Hallo ihr Lieben
Ich bräuchte einen Rat von Euch.
Also meine Geschichte:
Vor einigen Wochen wurde ich von so nem Mädel angesprochen, ob ich nicht einem Jugendlichen helfen möchte, eine feste Arbeitsstelle zu ermöglichen. ich so ja schon, aber was muss ich denn dafür tuen. Sie meinte darauf hin ich müsste nur 2 Monate ein gratis Zeitschrift bekommen und dann zurück melden, wie die Zeitung mir zugestellt wurde. Ich so dumm und unterschriebn. Erst mehrere Wochen später erhielt ich ein betätigungsschreiben, wo auch noch nichts drin stand, das ich ein Abo abgeschlossen hätte. Nun ja die erste Zeitschrift traf ein und kurz daruf wurde von meinem Konto 57€ abgebucht. Diese habe ich allerdings sofort zurückbuchen lassen.Und am selben Tag schickte ich denen noch folgende E-Mail:
Abonnement: Stern
Sehr geehrte Damen und Herren der PVZ GmbH & Co. KG,
in Bezug auf das Schreiben des Verlagsservice, datiert auf den 12. August 2010 und ein Telefongespräch mit dem Kundenservice der PVZ, teile ich Ihnen mit, dass unter der Kundennummer xxxxxx meinerseits kein Vertrag (Stern-ABO) eingegangen wurde. Sie berufen sich auf die Tatsache, dass Sie einen von mir unterschriebenen Zettel vorliegen haben. Diese Unterschrift ist unter Vortäuschung falscher Tatsachen zustande gekommen und somit nichtig. Ich berufe mich auf §123BGB und teile Ihnen mit, dass zwischen mir und Ihrer Firma zu keiner Zeit ein Vertragsverhältnis bestand oder noch besteht.
Die Aussagen des Mitarbeiters, der mich auf der Straße ansprach, entsprachen in keiner Weise dem, was mir nun als "Vertrag" untergeschoben wird. Sie sprach von einem kostenlosen Abonnement, welches nach 2 Monaten ohne weitere Einwirkung meinerseits abläuft.
In Anbetracht des Schreibens, welches ich am 12. August 2010 vom Verlagsservice erhielt und welches die Vertragskonditionen (14 Monate Laufzeit bei 52 Ausgaben jährlich, Gutschrift für die ersten 2 Monate, Heftpreis 3,00 Euro) enthielt, kann dies nur als arglistige Täuschung betrachtet werden.
Ich berufe mich dabei auf das UWG §4 Abs. 3.1.1 sowie Abs. 3.1.3. Abs. 3.2 sowie UWG §7 Abs. 3.4 außerdem 357 Abs. 1 und 3 BGB, §§ 123 I, II S.2, 124 BGB, § 142 I BGB. Desweiteren weise ich Sie auf §§16ff UWG hin. Strafvorschriftenauszug: "ist Werbung strafbar, wenn der Werbende absichtlich durch unwahre Angaben beim Verbraucher einen falschen Anschein weckt; diese Werbung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden".
Weiterhin beziehe ich mich auf "Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften".
Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstossen, sind nichtig. Ich beziehe mich auch auf Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote verstossen, wie oben aufgeführt dem BGB und UWG zu entnehmen; weiterhin einbeziehen möchte ich den Punkt Arglistige Täuschung.
Desweiteren mache ich Gebrauch von der Generalklausel, welche Ihre AGB als unwirksam betrachtet, da diese mir nicht zum Einsehen vorlag und auch nicht ausgehändigt wurde. Dieses verstößt gegen das BGB, welches sich hierbei auf das AGB-Gesetz bezieht.
In einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Nordreihn Westfalen erfuhr ich zudem, dass die auf ihrem Zettel abgedruckte Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Erfordernissen des §312 Abs. 2 BGB und des § 355 BGB gerecht wird. Daher erlischt das Widerrufsrecht nicht (§ 355 Abs. 3 Satz 3 BGB).
Egal aus welchem der genannten Gründe: Ich möchte darum bitten, dass meine Daten mit sofortiger Wirkung gelöscht werden und das Abonnement unter der Kundennummer xxxxxxxx storniert wird.
Auch ohne all diese Verstöße sollten Sie aus Gründen der Kulanz dazu bereit sein. Solche Werbemethoden schaden dem Ansehen Ihrer Firma sowie dem aller Zeitschriften, die sie Vertreiben.
Sollten Sie trotz dieser Reihe an Verstößen meinen Widerruf ablehnen oder abweisen, werde ich umgehend meinen Rechtsbeistand aufsuchen und Strafanzeige stellen.
Zudem werde ich die Annahme jeglicher Lieferungen Ihrerseits verweigern und keinerlei Zahlungen tätigen.
Ich bitte um sofortige Bestätigung über den Erhalt dieses Schreibens.
Hochachtungsvoll
darauf hin erhielt ich folgenden Brief heute:
mit Bedauern haben wir ihre Kündigung erhalten. Diese können wir jedoch nicht zu dem genannten Termin annehmen.
Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum Ablauf der Erstverpflichtungszeit zu heft-Nr 44 2011. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Kündigung Ihrerseits nicht notwendig ist.
Was ist denn das bitte für eine Antwort von denen? Hab ich um Kündigung gebeten? NEIN. ich habe um Aufhebung des Vertrages gebeten. Und ich sehe nicht ein, dass ich das bezahlen soll.
Was soll ich nun machen???
Wäre sehr dankbar wenn Ihr mir helfen würdet.
Liebe Grüße
Sarah