Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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Leute das müsst ihr Euch durchlesen.
@ Niclas toll gefunden ;)

http://www.echte-abzocke.de/allgeme...-gegen-vsr-verlag-service-gmbh.html#post19989

Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator

schnippewippe

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Hallo ihr Lieben,

Ich fliege am 05. September für zwei Wochen in den Urlaub und dieser Mist hat mir die ganze Vorfreude verdorben.. mal gucken, was im Briefkasten liegt, wenn ich wieder nach Hause komme. Ich bin ja schon gespannt :getlost:

Ich will euch noch mal ganz herzlich für eure Hilfe bis hierher danken :wub:
Ihr habt doch Widerrufen? Hebe die Rückantwortkarte gut auf.
Ich würde mir da nicht die Freude verderben lassen.

Mal sehen was es über diese Firma gibt.
 

schnippewippe

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Wer weiss wer weiss ? Vielleicht wurde er auf dem Weg zum Gericht auch gerade abgezockt :D

Bitte nicht übersehen.
http://www.echte-abzocke.de/allgeme...-gegen-vsr-verlag-service-gmbh.html#post19989
Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
 

Zolo

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So, nachdem ich der Anwaltskanzlei geschrieben habe, hat mir die PVZ
wieder geschrieben.

"...unser Rechtsanwalt hat uns Ihr Schreiben zur sachlichen Klärung weitergeleitet.

Nach Prüfung des geschilderten Sachverhaltes, möchten wir Ihnen mitteilen,
dass unsererseits eine ausreichende Sachstandsmitteilung im vorherigen Schriftverkehr dargelegt worden ist.
Sollten jedoch weitere Fragen diesbezüglich bestehen, so sind wir gerne bereit,
diese telefonisch mit Ihnen zu klären..."

Darauf folgen nur noch die Bürozeiten und Telefonnummer. Mit folgendem Satz zum Schluss:

"Bitte begleichen Sie umgehend die vorliegende Zahlungsaufforderung."

Ich würde jetzt denen erneut (natürlich schriftlich und nicht telefonisch) mitteilen, dass ich den Vertrag, nach wie vor,
als angefochten betrachte und keinerlei Zahlungen nachkommen werde.

Was würdet Ihr mir raten?

So long,
Zolo ;)
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was würdet Ihr mir raten?
Raten kann und darf ich nichts.
Ich kann aber sagen was ich machen würde.
Ich würde klipp und klar schreiben das ich keinen Vertrag abgeschlossen habe.
Sollten die der Meinung sein das wohl ein Vertrag besteht,dann fechte ich ihn an.
Ich würde schreiben das ich jegliche Zahlung verweigere..sollten die auf Zahlung bestehen,dann erwarte ich die Klage.
 

schnippewippe

New member
"...unser Rechtsanwalt hat uns Ihr Schreiben zur sachlichen Klärung weitergeleitet.
Zolo ;)
Also das bedeutet für mich, dass der Anwalt die Sache an die ""PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf "" wieder zurück gegeben hat.
Wenn der Anwalt davon überzeugt wäre, dass hier gezahlt werden muss, warum teilt er es dann nicht selber mit. Warum gibt er es dann wieder an die PVZ zurück. ;)

Wenn du noch einmal schreiben willst , würde ich wenn es geht per Fax machen. Wird ja sonst zu teuer.


Mit dem Schreiben vom........wurde der Vertrag angefochten und im Schreiben vom..........wurde ihrer Kündigung zum..........widersprochen.

Verbraucherzentrale Hamburg | Ende der Märchenstunde

Immer wieder erhielten wir Beschwerden von Verbrauchern, denen in Fußgängerzonen oder Bahnhöfen mit falschen Versprechungen von der VSR Verlag Service GmbH ein Zeitschriftenabo untergeschoben wurde. Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass der Verlag mit seinen irreführenden Äußerungen Verbraucher nicht mehr täuschen darf (Anerkenntnis-Urteil v. 3.9.2011, 17 HK O 1489/11).
....
Einen weiteren Sieg konnten wir bereits verbuchen: Die Firma Deutscher Video Ring Marketing und Einkaufs GmbH hat sich uns gegenüber am 13. April 2010 verpflichtet, bei der Straßenwerbung für kostenpflichtige Zeitschriftenabos nicht zu behaupten, dass es sich lediglich um befristete und kostenlose Probeabos handelt. Verstößt die Firma gegen diese Erklärung, wird eine Vertragsstrafe fällig.
Ich selber würde das dicke mit schicken und fragen wann das überall aufhört.
 

schnippewippe

New member
.
Betrug: Zeitschriften-Abo statt Gewinnnspiel-Teilnahme

Singen (sk) Eine Singenerin wurde Opfer von Trickbetrügern. Die 21-Jährige wurde Mitte Juni von einem Unbekannten zur Teilnahme an einem Gewinnspiel überredet.

