schnippewippe
New member
Würde ich so sehen.ich hab einen brief vom olaf bekommen
also ich soll jezt warten und nichts tun bis i wann ein brief vom gericht kommt der sowieso nicht kommen wird oder?
Verdient unser Fraund bei uns nicht mehr genug ???
Würde ich so sehen.ich hab einen brief vom olaf bekommen
also ich soll jezt warten und nichts tun bis i wann ein brief vom gericht kommt der sowieso nicht kommen wird oder?
Neeeeeeeee. bleibe ruhig.
Wie wird überall mitgeteilt ? Es ist Abzocke !!!!!!
Wofür sollten sie dich drankriegen. ? Weil du nicht 18 Jahre bist.
Ich bin überzeugt davon das du genau wie die anderen User dachtest , dass es Gratis ist. So wie es normalerweise ja auch ist. Also wäre das Alter hier ja egal. Bei Gratis schadet man auch der anderen Seite nicht.
Solange die nur E-mails schicken, würde ich es machen wie viele User auch . Gar nichts.
Ich würde aber mit den Eltern darüber reden.
Ohne die Einwilligung der Eltern kannst du diesen Vertrag hier nicht abschliessen. Also gibt es diesen auch noch nicht. Erst wenn sie zustimmen.
Wenn was mit der Post kommen sollte und deine Eltern ihnen mitteilen sollten ,dass du minderjährig bist ,werden sie bestimmt anfangen zu drohen. Aber davon würde ich mir keine Angst machen lassen.
Hier schützt dich deren Abzocke. Sind selber Schuld wenn der Preis nicht klar zu sehen ist.
Aber mache es bitte nicht wieder. Das kann bei andern Firmen Ärger bereiten.
1.Februar 2011:
Die Content Services Ltd. teilt in heutigen Emails mit, dass sie die Geschäfte der Antassia GmbH für top-of-software.de übernommen hat.
Hintergrund ist vermutlich eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
Ein Tipp hierzu: lassen Sie sich von der Content Services Ltd. eine schriftliche Abtretungsurkunde vorlegen. Wenn das genügend Leute tun, funktioniert das Konzept nicht mehr.
Und: Lassen Sie sich nicht von den Gegnern verunsichern! Lassen Sie sich auf der hotline Hotline oder unter***hotline*kanzlei-thomas-meier.de*** weitere Informationen geben................mehr im link
Weiß jemand was mit abzocknews.de los ist? selbst mit Googlecache ist kaum was zu machen
Muß schon einige Tage so seinDer Server unter abzocknews.de braucht zu lange, um eine Antwort zu senden.

Das AG Mainz hat entschieden, dass der Betreiber der Internetplattform top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten, die zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind, verpflichtet ist.....................................
.....................Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Websites der Beklagten zum Zeitpunkt der Anmeldung des Klägers so gestaltet waren, dass von einer konkludenten Täuschung des Nutzers über die Kostenpflichtigkeit des Angebots ausgegangen werden musste (vgl. AG Mainz, Urt. v. 03.03.2011 - 89 C 284/10). Das Gericht führte u.a. wie folgt aus:..............weiter im link
Bereits im letzten Jahr warnte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vor dem Internetportal "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bat Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, welches sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen hatten. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchten die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren.
Zum 1. Februar 2011 hat die Firma Content Services Ltd. die Geschäfte der Antassia GmbH übernommen und verschickt nun erneut Rechnungen für die angebliche Anmeldung für top-of-software.de. "Lassen Sie sich durch diese Rechnungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist." Einen Musterbrief, um diesen Forderungen zu widersprechen, finden Betroffene unter Musterschreiben zur Abwehr unberechtigter Forderungen: Artikel der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Freizeit, PC, Schulden.
Auch das Amtsgericht Mainz sieht in einer aktuellen Entscheidung bei top-of-software eine "Abofalle" und geht von einem versuchten Betrug aus. Ein betroffener Verbraucher hatte auf Erstattung seiner Anwaltskosten geklagt, die ihm durch die Abwehr der unberechtigten Antassia-Forderung entstanden sind........................weiter im link