Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

LasVenturas

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So ich hab denen mal geschrieben und es kam jetzt

Sehr geehrter Herr Schlagmichtot,

wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung vom 19.08.2010.

Der betreffende Vertreter ist uns leider namentlich nicht
bekannt. Dieser war auch nicht in unserem Auftrage tätig.
Wir verwalten Ihr Abonnement hinsichtlich der Belieferung
und Rechnungslegung.
 

schnippewippe

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Ob du antwortest weiss ich nicht . Ich bin aber eine Sammlerin :D

Ich würde eine E-mail schicken.

Wenn sie mein Abonnement hinsichtlich der Belieferung und Rechnungslegung nur verwalten , bitte ich um Auskunft darüber , welche Abteilung sie damit beauftragt hat !!
Diese Abteilung muss ja meinen angeblichen Vertrag vorliegen haben.
Diese Verträge werden durch Unterschrift des Werbers und der Unterschrift des Passanten zum Abschluss gebracht.
Ebenso möchte ich wissen welche Abteilung den Auftrag für diese Art von Werbung an Werbefirmen (Drückerkolonnen ) erteilt.

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Beispiele :
Wie Eure Verträge aussehen weiss ich nicht. Denke aber das sie so aussahen.
Imageshack - vorlageju9.jpg
Mit “sichtbarer “ Widerrufsbelehrung.
Ich schätze mal, dass man das bei den was die Werber einen alles erzählen, gar nicht darauf achtet . Es ist doch nur ein Probeabo ! Am Ende des Probeabos soll dann ja laut Aussage Werbers ein Anruf kommen. Erst wenn man dann ja sagt kommt ein richtiger Vertrag zustande.

Ohne sichtbare Widerrufbelehrung.
http://www.pflichtlektuere.com/blog/wp-content/uploads/2009/11/zeitungsabo_klein-205x300.jpg

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Da sie für die Belieferung und Rechnungslegung zuständig sind, teile ich ihnen mit das es
keinen Vertrag gibt. Dieser wurde von mir widerrufen und hilfsweise wegen Irrtum angefochten.



Anfechtung von Willenserklärungen

Rechtslexikon/Anfechtung_von_Willenserklaerungen.html

Einseitige Willenserklärung, die zur Nichtigkeit eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts führt.
Sie beseitigt alle rechtlichen Wirkungen der früheren Willenserklärung.
Anfechtbar ist ein Rechtsgeschäft, wenn es mit einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Willensmängel zu Stande gekommen ist, insbesondere:
• wegen Irrtums (§ 119 BGB)
• wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Absatz 1 Alternative 1 BGB)...............weiter im link

Dieser Vertrag ist 1. unter Vorspiegelung falscher Tatsachen ( Lügen der Werber ) und 2. in einer rechtswidrigen Situation zustande gekommen (BGH-Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01). jur-abc: Passanten ansprechen wettbewerbswidrig: BGH I ZR 227/01 Das ansprechen von Passanten zwecks Werbung auf Straßen und Plätzen sowie in Einkaufszentren ist wettbewerbswidrig.

Wenn ich keine Vertragsunterlagen erhalten habe würde ich auch eine Kopie anfordern.
 
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LasVenturas

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Die haben mir als ich sie das erste mal angeschrieben habe schon den "Vertrag" geschickt und das war der ohne wiederufsbelehrung darauf
 

schnippewippe

New member
Die haben mir als ich sie das erste mal angeschrieben habe schon den "Vertrag" geschickt und das war der ohne wiederufsbelehrung darauf
Wenn die Widerrufsbelehrung auf den Durchdruck war ,wäre sie hier bei dem zugeschickten Vertrag auch zu sehen.
Denn sie wissen ja wie wichtig es ist ,dass du sie erhalten hast.

Also du hast nur E-mails geschickt. Hier würde ich aber schon ein Einschreiben mit Rückantwort schicken. E-mails wie wir sie schicken würden im Ernstfall nicht als Beweis bei Gericht anerkannt werden.
 

Chiyo

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Hallo zusammen!

Habe mich gerade registriert, um mich an Eurer Diskussion zu beteiligen, weil mir... nun ja etwas Ähnliches passiert ist.
Aber was sie bei mir gemacht haben, finde ich nun wirklich unter aller Kanone.

