Abzocke durch Gerd C. Meyd Handelsonderneming GMBH

schnippewippe

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So viel ich auch im Internet nach Gerichtsurteile suche , ich finde immer noch keine.
Das obwohl diese Art von Werben schon 20 Jahre lang so geht.
 

147

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es ist deren "taktik" euch zu zermürben. sie hatten mich sicher schon 93837363930 Mal so weit, dass ich den Mist einfach bezahle. Aber in letzter Sekunde siegte immer der Gedanke, nein ich lass mich nicht mehr von Abzockern um den Finger wickeln. Vielleicht liefert euch dieses mein verhalten bald das erste Urteil, who knows. Vorgestern lief auf jeden Fall die "letzte Frist" des Inkassounternehmens ab. Ich warte also ab, was sie als nächstes tun.

und ich sitze immer noch neben einem großen stapel unbezahlter sternausgaben. vielleicht ging die frage das letzte mal unter. Darf ich die einfach wegschmeißen??? oder lieber in ein päckchen und an die pvz schicken?
 

schnippewippe

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Du hast doch bestimmt einen Platz wo die Zeitungen nicht im Weg sind. :)
Macht sich immer besser, wenn man ihnen anbieten kann, dass sie diese Zeitungen sich gerne wieder abholen können. :D

Allgemein gehalten. Andere Abzocke
Unbestellte Ware muss nicht zurückgeschickt werden.
Das ist ja auch so eine neuere Art von Abzocke.
Aber da gibt es auch wieder Ausnahmen.
Vorsicht ist lediglich geboten, wenn es sich bei der zugesandten Ware erkennbar um eine Fehllieferung handelt (etwa wenn sie an eine andere Person adressiert und fälschlicherweise Ihre Adresse angegeben ist), oder wenn der Lieferant erkennbar versehentlich von einer Bestellung ausgeht (etwa weil er in der Rechnung auf „Ihre Bestellung vom …“ Bezug nimmt). Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet, wenn sie verlangt wird. Halten Sie in einem solchen Fall die Ware eine Zeit lang zur Abholung bereit. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, den Versender über seinen Fehler zu informieren.

Und Vorsicht ist ebenso geboten, wenn Sie zwar eine Bestellung abgegeben, der Verkäufer indes eine andere, nach Qualität und Preis aber gleichwertige Ware geschickt und zugleich darauf hingewiesen hat, dass sie zur Annahme nicht verpflichtet sind und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen haben. Falsche Ware ist der Ware ohne jede Bestellung nicht gleichzusetzen. In diesem Fall müssen Sie die Ware bezahlen, wenn Sie sie behalten, können Sie aber unfrei zurückschicken, d.h. ohne selbst die Versandkosten zu bezahlen.
 
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147

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Macht sich immer besser, wenn man ihnen anbieten kann, dass sie diese Zeitungen sich gerne wieder abholen können.
das hatte ich ihnen ja bereits angeboten. Selbstverständlich ohne jegliche Reaktion.

Dann kommt der Mist nun halt in den Keller.
 

tralala

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hej!
nachdem nun also der brief vbon der pvz kam, dass mein widerruf verspätet war bla blablbb, war ich dann doch mal bei der verbraucherzentrale. und die waren zwar sehr nett, konnten mir aber nicht wirklich weiterhelfen. (die pvz war da vorher nicht bekannt, allerdings war ich die zweite, die heute mit so'nem tanzaniazettel ankam)
man riet mir also, nochmals zu schreiben,und auf die anfechtung hinzuweisen (wie ja auch hier empfohlen), dass es aber, wenn ich es soweit kommen liesse, sehr ungewiss wäre, wie ein rechtsstreit ausgehen würde. denn erst einmal müsste ich in diesem falle die beweislast erbringen, dass ich getäuscht wurde, und dafür bräuchte ich einen zeugen. (den ich allerdings nicht habe). und dann hinge das ab von dem jeweiligen richter, und dazu müsse man wissen, dass es viel mehr arbeit für den richter wäre, wenn er mir recht gäbe. (und die kosten bei einem verlorenen rechtsstreit sind auf jeden fall höher als die kosten des abos).
deren meinung also: eigentlich keine chance.
das einzige was ich noch machen könne, wäre strafanzeige zu erstatten. quasi gegen die pvz und unbekannt (den vermittler), wegen betrug. dazu noch mal den genauen sachverhalt schildern, und das ganze an die staatsanwaltschaft von berlin schicken. und wenn die dann antworten würden, dass sie schon so viele anzeigen zu dem thema haben, dass sie meine nicht mehr aufnehmen können, dann hätte ich vielleicht auch eine chance bei einem rechtsstreit.
naja, ich wollte euch diese info nicht vorenthalten, und: an die berliner, dies auch erwischt hat: es wär ganz cool, wenn meine strafanzeige nicht die einzige bleibt!
schönes wochenende trotzdem. . .
 

