § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat, wenn die entsprechende Belehrung erst nach Vertragsschluss erfolgt.

Bei einen Widerruf muss man keine lange Erklärung abgeben.
Wichtig ist das man seine Kundennummer nicht vergisst mit anzugeben.
..................................................................................................................

Betrifft: Widerruf des am ******* abgeschlossenen Zeitschriften-Abo( Name der Zeitschrift )
Vertragsnummer :
Kundennummer :

Aktuelles Datum mitteilen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit widerrufe ich innerhalb der gesetzlichen Frist den am ******** mit Ihnen abgeschossenen Zeitschriftenabovertrag ( Name der Zeitschrift)

Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schriftlich

Mit freundlichen Grüssen

Dann mit Vor und Familienname unterschreiben.
..................................................................................................................


Damit man es im Streitfall auch beweisen kann, ist es ratsam den Widerruf per Einschreiben z.B. Einwurf- oder mit Rückantwort zu schicken.
Wenn es wichtig ist , dass der Brief innerhalb einer bestimmten Zeit beim Empfänger ankommt ,sollte man es wohl per Einwurf schicken. Das der Brief auch wirklich eingeworfen wurde kann man dann hier verfolgen und ausdrucken.


Telefonwerbung

Ungebetene Anrufe, bei denen Ihnen Geldanlagen, Versicherungen oder Zeitungsabos aufgeschwatzt werden, müssen Sie sich nicht bieten lassen.



Ich würde trotzdem mein Bankkonto im Auge behalten. Sollte Geld abgebucht werden, würde ich es mir von meiner Bank zurückbuchen lassen.

Da User immer wieder schreiben ,dass sie eine Kündigung geschickt haben , bitte lasst das mit der Kündigung sein. Dann erkennt die andere Seite die Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit an.

Wer abgezockt wurde und die Widerrufsfrist übersehen hat, sollte den Vertrag lieber wegen Täuschung und Irrtum anfechten.


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Zuletzt bearbeitet:

Sissie83

New member
Hallo ihr lieben, wollte nur mal mitteilen das ich raus bin. Dank der Verbraucherzentrale die haben für mich einen Brief an die pvz geschrieben:)
 

Sissie83

New member
Ich kann noch einen Tipp geben, die Verbraucherzentrale sagte mir das man einen Durchschlag vom Vertrag hätte bekommen müssen. Da dies nicht geschehen ist, beginnt die widerrufsfrist erst mit erhält des Briefes von wegen herzlichen Glückwunsch und so......oder eben mit erhält der ware. Bleibt stark alle miteinander oder eben gleich zur Verbraucherzentrale ich hatte sogar schon Post Inkasso usw. Aber bezahlen wollte ich nicht und habe mir dann dort Hilfe geholt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich kann noch einen Tipp geben, die Verbraucherzentrale sagte mir das man einen Durchschlag vom Vertrag hätte bekommen müssen. Da dies nicht geschehen ist, beginnt die widerrufsfrist erst mit erhält des Briefes von wegen herzlichen Glückwunsch und
Ist doch auch logisch.
Wenn man keine Kopie bekommen hat, wurde man nicht zwecks Widerrufsrecht nicht belehrt.(Die Kopie ist ein dauerhafter Datenträger)
Es gäbe da aber ein Problem,man muß beweisen können das man keine Kopie bekommen hat.
Oft steht Aussage gegen Aussage.
 

