Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Barsoi

New member
Hallo Ropott,
noch eine Ergänzung zu Helmis Beitrag: Auch wenn deine Freundin im Rechtsirrtum bezahlt hat, beweist das nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
Also EINMAL den Anwälten schriftlich widersprechen und dann auf kein weiteres Schreiben mehr reagieren, egal welche Drohkulisse die dann aufbauen. Irgendwann geben die auf.
 

schnippewippe

New member
Hallo Ropott,
noch eine Ergänzung zu Helmis Beitrag: Auch wenn deine Freundin im Rechtsirrtum bezahlt hat, beweist das nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
Also EINMAL den Anwälten schriftlich widersprechen und dann auf kein weiteres Schreiben mehr reagieren, egal welche Drohkulisse die dann aufbauen. Irgendwann geben die auf.
http://www.echte-abzocke.de/1087-post8.html

Bei Abo: Einmal bezahlt, immer bezahlen? | Diskussionsforum auf computerbetrug.de

kLAWtext: Abofalle - das zweite Jahr. Zahlen oder nicht zahlen?
 

schaefchen

New member
Die Firma nochmal hiweisen dass es auf jeden Fall rechtzeitig gewesen ist mit
Hinweis auf fehlende Widerrufsbelehrung (Zeuge des erneuten Schreibens z.B Nachbar und als Einschreiben/Rückschein)
Vorsorglich in gleichem Schreiben nochmal das Lastschriftverfahren widerrufen.

Zeitschriften die du vor dem Widerruf erhalten hast musst du
wieder zurückschicken (So zurückschicken dass es sicher ist, dass die Firma sie auch erhalten wird).
Dein Geld zurücküberweisen lassen.

Sollten nochmal Zeitschriften ankommen, kommen nochmal Kosten für ein
Einschreiben, da musst du die Firma hinweisen, dass bei dir ohne Vertrag
Zeitschriften geliefert worden sind und dass sie auf Kosten der Firma zur Abholung
bei dir bereit stehen (Am besten wieder einen Nachbarn zeigen).

Bereite dir ansonsten schon einen Ordner für die Inkasso/Rechtsanwalt-Mahnungen etc.

Allerdings musst du erst aktiv werden wenn entweder ein Inkasso mit Schufa-eintrag droht (dem Inkasso mitteilen dass die
Forderung strittig ist) oder wenn Mahnbescheid von Gericht ankommt(Auf dem Mahnbescheid kann man widersprechen und dann zurückschicken an das Gericht
auf jeden Fall sofort, da man nur 14 Tage hat)
Wenn ich das richtig verstehe schreibe ich nun erneut an die PVZ das eine Widerrufsbelehrung fehlt, (wobei die mir das schonmal nicht anerkannt haben, da sie meinten ich habe es unterschrieben (es stand auf der Rückseite wo meine Daten stehen, aber dort habe ich nicht unterschrieben) und auch in der Abo Post war nichts erwähnt, und dort habe ich ja innerhalb von 14 Tagen reagiert (auch wenn es knapp war)))
Dies schicke ich dann erneut per Einschreiben mit Rückschein, und die Zeitungen sende ich an sie zurück, da ich diese nicht bestellt habe.
Und was mache ich mit der Mahnung? schreibe ich auch an die Anwälte, dass ich widerrufen habe und nicht einsehe zu bezahlen?
Ich habe keine Lust hier alle 2 Wochen Post von denen zu bekommen, und irgendwas scheine ich ja schon erreicht zu haben, da sie mir seither keine weiteren Zeitschriften geschickt haben.

Lastschrift brauche ich nicht zurück rufen, da diese Abzocker meine Bankdaten nicht haben und ich bisher auch nichts bezahlt habe.

Danke im Vorraus
 

schnippewippe

New member
Wie ich es als Laie aus deinen Beiträgen sehe und was ich machen würde.

Was ich im Brief an den Anwalt aus deinen Beiträgen mitteilen würde.Habe es mal hier her übertragen.

Ich wurde Ende Juli 2013 auf der Straße von einem Werber angeredet, der Werbung für Zeitschriften machte.
der mir auch einen Gutscheinheft für Urlaubsreisen in die Hand drückte, zusätzlich sollte ich die Gala für 2 Monate kostenlos bekommen.
Da von Kosten keine Rede war gab ich meine Unterschrift.

es kam dann ca. 10 Tage später Post, das ich ein Abo abgeschlossen habe (lag zu dem Zeitpunkt aber im KH) als ich nach Hause kam und den Brief las,
da wurde dir die Abzocke des Werbers erst klar

ich habe dann auch gleich widerrufen, habe es mehrfacht probiert, nichts.

Es kam eine Rechnung über ca. 46€ die ich vorrauszahlend bis November machen sollte.

Nochmal Einspruch eingereicht am.....Datum ..................

Als Antwort bekam ich nur eine Kopie von dem Zettel den ich ausgefüllt hatte.

