Konnex me - Hilfe..

schnippewippe

New member
@ Sartorius
Sollte der Nutzer "catwomen" einen Anwalt aufsuchen, wird dieser sicherlich deutlich machen, dass bei einer Anfechtung Schadensersatzpflichten ausgelöst werden, die von jedem Unternehmen automatisch losgetreten werden.
Die bräuchten nicht mal klagen, weil die Rechtslage diesbzgl. eindeutig ist und jeder Anwalt sich bei einer Anfechtung dessen bewußt ist. Siehe dazu § 122 BGB!


Da bin ich aber anderer Meinung. Wenn es so wäre , würde die Verbraucherzentrale es auch mitteilen.

Allgemein gehalten. Der Beschädigte wäre dann ja wohl mein Vertragspartner, von dem ich getäuscht wurde.

§ 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden

(1) Ist eine Willenserklärung nach § 118 nichtig oder auf Grund der §§ 119, 120 angefochten, so hat der Erklärende, wenn die Erklärung einem anderen gegenüber abzugeben war, diesem, andernfalls jedem Dritten den Schaden zu ersetzen, den der andere oder der Dritte dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut, jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus, welches der andere oder der Dritte an der Gültigkeit der Erklärung hat.
(2) Die Schadensersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Beschädigte den Grund der Nichtigkeit oder der Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen musste)..................hier der link



Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB)

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB)
Rechtsfolgen
1.
Vertrag ex tunc nichtig (§142 BGB)
2.
Schadensersatz an den Getäuschten nach §§823,826 BGB
Ersetzt werden alle Kosten aus dem Vertrag. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob der Vertrag nie eingegangen wäre. Es ist möglich vom Täuschenden eine Nutzungsgebühr für die Dauer des Vertrages von der Schadensersatzforderung abzuziehen

Die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ist lukrativer als jene wegen Irrtum, da hier der Täuschende Schadensersatz leisten muss und die Höhe des Schadenersatzes nicht begrenzt ist. Zudem gilt die längere Anfechtungsfrist von 1 Jahr.............aus dem link
 
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Sartorius

New member
Allgemein gehalten. Der Beschädigte wäre dann ja wohl mein Vertragspartner, von dem ich getäuscht wurde.


Interessant, dass du hier selbstverständlich von einer arglistigen Täuschung ausgehst.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber wo ist die arglistig herbeigeführte widerrechtliche Täuschungshandlung? Für mich höchstens Eigenschaftsirrtümer der Betroffenen, wenn nicht sogar unbeachtliche Motivirrtümer.
Es kann fraglich sein, ob der Verbraucher nicht schon durch die günstigen Regeln des Haustürgeschäfts genügend geschützt ist und eine weiterführende Privilegierung durch Anfechtung unbillig.
 
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schnippewippe

New member
Interessant, dass du hier selbstverständlich von einer arglistigen Täuschung ausgehst.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber wo ist die arglistig herbeigeführte widerrechtliche Täuschungshandlung? Für mich höchstens Eigenschaftsirrtümer der Betroffenen, wenn nicht sogar unbeachtliche Motivirrtümer.
Es kann fraglich sein, ob der Verbraucher nicht schon durch die günstigen Regeln des Haustürgeschäfts genügend geschützt ist und eine weiterführende Privilegierung durch Anfechtung unbillig.
Ich gehe hier von gar nichts aus.
Darum habe ich auch im Post oben über die Zitate ""Allgemein gehalten."" geschrieben.

Es war auch nur eine Antwort auf deine Mitteilung über dem
""" § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden."""
Da du den letzten Satz nicht mitgeteilt hast.

Wer hier liest ,weiss ,dass ich rate mit der Verbraucherzentrale zu reden.
Aber ich gebe gerne noch einmal den Link von der Verbraucherzentrale hier mit rein.

Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.

Kritisch beurteilt die Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang auch das Verhalten von Vodafone. Der Mobilfunkanbieter wäre gut beraten, sich seine Vertragspartner mal genauer anzuschauen und zu prüfen, auf welchem Wege die Verträge zustande kommen..................link zur Verbraucherzentrale
Man könnte auch mal beim Amtsgericht wegen einen Beratungsschein nachfragen.
Da kommt der Beitrag vom Mod ja gerade richtig.
http://www.echte-abzocke.de/13609-post1.html

