Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Promoter und Promoterinnen (man könnte auch in einigen Fällen Drückerbosse sagen )
Was ist eine Promoterin?

Promoter und Promoterinnen sieht man häufig in den Fußgängerzonen in Einkaufsstraßen, wo sie über Unternehmen oder Vereine informieren und hierbei eventuell auch kleine Werbegeschenke verteilen. Zeitungen und Zeitschriften haben dort oft Stände, wo die Promoter ein Probe-Abo anbieten und den Interessenten eine kostenlose Zeitung gleich mitgeben. Unter den Auftraggebern, für die Sie als Promoterin tätig werden können, finden sich auch häufig Hilfsorganisationen, die auf diese Weise neue Mitglieder suchen.


Ein weiteres Einsatzgebiet sind Supermärkte, wo Promoterinnen neue Lebensmittel vorstellen und den Kunden Kostproben anbieten. Hierbei geht es vor allem um Werbung und weniger um den Verkauf von Waren.
Promoter Ein Nebenjob, bei dem Kontaktfreudigkeit einfach dazu gehört - Google-Suche



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SuSu

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Schönen guten Tag,

ich bin leider auch auf diese Abo-falle hereingefallen, da ich ein sehr hilfsbereiter Mensch bin und leider dazu noch sehr gutgläubig, hatte der Vertreter mich shcon bei den Worten "es ist für einen guten Zweck" und "sie wollen doch sicher auch sozialschwachen jungen Menschen eine Chance geben".

Ich habe den "Vertrag" am 14.12.11 gemacht und der Vertreter hat mir erzählt es wären 6 kostenlose Monate. Die wären zum testen von Jugendlichen aus sozialschwachen Familien, die eine Chance bekommen sollen mit Austragen der Zeitung etwas Geld dazuverdienen zu können. Er hatte außerdem mehrmals darauf hingewiesen das die Widerrufsbelehrung auf diesem Zettelchen nicht die Belehrung sein soll, sondern die Belehrung mir in Briefform zugeschickt wird und ab dann würde die Frist erst gelten. Er hat es wirklich MEHRMALS gesagt, damit ich es wohl auch ja verstehe.
Gutgläubig wie ich nunmal bin habe ich ihm getraut...leider. Natürlich kam dieser brief nicht, nur ein herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Abo-Brief.
Ich habe dann, weil es mir zu bunt wurde, am 13.1.12 einen Widerruf hingeshickt und auch auf diesen vermeintlichen Brief hingewiesen. Als Antwort bekam ich nur das die Frist vorbei wäre und das Abo jetzt 2 Jahre ginge. Daraufhin habe ich denen geschrieben das es mir anders erklärt wurde und habe die Nr des Vertreters hingeschickt, mit den Worten das sie es bitte mit dem klären sollen. Zurück kam nicht einmal eine Antwort auf meine Info. Leider erst dann habe ich mich im Internet schlau gemacht, was ich jetzt tun solle und habe dabei all diese Berichte und Foren gefunden und ehrlich es hat mich umgehauen, wie man so dreist sein kann.
Mein Geld habe ich von meiner Bank zurückbuchen lassen und nun habe ich heute einen Brief bekommen, das ich das Geld sofort überweisen soll und das mich diese Erinnerung nun schon 13 euro Mehr kostet....

Nun meine Fragen.
Ich habe im Internet gefunden beim Internetratgeber-recht.de

"2. Fristbeginn

a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.

Die Belehrung muss

* in Textform geschehen,
* Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
* einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
* einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten.

b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger."


Eine Zeitung ist für mich eine Ware und die erste bekam ich am 5.1.12 somit wäre ich mit meinem Widerruf am 13.1.12 noch in der Frist, desweitern ist das "einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten." auf dem Zettel nicht vorhanden. Ist damit die Belehrung ungültig?

Ich habe außerdem in einem anderen Blog gelesen, das es nie einen Vertragsschluss gegeben haben soll...stimmt das wirklich??

Werden die Zeitungen nun überhaupt von sozialschwachen Jungendlichen ausgetragen?

ich danke euch jetzt schon sehr herzlich für die Hilfe.
 

schnippewippe

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Ich kenne deine Widerrufsbelehrung nicht. Aber bekommen hast du ja eine.
Ich würde den Vertrag einmal wegen Irrtum und Täuschung anfechten. Irrtum hervorgerufen durch die Lügen der Werber ( Täuschung)
b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger."

