Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Wendigo

New member
naja, und hier ists ja grad für mich verwirrend^^
Die Firma über die es laufen soll, laut dem mir vorliegend Vertrag ist nicht existent, -> hab ich erst bei der Kündigung mitbekommen, als mein Brief zurück kam.
Darauf habe ich das Inkasso Büro angeschrieben, welches mir die Adresse von PVZ gab und mir mitteilte das ich dort kündigen muss.
(hab ich dann auch gemacht)
Allerdings steht bei mir im Vertrag keine Klausel
Lieferunterbrechungen verlängert sich die Mindestbezugsdauer entsprechend der Dauer der Lieferunterbrechung.
weswegen ich jetzt mehr als stutzig bin und doch verwirrt

ich kann wenns hilfreich ist mal alles im Vertrag niederschreiben(^^, brauch mal nen neuen Scanner)

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schnippewippe

New member
Wie ich es als Laie sehe.

Du hast vor 19 Monaten einen Vertrag abgeschlossen und den auch anerkannt.
Nun kannst du deinen Teil des Vertrag nicht mehr erfüllen. Somit haben sie die Lieferung erst einmal unterbrochen. Für diese Zeit werden dir keine Bezugsgebühren berechnet. Wenn du deine Außenstände bezahlt hast, werden sie auch wieder weiter liefern. Dadurch verschiebt sich die Dauer der Laufzeit des Vertrages weiter nach hinten . Aber am Ende kommt es dann aber doch wieder auf 2 Jahre Lieferzeit raus.

Für mich ist das mit der Verschiebung logisch.
Was wäre wenn ?
Du bist mit 2 Zahlungen im Rückstand. Im Juli ? läuft der Vertrag aus. So lange du die Außenstände nicht bezahlst liefern sie nicht mehr. Du schickst eine Kündigung zum Ende der Laufzeit( Juli?) .Die nehmen sie an. Du zahlst deinen 2Monats Rückstand aber erst im Juli. Da sie die Lieferung solange unentgeltlich eingestellt haben, würden sie ja einen Verlust haben.

Ich würde hier noch einmal bitten dich aus den Vertrag rauszulassen. Das du in Finanzielle Not geraten bist und es nicht mehr aufbringen kannst.

Also ich weiss da keinen anderen Weg.
 
Zuletzt bearbeitet:

Freya_Marie

New member
Hallo,
( habs glaub gerade falsch gepostet, deswegen hier nochmal)
ich habe wie alle anderen hier das gleiche Problem gehabt!
Leider bin ich auch angesprochen worden und drauf reingefallen.

Tja nun habe ich mich 3 Tage durch dieses Forum geforstet und habe mir für meinen Schriftverkehr mit der netten Firma einiges zusammen gestellt und siehe da heute erhielt ich diese Mail:


Frau
XXXXXXX
XXXXXXX
XXXXXXX




Abonnement: Hörzu
Kundennummer: XXXXX

Sehr geehrte Frau GXXXXX,

wir haben den Vertrag heute storniert und erklären gleichzeitig,
auf dem zugrundeliegenden Bestellvertrag keinerlei Rechte mehr
herzuleiten.

Sollten aus verlagstechnischen Gründen noch weitere Hefte
zugestellt werden, betrachten Sie diese bitte als kostenlose
Werbeexemplare. Auf die Rücksendung wird hiermit ausdrücklich
verzichtet.

Vorliegende und evt. noch eingehende Rechnungen und Mahnungen
sind gegenstandslos.

Sollten Sie uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt haben,
und es kommt zu einem weiteren Einzug, so widerrufen Sie die
Lastschrift bitte bei Ihrem Kreditinstitut.

Mit freundlichen Grüßen

- Ihre PVZ-Kundenbetreuung -



Joar ich habe am Tag die Mails ca 10 mal hin geschickt, ständig widersprochen nichts half.
Angerufen, wo ich mich als dumm hinstellen lassen musste, mir wäre doch die Rechtslage nicht klar usw..
Meine letzte Mail hat dann aber wohl doch gefruchtet


Hier mal noch meine Mail zusammengestellt aus zwei Tipps von hier.
Vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen.


Bezugnehmend auf Ihr schreiben vom 26.03.12

Ich habe niemals ein Abo bestellt wie ich Ihnen schon mehrfach mitteilte und falls es über eine Drückerkolonne zu einem Abo gekommen sein sollte,
ist meine Unterschrift eine Fälschung !!!

hiermit widerrufe ich fristgerecht zum wiederholten male das Interesse am Bezug der Zeitschrift:

Grund meines Widerrufes:

Arglistige Täuschung / Irreführendes Versprechen Ihrerseits!

§123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.


Zusätzlich untersage ich Ihnen jegliche Weitergabe und Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten, sowie Lastschrifteinzüge, des Weiteren verlange ich alle meine persönlichen Daten zu löschen und von weiteren Anrufen, Werbung oder Post abzusehen!