Auch beim Haustürgeschäft kann man wenn die Gründe gegeben sind den Vertrag anfechten.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Der Vertragsschluss bei dir am Bahnhof oder der Ladenstraße war ein Haustürgeschäft, dessen Widerrufsfrist mittlerweile abgelaufen ist.
Widerrufsfrist abgelaufen,wer sagt das?
Bisher ist unklar ob die Leute eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
wird es höchstwahrscheinlich auf eine Anfechtung hinauslaufen. Das hat den Vorteil, dass der Vertrag nichtig ist, jedoch kommen dann Schadensersatzforderungen auf dich zu.
Die Erklärung der irrenden Vertragspartei wird vernichtet und der zunächst geschlossene Vertrag als von Anfang an nicht existent behandelt.
Ein nicht existierender Vertrag hat einen Schaden verursacht?
Die bräuchten nicht mal klagen, weil die Rechtslage diesbzgl. eindeutig ist und jeder Anwalt sich bei einer Anfechtung dessen bewußt ist.
??Wenn ich einen "Schaden" nicht anerkenne,wie will man an das Geld kommen?
Ausserdem,wenn ich durch eine Täuschung einen Vertrag an der Backe habe,dann ist es nicht meine Schuld das dem Anbieter ein Schaden entsteht.
Du vergisst das der Anbieter eine Informationspflicht hat.
Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber wo ist die arglistig herbeigeführte widerrechtliche Täuschungshandlung?
Vergessen.....Die Drücker verschweigen wichtige Vertragsbedingungen.
Man kann auch durch Schweigen jemanden täuschen.

:whistle: Deine Beiträge lesen sich so als wenn du selbst........:laugh: :whistle:
 

Sartorius

New member
Widerrufsfrist abgelaufen,wer sagt das?
Bisher ist unklar ob die Leute eine Widerrufsbelehrung erhalten haben.
Soweit wie ich das verstanden habe, sind die Widerrufsbelehrungen doch bei einigen zugegangen. Wäre dem nicht so, würde das Anfechtungs- und Anwaltsproblem gar nicht im Raum stehen.

Ein nicht existierender Vertrag hat einen Schaden verursacht?
Ja, wenn man von keiner arglistigen Täuschung ausgeht (so wie ich) gem. § 122 BGB.
Denn § 122 BGB schützt (in den hier vorliegenden Fällen) das Vertrauen der Mobilfunkunternehmen in die Gültigkeit der geschlossenen Verträge. Und dieser Schaden ist es schließlich der auch ersetzt werden muss.


??Wenn ich einen "Schaden" nicht anerkenne,wie will man an das Geld kommen?
In so einem Fall ist es die Pflicht eines jeden Anwalts den Betroffenen über die Konsequenzen seiner Sichtweise aufzuklären und ggf. einen Kompromiss zu vermitteln.
Wenn die günstigen Regeln des Haustürgeschäfts vertrichen sind und keine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt (so wie bei den meisten), dann sollte jeder Anwalt die gerichtliche Klärung für den Verbraucher vermeiden:pinch:

Ausserdem,wenn ich durch eine Täuschung einen Vertrag an der Backe habe,dann ist es nicht meine Schuld das dem Anbieter ein Schaden entsteht.
Fraglich ist, ob überhaupt eine Täuschung vorliegt.

Du vergisst das der Anbieter eine Informationspflicht hat.
Und der "Getäuschte" die Beweislast bei einer arglistigen Täuschung ;)

Vergessen.....Die Drücker verschweigen wichtige Vertragsbedingungen.
Man kann auch durch Schweigen jemanden täuschen.
Ein Schweigen ist nur dann beachtlich, wenn die Rechtspflicht zur Aufklärung besteht. Diese ist gegeben, wenn eine Mitteilung des Umstandes nach Treu und Glauben und den im Verkehr herrschenden Anschuungen geboten ist.
Bei Mobilfunkverträgen z. B. ist nicht jedes Verschweigen eines negativen Umstandes eine Täuschungshandlung. Zumal hier immer ein Interessengegensatz zwischen Käufer und Verkäufer vorliegt. Es sind nur solche Umstände zu offenbaren, die für den Partner von erkennbarer Beduetung sind und deren Mitteilung er nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte.
Das Verschweigen nicht immanenter Vertragsbestandteile in einem Mobilfunkvertrag gehört mithin NICHT dazu, weswegen auch keine Täuschungshandlung durch unterlassen vorliegt. Man sollte zudem beachten, dass dem Käufer ja auch alle Details schriftlichen im Vertrag niedergelegt wurden, so dass an eine derartige Täuschung noch höhere Anforderungen zu stellen wären.
 
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schnippewippe

New member
Was soll man hier noch gross auf auf die Postings von Sartorius eingehen.
Er will hier klar machen, dass ihr so gut wie keine Chancen habt.
Ich halte es da lieber mit der Verbraucherzentrale.