Eine Zeitung ist für mich eine Ware und die erste bekam ich am 5.1.12 somit wäre ich mit meinem Widerruf am 13.1.12 noch in der Frist, desweitern ist das "einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten." auf dem Zettel nicht vorhanden. Ist damit die Belehrung ungültig?
Das habe ich mich auch schon gefragt. Aber als Ware meinen die wohl was anderes. Sonst würde die Verbraucherzentrale und die Anwälte nicht immer mitteilen, dass man nach Erhalt der Widerrufsbelehrung 2 Wochen Zeit hat.

Kannst dir ja mal das Video in meiner Signatur ansehen.
Ich habe außerdem in einem anderen Blog gelesen, das es nie einen Vertragsschluss gegeben haben soll...stimmt das wirklich??
Du hast ja den Vertrag unterschrieben.
Aber es soll auch Fälle geben wo das Abo erfunden wurde. Das war bei einen Freund meiner Tochter so gewesen.

Werden die Zeitungen nun überhaupt von sozialschwachen Jungendlichen ausgetragen?
Ich würde mal so sagen. Die Leute die Zeitungen austragen ,haben wenig Geld . Wie zum Beispiel Jugendliche und Studenten. Ist gar nicht so leicht und bezahlt wird es oft auch nicht besonders gut. Mein Sohn hatte es auch mal gemacht. Aber auch ältere Menschen mit wenig Geld machen oft diesen Job.
Wer genug Geld hat, wird kaum diesen Job machen.
 
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SuSu

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Also unter Widerrufsbelehrung stand: Sie können Ihre Bestellung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksenden der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf st zu richten an: MVZ Medien Service Ltd. Rheinhessenstr, 9a. 55129 Mainz.

Ist das eine gültige Widerrufsbelehrung?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ist das eine gültige Widerrufsbelehrung?
Nein.
Siehe hier:
Klagen muss man garnicht,es reicht ganz schlicht der Widerruf.
Woran die Firma nicht denkt und Betroffene auch nicht,Zeitungs-Abos fallen unter das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG). Und dort ist das Widerrufsrecht strenger geregelt.

Anwendung findet § 7 Absatz 2
[....]
(2) Wird der Verbraucher nicht entsprechend § 361a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie über den Wegfall des Widerrufsrechts nach Absatz 3 belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abgabe der auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers.

Und die Belehrung muss auf einem gesondertem Schriftstück geschehen und vom Verbraucher unterschrieben werden.

Fazit.
Neben dem Widerruf nach Haustürgeschäft könnt ihr euch auf den Widerruf nach VerbrKrG berufen.
Ich habe da mal etwas rausgesucht.

[...]
b) Auch inhaltlich entspricht die Belehrung nicht den Anforderungen des § 7 Abs. 2 VerbrKrG.

aa) Zum einen wird als Beginn der Widerrufsfrist unzutreffend die Absendung des Auftrags genannt; demgegenüber stellt § 7 Abs. 2 VerbrKrG für den Fristbeginn auf die Aushändigung einer vom Besteller gesondert zu unterschreibenden und den oben, unter Ziffer I. 2. a) geschilderten Formerfordernissen genügende Belehrung ab.
Quelle&mehr: LG München I,
Urteil vom 13.08.98 (7 O 22251/97)
 
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SuSu

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@_@ oh gott

ich...es tut mir leid ich bin jetzt völlig verwirrt....so wie ich das verstehe, sind doch aber die im recht mit dem bisschen text was auf dem minizettel stand oder?? oder müssen bei der belehrung die gesetzesauszüge enthalten sein?

gesondert zu unterschreibenden und den oben, unter Ziffer I. 2. a) geschilderten Formerfordernissen genügende Belehrung ab.

