Download-Service.de - Content4U GmbH

baja

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Hilfe!!! was mach ich denn wenn ich so blöd war einmal zu zahlen? ein 2. mal zahlen??? hab mir gedacht, dass jemand aus der familie da wieder was runtergeladen hat....also hab ich gezahlt! und jetzt; ein jahr später soll ich noch mal zahlen?
 

baja

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vielen dank!!! aber soll ich einfach gar nicht mehr reagieren oder geht nur mehr der weg über anwälte?
 

schnippewippe

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Musterbrief per Einschreiben mit Rückantwort.

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/mediabig/63371A.doc

Du kannst ja die Ersten 2 Sätze im Brief mit einfügen.
Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen.

Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.
http://www.echte-abzocke.de/1087-post8.html
 
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baja

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nochmals dank! ich hab ein retourmail mit nur diesem einen satz geschrieben! keine höfliche anrede. kein gruß zum schluss. nur den satz und meinen namen!
bis jetzt hab ich noch kein retourmail oder sonstige reaktion erhalten :)
werte das als positiv und kann es nur allen weiterempfehlen!
war mir echt eine große hilfe und jetzt eine erleichterung!!!
das nächste mal (hoffentlich gibt es aber kein nächstes mal ;) ) schau ich gleich hier vorbei....
 

Horstlasse

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Ist es von Vorteil einen solch vor-formulierten Wisch an die besagte Firma zu schicken. Momentaner Stand bei mir ist, dass sie nicht meinen Namen, noch Adresse, nur diese IP ( welche wahrscheinlich nichtmal in meine Region führt ) haben. Ich hab bis jetzt nur die erste Zahlungsaufforderung erhalten und seit dem 27.04 nichts mehr davon gehört.

Grüße Horstlasse
 

Niclas

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Ist es von Vorteil einen solch vor-formulierten Wisch an die besagte Firma zu schicken. Momentaner Stand bei mir ist, dass sie nicht meinen Namen, noch Adresse, nur diese IP
Nicht den geringsten. Mit der IP können sie nichts anfangen. Kein Abofallenabzocker
hat je versucht über die IP die Identität eines Betroffenen zu erfahren, weil es ihnen
auch schlicht nicht gelungen wäre.

Zum Handlanger von Abzockern lassen sich Gerichte nun doch nicht degradieren.
 

baja

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zu früh gefreut :(
hab soeben einen brief bekommen (wo die meine postadresse herhaben?) mit einer zahlungsaufforderung. die sind hartnäckiger als man denkt... bezahl nicht und schau mal was noch weiter passiert :confused:
 

schnippewippe

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Im Internet gleich doppelt abgezockt

Ohne zu ahnen, dass die Abofalle zuschnappt, übermittelt er die gewünschten Daten. Der Kostenhinweis war, wie in solchen Fällen meist üblich, irgendwo in kleiner Schrift vor hellem Hintergrund versteckt. Das böse Erwachen kam dann zwei Monate später, als auf dem Bildschirm des Rentners eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung auftaucht. Weil dem Hosenaer der Adressat völlig unbekannt war, öffnet er die Mail nicht. Wiederum einen Monat später verschickt die Firma Content4U eine Zahlungserinnerung, im Juli dann eine letzte Mahnung.

Die aufgebaute Drohgebärde mit Vollstreckung und Prozess verfehlt bei dem Rentner ihre Wirkung nicht. Horst Buczkowski zahlt. Und glaubt nun, seine Ruhe zu haben.
Aber weit gefehlt. Er traut seinen Augen nicht, als im Mai diesen Jahres erneut eine Mail mit einer saftigen Rechnung über 96 Euro ins Haus flattert. Und dies, obwohl der Rentner im Sommer 2010 bei der Polizei Strafanzeige gegen die dubiosen Abzocker erstattet hatte.,....................

Seinen Fehler aus dem Vorjahr wiederholt Horst Buczkowski nicht. Er hat am fälligen Termin nicht bezahlt ............