Kurz darauf erfuhr sie, dass sie eine Ägyptenreise gewonnen haben soll. Für eine Bearbeitungsgebühr von 70 Euro gab die Frau ihre Kontodaten an. Das Geld wurde nicht abgebucht, stattdessen erhielt sie ein Schreiben von einem angeblichen Pressevertrieb, das ihr den Abschluss eines Zeitschriften-Abos bestätigte. Die 21-Jährige erstattete bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs......aus dem link
 

fumasu

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da hier sehr viele erfolge zu lesen waren würde ich trotzdem wenns keinem was ausmacht meine version reinposten.

Ich hab vor c.a. einem Jahr ein Abo bei der Firma PVZ abgeschlossen.
Mit wurdfe auf der Straße erklärt das ich Jugendlichen ohne Abschluss unterstützen würde das die mir die Zeitung 2Monate nachhause bringen und ich würde dann eine Bewertungsschreiben kriegen ob die eitung gekommen sei etc..

Nachdem die erste Rechnung erschienen ist habe ich mich im internet informiert und dann gehandelt.
-Ich habe die Zeitschriften zurückgeschickt mit der aufschrift "annahme verweigert"
-Kündigung geschrieben
-Rechnung nicht bezahlt
-Mahnungen nicht beachtet

Monate später bekahm ich den Brief vom Rechtsanwalt, diesen habe ich auch nicht beachtet weils im internet auch so emfohlen wurde..
doch vor 3wochen wo ich eigentlich dachte es sei vorbei bekahm ich einen anruf von der GMI und jetzt einen brief das ich die rechnung zu zahlen habe etc.
Mir wurde am telefon erklärt das die PVZ behauptet dsa sie keine zeitschriften von mir erhalten hat und auch keine Kündigung. (dumm von mir, weil ich den Beleg von der Post nicht angefordert habe).
Da ich über den nächstenschritt nicht weiter weiß wollte ich mich an euch wenden und um eure hilfe.
 

schnippewippe

New member
Wie sah denn der Text im Brief mit der Kündigung aus ????
Wir schreiben ja immer schickt keine Kündigung.
Sondern Widerruf Anfechtung oder Widerspruch.

Jetzt kommt es darauf an was du genau geschrieben hast .
 

schnippewippe

New member
Ich habe mir mal gerade das Impressum der BMI - Inkasso angesehen.
GMI Impressum

Da kam ich echt ins Grübeln :ermm: Die versuchen Geld für Verträge einzutreiben ,wo es nur durch arglistige Täuschungen und gemeine Lügen zu einer Unterschrift kam. Diese Abzocke geht nun schon seit ca 20 Jahre so .
Und das Inkasso wird aus den EU-Mitteln gefördert.:shocked:
eu-foerdert.niedersachsen.de
In einem Wettstreit der Ideen und Konzepte werden aus den EU-Mitteln Projekte gefördert, die besonders zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Niedersachsen beitragen. Alle Informationen zu den ESF- und EFRE-Programmen finden Sie in dieser Rubrik.
Inkassounternehmen im Visier der Staatsanwaltschaft
 
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schnippewippe

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Ich muss dem Mod zustimmen. Auch Anwälte raten immer wieder , nicht so viel zu schreiben.
@fumasu
Ich schätze du weisst nicht so wirklich was du abgeschickt hast. Eine Kündigung sehe ich im Brief nicht. Es sei denn es steht in deiner Änderung.

Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Ausführungen zur arglistigen Täuschung nebst den einschlägigen Kommentaren. In diesem Zusammenhang widerrufe ich daher Hilfsweise – obwohl aus meiner Sicht kein Vertrag vorliegt – diesen von Ihnen irrtümlich behaupteten Vertrag zusätzlich wegen arglistiger Täuschung. Eine Reise, welche weitere Kosten beim Gewinner verursacht, ist nicht unter den Begriff “Gewinn” zu subsumieren.
Also hast du den Vertrag hilfsweise widerrufen und auch wegen arglistiger Täuschung angefochten.

Mit wurdfe auf der Straße erklärt das ich Jugendlichen ohne Abschluss unterstützen würde das die mir die Zeitung 2Monate nachhause bringen und ich würde dann eine Bewertungsschreiben kriegen ob die Zeitung gekommen sei etc..

Ich war bereit zu helfen!! Das es ein kostenpflichtiges Abo ist wurde nicht mitgeteilt.
Ich habe am...........den Vertrag hilfsweise widerrufen und wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die Zeitung ging am .........an sie wieder zurück.

Für mich besteht dieser Vertrag nicht. Sollten sie weiter Mahnen werde ich Anzeige erstatten.

Per Einschreiben mit Rückantwort .

Leute hebt euch diesen Rückantwortschein bis Ende 2014 auf !!!!
3 Jahre haben sie Zeit an ihr "Geld" zu kommen . Die 3 Jahre fangen am 1.01.2012 an zu zählen.
 
Zuletzt bearbeitet:

fumasu

New member
ich glaub sowas ähnliches habe ich denen am telefon gesagt und die dame meinte darauf das sie dafür nicht zuständig sei und sie nur dafür sorgt das die firma ihr geld bekommt
 
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