Ich gehe von baldiger Bearbeitung meines Widerrufs aus und fordere hiermit eine Bestätigung meines Widerrufs ein, die Sie mir natürlich noch per Post schicken werden!
 

Freya_Marie

New member
Danke ;)

Ich kann nur allen raten, nicht so viel drum herum zu schreiben, die versuchen einem aus jeden noch so kleinen Satz der zu viel geschrieben ist einen Strick daraus zu drehen! Habe es auch erst versucht mit ja das ist meine Unterschrift aber ich habe für ein Gewinnspiel unterschrieben usw... das ist aber genau der Fehler. Mein letztes schreiben war kurz und knapp mit nein hab ich nicht wie man oben sieht und es hat gefruchtet. Die wollen es mit Ihrer Masche doch nicht anders. Also macht bitte alle nicht den Fehler und schreibt ja und ach und lasst euch schon gar nicht auf eine Zahlung ein!!!! Kann ich echt jeden nur Raten!
 

AlfaTierchen

New member
Hallo,

mich hats auch erwischt...
es sind ja hier jetzt schon Tausende antworten verfasst, allerdings bin ich mir - auch wenn ich nun schon einige Seiten gelesen habe (zugegebenermaßen nicht alle)- in meinem Fall nicht ganz sicher, wie ich vorgehen soll. Ich bin mir nur sicher, dass die kein Geld von mir kriegen werden, falls es irgend einen Ausweg gibt.

Zum Vorfall:
Im Kaufland standen zwei junge Männer, freundlich, haben mich angesprochen, ob ich an einer Umfrage zum Leseverhalten teilnehmen wolle. Die jungen Leute würden ja nur noch am Computer sitzen... Erst kams mir komisch vor, dann dachte ich, dass das schon seine Richtigkeit haben muss, wenn die in nem Laden wie dem Kaufland öffentlich tätig sind....
Jedenfalls hab ich dann meine Adresse angegeben und Unterschrieben. Ich fragte vorher, ob das irgendeine "Verarsche" ist, wo ich dann ein Abo kriege oder ob die meine Daten verkaufen oder ähnliches. Daraufhin hat der freundliche Herr versichert, dass er meine Adresse brauche, um mir den Fragebogen zuschicken zu können und die Unterschrift sei dafür da, dass meine Daten vertraulich behandelt werden. Somit war für mich alles sicher, er hat mir ja alles nochmal vorgelesen und ich selbst konnte auch keine anderen Angaben auf dem Zettel finden.
Nach etwa 2 Monaten kam dann ein Brief, dass ich ein Abo der Welt am Sonntag bestellt habe. Daraufhin schribe ich ne mail, dass ich kein Abo abgeschlossen habe. Heut kam ein Brief "zur Klärung des Sachverhalts".
Anbei ein Vertrag über ein Abo mit meinen Daten und Unterschrift... Ein komplett anderer Zettel, wie der, den ich unterschrieben habe. Das Textfeld stimmt halt überein.
"Ja, ich möchte den angekreuzten Titel als Vorteilsabo 24 mit 25% Ersparnis für 24 Monatebeziehen".
Welt am Sonntag ist angekreut. Drunter meine Adresse und Unterschrift.
Kontonummer hab ich keine Angegeben, die wollte er auch nicht. Das Textfeld hierfür ist leer.
Auf einer weiteren Seite befindet sich als "weiterer Bonus" ein Reisegutschein im Wert von 100 Euro. Drunter steht eine Widerrufsbelehrung, auf diesem Zettel ist allerdings keine Unterschrift oder ähnliches.

Jetzt hab ich hier ja einiges gelesen. Einerseits, dass man den Vertrag anfechten soll. Aber auch Sachen, dass die Widerrufsbelehrung nicht stattgefunden hat o.ä.
Wie verhält sich das in meinem Fall?
Kann ich eine Vorlage -wie zB meines Vorredners- benutzen?
Ich bin leider total Unwissend auf dem Gebiet und wär über ne Info echt dankbar...
und sorry für den langen Text...