Strafanzeige zu erstatten und nicht zu zahlen, das rät auch Polizeisprecher Hans-Jürgen Mlotkowsky aus dem Schutzbereich Oberspreewald-Lausitz.
so lange es für das Strafrecht keinen Betrug darstellt, wird das leider immer so weitert gehen. Viele die Angst haben zahlen und die werden reich. :mad:
 

Insider

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Amtsgericht Frankfurt: Klatsche für den Buratti-Ableger "Content4U", Strohmann-GF Viliam Adamca
Wieder mal eine Richterin, die durchblickt (ja, auch das solls noch geben)!

"Das Amtsgericht Frankfurt watscht den Abofallenbetreiber die “Content4U GmbH” ab.

Aktz. 29 C 2583/10 Die Urteilsgründe:

Das Amtsgericht urteilte, dass es sich bei dem sichtbaren Kostenhinweis um eine “allgemeine Geschäftsbedingung” handele, da er für eine Vielzahl von Vertragsschlüssen vorformuliert sei.

Der Webseitenbesuch erfolgt wie im vorliegenden Fall regelmäßig in der Absicht, im Internet vielerorts kostenlos erhältliche Software herunterzulassen, und damit in der Erwartung, die gewünschte Software auch auf dem beschrittenen Weg kostenlos zu erhalten."


Hier der gesamte Bericht

NB: Das Urteil bezieht sich auf diese Abzocke:
Impressum
Download-Service.de ist ein Projekt der:

Content4u GmbH
Borsigstr. 35
63110 Rodgau

Email:
HRB 45147 Amtsgericht Offenbach am Main
Finanzamt Offenbach am Main I.
Steuernummer: 035/230/37380

Geschäftsführer: Viliam Adamca
Quelle: The new Boo

Das gesammte Urteil

Welche Dienste die Beklagte überhaupt anbietet, die einen Mehrwert für den Nutzer darstellen würden, blieb auch nach der Erörterung in der mündlichen Verhandlung unklar
 
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schnippewippe

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Das Urteil steht hier zwar schon aber mir gefällt dieser Bericht gefällt mir .;)
kLAWtext: Überraschend schönes Urteil: 96,- Euro-Forderung für Abofalle ist "überraschende Klausel"

Anm. Mod.
Für das Gericht war es egal, ob der Mensch sich auf der Internetseite angemeldet hatte oder nicht. Der von der Firma vorgelegte Datenbankausdruck jedenfalls sei nicht als ausreichendes Beweismittel zu sehen.

Denn selbst wenn sich der Mensch auf der Seite download-service.de angemeldet haben sollte, sei kein Vertrag zustande gekommen. Der Preishinweis sei zwar ausreichend erkennbar gestaltet. Aus den Umständen des Vertragsschlusses ergebe sich jedoch, dass die Klausel überraschend sei - und damit auch nach § 305c Absatz 1 BGB nicht Bestandteil des Vertrags wurde. Denn:

Weiterlesen im Link
 
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schnippewippe

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Download-service.de wegen Abofalle als "Schwarzes Schaf" gebrandmarkt

Obwohl diese Masche bereits bekannt ist, haben Anbieter immer noch Erfolg mit ihr. Wir möchten Verbraucher daher mit der Verleihung dieses 'Schwarzen Schafes' zu mehr Vorsicht im Netz animieren", sagt OpSec-Mitarbeiterin Mechthild Imkamp. ..........................Bericht im link
 

bonny_88

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hallo Leute ich weiß es wurde jetz schon mehrmals geschrieben das man das ganze einfach aussitzen soll.
In anderen Foren habe ich gelesen das man erst auf ein richterliches anschreiben reagieren soll.
ich mein ich hab kein problem damit rechnungen und mahnungen zu ignorieren aber wenn es dann beim inkasso ist, wird mir komisch.
bei mir kam nämlich gestern ein brief vom inkasso.