Sissie83

New member
Zum einen klar ist es logisch aber die pvz hat's von mir alleine so nicht anerkannt. Zum anderen fehlte meine Unterschrift auf dem widerspruchszettel womit auch bewiesen ist das ich nichts bekommen habe. Diese Kopie hat die pvz mir anachließend zugesendet nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte.
 

mad

New member
Hallo Leute, ich habe mich mal im Internet erkundigt.
ich wurde letztes jahr im sommer auf der strasse angesprochen und war auch so leichtsinnig und habe zugestimmt. Jetzt hab ich dieses Forum gefunden und mich mal hier angemeldet. ich brauch hilfe, komme aus diesem blöden vertrag nicht mehr raus. ich soll anscheinend 2 formulare unterschrieben haben. eins für das abo, und das andere das ich eine kopie davon erhalten habe. stimmt aber nicht, habe lediglich einen zettel unterschrieben das ich kindern eine "schulische ausbildung" ermöglichen kann mit den anscheinend zwischen 8-12 euro im monat. das war auch nicht ganz die wahrheit. zahle mittlerweile 29-39 euro für mein tolles abo! ich hab da angerufen und gefragt ob ich bitte kopien davon haben kann was ich da unterschrieben habe. der mitarbeiter am telefon war auch freundlich und meinte das wäre kein problem. bis ich ihm mitteilte das ich dieses abo gern kündigen wollen würde. da wurde er stutzig und meinte das ist nicht möglich, läuft mit juli 14. brauche euren rat. sollte ich einen buchungsstop bei der bank melden oder weiter fleissig zahlen? bin ratlos.
lg, mad
 

Alaudi

New member
Hallo,

ich muss mich auch hierzu gesellen. Folgender Sachverhalt:

Am 19.01.13 sprach mich ein Werber an, ob ich mich für eine einmalige und kostenlose Zusendung einer Zeitschrift interessiere, welche ich mir selbst aussuchen könnte. Ich stimmte leider zu, weil ich mit dem Kopf völlig woanders war. Da ich hochschwanger bin und man mir das auch eindeutig ansieht, meinte der Werber auch noch, ob ich mir nicht die Zeitung Baby und Co. vorstellen könnte. Somit trug ich den Namen der Zeitung Baby & Co. selbst in ein leeres Feld ein ohne eine weitere Zeitung anzukreuzen oder auf den Zettel zu schreiben. Ich habe auch zwei Zettel unterschrieben, die ich aus eigener Dummheit nicht durchlas und mir vom Promoter auch keine Kopie ausgehändigt wurde. Während des gesamten Sachverhaltes war mein Lebenspartner dabei als Zeuge.

Am selben Tag habe ich noch ein Widerrufsschreiben an den Abo-Service des zuständigen Verlages der Zeitung geschrieben, welcher mir nur wenige Tage später mitteilte, dass ich nicht Kunde bei denen sei, sondern bei einem ihrer Geschäftspartner. Sie nannten mir drei Geschäftspartner, unter denen sich natürlich auch die PVZ befand.

Mit Schreiben vom 26.01.13 habe ich an alle drei Geschäftspartner (da ich ja nicht wusste, wer nun genau für mich zuständig ist) ein Widerrufsschreiben per Einschreiben mit Rückschein gesandt. Eine Kopie der Schreiben wurde meinerseits vorsichtshalber per E-Mail bereits am 27.01.13 an die möglichen Vertragspartner gesandt, da die Briefe erst am 28.01.13 durch die Post versandt wurden. Der Eingang der E-Mail wurde mir von der PVZ noch am 27.01.13 per automatischer Rückmail bestätigt. Der Erhalt des Widerrufes wurde laut vorliegendem Rückschein zum 29.01.13 durch die PVZ bestätigt.

Am 29.01.13 erhielt ich eine E-Mail der PVZ mit folgendem Inhalt:

"Ihre Mitteilung haben wir erhalten. Leider konnten wir unter den von Ihnen genannten Angaben bzw. unter Ihrer Anschrift kein Abonnement ermitteln. Bitte wenden Sie sich direkt an die auf dem Abonnementsvertrag genannte Widerrufsadresse (oder ggf. an die rechnungsstellende Firma).
Wir möchten darauf hinweisen, dass die PVZ Abonnements lediglich verwaltet und Verträge erst frühestens nach Ablauf der Widerrufsfrist bei uns vorliegen."