Viele Grüße
Christian

Ich habe genau das gleiche Problem!
Der Typ hat mir versichert dass es sich nicht um ein Abo handelt dafür habe ich sogar drei Zeugen die dabei standen kann mir das was helfen?
Komischerweise läuft dieses Vorteilsabo24 bei mir aber nicht über den oben genannten sondern über einen sogenannten "VSR Verlag Service GmbH" ??
Die gehen nicht ans Telefon und es ist keine e-mail adresse angegeben was soll ich jetz machen??? Kontodaten wollte er von mir nicht damals es hieß es wäre für eine kostenlose einmalige leseprobe..???
 

schnippewippe

New member
"VSR Verlag Service GmbH" ??
Ist der gleiche Mist.http://www.echte-abzocke.de/allgemein/1573-abzocke-durch-gerd-c-meyd-handelsonderneming-gmbh.html
Da du von einen Abo nichts wusstest ,hast du die Widerrufsfrist bestimmt nicht eingehalten. Oder ist es erst jetzt passiert? OK. vom Konto können sie nichts abbuchen. Da sie das Geld haben wollen ,kommt ein Schreiben von der PVZ. Die verwaltet die Verträge.
Da würde ich den Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anfechten. Würde kurz die Täuschung ( Lügen ) mitteilen und auch mitteilen,dass bei dem Gespräch Freunde dabei waren.
Der Irrtum von dir war ,zu glauben das der Werber die Wahrheit sagt. Vom Abo das was kostet war nie die Rede. Hätte er nach den Kontodaten gefragt, wäre es nie zu einer Unterschrift gekommen.
 

Schemsify

New member
So, auch ich habe Problem mit PVZ und der Hein Bitter OHG. Ebenfalls habe ich keine Vertragsunerlagen bekommen. An der Tür meinte der Herr auf Nachfrage zu mir, ich würde diese in den nächsten Tagen erhalten. tags darauf war eine Kontrolleurin da und checkte meine Angaben, verschwand dann wieder.

Dieses war am 23. und 24. Februar.

Am 13.03. erhielt ich von der PVZ meine Auftragsbestätigung. Daraufhin ahbe ich dort meinen Wiederspruch hingeschickt,a ls antwort kam Frist versäumt, blabla.

Ich habe daraufhin noch ne Brief geschrieben, das ich keinerlei Vetragsunterlagen erhalten habe. Als Antwort kam dann, das ich den empfang quittiert hätte.

Ich habe angerufen und mir die Unterlagen schicken lassen. In der taqt ist dort meine Unterschrift zu sehen, allerdings datier vom 24. februar wo die olle da war und er habe ich DEFINITIV nichts unterschrieben, zumal sich die Unterschriften auch sehr stark unterschreiben.

Ich habe jetzt der PVZ einen Brief geschrieben, wo ich alles nochmals geschildert habe und auch der Hörzo-Abo-Betreuung habe ich einen Brief zukommen lassen, in dem ich den ganzen Vorfall erklärt habe.

Ich überlege mir auch rechtliche Schritte gegenüber der Heinz Bitter oHG einzuleiten, da die Unterschrift vom 24.03. nicht von mir stammt.

Was würdet ihr mir in diesem Falle raten?

Danke schonmal
 

schnippewippe

New member
Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum hervorgerufen durch die Täuschung ( Lügen ) des Werber. Darum auch Anfechtung wegen Täuschung.
Unterschrift ? nicht deine .

Lese dich hgier mal ein wenig durch .
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Am 13.03. erhielt ich von der PVZ meine Auftragsbestätigung. Daraufhin ahbe ich dort meinen Wiederspruch hingeschickt,a ls antwort kam Frist versäumt, zukommen lassen, in dem ich den ganzen Vorfall erklärt habe.


Was würdet ihr mir in diesem Falle raten?
Auf dein Widerrufsrecht bestehen! Da du keine gesetzkonfornme Belehrung erhalten hast.
Bei Ratenverträgen muss eine gesonderte Belehrung,die du unterschrieben hast,erfolgen.
Des weiteren,Füsse stillhalten und abwarten ob ein Mahnbescheid eintrudelt.
Sollten die weiter mahnen.... Unterlassungsklage
 

Valnar

New member
Moinsen, gehöre auch zu den Leuten die sich mit dem PVZ rumärgern dürfen. Würde gerne mal wissen, ob meine Anfechtung so in Ordnung geht (ist ein Zeitungsabo ein Dienstleistungsvertrag? Falls nicht, was dann?):
Die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht.

Ein Vertrag zwischen uns ist nicht zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen. Die etwaig abgegebene Erklärung hätten Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen dürfen, dass ich mich vertraglich binden möchte. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein bei Ihnen liegt.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Wesen und Inhalt des etwaigen Vertrages wurden durch falsche Behauptungen Ihres Vertreters bewusst entstellt und unterdrückt.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrags wegen
Irrtums. Das Wesen des Vertrages war mir nicht bekannt und ich unterlag insoweit einem Irrtum über den Charakter des Vertrages als Dienstleistungsvertrag.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen Irrtums. Einen von Ihrem Vertreter absichtlich versteckt gehaltenen Hinweis auf die Kostenpflicht der Anmeldung habe ich nicht gesehen und unterlag insoweit einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.

