Top-of-Software.de

manafraid

New member
Wart´s doch ab und freue Dich über jeden Brief von ihm. Leider schickt er ja keine Bilder mit. Schade, echt schade. N aktuelles Bild dieses galanten Herrn ist wohl nirgendwo zu finden?!
Als Anwalt müßte er doch eigentlich auch Termine vor Gericht wahrnehmen?? Naja, wahrscheinlich nur hin und wieder mal einen gegen sich selbst.

Gruß
manafraid
 

HILFE!

New member
Hey ich habe mich da auch angemeldet.Bin aber erst 12 können die mich drankriegen?Habe meine richtige E-Mail angegeben und die haben meine IP-Adresse gespeichert!Ich habe echt Angst das ich zahlen muss!Denn ich wusste von der E-Mail nichts sonst hätte ich es wiederufen!Jetzt sind schon über zwei Wochen vergangen und ich konnte mich nicht dort löschen!
 

schnippewippe

New member
Neeeeeeeee. bleibe ruhig.
Wie wird überall mitgeteilt ? Es ist Abzocke !!!!!!
Wofür sollten sie dich drankriegen. ? Weil du nicht 18 Jahre bist.
Ich bin überzeugt davon das du genau wie die anderen User dachtest , dass es Gratis ist. So wie es normalerweise ja auch ist. Also wäre das Alter hier ja egal. Bei Gratis schadet man auch der anderen Seite nicht.
Solange die nur E-mails schicken, würde ich es machen wie viele User auch . Gar nichts.
Ich würde aber mit den Eltern darüber reden.

Ohne die Einwilligung der Eltern kannst du diesen Vertrag hier nicht abschliessen. Also gibt es diesen auch noch nicht. Erst wenn sie zustimmen.
Wenn was mit der Post kommen sollte und deine Eltern ihnen mitteilen sollten ,dass du minderjährig bist ,werden sie bestimmt anfangen zu drohen. Aber davon würde ich mir keine Angst machen lassen.
Hier schützt dich deren Abzocke. Sind selber Schuld wenn der Preis nicht klar zu sehen ist.

Aber mache es bitte nicht wieder. Das kann bei andern Firmen Ärger bereiten.
 

HILFE!

New member
Neeeeeeeee. bleibe ruhig.
Wie wird überall mitgeteilt ? Es ist Abzocke !!!!!!
Wofür sollten sie dich drankriegen. ? Weil du nicht 18 Jahre bist.
Ich bin überzeugt davon das du genau wie die anderen User dachtest , dass es Gratis ist. So wie es normalerweise ja auch ist. Also wäre das Alter hier ja egal. Bei Gratis schadet man auch der anderen Seite nicht.
Solange die nur E-mails schicken, würde ich es machen wie viele User auch . Gar nichts.
Ich würde aber mit den Eltern darüber reden.

Ohne die Einwilligung der Eltern kannst du diesen Vertrag hier nicht abschliessen. Also gibt es diesen auch noch nicht. Erst wenn sie zustimmen.
Wenn was mit der Post kommen sollte und deine Eltern ihnen mitteilen sollten ,dass du minderjährig bist ,werden sie bestimmt anfangen zu drohen. Aber davon würde ich mir keine Angst machen lassen.
Hier schützt dich deren Abzocke. Sind selber Schuld wenn der Preis nicht klar zu sehen ist.

Aber mache es bitte nicht wieder. Das kann bei andern Firmen Ärger bereiten.

Danke für deine Tipps.Habe mit meinen Eltern drüber geredet.Ich habe nur meine E-Mail richtig angegeben den Rest falsch können sie mir deshalb was anhängen:confused:.Denn da ich minderjährig bin konnte ich mich da ja sonst nicht anmelden.
 

HILFE!

New member
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 18.04.1976 falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
[/QUOTE]

Das hat mir die Antassia GmbH geschrieben und jetzt weiß ich nicht was ich tun soll!?
 

schnippewippe

New member
Da die Sache so gelaufen ist das alle User dachten das es Gratis ist, haben viele ihre Daten nicht richtig eingetragen. Wozu müssen die bei Gratis meine Daten haben ?????????

Lese dir das mal """ 5. Können die mich wegen Betruges drankriegen, wenn ich falsche Adress- oder Geburtsdaten angegeben habe? """ hier im Link durch.

und das hier.
2. Können die das Geld von mir fordern, obwohl ich minderjährig (d.h. jünger als 18 Jahre) bin?

verbraucherrechtliches… FAQ: Internet-Vertragsfallen
 

schnippewippe

New member
Content Service Ltd. treibt für Antassia GmbH ein

Content Service Ltd. treibt für Antassia GmbH ein

1.Februar 2011:

Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.

Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.

Und: Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter***hotline*kanzlei-thomas-meier.de*** weitere Informationen geben................mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ein Urteil aus Österreich

Urteil zu "Internet-Abzocke" abgeändert

Landesgericht stellt keinen Betrug fest
Die deutsche Antassia GmBH, eine Gesellschaft, vor der die Arbeiterkammer Vorarlberg seit Jahren warnt, hat laut dem zweitinstanzlichen Urteil nicht rechtswidrig gehandelt.
Quelle&mehr: vorarlberg.orf.at
 

schnippewippe

New member
Habe es auch nur über Im Cache erreicht. Dauerte aber auch sehr lange.

Wollte einen Bericht anklicken um alles lesen zu können.


Wenn man bei Google normal rauf klickt kommt das nach einer Weile.
Error 503!

Service Unavailable!


Neue Meldungen haben sie aber eingestellt.

OK. Mein Post ist geschrieben und nun geht es wieder :laugh:
 
Zuletzt bearbeitet:

Hardy199069

New member
Hallo, ich hatte mir am 1.11.2010 den den für das datum aktuellen Flashplayer bei Topof-software runter geladen. am 2.12.2010 erhielt ich eine per e-mail zugeteilte rechung auf die ich nicht einging, da ich ich es für Schwachsinn hielt geld für ein kostenloses softwareprodukt zu löhnen. Heute habe ich einen brief von Content Services erhalten der enthält, dass ich den selben Betrag + Mahnkosten bis zum 19.03.2011 überweisen soll. Ich bin mir nicht ganz sicher ob ich dem Folge leisten muss oder nicht. ICH BITTE UM HILFE! DANKE
 

schnippewippe

New member
AW: Top-of-Software.de - Schadensersatzpflicht - Anwaltskosten

Schadensersatzpflicht

Das AG Mainz hat entschieden, dass der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten, die zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind, verpflichtet ist.....................................

.....................Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Websites der Beklagten zum Zeitpunkt der Anmeldung des Klägers so gestaltet waren, dass von einer konkludenten Täuschung des Nutzers über die Kostenpflichtigkeit des Angebots ausgegangen werden musste (vgl. AG Mainz, Urt. v. 03.03.2011 - 89 C 284/10). Das Gericht führte u.a. wie folgt aus:..............weiter im link
 

schnippewippe

New member
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
26.04.2011
top-of-Software - alte Masche in neuem Gewand
Verbraucherzentrale will Internetabzockern zu Leibe rücken
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.

Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen: Artikel der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Freizeit, PC, Schulden.

Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind........................weiter im link
 
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