tralala

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scheint halt so, als wäre die problematik in hamburg schon viel bekannter als hier. . .
aber prinzipiell spricht doch trotzdem nichts gegen eine strafanzeige, oder?
 

schnippewippe

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scheint halt so, als wäre die problematik in hamburg schon viel bekannter als hier. . .
aber prinzipiell spricht doch trotzdem nichts gegen eine strafanzeige, oder?
Können meiner Meinung nach nicht genug Anzeigen gemacht werden. Vielleicht hört dann mal die Lügerei auf. Ich gebe die Hoffnung nie auf. :sad:
 
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tralala

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hej!
bin gerade beim erstellen der strafanzeige, bei der schilderung des sachverhaltes. kann ich da reinschreiben, dass, wenn ich mir den zettel genau durchgelesen hätte, mir hätte klar werden müssen, dass da was faul ist, ich aber naiv und gutgläubig war, und dem glauben schenkte, was mir dieser mensch auf der strasse erzählte?
 

schnippewippe

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Neeee. würde ich nicht so schreiben. Dann würde ich dir sagen ,selber schuld wenn du es nicht gelesen hast.

Bei uns habe ich ja solche Werber auch schon öfters gesehen. Die haben den Vertrag ja in der Hand und füllen alles aus. Dabei erzählen sie dann das Blaue vom Himmel. Erst wenn die Leute den Vertrag unterschrieben haben bekommen sie etwas in die Hand.
Aber es wird im Internet auch oft mitgeteilt das sie gar nichts von den Werbern erhalten haben.

Es soll ein „Testprojekt“ sein - Beispiel : ob Zeitungen richtig ausgetragen werden. Erzählen einen vielleicht auch noch ,was für ein schlimmes Leben sie führen.
Das ja alles kostenlos ist und man die Bankdaten nur geben muss damit sie prüfen können ob man glaubwürdig ist. Sonst darf man nicht am kostenlosen „Testprojekt“ teilnehmen. Aber man will ja helfen !! Also gibt man seine Daten und schon ist es passiert.

Auch wurde im Internet von Usern mitgeteilt , dass sie als der Werber fertig war dann doch plötzlich gemerkt haben , da stimmt was nicht. Aber den vertrag bekamen sie nicht wieder. Der Werber meinte ist doch eh gratis oder ok er zerreist den Zettel. Wenn sie erst einige Zeit später zurück kamen , wurde erklärt, dass der Zettel schon abgeholt wurde. Er wird aber dafür sorgen,dass er zerissen wird.

Bei dem Gespräch hatte der Typ den Zettel in der Mitte geknickt, sodass ich den Zettel gar nicht komplett sehen konnte. Ihr seht: Ihr müsst eure Bankdaten angeben um „mitzumachen“. Wenn man bedenkt, dass der Typ meinte, es sei komplett kostenlos, ist es mehr als fragwürdig.
Wozu soll ich meine Bankdaten angeben, wenn ich doch nichts bezahlen muss?
Erklärung von dem Typen: Sie wollen kontrollieren, ob man bei der Schufa gemeldet ist, weil sie Betrügern nichts schenken wollen. (Man bekäme die Zeitschriften, die geliefert werden schließlich umsonst.)
Mal eine Frage. Erzählen die immer noch was über eine Spende für tanzania .
 