Mit Schreiben vom 30.01.13 (am 02.02.13 bei mir eingegangen) erhielt ich dann das Willkommensschreiben der PVZ über mein Abonnement der Zeitschrift HÖRZU(!!), welche nicht mit einem einzigen Wort damals bei dem Werber erwähnt wurde. Wieder schrieb ich noch am selben Tag per E-Mail und auf dem Postweg an die PVZ und verwies hierbei auf mein Widerrufsschreiben vom 26.01.13 sowie darauf, dass es sich um die einmalige und kostenfreie Zusendung der Zeitung Baby & Co. handelte und nicht um die Hörzu. Was hierbei natürlich auffällt, ist dass die entgegen Ihrer E-Mail einen Tag später alle meine Daten hatten und das obwohl die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war...

Mit Schreiben vom 05.02.13 erhielt ich von der PVZ das Schreiben, dass mein Widerruf zur Zeitschrift Hörzu verspätet eingegangen sei, aber sie mir die Kündigung zu Heft Nr. ... bestätigen. Ich gehe davon, aus dass sich dieses Schreiben noch auf meinen Widerruf vom 26.01.13 bezog, da der letzte Brief vom 02.02.13 erst am 04.02.13 durch die Post versandt wurde bzw. aus dem Briefkasten geholt wurde und somit sicherlich noch nicht am 05.02.13 bei der PVZ einging.

Heute erhielt ich dann ein kurzes, knappes Schreiben (datiert vom 11.02.13):
"Mit Ihrem Schreiben vom 26.01. haben Sie die Zeitschrift Baby & Co. widerrufen, keinesfalls die Hörzu.".

Hat jemand eine Idee, wie ich nun weiter vorgehen soll -> Anfechtung wg. Irrtum oder Täuschung oder...? Kennt jemand den Sachverhalt, dass es sich dann plötzlich um eine ganz andere Zeitung handelte?

Vielen Dank für Ihre Hilfe und Entschuldigung für den langen Text
 

schnippewippe

New member
Hallo Leute, ich habe mich mal im Internet erkundigt.
ich wurde letztes jahr im sommer auf der strasse angesprochen und war auch so leichtsinnig und habe zugestimmt. Jetzt hab ich dieses Forum gefunden und mich mal hier angemeldet. ich brauch hilfe, komme aus diesem blöden vertrag nicht mehr raus. ich soll anscheinend 2 formulare unterschrieben haben. eins für das abo, und das andere das ich eine kopie davon erhalten habe. stimmt aber nicht, habe lediglich einen zettel unterschrieben das ich kindern eine "schulische ausbildung" ermöglichen kann mit den anscheinend zwischen 8-12 euro im monat. das war auch nicht ganz die wahrheit. zahle mittlerweile 29-39 euro für mein tolles abo! ich hab da angerufen und gefragt ob ich bitte kopien davon haben kann was ich da unterschrieben habe. der mitarbeiter am telefon war auch freundlich und meinte das wäre kein problem. bis ich ihm mitteilte das ich dieses abo gern kündigen wollen würde. da wurde er stutzig und meinte das ist nicht möglich, läuft mit juli 14. brauche euren rat. sollte ich einen buchungsstop bei der bank melden oder weiter fleissig zahlen? bin ratlos.
lg, mad
Leider teilst du nicht mit ob und was du bis jetzt geschrieben hast.

Wenn man von den Werbern getäuscht wurde kann man einen Vertrag wegen Täuschung anfechten.
Durch diese Täuschung wurde bei mir der Irrtum erzeugt , dass ich etwas ganz anderes unterschreibe als das was jetzt behauptet wird.
Ein solches Abo hätte ich nie unterschrieben.
Wenn man sich durch die Lügen des Werber über den denn Innhalt des Vertrages getäuscht wurde, kann man auch noch wegen Irrtum anfechten.

Bei nicht berechtigten Bankabbuchung kann man

b) Rückbuchung einer nicht genehmigten bzw. einer unberechtigten Lastschrift


Per Einschreiben mit Rückantwort oder Einwurf. Hier kann man den Brief verfolgen


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