Punkt 1: Ich wurde vor dem Arbeitsamt angesprochen.
Punkt 2: Die Frau stellte sich mir geradezu in den Weg, hiel mich sozusagen auf (hab sogar meine Bahn verpasst), und texte mich erstmal so zu, dass ich keine Ahnung hatte um was es ging.
Punkt 3: Sie wollte meine Adresse, weil es um Marktforschung ging. Okay, dachte ich mir, Marktforschung mach ich gerne, hab ich auch schon gute Erfahrungen gemacht. Diemal wollte man herausfinden, "warum die Leute nicht mehr so viel lesen".
Sie wollte mir Fragebögen zuschicken, die ich ausgefüllt zurückschicken solle. Das wollte ich auch machen, deswegen bekam sie meine Adresse. (Was sich als Fehler heraustellen sollte)
Punkt 4: Als nächstes legte sie mir noch einen Zettel vor, den ich unterschreiben sollte, was ich NICHT tat. Ich fragte, was es denn sei, was ich unterschreiben solle. "Ein Abo der FAZ". Nein, das wolle ich nicht, betonte ich. Dann meinte sie, wenn wir das da ankreuzen, wirds ein kostenloses Abo. Wieder betonte ich, dass ich KEIN Abo wolle, weder kostenpflichtig, noch kostenlos. Also nahm sie den Zettel wieder fort und ließ mich (endlich) gehen.

Nun komme ich heute von meinem Kurzurlaub in Chenmitz zurück und habe einen Brief von "direktvorteil ltd" vor mir liegen, in dem man sich freut, dass man mich als Kunde begrüßen darf. Ich habe nun ein Abo der Zeitschrift "Bild und Funk", welches ich NIE abgeschlossen habe.
Ich rief sofort dort an, und machte meinem Unmut Ausdruck. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass ich a) mich erstmal beruhigen solle, sonst käme man ja nie weiter (ja klar, ich freu mich ja auch drüber, dass man mir ein Abo untergejubelt hat) und b) ich mich doch nicht auf der Straße ansprechen lassen solle.
Des weiteren fand ich heraus, dass ich ja gar keine Durchschrift dessen was ich ausgefüllt und wohl unterschrieben habe, bekommen habe, und deshalb der Vertrag deshalb wohl nichtig sei. Ich solle aber dennoch einen Brief an sie schicken, in dem ich den Sachverhalt kläre.

Eine Widerrufsbelehrung besitze ich auch nicht, weder von der Trulla, die mich angesprochen hat, noch hat direktvorteil mir eine geschickt.
Ich werde demnächst auch zur Verbraucherschutzzentrale gehen, und ihnen diesen Fall vorlegen, denn ich glaube kaum, dass ich aus diesem Abo mit einem Brief in dem ich erkläre was vorgefallen ist, wieder rauskomme.

Das Ganze ist doch auch noch Vortäuschung falscher Tatsachen, wenn sie meinen, dass als Marktforschung zu tarnen, oder?

Liebe Grüße
Chiyo
 

schnippewippe

New member
@Chiyo
Punkt 1: Ich wurde vor dem Arbeitsamt angesprochen.
Punkt 2: Die Frau stellte sich mir geradezu in den Weg, hiel mich sozusagen auf (hab sogar meine Bahn verpasst), und texte mich erstmal so zu, dass ich keine Ahnung hatte um was es ging.
Achtung Haustürgeschäfte: Beispiel Telefonverträge
Widerruf möglich