Höchst hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung. Sie hätten mich ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufklären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorgesehene Erklärung genügt nicht den Anforderungen des deutschen Rechts. Sofern Sie sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB berufen, sind Ihre Ausführungen falsch. Das Mobiltelefon welches ebenfalls Gegenstand des Vertrages ist habe ich bis zum Verfassen dieser Erklärung nicht erhalten, die Widerrufsfrist entsprechend § 355 BGB hat demnach noch nicht begonnen.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin.
Zudem kündige ich mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für folgendes Konto:

<Hier Kontodaten>

Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen,


<Name>
Habe als Grundlage ein Muster von heise.de verwandt.
 

schnippewippe

New member
Dienstleistungsvertrag : Da bin ich auch schon drüber gestolpert.

Kann das aber auch nicht so richtig erklären.
Nur meine Meinung.
Beim Dienstleistungvertrag müssten doch irgendwelche Dienste, also eine Tätigkeit zu Verfügung gestellt werden.

Aber hier bekomme ich doch 2 Jahre lang monatlich eine Zeitung .Die zahle ich in Raten ab.
Haustürgeschäft Definition: Haustürgeschäft | Wirtschaftslexikon Gabler

Ratenlieferungsvertrag Ratenlieferungsvertrag

In den Schreiben von der PVZ beziehen die sich auch öfters darauf, dass es sich beim Zeitschriftenabonnements um Ratenlieferungsverträge handelt.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
ist ein Zeitungsabo ein Dienstleistungsvertrag? Falls nicht, was dann?
Ein Ratenvertrag.und hier gelten andere Anforderungen.

Hier die Anforderungen:
Objektbezeichnung
Abo-Preis (pro Heft oder für unterschiedliche Zahlungsrhythmen)
Mindestlaufzeit
Verlängerungsklausel
Zahlungsweise
Bestellunterschrift / Datum
Widerrufsklausel
!2. Unterschrift für Widerrufsklausel

Hat man die Widerrufsbelehrung nicht gesondert unterschrieben,ist die Belehrung nicht erfolgt und die Frist hat noch nicht begonnen.
 

Maddy

New member
Hallo zusammen,

mir ist letztens auch sowas ähnliches passiert. Ich wurde in der Stadt angesprochen, wegen einem Reisegewinnspiel und ich Dummerchen habe das ausgefüllt und jetzt bekomme ich so ein Schreiben wegen einer DVD Zeitschrift und einen Reisegutschein. Nun will ich das aber Widerrufen aber ich weiß überhaupt nicht was ich da rein schreiben soll etc und mir wurde auch nichts in der Stadt von so etwas gesagt.
Ich danke euch schon mal im Vorraus.

mfg

Maddy
 

schnippewippe

New member
Hast du einen Vertrag mitbekommen? Steht da die Widerrufsbelehrung drauf?

Wenn du keine Unterlagen ( Widerrufsbelehrung ) bekommen hast dann kannst du ohne Probleme widerrufen. Wenn du aber eine bekommen hast , musst du innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Beim Widerruf braucht man nichts weiter mitteilen.
Hiermit teile ich Ihnen fristgerecht meinen Widerruf zu dem am .......... abgeschlossenen Vertrag mit. Kundennummer nicht vergessen.
Wenn du keine hast , teile es mit.

Auf keinen Fall kündigen. Denn damit erkennst du den Vertrag ja an. Aber so einen Vertrag wie es sich nun darstellt hast du ja wohl kaum abgeschlossen.

Wenn du die Widerrufbelehrung erhalten hast und die Zeit verstrichen ist, bleibt nur noch die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum und Täuschung.
Der Irrtum über den wirklichen Vertrag ist dadurch hervorgerufen worden, da der Werber dich mit seinen Lügen über den Vertrag getäuscht hatte.
Kurz mitteilen was er dir vorgelogen hat.

Gut wäre es auch, wenn du noch einen Zeugen dabei hattest. Dann auch das mitteilen.
Lese dich hier mal ein wenig durch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Valnar

New member
Dienstleistungsvertrag : Da bin ich auch schon drüber gestolpert.

Kann das aber auch nicht so richtig erklären.
Nur meine Meinung.
Beim Dienstleistungvertrag müssten doch irgendwelche Dienste, also eine Tätigkeit zu Verfügung gestellt werden.

Aber hier bekomme ich doch 2 Jahre lang monatlich eine Zeitung .Die zahle ich in Raten ab.
Haustürgeschäft Definition: Haustürgeschäft | Wirtschaftslexikon Gabler

Ratenlieferungsvertrag Ratenlieferungsvertrag

In den Schreiben von der PVZ beziehen die sich auch öfters darauf, dass es sich beim Zeitschriftenabonnements um Ratenlieferungsverträge handelt.

Okay, habe jetzt "Dienstleistungsvertrag" durch "Ratenlieferungsvertrag" ersetzt. Ansonsten ist das Schreiben soweit aber in Ordnung?
 
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