(sorry ich weiß nicht wie man zitiert XD)

heißt das ich hätte doch einen Brief erhalten müssen mit der belehrung? also so würde ich das jetzt verstehen, weil ich hatte alles auf diesem einen zettel bekommen und der freundlich vertreter hat ja auch eindringlichst gesagt das die widerrufsbelehrung ein zusätzlicher brief ist und nicht das was auf dem zettel steht.

oh gott das tut mir echt wirklich leid >__< ich versteh das leider überhaupt alles gar nicht mehr, die formulierungen sind aber auch manchmal echt beamtendeutsch....
 

schnippewippe

New member
Zeitschriftenabonnement
Fernabsatzvertrag
Da es sich beim Zeitungsabonnement gleichzeitig um einen Ratenlieferungsvertrag handelt, kommt ein Widerrufsrecht dann nur in Betracht, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet (vgl. § 510 BGB).[/B] Es bedarf bei dieser Art der Verträge auch nicht der Schriftform .

Soweit ein solcher Ratenlieferungsvertrag über ein Zeitungs- oder Zeitschriftenabo "an der Haustür" oder in einer anderen Anbahnungssituation für sogenannte Haustürgeschäfte (z. B. Ausflugs- und Kaffeefahrten) abgeschlossen wird, besteht ebenfalls ein Widerrufsrecht (vgl. § 312 BGB). Der Widerruf bei einem Haustürgeschäft wäre nur dann ausgeschlossen, wenn z. B. einzelne Zeitschriften bei Abschluss der Verhandlungen sofort übergeben und bezahlt werden und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt.......................aus dem link
Ihr seit auf der Strasse angesprochen worden.
Also ich würde das mit der Anfechtung des Vertrages machen. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Wann liegt ein Haustürgeschäft vor und wann nicht?

http://www.vz-nrw.de/UNIQ132813888905498/link7179A.html
14 Tage Bedenkzeit erhalten Sie auch dann, wenn Sie Verträge nach Vorschriften über Verbraucherdarlehen, Ratenlieferung und Finanzierungshilfen abgeschlossen haben. Das ist der Fall,
wenn dabei Ratenzahlung vereinbart wurde
der Kauf- mit einem Kreditvertrag verbunden ist
eine Finanzierungshilfe wie beim Mietkauf gewährt wurde;
wenn zusammengehörende Sachen wie die Bände eines Lexikons nach und nach geliefert und ratenweise bezahlt werden sollen;
wenn eine regelmäßige Lieferung gleichartiger Sachen, beispielsweise bei Zeitungsabonnements vereinbart wurde;
wenn der Vertrag, etwa mit einem Buchclub, die regelmäßige Abnahme von Ware vorsieht.


Der Kaufpreis muss in diesen Fällen dann aber mehr als 200 EURO betragen und über mehr als drei Monate kreditiert sei
(sorry ich weiß nicht wie man zitiert XD) habe dir eine PM geschickt .
 
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SuSu

New member
Also wenn ich den Text richtig verstanden habe, gibt es 14 tage Frist. die ist bei mir ja leider vorbei, ich hatte ja 2 wochen nach dem angeblichen fristende widerrufen, weil der vertreter ja zu mir gesagt hat das die widerrufsbelehrung auf dem zettel nicht gültig ist und ich einen brief erhalte und ab erhalt des briefes gilt die frist, diesen brief habe ich ja nie erhalten und durfte mir dann anhören das die belehrung auf dem zettel die belehrung war und das es so einen brief gar nicht gibt.

werde jetzt trotzdem weiter anfechten, aber ich bin mir jetzt ehrlich nicht mehr so sicher >,<
 

UtePuteKasimir

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Hallo liebes Forum,
so... nun habe ich mich endlich durch alle 132 Seiten gekämpft und möchte Euch auch von meiner Geschichte mit der PVZ erzählen, denn irgendwie scheint es bei Euch nicht so viele Fälle wie den Meinen zu geben, denn ich habe niemals irgend etwas unterschrieben, meine Kontodaten angegeben, geschweige denn mich auf der Straße, an der Haustür oder am Telefon überrumpeln lassen!

Bei mir fing alles am 11. November 2011 an. Da hatte ich plötzlich und ohne Vorwarnung eine Hör zu vom Axel Springer Verlag im Briefkasten, die Hausnr. war falsch. Ich rief natürlich Familie und Freunde an, ob mir jemand ein Abo. geschenkt hätte, was nicht der Fall war!
Also schieb ich folgendes per Email am nächsten Tag an den Verlag:

Email-Betreff : Kundennummer: 6014180945

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie höflichst aber eindringlich um eine ganz zügige Aufklärung und natürlich auch um die Kopie vom angeblichen Bestellauftrag von mir für die Zeitschrift "Hör zu" !!!!
Also, mir wurde gestern diese Zeitschrift fälschlicher Weise zugestellt !!!!!