Da bei Haustürgeschäften, also bei Verträgen, die beispielsweise in der Wohnung, bei Messen, auf der Straße oder auf Kaffeefahrten geschlossen werden, die Gefahr der Überrumpelung besteht, hat der Verbraucher das Recht, das Geschäft zu widerrufen. Gründe dafür braucht er nicht zu nennen. Der Widerruf muss schriftlich oder durch Rücksendung der entsprechenden Ware innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Frist beginnt laut Gesetz erst dann, wenn der Verbraucher von dem Vertragspartner über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist und dies durch eine Unterschrift bestätigt hat..........aus dem link
Allerdings kommt es in diesem Punkt oft zu Rechtsstreitigkeiten. Deshalb ist es ratsam, sich bei einem Widerruf an die 14-Tage-Frist zu halten.
@Chiyo
Punkt 4: Als nächstes legte sie mir noch einen Zettel vor, den ich unterschreiben sollte, was ich NICHT tat. Ich fragte, was es denn sei, was ich unterschreiben solle. "Ein Abo der FAZ". Nein, das wolle ich nicht, betonte ich. Dann meinte sie, wenn wir das da ankreuzen, wirds ein kostenloses Abo. Wieder betonte ich, dass ich KEIN Abo wolle, weder kostenpflichtig, noch kostenlos. Also nahm sie den Zettel wieder fort und ließ mich (endlich) gehen.
Du hast nichts unterschrieben !! Also auch keinen Vertrag !! Dann kann man nicht widerrufen . Dann widerspricht man der Mitteilung einen Vertrag zu haben.
@ Verbraucherzentrale Sachsen : Kundenfang per Abo
Wer bereits einen Abo-Vertrag auf der Straße abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der Widerrufsbelehrung rückgängig machen. Meist wird diese Belehrung aber nicht ausgehändigt. Dann haben Verbraucher unbegrenzt Zeit, den Vertrag zu widerrufen. "Allerdings kann die Firma die Widerrufsbelehrung nachschieben und dann bleiben nur 4 Wochen ab Aushändigung dieser Belehrung zum Widerruf, wenn diese ansonsten rechtmäßig ist", mahnt Schmidt.
Das trifft bei dir ja nicht zu. Aber bei den anderen Usern die unterschrieben haben.
@Chiyo
Punkt 3: Sie wollte meine Adresse, weil es um Marktforschung ging. Okay, dachte ich mir, Marktforschung mach ich gerne, hab ich auch schon gute Erfahrungen gemacht. Diemal wollte man herausfinden, "warum die Leute nicht mehr so viel lesen".
Sie wollte mir Fragebögen zuschicken, die ich ausgefüllt zurückschicken solle. Das wollte ich auch machen, deswegen bekam sie meine Adresse. (Was sich als Fehler heraustellen sollte)
Wenn du nichts unterschrieben hast gibt es auch keinen Vertrag. Aber ich habe auch schon gelesen das die Werber dann eine Unterschrift fälschen.
Wenn sie darauf bestehen das der Vertrag abgeschlossen wurde , würde ich mir diesen als Kopie anfordern.
@Chiyo
Nun komme ich heute von meinem Kurzurlaub in Chenmitz zurück und habe einen Brief von "direktvorteil ltd" vor mir liegen, in dem man sich freut, dass man mich als Kunde begrüßen darf. Ich habe nun ein Abo der Zeitschrift "Bild und Funk", welches ich NIE abgeschlossen habe.
Ich würde per Einschreiben mit Rückantwort diese Mitteilung widersprechen. Hast nichts unterschrieben.
@ Chiyo
Ich rief sofort dort an, und machte meinem Unmut Ausdruck. Im Laufe des Gesprächs stellte sich heraus, dass ich a) mich erstmal beruhigen solle, sonst käme man ja nie weiter (ja klar, ich freu mich ja auch drüber, dass man mir ein Abo untergejubelt hat) und b) ich mich doch nicht auf der Straße ansprechen lassen solle.
Alles klar noch. Das ist Belästigung. Mit denen zu reden hat wenig Sinn.
Du kannst da nur noch einen Fehler machen.
@Chiyo
Des weiteren fand ich heraus, dass ich ja gar keine Durchschrift dessen was ich ausgefüllt und wohl unterschrieben habe, bekommen habe, und deshalb der Vertrag deshalb wohl nichtig sei. Ich solle aber dennoch einen Brief an sie schicken, in dem ich den Sachverhalt kläre.
Das würde ich mit kurzer Erklärung machen.
Wurde am .......von einer Werberin vor dem Arbeitsamt angesprochen .
Sie wollte meine Adresse, weil es um Marktforschung ging.
Sie wollte mir Fragebögen zuschicken, die ich ausgefüllt zurückschicken solle. Darum teilte ich meine Adresse mit.
Den vorgelegten Zettel zum unterschreiben ,wurde nicht unterschrieben. Sollte sich eine Unterschrift auf den angeblichen Vertrag befinden, fordere ich hiermit eine Kopie des Vertrages an.
So kurz würde ich es schreiben.
@Chiyo
Eine Widerrufsbelehrung besitze ich auch nicht, weder von der Trulla, die mich angesprochen hat, noch hat direktvorteil mir eine geschickt.
Ich werde demnächst auch zur Verbraucherschutzzentrale gehen, und ihnen diesen Fall vorlegen, denn ich glaube kaum, dass ich aus diesem Abo mit einem Brief in dem ich erkläre was vorgefallen ist, wieder rauskomme.
Keine Unterschrift keinen Vertrag Also widerspreche ich der Mitteilung einen zu haben.
 
