schnippewippe
New member
So viel ich auch im Internet nach Gerichtsurteile suche , ich finde immer noch keine.
Das obwohl diese Art von Werben schon 20 Jahre lang so geht.
Das obwohl diese Art von Werben schon 20 Jahre lang so geht.
Vorsicht ist lediglich geboten, wenn es sich bei der zugesandten Ware erkennbar um eine Fehllieferung handelt (etwa wenn sie an eine andere Person adressiert und fälschlicherweise Ihre Adresse angegeben ist), oder wenn der Lieferant erkennbar versehentlich von einer Bestellung ausgeht (etwa weil er in der Rechnung auf „Ihre Bestellung vom …“ Bezug nimmt). Dann sind Sie zur Rückgabe verpflichtet, wenn sie verlangt wird. Halten Sie in einem solchen Fall die Ware eine Zeit lang zur Abholung bereit. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, den Versender über seinen Fehler zu informieren.
Und Vorsicht ist ebenso geboten, wenn Sie zwar eine Bestellung abgegeben, der Verkäufer indes eine andere, nach Qualität und Preis aber gleichwertige Ware geschickt und zugleich darauf hingewiesen hat, dass sie zur Annahme nicht verpflichtet sind und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen haben. Falsche Ware ist der Ware ohne jede Bestellung nicht gleichzusetzen. In diesem Fall müssen Sie die Ware bezahlen, wenn Sie sie behalten, können Sie aber unfrei zurückschicken, d.h. ohne selbst die Versandkosten zu bezahlen.
das hatte ich ihnen ja bereits angeboten. Selbstverständlich ohne jegliche Reaktion.Macht sich immer besser, wenn man ihnen anbieten kann, dass sie diese Zeitungen sich gerne wieder abholen können.
Können meiner Meinung nach nicht genug Anzeigen gemacht werden. Vielleicht hört dann mal die Lügerei auf. Ich gebe die Hoffnung nie auf. :sad:scheint halt so, als wäre die problematik in hamburg schon viel bekannter als hier. . .
aber prinzipiell spricht doch trotzdem nichts gegen eine strafanzeige, oder?
In Hamburg ist das Ansprechen von Passanten generell verboten.scheint halt so, als wäre die problematik in hamburg schon viel bekannter als hier. . .
Mal eine Frage. Erzählen die immer noch was über eine Spende für tanzania .Bei dem Gespräch hatte der Typ den Zettel in der Mitte geknickt, sodass ich den Zettel gar nicht komplett sehen konnte. Ihr seht: Ihr müsst eure Bankdaten angeben um „mitzumachen“. Wenn man bedenkt, dass der Typ meinte, es sei komplett kostenlos, ist es mehr als fragwürdig.
Wozu soll ich meine Bankdaten angeben, wenn ich doch nichts bezahlen muss?
Erklärung von dem Typen: Sie wollen kontrollieren, ob man bei der Schufa gemeldet ist, weil sie Betrügern nichts schenken wollen. (Man bekäme die Zeitschriften, die geliefert werden schließlich umsonst.)
Der Werber müsste ja auf den Vertrag auch unterschrieben haben .der mir das auf geschwatzt hat, mir sogar seine daten aufgeschrieben hat, vor- und zuname, geburtsdatum und geburtstort und sogar seine "angebliche" derzeitige Adresse... worauf ich allerdings leider erst jetzt vor kurzem stutzig wurde, war, das er angeblich 1991
dann kannst du lange warten. zurückbuchen lassen. wenn du glück hast, schicken sie dir nach der anfechtung die stornierung. wenn du pech hast, bekommst du einen standardbrief, der null zu dem von dir geschriebenen passt.oder ob ich nun auf die Antwort warten soll, bevor ich das tue??