Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Aus rein Prozesstaktischen Gründen dürften B... und sein Anwalt wohl nun Revision eingelegt haben, dann wäre B... am 08.05.2012 in Frankfurt noch nicht vorbestraft sein, da das Urteil dann noch nicht rechtskräftig ist. Mann kann Anträge bei Zeiten eben auch zurück ziehen:D
:whistle:
Während in der Berufung die Tatsachen noch einmal überprüft werden, sind Feststellungen zu Tatsachen in der Revision ausgeschlossen. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiellrechtlich richtig ist und verfahrensrechtlich ordnungsgemäß zustande gekommen ist.
Quelle&mehr Wiki
sagt doch alles.

Ein Schelm der böses denkt :whistle:
 

schnippewippe

New member
Angeklagte und ]Staatsanwaltschaft legen Revision gegen Osnabrücker Urteil ein

Abzock-Grüße: Angeklagte und Staatsanwaltschaft legen Revision gegen Osnabrücker Urteil ein

df Osnabrück. Der massenhafte Betrug mit Grußkarten wird jetzt wohl auch den Bundesgerichtshof beschäftigen: Sowohl die beiden Hauptangeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück eingelegt. Das erklärte Gerichtssprecher Holger Janssen auf Nachfrage unserer Zeitung........................weiter im link
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Grössenwahn lass Grüssen.
Aus dem Blog von M.B

Nach mir zugetragenen Informationen und auch laut Wikipedia ist Prof. Thomas Hoeren seit Anfang 2012 nicht mehr Richter am OLG Düsseldorf.

Es mag dahin stehen, ob meine Beschwerde dazu beigetragen hat, dass man sich trennte, oder ob er freiwillig das Amt verlassen hat.
Von 1996 bis Ende 2011 war Hoeren Richter am OLG Düsseldorf.
Seit 2012 ist er Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster .Thomas Hoeren ? Wikipedia
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Hmmmmmm. Nun ist M.B wieder weg. Dachte er meldet sich hier an ,um uns aufzuklären.
 

Niclas

Active member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Irgendjemand hat hier gemüllt. Die "Ergüsse" hab ich mal gesichert.

Ob er das wirklich war? Glaube ich offengestanden nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

@ Niclas

Irgendjemand hat hier gemüllt. Die "Ergüsse" hab ich mal gesichert.

Ob er das wirklich war? Glaube ich offengestanden nicht.

Man - ich hatte gerade mitgeteilt, dass die User ihre Tastatur in Ruhe lassen sollen. :shifty:
Aber da war es schon gelöscht.
 

Niclas

Active member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Der echte M.B würde sich mit Sicherheit nicht als das charakterisieren wie der hier angebliche M.B.
Das würde sein Ego sicherlich nicht zulassen und zu Selbstironie ist er garantiert nicht fähig.
Grüße von der Abzock-Front: Landgericht verurteilt Internet-Betrüger - Lokale Nachrichten, Videos, Bilder und mehr aus und für Osnabrück | noz.de
Ein „bemerkenswerte kriminelle Energie“, attestierte das Gericht dem 37-Jährigen, bezeichnete ihn aber auch als eine „recht schwierige Persönlichkeit geprägt von Geltungssucht und Rechthaberei“.
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Und wieder wird ein Verbraucherschützer wohl das Handtuch werfen.
…und irgendwann ist Schluss!

Hier mal eine Erklärung in eigener Sache und auch, um mich ein Stück vom Hündchen zu unterscheiden, das aktuell an jede Hose pinkelt, deren Träger ihm nicht schnell genug in den Arsch tritt.

Sollte es vor dem LG Frankfurt ein Urteil geben, dass die Aktivitäten des Herrn B nicht als Betrug wertet oder sollte die Klage der webtains GmbH vor dem LG München gegen verbraucherschutz.tv NICHT das von mir erwartete Urteil finden, dann werde ich die Arbeit für verbraucherschutz.tv und den gesamten Betrieb des Portals einstellen und die Domain inkl. aller Inhalte zum Verkauf anbieten – und zwar an den, der am meisten dafür zahlt.