Ich weiß 1000 % ig, dass ich diese Zeitschrift NIEMALS bestellt habe !!!!!!!!!!!

Denn zum Einen gucke ich viel zu selten Fernsehen um einen Bedarf für so eine Zeitschrift zu haben und zum Anderen - und was viel wichtiger ist - es gibt weiß Gott viel viel günstigere Fernsehzeitschriften im Handel !!!!!!

Und aus diesem Grunde verlange ich auch, dass Sie diese Sache umgehend zu meinen Gunsten aufklären und ihre Zeitschrift wieder bei mir abholen !!!!!!!

Mit freundlichen Grüßen...
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Die automatische Lesebestätigung kam von der Emailadresse: imail_norply@axelspringer.de
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Doch nach 2 Wochen vergebens auf eine Antwort wartend, kam wöchentlich eine neue Hör zu bei mir an, also mailte ich ein weiteres Mal, dann diesen Text:
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Kundennummer: 6014180945

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Sie mit Email vom 12.11.2011 um 09.04 Uhr auf Ihren Irrtum hingewiesen !!!!! Sie können die „Hör zu“ bei mir abholen !!!!!!!
Ich werde die mir unberechtigterweise zugeschickten Zeitschriften nicht bezahlen!
Hochachtungsvoll...
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Joh, 2 Tage später bekam ich diese Emailantwort von der PVZ:
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Abonnement: Hörzu
Kundennummer: 8255104DK

Sehr geehrte Frau K.,
aufgrund Ihrer Mitteilung haben wir das Abonnement storniert.

Wir werden die Belieferung zum nächstmöglichen Termin einstellen. Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Hefte zugestellt werden, betrachten Sie diese bitte als kostenlose Werbeexemplare. Auf die Rücksendung wird hiermit ausdrücklich verzichtet.

Vorliegende und evt. noch eingehende Rechnungen und Mahnungen sind gegenstandslos.
[Rest Edit]


5 Tage später buchte ich die Lastschrift der PVZ in Höhe von 35,15 € zurück, fragte mich natürlich schon wo die meine Kontodaten herhaben könnten, aber trotzdem ging ich davon aus, dass nun Ende im Gelände wäre!

Tzja, falsch gedacht..... Am 31.12.2011 bekam ich dieses Schreiben von der Firma Strike Dialogmarketing GmbH & Co. KG:

Abonnement : Das goldene Blatt 29.12.2011
Kundennummer : 8255104WE9

Sehr geehrte Frau K.,

wir freuen uns, Sie im Kreis der neuen Leser unseres Auftraggebers begrüßen zu dürfen und beglücken Sie zu Ihrer Entscheidung, für die wir uns mittels beigefügten Reisegutscheins - wie versprochen - bedanken.

Die Belieferung mit der Zeitschrift Das goldene Blatt beginnt mit der am 16.01.2012 erscheinenden Heft-Nr. 03/2012.
[Rest edit]

im Auftrag:
Strike Dialogmarketing GmbH & Co. KG

[edit]

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Nach 3 Tagen fast Dauerlesen :) in Eurem Forum schrieb ich Denen diese Email:

Die von Ihnen verteilte Kundennummer Soll nach Ihrer Version 8255104WE9 sein und das von Ihnen vergebene Abonnement Soll "Das goldene Blatt" sein!

Ich habe allerdings niemals ein Abo.bestellt und falls es über eine Drückerkolonne zu einem Abo. gekommen sein sollte, ist meine Unterschrift eine Fälschung !!!
Ebenso, wie bei dem vorherigen und angeblichen Abo. von der Zeitschrift "Hör-Zu"........

Moin Moin,
hiermit widerrufe ich fristgerecht das Interesse am Bezug der Zeitschrift:

"Das goldene Blatt" + Jeder Anderen Zeitschrift" !!!!!!!!!!!!

Zusätzlich untersage ich Ihnen jegliche Weitergabe und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, sowie Lastschrifteinzüge, des Weiteren verlange ich alle meine persönlichen Daten zu löschen und von weiteren Anrufen, Werbung oder Post abzusehen!