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Chiyo

New member
Hallo schnippewippe, danke für deine Antwort.

Ich möchte nur noch ein paar kurze Anmerkungen machen.
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich bei dieseem Wisch unterschrieben habe, wo ich meine Adresse für die angebliche Zusendung der Marktforschungsunterlagen unterschrieben habe.
Da ich ja keinen Durchschlag oder sonstiges mitbekommen habe, kann ich dies im Moment auch nicht nachprüfen.

Den Brief an die Direktvorteil werde ich sowieso schreiben, sonst muss ich diese dumme Zeitschreift ein Jahr lang beziehen und natürlich bezahlen, was ich nicht möchte.
Dann muss man abwarten wie sie auf den Widerspruch der Mitteilung reagieren.
Allerdings kann ich mich nicht mehr an das Datum erinnern, da ich keinen Termin beim Arbeitsamt hatte, sondern nur was vorbeigebracht habe.
Jedoch lässt sich das möglicherweise durchs Arbeitsamt nachvollziehen, die speichern ja immer, wann man vorgesprochen hat.

Deinen "Briefvordruck" würde ich gerne verwenden, wenn es Dir recht ist... allerdings muss ich, wie gesagt wohl erst das Datum herausfinden. Himmel, ich weiss noch nicht mal mehr, was für ein Wochentag es war. Ich bin doch etwas vergesslich...

Normalerweise ignoriere ich diese Abotypen ja grundsätzlich, hatte ja schon schlechte Erfahrungen gemacht. Nur weil die mit der Marktforschung angefangen hat (und mich regelrecht bedrängt hat), hab ich mich mal wieder breitschlagen lassen.

Ich bin zudem auch noch überrascht, dass sie das mittlerweile so tarnen, wie in diesem Fall mit der Marktforschung. Das war mir neu.

Liebe Grüße und schon mal vielen Dank
Chiyo
 

schnippewippe

New member
Vergessen?
Allgemein.
Verträge bedürfen keiner Form. Können also auch mündlich abgeschlossen werden.
Klartext,man muss nichts unterschreiben.
Klar kann man auch mündliche Verträge abschliessen. Dann steht Aussage gegen Aussage.
Seit über 20 Jahren ist es bei diesen Firmen ( Werbern ) üblich den Vertrag schriftlich (mit Unterschrift ) abzuschliessen. Da würde wohl jeder Richter fragen , wieso es hier auf einmal nicht der Fall sein soll. Es ist nicht die gängige Art bei PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf mündliche Verträge auf der Strasse abzuschliessen. Dann sollen sie mal dem Richter erklären, warum es in diesen Fall zu einen Vertragsabschluss per Handschlag gekommen sein soll.


@ Chiyo
Nun komme ich heute von meinem Kurzurlaub in Chenmitz zurück und habe einen Brief von "direktvorteil ltd" vor mir liegen, in dem man sich freut, dass man mich als Kunde begrüßen darf.
Dann beziehe dich nur auf das Datum der Mitteilung.
Ihr Schreiben vom............
Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich bei dieseem Wisch unterschrieben habe
Du hast keine Unterlagen bekommen. Somit auch keine Widerrufbelehrung. Also hat die Widerrufsfrist noch nicht begonnen.
Wenn ich mir nicht sicher bin ob ich unterschrieben habe ,würde ich den Vertrag in Frage stellen und eine Kopie des Vertrages anfordern. Da es sein kann, dass ich unterschrieben habe , würde ich den meiner Meinung nach angeblichen Vertrag hilfsweise widerrufen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Es ist nicht die gängige Art bei PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf mündliche Verträge auf der Strasse abzuschliessen. Dann sollen sie mal dem Richter erklären, warum es in diesen Fall zu einen Vertragsabschluss per Handschlag gekommen sein soll.
Das "könnte" man so argumentieren.:D
aber leider geht es bei @ Chiyo nicht um PVZ.
Nun komme ich heute von meinem Kurzurlaub in Chenmitz zurück und habe einen Brief von "direktvorteil ltd" vor mir liegen,
 

schnippewippe

New member
Post aus dem Thema hier .