Da der Werber Werbung für Zeitschriften machte und es kostenlos ist, hat er mir die Widerrufsbelehrung auf der Rückseite auch nicht gezeigt.

Die Bankdaten wurden auch nicht eingetragen. War ja kostenlos.

Einige ...........wann ?.........Tage später kam dann eine Mahung zur o.g. Rechnung.

Dann kam am .........wann......... eine Mahung über den betragt von 16€ (wurde also schon reduziert, sollte nun nur die Zeitungen bezahlen die mir zugesandt wurden).

Diese waren aber laut Werber kostenlos.Also brauche ich die nicht bezahlen.

Nun bekam ich gestern Post von Geys-Lehmann Anwälten und soll nun über 207€ bezahlen.

Da Sie nun 207€ von mir fordern fechte ich den Vertrag auch noch wegen Täuschung des Werbers an und da ich durch dieser Täuschung von kostenlos ausging fechte ich den Vertrag auch noch hilfsweise wegen Irrtum an.
Was ich selber noch machen würde, damit sie sehen, dass ich es ernst meine
Ich würde auch die ladungsfähigen Daten des Werbers zwecks Anzeige bei der Polizei anfordern. Diese müssen ja dem Auftraggeber der PVZ bekannt sein. Denn wenn sie weiter auf das Geld bestehen wird Anzeige erstattet.
Außerdem würde ich eine schriftliche Mitteilung über die Stornierung des Vertrages anforden.

So nun kannst du daraus einen Brief machen.
Den würde ich noch einmal per Einschreiben schicken. Danach würde ich nur noch per Fax oder E-mail antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:

werv

New member
Wenn ich das richtig verstehe schreibe ich nun erneut an die PVZ das eine Widerrufsbelehrung fehlt, (wobei die mir das schonmal nicht anerkannt haben, da sie meinten ich habe es unterschrieben (es stand auf der Rückseite wo meine Daten stehen, aber dort habe ich nicht unterschrieben) und auch in der Abo Post war nichts erwähnt, und dort habe ich ja innerhalb von 14 Tagen reagiert (auch wenn es knapp war)))
Dies schicke ich dann erneut per Einschreiben mit Rückschein, und die Zeitungen sende ich an sie zurück, da ich diese nicht bestellt habe.
Und was mache ich mit der Mahnung? schreibe ich auch an die Anwälte, dass ich widerrufen habe und nicht einsehe zu bezahlen?
Ich habe keine Lust hier alle 2 Wochen Post von denen zu bekommen, und irgendwas scheine ich ja schon erreicht zu haben, da sie mir seither keine weiteren Zeitschriften geschickt haben.

Lastschrift brauche ich nicht zurück rufen, da diese Abzocker meine Bankdaten nicht haben und ich bisher auch nichts bezahlt habe.

Danke im Vorraus
Ich bin davon ausgegangen, die sind ganz aggresiv vorgegangen. Auch als Laie:

In diesem Fall schreibst du niemanden mehr an. Die Firma wartet ab was passiert. Es kann sein dass du in 2-3 Jahren eine Mahung kriegst von Inkasso/Rechtanwalt. Auch nichts machen. Sollte es allerdings dort von
Schufa Eintrag stehen, dann musst du wegen strittigen Forderung widersprechen, sost haben die bei 2 Aufforderungen das Recht ein Eintrag zu veranlassen. Das gleiche bei gerichtilichen Abmahnung, wobei ich nicht daran glaube, das würde die Abzocker wenigstens 23€ kosten. Spätestenst dann werden Sie dich abschreiben. Sonst müssen die es vor dem Gericht beweisen und so wie du das schilderst würden die nicht gewinnen können.


Denk aber dadran: Jede Post jahrelang abheften, manchmal melden die sich erst 2 Wochen vor der verjährungsfrist.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Ihr scheint wohl alle zu übersehen, dass der User nicht rechtzeitig widerrufen hat ! Die Widerrufsbelehrung stand auf der Rückseite des Zettels den er unterschrieben hat und wohl auch mitbekommen hat. Bevor ich etwas unterschreibe sollte ich mir alles genau ansehen. Das ist nun mal so und darauf werden die auch bestehen und weiter Druck ausüben. Solange der Vertrag nicht angefochten wurde besteht der Vertrag nun mal und ist nicht strittig gestellt worden. Darum würde ich jetzt eine Anfechtung des Vertrages an den Anwalt senden. Siehe meinen obrigen Post.
 

schaefchen

New member
Hallo,
ich habe mal mein Schreiben rausgesucht und poste es mal hier rein, ich hoffe das ist nicht gegen die Foren Regeln.
Abgeschickt habe ich es am 07.09.

.........
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 06.08.2013, in dem Sie einen Betrag von *** für ein Abonnement verlangen.
Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen, da ich arglistig getäuscht wurde. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Eine solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig. Zudem wurde ich nicht über mein Widerrufsrecht belehrt, welches einem Verstoß des § 355 BGB Fehlende Widerrufsbelehrung, gleichkommt.
Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Zudem fechte ich den Vertrag aufgrund § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärung.
Eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale sowie rechtliche Schritte behalte ich mir vor.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung.