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tralala

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naja. auf dem "vertrag" steht hinten drauf: alle hilfebedürftigen, vor allem die kinder tanzanias sowie auch ich, bedanken uns für den abschluss dieses abos, mit dem unser sponsorpartner unsere arbeit unterstützt. Mit einem gruß und gottes segen verbleibe ich, ihr pater joseph mosha

ohmann. selbst da steht noch was vom abschluss eines abos. manchmal zweifle ich an meinen denkfähigkeiten.
ich hab in der strafanzeige schon die ganze geschichte erzählt, 8 wochen zeitschrift zum testen der schwer integrierbaren jugendlichen, damit sie dann einen job bekommen. das ding is halt, auf dem zettel steht das alles recht deutlich drauf, nur das ich halt mehr dem geglaubt habe, was der junge mir erzählte. wie gesagt, ich zweifle echt an mir. der betrug is halt, was der mir erzählt hat, der zettel den ich unterschrieben habe, ist leider furchtbar eindeutig.
 

mitzie

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Hallo alle zusammen.
Ich bin leider auch auf die Masche reingefallen. mic sprach ein Junger Mann an, ob ich nicht interesse hätte 8 wochen eine kostenlose Zeitung zu erhalten, um jugendliche, die ihr Taschengeld damit verdienen zeitungen auszutragen, sozusagen zu kontrillieren, ob sie ihre Arbeit richtig nach gehen... also so wie ich bisher mich hier schon belesen hab, es fast allen hier getroffen hab...
So, nun ist es bei mir nun auch der Fall, das die 14 Tage Widerrufsrecht schon verstrichen sind, und auch schon die ersten zwei Zeitungen ins Haus geflogen sind...
Ich werde nun wie auf einer der ersten Seiten einen Brief aussetzen und diesen Vertrag wegen Täuschung anfechten. Allerdings wurde mir nun auch schon Geld abgezogen, und das nicht grad wenig, sondern schon gleich für ein halbes Jahr...
Meine frage ist jetzt, ob ich das geld zurückbuchen kann, oder ob ich nun auf die Antwort warten soll, bevor ich das tue??
 

schnippewippe

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Die User die hier und im Internet schreiben, teilen immer mit, dass sie sich das Geld haben zurück holen lassen. ;);) Das machen die User sobald sie merken das Geld abgegangen ist.
 

mitzie

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okay. nagut, dadurch, das ich ja ey noch den brief abschicke, dürfte ja für den nachhinein nicht weiter schlimm sein, aber was ist, wenn se das nicht anerkennen..
oh ma, ich werd mic wol ma mit meiner anwältin in verbindung setzen ^^

Ich komm übrigens auch aus Berlin. Das komische an der sache ist, das der junge Mann, der mir das auf geschwatzt hat, mir sogar seine daten aufgeschrieben hat, vor- und zuname, geburtsdatum und geburtstort und sogar seine "angebliche" derzeitige Adresse... worauf ich allerdings leider erst jetzt vor kurzem stutzig wurde, war, das er angeblich 1991 geboren worden sei, er mir allrdings weitaus über 25jahre alt vorkam :-/
ist doch noch mehr ein Grund, zur anfechtung wegen Täuschung oder? Hab den Zettel ja noch..
 

schnippewippe

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Den Zettel wo er dir das mitteilt würde ich mir auch aufheben.
der mir das auf geschwatzt hat, mir sogar seine daten aufgeschrieben hat, vor- und zuname, geburtsdatum und geburtstort und sogar seine "angebliche" derzeitige Adresse... worauf ich allerdings leider erst jetzt vor kurzem stutzig wurde, war, das er angeblich 1991
Der Werber müsste ja auf den Vertrag auch unterschrieben haben .
Würde ich doch mal nachsehen. Stimmt der Name ?
 

RobRoy

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Guten Abend,

meine Freundin und Ich wurden ebend angesprochen, ob wir nicht 2 Monate eine Zeitschrift testen wollen, um Jugendliche zu kontrollieren. Nun war uns das ein paar Minuten nach der Unterschrift klar:shocked:, das uns wohl ein Abo untergejubelt wurde. Nun meine Frage, wenn ich nun eine Email an das MVS Medien Service schreibe und auf mein Widerrufsrecht bestehe, wird dann das Abo zurück genommen? Wie gesagt, es war vor 2 Stunden. Danke schon mal für die Antworten.

Liebe Grüße Robert
 

schnippewippe

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E-mails zählen leider nicht vor Gericht als Beweis. Wenn du dich aber absichern willst, solltest du es per Einschreiben mit Rückantwort schicken.

Ich habe zwar noch kein Urteil finden können, sage aber immer " sicher ist sicher " ;)

Biste ja echt ein Glückspilz :D
 
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RobRoy

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Ich bin bei WEB.de Club, und kann meine Email als Einschreiben schicken, würde das Zählen?

Lg Robert
PS: Wo finde ich eine Emailadressen von denen? :)
 
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