Grund meines Widerrufes:

Arglistige Täuschung / Irreführendes Versprechen Ihrerseits!

Da ich niemals ein Abo. für eine Zeitschrift bestellt habe !!!!!!!

Ich gehe von baldiger Bearbeitung meines Widerrufes aus und fordere hiermit eine Bestätigung meines Widerrufes ein, die Sie mir natürlich noch per Post schicken werden!

Ute K.
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Joh, 3 Tage später schrieben sie dann diese Bestätigung:

Abonnement : Das goldene Blatt
Kundennummer: 8255104WE

Sehr geehrte Frau K..

wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung.

Aufgabe der PVZ ist die Verwaltung von Abonnements aufgrund von Geschäftsbesorgungsverträgen. Das heißt, im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung betreuen wir Abonnements hinsichtlich der Belieferung und Rechnungslegung. Die Werbung führen selbstständige Unternehmen durch, die auch auf den Abonnementsverträgenbzw. den Auftragsbestätigungen genannt werden.

Wir haben das Abonnement aufgrund Ihrer Mitteilung eingestellt.

Sollten aus vertragstechnischen Gründen noch weitere Exemplare zugestellt werden, so bitten wir diese als kostenlose Werbeexemplare zu betrachten. Auf die Rücksendung gelieferter Hefte wird ausdrücklich verzichtet.

Vorliegene sowie evtl. noch eingehende Rechnungen und Mahnungen sind gegenstandslos.
[Rest edit]

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Bisher kam nur 1x das goldene Blatt mit der Post, eine erneute Abbuchung ist nicht vorgenommen worden, aber bin ich nun wirklich ganz raus aus der ganzen Geschichte, leiten Die meine persönlichen Daten wirklich nicht mehr weiter und lassen die mich endlich völlig in Ruhe ?????????

Ich kann mir irgenwie nicht vorstellen, dass Die es nicht noch einmal versuchen! Auf der anderen Seite... wenn ich Euer Forum früher gefunden hätte, wäre mein allererster Kontakt zu Denen ganz bestimmt schon ganz Anders ausgefallen... keine Email sondern per Einschreiben mit Rückantwort und vorallem mit dem Verlangen der Löschung meiner persönlichen Daten!

Ich weiß ja... in der Ruhe liegt die Kraft... ich werde wohl erleben was noch kommt... und die Hoffnung stirbt eh zuletzt :)

Viele liebe Grüße und ein schönes We an Alle,
Eure UtePuteKasimir
 
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schnippewippe

New member
Tzja, falsch gedacht..... Am 31.12.2011 bekam ich dieses Schreiben von der Firma Strike Dialo............ GmbH & Co. KG:

Abonnement : Das goldene Blatt 29.12.2011
Da hast du wohl angeblich am Telefon ein Abo abgeschlossen.:mad:

Der Bundesrat hat am 27.05.2011 eine Länderinitiative für einen verbesserten Verbraucherschutz bei unerlaubter Telefonwerbung auf den Weg gebracht.
Telefonverträge nur noch mit Unterschrift gültig wären. Man achte auf das Datum.
Schon 7 Monate sind vergangen und es ist immer noch nicht durch.
Telefon-Verträge sind ab sofort nur noch mit Kunden-Unterschrift gültig. Das Bußgeld für unerlaubtes Telefon-Marketing wird von 50.000 auf 250.000 Euro angehoben.

Am Telefon geschlossene Verträge sollen nur noch mit Unterschrift gültig sein. Also braucht man eine schriftliche Bestätigung. Diese Bestätigungs-Lösung wäre ein wirksames und praktikables Instrument für die Verbraucher“, sagt Holger Poppenh....... Poppenh..... ist der Thüringer Justizminister. „Kein Verbraucher sollte sich nach dem Hörer-Auflegen mehr ohnmächtig fühlen. Er mag der freundlichen und insistierenden Stimme am Telefon nachgegeben haben. Dennoch sitzt er nicht in der Falle, ein Los oder ein Zeitungsabo gekauft zu haben, das er eigentlich nicht will.“ Diese Vereinbarungen sind ab sofort ohne Unterschrift nichtig. Der Telefon-Vertrag ist erst gültig, wenn er innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird. Der Kunde muss unterschreiben sonst gilt er nicht.
 
