De kleine Eisbeer
Super-Moderator
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201
Ein Schelm der böses denkt
Aus rein Prozesstaktischen Gründen dürften B... und sein Anwalt wohl nun Revision eingelegt haben, dann wäre B... am 08.05.2012 in Frankfurt noch nicht vorbestraft sein, da das Urteil dann noch nicht rechtskräftig ist. Mann kann Anträge bei Zeiten eben auch zurück ziehen
sagt doch alles.Während in der Berufung die Tatsachen noch einmal überprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
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Ein Schelm der böses denkt