Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

ok, dann werde ich die Verbraucherzentrale heute oder morgen anschreiben und um einen Termin bitten.
Was soll ich denn in diesem Terminvereinbarungsformular schreiben? Dass ich auf eine Abofalle der PVZ Stockelsdorf reingefallen bin, mir schon Geld abgebucht wurde und ich das Ganze mit einer voreiligen Kündigung noch schlimmer gemacht habe und jetzt Hilfe brauche, um den Vertrag nun doch loszuwerden? (natürlich dann weniger flapsig). Und soll ich auch angeben, dass ihre Hilfe benötige, um zu diesem Zweck ein Schreiben an die PVZ aufzusetzen, oder ist das eigentlich offensichtlich?
LG
 
Im Telefonieren bin ich leider nicht so gut... sitze den Leuten eigentlich lieber persönlich gegenüber... außerdem könnte ich zu einem persönlichen Termin ja den Papierkram und die Mails mitbringen... oder meinst du, es dauert zu lange, bis ich einen bekomme? (Die Lastschrift könnte ich mir falls ich richtig gerechnet hab bis zum 14.9. zurückgeben lassen) Bin mir auch nicht sicher, ob sie direkt Zeit für mich haben, wenn ich einfach so anrufe, und mir ggf. auch gleich das Richtige diktieren können oder so :/
Und um einem weiteren Missverständnis vorzubeugen: es geht darum, dass ich mir von denen helfen lasse, ein Schreiben an die PVZ zu verfassen, welches ich selber dann hinschicke? Oder müssen die das machen?
LG
 
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Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Köln (da wohne ich auch). Welche Abteilung, bin ich mir nicht sicher. Vielleicht Rechtsberatung?
 
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Sarah

New member
Hallo ihr Lieben :)

Ich bräuchte einen Rat von Euch.
Also meine Geschichte:
Vor einigen Wochen wurde ich von so nem Mädel angesprochen, ob ich nicht einem Jugendlichen helfen möchte, eine feste Arbeitsstelle zu ermöglichen. ich so ja schon, aber was muss ich denn dafür tuen. Sie meinte darauf hin ich müsste nur 2 Monate ein gratis Zeitschrift bekommen und dann zurück melden, wie die Zeitung mir zugestellt wurde. Ich so dumm und unterschriebn. Erst mehrere Wochen später erhielt ich ein betätigungsschreiben, wo auch noch nichts drin stand, das ich ein Abo abgeschlossen hätte. Nun ja die erste Zeitschrift traf ein und kurz daruf wurde von meinem Konto 57€ abgebucht. Diese habe ich allerdings sofort zurückbuchen lassen.Und am selben Tag schickte ich denen noch folgende E-Mail:

Abonnement: Stern


Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,


in Bezug auf das Schreiben des Verlagsservice, datiert auf den 12. August 2010 und ein Telefongespräch mit dem Kundenservice der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxx meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.

Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Sie sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft.
In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 12. August 2010 vom Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (14 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 3,00 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.

Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".

Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.

Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.

In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Nordreihn Westfalen erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).

Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer xxxxxxxx storniert wird.
Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.

Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.



Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.


Hochachtungsvoll

darauf hin erhielt ich folgenden Brief heute:

mit Bedauern haben wir ihre Kündigung erhalten. Diese können wir jedoch nicht zu dem genannten Termin annehmen.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zu heft-Nr 44 2011. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist.

Was ist denn das bitte für eine Antwort von denen? Hab ich um Kündigung gebeten? NEIN. ich habe um Aufhebung des Vertrages gebeten. Und ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll.

Was soll ich nun machen???

Wäre sehr dankbar wenn Ihr mir helfen würdet.

Liebe Grüße

Sarah
 

schnippewippe

New member
Hallo ihr Lieben :)



darauf hin erhielt ich folgenden Brief heute:

mit Bedauern haben wir ihre Kündigung erhalten. Diese können wir jedoch nicht zu dem genannten Termin annehmen.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zu heft-Nr 44 2011. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist.