Früher kam dann bei den Abo-Abzockerseiten immer



Symbol für „Trolle bitte nicht füttern!“ oder „Trolle füttern verboten!“

Jede weitere Antwort auf seine Postings ist "" Futter "" um Euch verunsichern zu können.
 
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schnippewippe

New member
Könnte schon. Ist ja eine Rechtschutzversicherung für die ganze Familie.

In einer Familienrechtsschutzversicherung sind ja alle Familienangehörigen in den Versicherungschutz einbezogen.
Die Familienrechtsschutzversicherung wird entweder im Komplettpaket oder nur in einzelnen Leistungsparten angeboten.
Laut : Rudomazin Online » Was ist versichert in der Familienrechtsschutzversicherung
Im Standartpaket sind der Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz und Steuerrechtsschutz enthalten.
 

Clarissa

New member
Lasst mich euch noch einmal allgemein sagen, dass wenn ihr anfechten solltet,
KEINE
Schadensersatzforderungen auf euch zu kommen. Ich spreche da aus Erfahrung...

Im Gegenteil...

Vodafone hat die beiden Verträge storniert und mir geschrieben, dass ich die angefallenen Kosten sogar gutgeschrieben werden (Ausnahme: angefallene Verbindungskosten)!!!

Von daher habt keine Angst die Sache mit Konnex.me anzufechten.

Und ich stehe euch wirklich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Und ich denke, dass sicherlich auch Domme euch weiterhin unterstützt.

@hilo: Wie kann ich dir denn helfen?
 

Sartorius

New member
Lasst mich euch noch einmal allgemein sagen, dass wenn ihr anfechten solltet,
KEINE
Schadensersatzforderungen auf euch zu kommen. Ich spreche da aus Erfahrung...

Im Gegenteil...

Vodafone hat die beiden Verträge storniert und mir geschrieben, dass ich die angefallenen Kosten sogar gutgeschrieben werden (Ausnahme: angefallene Verbindungskosten)!!!
Blanke Kulanz!
Ich habe ja nicht gesagt, dass das nicht möglich wäre. Die juristische Realität sind jedoch anders aus:whistle:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wenn du so gut informiert bist,dann solltest du den Begriff Kulanz kennen,und wie in einem solchen Fall der Anbieter seine Reaktion darlegt.
Die juristische Realität sind jedoch anders aus
Wieso sieht die anders aus?
Wenn das Gescháftsmodell von Konnex rechtssicher ist,warum wurde dann die Firma Cosma-Plus,die auch so praktizierte,erfolgreich abgemahnt?


Symbol für „Trolle bitte nicht füttern!“ oder „Trolle füttern verboten!“

Jede weitere Antwort auf seine Postings ist "" Futter "" um Euch verunsichern zu können.
Das ist kein @Troll.
Ihn als Troll zu bezeichnen wäre eine Beleidigung an @Tuvok,den einzig wahren Usenet-,Foren-Troll.
 

Tobi86

New member
Hey,

mal ganz im Ernst, von Sartorius ganzem "blabla" würde ich mich jetzt nicht einschüchtern lassen. Erstens denke ich, dass die VZ nicht auf arglistige Täuschung hinweisen würde, wenn es nicht tatsächlich so wäre und zweitens gibts es hier ja nun auch einige die aus eigener Erfahrung genau das GEGENTEIL zu Sartorius ganzen Müll berichten können!


Wie dem auch sei, irgendwelche Erstattungskosten kommen, wie Clarissa bereits richtig sagte, nicht auf euch zu. Mir werden beispielsweise noch 7€ gut geschrieben von Vodafone! Keine Ahnung wieso, aber damit habe ich wenigstens das Porto fürs Paket wieder raus, was ich kann "konnex me" zurückgeschickt hab :thumbsup:

Gruß Tobi
 

Clarissa

New member
Du bist also Jurist !! Dann teile doch mal deinen Namen mit.
Einen Link zu deiner Kanzlei wäre auch nicht schlecht.
Und wenn das wirklich so ist, dann sollte auch SOFORT das Kultusministerium angeschrieben werden und gefragt werden, warum veraltete Lehrpläne unterrichtet werden :laugh::laugh::laugh:

Wir haben keine 2 Monate vor konnex.me erst die "Anfechtung" in der Berufsschule in BWL durchgenommen...

Naja ich sag dazu nur:

Ein Vertrag der behandelt wird, als wäre er nicht zustande gekommen kann keinen Schaden verursachen, der also auch nicht ersetzt werden muss....

Punkt
 

Sartorius

New member
@ Clarissa

Man muss nur mal in § 122 BGB schauen. Das BGB ist über 100 Jahre alt, das sollte selbst in der letzten Berufsschule durchgedrungen sein.
 
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