----------------------
 

schnippewippe

New member
Der Anwalt hat nur die Informationen von der PVZ.
Da man das Geld haben will, glaube ich nicht, dass er was von der Anfechtung weiss. Du hast den Widerruf auf der Rückseite deines Zettels stehen. Den hast du doch mitbekommen ? Somit war der Widerruf zu spät gewesen. Dann besteht seiner Meinung nach auch ein Vertrag. Also wird er versuchen an das Geld zu kommen und weiter nerven. Ich will aber Ruhe haben und
würde ein Fax oder E-mail an den Anwalt schicken und mitteilen , dass der Vertrag am ......
wegen der Täuschung des Werbers auch angefochten wurde und
das du dir rechtliche Schritte vorbehalten wirst . Dazu würde ich noch mitteilen,
sollten Sie weiterhin auf eine Zahlung bestehen, fordere ich mit heutigen Schreiben auch die ladungsfähigen Daten des Werbers an. Diese müssen ja dem Auftraggeber der PVZ bekannt sein und es erspart der Polizei die Arbeit die Daten anzufordern.
 

schaefchen

New member
Danke Schnippewippe, ich werde so ein Schreiben an den Anwalt fertig machen und am Montag rausschicken.
Sollte ich sonst noch an die PVZ schreiben, oder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
 

schnippewippe

New member
Danke Schnippewippe, ich werde so ein Schreiben an den Anwalt fertig machen und am Montag rausschicken.
Sollte ich sonst noch an die PVZ schreiben, oder zur Polizei gehen und Anzeige erstatten?
An die PVZ würde ich nicht mehr schreiben. Da hast du doch den Vertrag schon angefochten. Mit einer Anzeige würde ich noch warten ob die weiter machen.
Manchmal kommen User hier auch rein und teilen mit. dass sie raus sind.
 

Niclas

Active member
Sollte allerdings Inkasso mit Schufa Eintrag drohen, dann
musst du denen mitteilen dass "Die Forderung strittig ist". Nach 2 Mahnungen
dürfte das Inkasso sonst ein Eintrag veranlassen.
Rechtlich korrekt. Bekannt geworden ist diess soweit mir bekannt nicht. Die Schufa ist ist nicht gerade erbaut davon, Handlanger von Abzockern zu sein.
 

Helmi98

New member
Sollte allerdings Inkasso mit Schufa Eintrag drohen, dann
musst du denen mitteilen dass "Die Forderung strittig ist".
Um Schufa-Einträge veranlassen zu können, muss ein Inkasso aber Schufa-Mitglied sein. Der große Teil von ihnen wird das aber nicht sein. Leider gibt die Schufa keine Auskunft, ob ein spezielles Inkassobüro überhaupt Mitglied ist.
 

Niclas

Active member
Leider gibt die Schufa keine Auskunft, ob ein spezielles Inkassobüro überhaupt Mitglied ist.
Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat, was sie dürfen – und was sie eben nicht dürfen. Vor Jahren auf dem Höhepunkt der Abofallenabzocke hat sich mal die Schufa dazu hinreissen lassen, dass de facto kein einziger der Abofallenabzocker bzw deren Inkassovertreter Mitglied sei. Präziser sind sie aber nie geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Damit hier kein falsches Bild entsteht und man denkt, es muss immer erst gemahnt werden.

Muss man vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder Klageerhebung mahnen?
Häufig taucht die Frage auf, ob ein Gläubiger, bevor er einen Rechtsanwalt oder Inkassoinstitut einschaltet, schon einmal eine Mahnung versandt haben muss. Die gleiche Frage stellt sich auch, wenn der Gläubiger gerichtlich vorgeht, ohne vorher eine Mahnung ausgesprochen zu haben.

Die Antwort ist verblüffend kurz: Ein Mahnung vor Einschaltung eines Rechtsanwaltes oder vor Klageerhebung ist nicht zwingend notwendig. Sie macht jedoch Sinn. ..................weiter im link
Da gibt es noch eine andere Sache.

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:

Ihr Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassobüro. Das Inkassobüro kann dann eine Abtretungserklärung des Gläubigers vorzeigen und versucht nun, auf eigene Rechnung das Geld bei Ihnen einzutreiben; oder
Ihr Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro hat dann eine entsprechende Vollmacht, dies zu tun.

In beiden Fällen haben Sie nur noch mit dem Inkassobüro zu tun. Und dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten........................weiter im link
Das von Inkassobüros Forderungen aufgekauft wurden ,hatten wir hier auch schon gehabt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Felidae84

New member
Mir gings darum ob ich das Inkasso anschreiben soll, weil die Forderung ja noch strittig ist.
Oder ob ich das ganze ruhen lassen soll bzw. bis zur 2ten Mahnung warten soll
 
Oben