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Chris89

New member
Hallo,

ich habe gesehen ihr kennt euch ziemlich gut aus mit diesen Vertrags abzocke krams.

Ich wollte mal fragen ob du mir vielleicht weiterhelfen kannst.

Ich habe auch solch eine Vertrag auf der Straße angedreht bekommen habe auch am anfang die Zeitung bekommen und bekam dann die erste Rechnung ich nichts wissend bezahlt das ca. 9 monate lang nun bin ich aber seit ca. 6 monaten umgezigen und habe PVZ meine neue Adresse nicht mitgeteilt, da ich gar nicht mehr an die Zeitung gedacht hatte, da viel viel anderer Stress bei mir war. Was kann mich da erwarten habe eine heiden angst das ich da richtige Probleme bekomme.:confused:

würde mich über eine Antwort freuen

danke schon mal im vorraus
 

Browning

New member
Die Zahlungen von dir bedeuten nicht, dass der Vertrag rechtmäßig ist oder du ihn anerkannt hast.

Nachdem du umgezogen bist, weiß der Nachmieter wo du jetzt wohnst, bzw. hast du einen Nachsendeauftrag bei der Post eingereicht?

Wenn nein, wäre die stressfreiste Überlegung, einfach nichts der PVZ zu sagen und das ganze im Sand verlaufen zu lassen. (Aber das ist !nur! eine Überlegung und bestimmt nicht die intelligenteste Lösung!)

Buchen sie die Kosten für das Abo von deinem Konto ab? Weil dann werden sie weiter abbuchen und du kommst um einen Streit mit den Herren nicht rum, wenn du nicht mehr zahlen möchtest.

Wurde dir das Abo unter vorspiegelung falscher Tatsachen untergejubelt? Also du hilfst sozialschwachen Jugendlichen, es ist absolut kostenfrei?
 

UtePuteKasimir

New member
Hallöchen Schnippewippe :D

Du antwortetest auf meinen Betrag : "Da hast du wohl angeblich am Telefon ein Abo abgeschlossen."

Joh, das ist ja alles schön und gut - aber hier geht echt nur der AB ran, wenn Jemand mit unterdrückter oder uns unbekannter Nummer anruft!

Jetzt mal im Ernst, ich weiß ja dass die aufgenommen Gespräche am Telefon ganz leicht zu manipulieren sind! Aber gilt das auch wenn nur ein Gerät wie ein AB ans Telefon geht ????

Denn falls ja werde ich sofort meinen AB abschalten!

Viele liebe Grüße,
UtePuteKasimir
 

schnippewippe

New member
Jetzt mal im Ernst, ich weiß ja dass die aufgenommen Gespräche am Telefon ganz leicht zu manipulieren sind! Aber gilt das auch wenn nur ein Gerät wie ein AB ans Telefon geht ????
Kannst dir ja mal eine Kopie anfordern. Aber Vorsicht das kann vielleicht teuer werden. :mad:

Beispiel: Hat aber nichts mit der PVZ zu tun.

Bei meinen Schwager wurde bei Te** 2 behauptet er hat einen Vertrag per Telefon abgeschlossen.
Seltsam , seltsam - mein Schwager kann durch seine Krankheit gar nicht telefonien. Als meine Schwester eine Kopie davon haben wollte, wurde behauptet , er hätte es auch schriftlich gemacht.
Das zuschicken des Gespräches war ihr dann aber doch zu teuer gewesen. Gab ja auch 100% keine Aufnahme.:D
Die Kopie des Vertrages war eine Fälschung. Falsches Geburtsdatum und falsche Unterschrift. Ausserdem waren sie zu dieser Zeit beweisbar in Urlaub gewesen . Über 2 Jahre nur Ärger gehabt und auch einen Mahnbescheid bekommen.



Oder,
sie rufen an. Der AB geht an. Viele nennen am Anfang der Ansage ihren Namen und schon wissen die Abzocker , dass die Daten die sie haben ( woher auch immer) stimmen und schon haste einen Abovertrag an der Backe.

:mad: Also wer Verträge haben will bekommt sie auch. :mad: Leider gibt es aber viele die aus Unwissenheit oder Angst bezahlen.
 
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