Die erste Zeitschrift kam dann auch, aber einige Tage später kam ein Brief von der Firma "direktvorteil Ltd. c/o PVZ" ich hätte ein Premium-Paket mit denen vereinbart und bekomme eine Gutschrift von 24 Euro und einen Reisegutschein von 100 Euro hätte ich bereits erhalten, hab ich aber nicht! Ich hab mir dabei erstmal nichts gedacht, denn die haben ja gar nicht meine Kontoverbindung.
Dann wieder einige Tage später kam ein Brief von der "PVZ - Pressevertriebszentrale" ich solle doch bitte den Betrag von 78 Euro überweisen oder eine Einzugsermächtigung erteilen!
Nun habe ich heute vom direktvorteil ltd bzw. PVZ Pressevertreibszentrale GmbH Post erhalten, das ich den Stern, was nichtmal die ...
Die hängen doch wohl zusammen. Geht auch hier hervor. Post ist aus Antispam e.V.
http://img837.imageshack.us/img837/123/annnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn.png
 
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Chiyo

New member
Die PVZ ist laut meinem Brief hier der Dienstleister, der die Zeitschriften verteilen lässt.

So wie ich das mitbekommen habe, ist die direktvorteil sowas wie nie Dachfirma oder sowas für mehrere verschiedene Firmen.

Aber jedenfalls vielen Dank für eure Tipps... mir machte im Moment am meisten Angst, dass ich nicht mehr wusste, an welchem Datum ich angesprochen wurde.
Wenn die mir aber auch nix mitgeben *grummel* Ich kann mir doch nicht alles merken ^^"

Stimmt, ich denke die Widerrufsfrist würde dann mit dem Erhalt der ersten Zeitschrift und der Rechnung losgehen. Die Rechnung haben sie mir ja in dem Brief auch angekündigt.

Nene, soweit kommts net.
Jedenfalls möchte ich den Verbraucherschutz auch wissen lassen, was da jetzt wieder abgeht.
 

schnippewippe

New member
Nene, soweit kommts net.
Jedenfalls möchte ich den Verbraucherschutz auch wissen lassen, was da jetzt wieder abgeht.
Die wissen schon seit Jahren was abgeht.
Wenn du dich sicherer fühlen willst lese dich hier mal durch.

Auf welche Art die Abos abschliessen.

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg : Zeitungen und Zeitschriften: Abo-Widerruf mit Haken

Verbraucherzentrale Berlin : Statt Nebeneinkommen Zeitungsabo / Wie Jobsuchende geprellt werden

Verbraucherzentrale Niedersachsen : Telefonwerbung
 
Hallo,
ich bin auch in die PVZ-Abofalle getappt... ich weiß gar nicht mal, ob es Sinn macht, etwas zu schreiben, da ich mich schon so tief in die S****** reingeritten und die größten Fehler begangen habe und alle möglichen Fristen schon abgelaufen sind... versuche es trotzdem, um herauszufinden, ob nicht vielleicht doch ein kleiner Hoffnungsschimmer besteht, den Vertrag noch irgendwie abzuschütteln...

Zur Sache (sorry, dass es so lang geworden ist! ...wollte möglichst alles "Wichtige" und auch meine ganzen Fehler dabei erwähnen, damit es nicht erst heißt, ich kann was tun, und später "ok, dann doch nicht"...):

Am 21.05. (laut Zettel) wurde ich in der Nähe eines Bahnhofs (so n Aufgang, wo die Leute immer rausgehen, wenn sie von der U-Bahn zur S-Bahn müssen) von einer jungen Frau angesprochen (wahrsch. so um die 20), ob ich nicht so ein 2monatiges kostenloses Probeabo zur Schülerbewertung etc., wie schon 100fach beschrieben, abschließen möchte. Nach 8 Wochen bekäme ich eine Karte, auf der ich dann a) die Zustellung bewerten und b) ankreuzen bzw. entscheiden soll, ob ich das Abo, von da an kostenpflichtig, weiter beziehen will oder nicht. Möglicherweise hat sie auch versichert, dass ich angerufen werde und ansonsten keine Kosten für mich entstehen... kann mich aber nach gut 3 1/2 Monaten nicht mehr genau erinnern :sad:
Hab dann auch eins abgeschlossen, für den stern,... und ja, ich hab tatsächlich meine Kontodaten angegeben (argh!!! T_T)(FETTER FEHLER NR. 1), mir war selber nicht wohl dabei, aber sie erzähte mir das mit der Bonitätsprüfung, dass die Daten in 24 Stunden gelöscht werden und so und... da war ich wohl noch nicht oft genug betrogen worden, um misstrauisch zu werden :(

