Während von Seiten des Absenders dessen Persönlichkeitsrecht bzw. dessen Geheimhaltungsinteresse in die Waagschale zu werfen sind, ist Seitens des Einstellers zu Fragen, ob ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann. Seitens der Rechtssprechung werden allerdings auch an dieses allgemeine Informationsinteresse der Öffentlichkeit relativ hohe Anforderungen gestellt.
Daraus ist zu schließen, dass wenn nicht tatsächlich ein überragendes Informationsinteresse der Allgemeinheit begründet werden kann, die Veröffentlichung von E-Mails in aller Regel unzulässig ist. Selbiges gilt – wie oben dargelegt -ohnehin für E-Mails mit privaten Inhalten.
Der Absender hat unter diesen Voraussetzungen in aller Regel ein Unterlassungsanspruch bzw. auch einen entsprechenden zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch.
17.05.11KG Berlin: Online-Veröffentlichung von privater E-Mail eines Politikers rechtsverletzendRechtsprechung
LG Köln, 06.09.2006 - 28 O 178/06
MIR - Medien Internet und Recht
Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer Internetseite kann einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Gestalt der Geheimsphäre darstellen. Eine, einem abgegrenzten Empfängerkreis bestimmte E-Mail ist mit einem verschlossenen Brief vergleichbar, der allein durch das Absenden nicht aus der Geheimsphäre entlassen wird.
Der Nutzer erklärt und gewährleistet gegenüber dem Diensteanbieter, dass er der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm auf der Internetseite des Diensteanbieters eingestellten Inhalten ist, oder aber anderweitig berechtigt sind (zB durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), die Inhalte auf der Internetseite des Diensteanbieters einzustellen und die Nutzungs- und Verwertungsrechte nach dem vorstehenden Absatz (2) zu gewähren.
Nun ja --- wenn man neu in ein Forum kommt , kann ich das schon verstehen ,wenn die E-mails hier landen. Jeder denkt es geht nur ihm so.So, ich habe erstmal meine Email hier wieder gelöscht, danke für den Hinweis. Ich bin eben mit den Nerven runter, weil ich auch so nicht gesund bin (PTBS, schwere Darmerkrankung).
Ich habe heute auch eine "letzte Mahnung bekommen", mit dem selben Text wie oben gepostet. Ich drucke das jetzt alles aus für die Polizei und mache sonst auch nichts weiter.
Ich bin froh, dass es dieses Forum gibt, so sehe ich, dass es nicht nur mich betrifft.:wub:
Ich werde jetzt auch weiter nichts machen. Und mir einen Tee kochen
Mailbots besitzen nur limitierte Flexibilität und Kreativität.Seltsam und schon unglaubwürdig ...
alle die bislang sich immer melden, haben genau die selben Daten mit Rechnung, Mahnung, 1. Mahnung etc..
Falsch.Um die Sache vor Gericht zu bringen, muß erstmal ein Mahnbescheid an dich ergangen sein
Das sind 162 Einschreiben mit Rückschein:thumbsup: Da haben es wohl einige richtig gemacht:thumbsup:übrigens unser Franky hat viel zu tun
Gebt mal bei Deutsche Post unter Nachverfolgung
Folgende Sendungsnummer: RG302357782DE
Versendungsdatum: 12.09.2011
ein ...
er hat tatsächlich 162 Briefe bekommen .... das wird viel Arbeit am Wochenende!
Genau das habe ich auch gemacht, und der Polizei war diese "Firma" nicht fremd.Danke für die eindeutige Antwort, dann gehe ich jetzt auch zur Polizei und werde Anzeige erstatten.
lg
prozesskostenbeihilfe wird nur bewilligt, wenn es realistisch ist den prozess zu gewinnen und das einkommen nicht so hoch istKriegt da eigentlich ein Hartz 4ler amtliche Beihilfe oder nicht?
Was ist mit "blauer" gemeint?Wenn dann mal ein Blauer kommen sollte, so gibt es Gott sei Dank eine freie Anwalts-Wahl hier in Deutschland.
Mitwohnzentrale-24.de ein
Über die relativ neue Paid Content GmbH, Priel 5 in 85408 Gammelsdorf, werden 132 Euro für einen 24-Monatszugang der Mitwohnzentrale-24.de geltend gemacht.
Bekannt ist Verbrauchern das Geschäftsmodell bereits von der OPM Media GmbH. Viele Verbraucher können sich nicht daran erinnern, jemals einen Kostenhinweis gelesen zu haben. Zumal viele andere Mitwohnzentralen ihre Dienstleistung kostenfrei anbieten.
Verbraucher, die Forderungen erhalten, sollten schriftlich die vermeintliche Anmeldung mit Einschreibebrief widerrufen und unbedingt der Weitergabe der Daten an die Schufa widersprechen. Die teure 0900-Hotlinenummer für 1,99 Euro sollen Verbraucher auf gar keinen Fall anrufen: hier droht dann der nächste Griff in den Geldbeutel.................aus dem link