Was ist denn das bitte für eine Antwort von denen? Hab ich um Kündigung gebeten? NEIN. ich habe um Aufhebung des Vertrages gebeten. Und ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll.

Was soll ich nun machen???

Wäre sehr dankbar wenn Ihr mir helfen würdet.

Liebe Grüße

Sarah
Solange man es per E-mail schreibt nützt es gar nichts. E-mails wie wir sie verschicken werden bei Gericht nicht als Beweis anerkannt.
Ich würde hier bei dieser Abzocke es per Einschreiben mit Rückantwort schicken.

Wenn ich denen schreibe warum ich keinen Vertrag habe ,widerrufe / hilfsweise anfechte und dann das oben im Zitat auf mein Schreiben als Antwort bekomme , würde ich dieser Mitteilung über die Kündigung widersprechen.
Denn mit einer Kündigung erkennt man den Vertrag ja an . Klar das sie es gerne als Kündigung hinstellen.
 

Winnimaus

New member
Hallo ihr Lieben :)


Vor einigen Wochen wurde ich von so nem Mädel angesprochen, ob ich nicht einem Jugendlichen helfen möchte, eine feste Arbeitsstelle zu ermöglichen. ich so ja schon, aber was muss ich denn dafür tuen. Sie meinte darauf hin ich müsste nur 2 Monate ein gratis Zeitschrift bekommen und dann zurück melden, wie die Zeitung mir zugestellt wurde. Ich so dumm und unterschriebn.
Diese Jungs und Mädels tingeln auch seit einigen Monaten bei uns in der Stadt rum und labern mit genau den gleichen Sprüchen die Passanten an.

Scheint eine neue Masche von den Abo Zockern zu sein. Eigentlich sollte man sich daneben stellen und immer nur rufen "Die schwatzen einem Abo´s auf"
 
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen : Verbraucherrecht, Beratung und Vertretung

Beratungsstelle Köln

Denke daran !!!
Eine persönliche Beratung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Danke, genau die Seite hatte ich gefunden.
Bin gerade dabei, die Anmeldung auszufüllen (bin leider gerade erst wiedergekommen). Muss/soll ich da wie bei einem Brief eine Anrede und Schlussformel verwenden (ich weiß, ist nur eine Formalität, aber ich möchte ja schon höflich erscheinen...)? Ansonsten möchte ich fragen, ob folgende Zusammenfassung fürs Erste in Ordnung ist:

"Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
ich bin vor einigen Monaten in eine Zeitschriften-Abofalle der Pressevertriebszentrale (PVZ) Stockelsdorf geraten. Anfang August wurde von meinem Konto das Geld abgebucht und ich reagierte - voreilig und zu dem Zeitpunkt noch ohne Kenntnis über die Natur der PVZ - mit einer Kündigung. Laut erhaltener Antwort läuft das Abo bis 12.2011. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir dabei helfen könnten, den Vertrag, den ich durch die Kündigung leider unwissentlich erst bestätigt habe, irgendwie nichtig zu machen/ein dazu geeignetes Schreiben an die PVZ zu verfassen. Über einen zeitnahen Termin würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
xxxx"

danke im Voraus...
 
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schnippewippe

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Warte doch erst mal ab. Du hast doch erst gestern geschrieben. Wenn ( was ich nicht glaube ) sie dir nicht helfen können , werden sie dir auch mitteilen warum und ob es noch einen anderen Weg gibt.

PVZ meldet positive Geschäftsentwicklung für 2009

Auf der Jahreshauptversammlung der Pressevertriebzentrale für Abonnenten GmbH & Co. KG (PVZ) in Potsdam konnte Geschäftsführer Frank Schomacker ein erfolgreiches Jahr 2009 für den Abo-Dienstleister aus Stockelsdorf (bei Lübeck) vermelden. Trotz eines Rückgang der Umsatzerlöse um 1,6 Prozent auf rund 174,7 Millionen Euro stieg der Rohertrag um 0,4 Prozent auf gut 91 Millionen Euro. Das Betriebsergebnis sank gegenüber dem Geschäftsjahr 2008 leicht um 0,2 Prozent auf gut 83,9 Millionen Euro.