Hab einen Durchschlag mitbekommen, sieht im Wesentlichen genau so aus wie auf dem raus-aus-der-abofalle-Blog. Leider weiß ich nicht mehr, wie der Teil über dem Durchschlag, den ich - bzw. SIE für mich (das Einzige von mir ist meine Unterschrift) - ausgefüllt hat, aussah, was da drauf stand bzw. nicht stand.
Auf der Rückseite vom Durchschlag ist diese kleine Widerspruchsbelehrung (und Liefervereinbarungen). Auf die wurde ich m.W. nicht hingewiesen; hab aber den Zettel, nachdem ich da weggegangen und oben aufm Bahnsteig war, nochmal durchgelesen und umgedreht. Dachte, ok, im Zweifelsfall kann ich also widerrufen, aber wenn ich ja diese Karte bekomme und so... erst mal abwarten. Habe dann tatsächlich kurze Zeit später - müsste ab Anfang/Mitte Juni sein? (muss nochmal schauen) Zeitschriften erhalten. Dann kam ein mit 15.06. datierter Willkommensbrief mit Kundennummer, in dem stand, Belieferung beginnt mit dem Heft vom 01.07. (sind das nicht weniger als 8 Wochen?), Lieferung ins Haus zum üblichen Heftpreis etc., und ich würd vereinbarungsgemäß (!) für die 1. Rechnung eine Gutschrift von 24€ erhalten (im Wert von 8 Ausgaben). Ich dachte, blöd wie ich bin, vielleicht gehört das noch irgendwie zu diesem Probe-Abo dazu (inzwischen keine Ahnung wie), und außerdem wartete ich ja immer noch auf die Karte -.- Die hab ich natürlich nicht bekommen... (Ich wohne zwar noch bei meinen Eltern, aber meine Post geben sie mir eigentlich immer.) und soweit ich weiß kamen in der Zeit auch weitere Hefte (die zu lesen ich nicht zu gekommen bin...).

Dann hab ich am 3.8. einen Kontoauszug gemacht und festgestellt, dass die PVZ gerade eben von meinem Konto 57€ abgebucht hat. Hab mich natürlich erst mal total erschreckt. (Frage: Muss eine Einzugsermächtigung extra explizit erteilt werden?) Dachte, vielleicht hab ich die Karte irgendwie verpasst oder mich sonstwie nicht rechtzeitig (ab)gemeldet o.ä. und hab prompt total übereilt reagiert... FETTER FEHLER NR. 2: ich hab am 6.8. eine Kündigung geschickt T_T (hätte ich da schon recherchiert, hätte ich gewusst, dass das so ziemlich das denkbar Schlechteste/Dämlichste war, was mir überhaupt einfallen konnte, weil ich so den "Vertrag" erst recht bestätigt hab). Da nach mehreren Tagen keine Antwort kam, hab ich nochmal per Mail nachgefragt, ob sie angekommen ist und zur Kenntnis genommen wurde und gefragt, wann mein Abo ausläuft (FETTER FEHLER NR. 3). Daraufhin bekam ich am 16.8. eine Mail und ein paar Tage später einen mit 14.8. datierten Brief, dass meine Kündigung zur Heft-Nr 36 2011, also im Dezember 2011, wirksam wird. Laut Lieferbedingungen auf dem Wisch verlängert sich das Abo um 1 Jahr, wenn nicht innerhalb einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des jew. Bezugszeitraums gekündigt wird... aber das wären ab Juli 2010 gezählt doch 18 Monate, also 1 1/2 Jahre?!?