waqs soll ich denn jetz machen?

ich stecke mitten in der privat insolvenz und habe nun angst das diese hinfällig wird wenn das ganze vor gericht geht.

kann mitr einer helfen?

vielen dank schon mal im voraus.
 

schnippewippe

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privat insolvenz

Selbst wenn es vor Gericht gehen sollte. Es wurde der Anschein hervorgerufen, dass es Gratis ist. Also man wurde über den Tisch gezogen.
Wieso sollte es da mit der Privatinsolvenz Ärger geben. Biste doch beschissen worden.

Wenn du aber Angst hast
kannst du ja der Inkasso mitteilen das du keinen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hast. Das du nun den angeblichen kostenpflichtigen Vertrag wegen arglister Täuschung anfechtest.

Aber vorher lese dir das mal hier durch.;)

Ich denke mal es ist dieses Inkasso
Mahnung durch die Deutsche Zentral Inkasso GmbH


Hier noch einmal einen Bericht über Content4U GmbH


Das Schreiben

Sollte in deiner Mahnung auch dieser Link sein--h**p://www.deutsche-zentrale-inkasso.de/aktuelles php --- und du dir es auch noch ansehen, dann bekomme blos keinen Schreck. Kannste hier mal lesen.

Im Blog von Content4u findet man das hier. ( h**p://w*w.content4u-gmbh.de/ )
Content4u GmbH leitet gerichtliches Mahnverfahren ein


Genauso blöd wie die Sache bei der Webtains mit ihren Vollstreckungsbescheiden vom Amtsgericht Aschersleben

Was ist ein Vollstreckungsbescheid
Denkt immer daran !!!
Ganz wichtig ist zu wissen, dass bei diesem sogenannten vereinfachten Verfahren durch das Gericht nicht geprüft wird, ob die Forderung zu recht besteht oder nicht.
Wenn ihr da nicht reagiert verliert ihr auch dann,wenn ihr im Prozess gewonnen hättet. Dann kommt ihr auch in deren Sammlung. :laugh:
 
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schnippewippe

New member
Zur Stärkung


Kein wirksamer Vertrag mit "Abofallen"-Betreiber

Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 23.03.2011 (Aktenzeichen 29 C 2583/10) klar, dass bei einer Anmeldung zu einem scheinbaren kostenfreien Softwaredownload (Kostenfallen im Internet) selbst bei Angabe des Preises auf der Anmeldeseite kein wirksamer Vertrag zustande komme.

Der Sachverhalt

Der Kläger meldete sich bei einer Webseite der Beklagten (Content4U GmbH) an, gab seine persönlichen Datei ein und wollte kostenfrei Software herunterladen. Nach Meinung der Beklagten stehe auf der Anmeldeseite der deutlich sichtbare Preishinweis
"Durch Drücken des Buttons "Jetzt anmelden" entstehen Ihnen Kosten von 96 Euro inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro) bei einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren".

Der Kläger konnte sich nicht daran erinnern, diesen Preishinweis gesehen zu haben. Nachdem die Beklagte auf Zahlung beharrte, verklagte der Kläger die Beklagte auf Feststellung, dass die Forderung nicht bestehe.

Das Urteil
...................weiter im link
 

schnippewippe

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Vorsicht. Wer Ratenzahlung zustimmt muss auch zahlen.
Verbraucherzentrale
auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde man die Forderung gerichtlich geltend machen und droht: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." Mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung und einem Urteil des Amtsgerichtes Langen, welches übrigens als Einzelfallentscheidung keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher begründet, will man offensichtlich den "Zahlungswillen" der Betroffenen verstärken.

Das Inkassobüro versucht damit nach Auffassung der Verbrauchzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ganz offensichtlich, den Druck auf die Verbraucher zu erhöhen, um diese zur Zahlung zu bewegen. Betroffene sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen. ...................mehr im link
 
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