Die PVZ betreute 2009 durchschnittlich 2,33 Millionen Abonnements, ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr von 0,8 Prozent. Schomacker (rechts im Bild) machte deutlich, dass er für das kommende Wirtschaftsjahr 2010 eine weiterhin gute Ertragslage erwarte.

Die Pressevertriebszentrale für Abonnenten ist ein Dienstleistungsunternehmen für die Pressebranche und verwaltet, betreut und beliefert Abonnenten mit Zeitungen und Zeitschriften aller deutschen Verlage. Die PVZ ist nach eigenen Angaben das größte verlagsunabhängige Unternehmen seiner Art in Deutschland...........aus dem link
Kein Wunder bei der Art der Werbung.
 
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Natsu

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Hallo,
ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin (die Suchfunktion hat mich auf diesen Thread gebracht) und man mir hier helfen kann.
Also: Ich wurde heute auf dem Weg zum Bus von einem jungen Herren angesprochen, der mich erst einmal in ein Gespräch verwickelt hat. Wie alt ich bin, was ich arbeite, ob ich aus der Stadt komme. Und er müsse das fragen, weil er sonst Ärger vom Ordnungsamt bekäme etc.
Auf jeden Fall hat er mir dann erklärt, dass seine Firma Probe-Abos "verteilt", wo man eben eine Zeitschrift testen kann und noch dazu Chance auf "Sofortrente oder ein neues Auto" hat. Er hat dann meine Adresse aufgenommen, meine Handynummer, mein Geburtsdatum, aber meine Kontonummer wollte er nicht. Dann musste ich noch zweimal unterschreiben "auf dem Vertrag" und noch einem Schmierblatt, das er mir gar nicht genau gezeigt hat.

So wie ich das verstanden habe, ruft sein Unternehmen (diese Mellenthin mbH, die ich erst mit der Lupe auf dem Vertrag suchen musste) mich iiirgendwann an und fragt, ob ich das Abo haben will - allerdings nur einmal, danach versuchen sie es nicht weiter, weil das kostet ja alles Geld & Zeit und, und, und. Mir ist nun aber aufgefallen, dass meine Hadynummer falsch angegeben ist. Ich weiß nicht, ob er sie falsch notiert hat oder ich versehentlich den Zahlendreher gemacht habe.

Nun mache ich mir Sorgen, dass irgendwann sonst was für ein Schrieb ins Haus flattert, weil ich mich auf Lebzeit für ein Abo von irgendwas verpflichtet habe. Allerdings: Ich habe keine Zeitschrift angekreuzt und es wurde auch nicht gefragt, welche ich will. Zudem hat der Kerl mir auch seinen Namen, seine Adresse und sein Geburtsdatum gegeben. Muss ich mir da nun weiter Gedanken machen, darf ich schon das schlimmste befürchten oder...? :huh:

Momentan habe ich so viel Stress, da kann ich diesen Mist nicht auch noch gebrauchen. :pinch:
 

schnippewippe

New member
Mellenthin mbH, ist hier auch schon genannt worden.

Ich glaube kaum das den seine Daten echt waren :whistle:

Da du deine Daten gegeben hast ,würde ich per Einschreiben mit Rückantwort widerrufen. Da braucht man auch keine Gründe angeben.
Du hast eine Widerrufsfrist von 2 Wochen. Würde es aber sofort machen. :D
 
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Natsu

New member
Glaub ich auch weniger, auch, wenn der Kerl die ganze Zeit meinte, ich solle die ja bloooß vertraulich behandeln und keine Bestellungen damit machen oder so.

Aber okay, dann mache ich das mal. Was genau muss/soll ich da schreiben (also eine Art Textvorlage)? Gibt ja einen Haufen kleiner Wörter, die sie einem im Mund herumdrehen können, wie sie wollen, damit es ihnen ja wieder passt. :mad:
 
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