Erst da dämmerte mir, dass da ganz sicher etwas nicht stimmt, ich hab PVZ und Gerd C. [...] gegoogelt und gemerkt, worauf ich da eigentlich reingefallen bin :(. Zu dem Zeitpunkt stand aber in ein paar Tagen eine wichtige Klausur an (bin Studentin... und dementsprechend "wohlhabend", so dass mit umso mehr daran liegt, den Vertrag versuchen loszuwerden) und wegen ein paar anderer Angelegenheiten kam ich nur seit Ende letzter Woche dazu, das Ganze gründlich zu recherchieren (FETTER FEHLER NR.4). Bin vor 1-2 Tagen auf die Sache mit der Anfechtung gestoßen, aber dazu ist es wohl schon zu spät, da es heißt, dass es unverzüglich nachdem man den Irrtum bemerkt hat geschehen muss (und laut einigen Posts hier ohnehin nicht ohne Fachmann geht).

Das Geld hab ich noch nicht zurückgebucht. Rein zeitlich wäre das noch möglich, aber ich befürchte, dass sie mich dann verklagen oder so... wenn es doch ginge, wäre es natürlich toll, aber meine größte Sorge ist es, zu verhindern, zukünftig was abgezogen zu bekommen und dass sie weiterhin über meine Konto- und persönlichen Daten verfügen. (Die hat sogar meine ID-Nummer mit abgeschrieben! :shocked:).

Zur Zeit schwanke ich zwischen dem Entschluss, alle Hefte zusammenzupacken und zurückzuschicken und mir mir den Briefen aus dem Web ein böses Einschreiben zusammenzubasteln, in dem ich schreibe, dass ich inzwischen nur zu gut über deren Vorgehen informiert bin, das Geld zurückbuche und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechte, und Resignation, weil ich mir aus eigener Dummheit alle Ausgänge sicher verschüttet hab und nun den vollen Preis dafür bezahlen muss, und bin langsam aber sicher am Verzweifeln... :(

Ich bitte nochmal um Entschuldigung, dass das Ganze solche Überlänge angenommen hat :( hoffe sehr, dass es wenigstens noch irgendeine Chance gibt, da wieder rauszukommen...
euch allen vielen Dank schon mal im Voraus, allein für eure Geduld...
hoffe sehr, dass sich jemand erbarmt und mit vlt Tipps gibt, ob und was ich unternehmen könnte...
LG
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Zur Zeit schwanke ich zwischen dem Entschluss, alle Hefte zusammenzupacken und zurückzuschicken und mir mir den Briefen aus dem Web ein böses Einschreiben zusammenzubasteln,
Es wäre falsch in deiner Situation selbst ein Schreiben zu verfassen.
Deine Lage ist,wie du selbst erkannt hast etwas verworren.(Kündigung).
Besser ist wenn du dir einen Brief von der Verbraucherzentrale aufsetzen lässt.
Bin vor 1-2 Tagen auf die Sache mit der Anfechtung gestoßen, aber dazu ist es wohl schon zu spät, da es heißt, dass es unverzüglich nachdem man den Irrtum bemerkt hat geschehen muss (und laut einigen Posts hier ohnehin nicht ohne Fachmann geht).
Bei Täuschung beträgt die Frist: 1Jahr.
§ 124 Anfechtungsfrist

(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen.

(2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört.
Da du Studentin bist und vermutlich wenig Einkommen hast>>> Beratungs-,und Prozesskostenhilfe (PDF)
 
Danke schön schon mal für die schnelle Antwort... werde um eine Beratung bei der Verbraucherzentrale also wohl nicht herumkommen.
Da du die Beratungs- und Prozesskostenhilfe ansprichst - heißt das, ich muss damit rechnen, dass die Sache vor Gericht kommt? oder dass ich zumindest einen Rechtsanwalt einschalten muss?
 

schnippewippe

New member
Wenn du es alleine machts könnte es passieren.

Aber der Beratungsschein hat nichts mit einen Prozess zu tun. Es ist ja gerade dafür da , dass man sich vom Anwalt helfen lassen kann, damit es nicht erst dazu kommt. Oder das man die andere Seite in ihre Schranken verweist.

Prozesskostenhilfe geben wir mit an , um User zu zeigen das sie nicht Angst haben müssen ,wenn der Ernstfall eintreten sollte ,kein Geld für einen Anwalt zu haben.

Bis jetzt habe ich im Internet noch nichts darüber gefunden das es hier in dieser Sache vor Gericht geht. Das mit den Werbern geht ja auch schon über Jahre so .

Also ich würde mir ein Schreiben von der Verbraucherzentrale aufsetzen lassen.
 
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