Es kann nicht sein, was da aktuell abläuft und bei Prüfung aller Sachlagen bin ich lagsam aber sicher nicht mehr bereit, bei diesem Theater mitzumachen – jede Gesellschaft hat die Abzocker, die sie verdient!

Nachtrag: Herr B. geht in seinem “Blog” davon aus, dass zumindest eine der beiden von mit skizzierten Bedingungen eintreten wird, also dass eine der beiden Sachen zu seinen Ungunsten ausgeht. Wird der Gute zum Ende noch Realist?
Dabei ging es um diese Sache.
http://www.echte-abzocke.de/compute...rnt-vor-firma-webtains-gmbh-15.html#post23748

M.B
Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass die Aufforderungen an Verbraucher die Banken anzuschreiben unzulässig sind. Verbraucherschutz.tv wurde wegen solch eines Vergehens abgemahnt;
Adrian Fuchs von Abzocknews.de
Er hatte die Aufforderungen zu Anschreiben an Banken von der Verbraucherzentrale übernommen, und wurde ebenfalls abgemahnt.
ImageShack® - Online Photo and Video Hosting

Selbst die Verbraucherzentrale wurde nicht verschont.

Nun steht es nicht mehr auf deren Seite.
Verbraucherzentrale Hamburg | - Stur bleiben!



-
 
Zuletzt bearbeitet:

Niclas

Active member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Und wie gedenkt man das Problem der Landingpages in den Griff zu kriegen?
Webseiten sind bekanntlich nicht in Granit gemeißelt und die überwiegende Mehrzahl
der Betroffenen ist nicht über die offiziellen Seiten mit Preisangabe und
Kostenpflichtigkeit ( Die Branche hat schließlich pausenlos "nachgebessert" )
reingelegt worden, sondern über vorgeschaltete Googleadsensewerbeseiten,
die bekanntlich so flüchtig sind wie Schnee in der Saharasonne.

Das Ganze läuft unter dem Motto "Und nicht sein kann, was nicht sein darf"
Die unmögliche Tatsache ? Wikisource

Im übrigend findet eh nur noch Eisweinlese statt wie z.B bei Top-of-software,
die mal wieder Mahnläufe gestartet haben, bei denen diese Vorschrift eh keinen Einfluss mehr hat.
Neue Projekte gibt es eh seit geraumer Zeit keine mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Hi- mal eine Frage an die Abzocker im Allgemeinen. Wenn das doch alles OK ist was sie machen , warum war das dann hier nötig geworden.
Link schrieb:
Ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes müssen Unternehmen Verbrauchern bei Bestellungen im elektronischen Geschäftsverkehr die folgenden Informationen unmittelbar vor Beendigung des Bestellvorgangs klar, verständlich und in hervorgehobener Weise geben:
Nötig ist es nicht.
Man macht ein Gesetz obwohl es dieses schon gibt.

PangV § 1 Grundvorschriften
(1) Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).
 

Niclas

Active member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Das Ganze ist eine Alibiveranstaltung. Da man den eigentlichen Ursachen nicht auf den Grund
gehen und Abhilfe schaffen will, nämlich dem in Deutschland ungebremsten und unkontrollierten
Mahn(un)wesen will, fabriziert man eben Pseudolösungen.
Auch wenn das dann nicht funktioniert, hat man sich wenigstens wieder für einige Jahre
eine Atempause verschafft.
 

Insider

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Wenn man B...letzte Ausdünstungen liest, fällt es schwer, zu glauben das da zwischen Ohr und Ohr noch was ist:huh:

Ansonsten macht mich das nur sprachlos....
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Wenn man B...letzte Ausdünstungen liest, fällt es schwer, zu glauben das da zwischen Ohr und Ohr noch was ist:huh:

Ansonsten macht mich das nur sprachlos....
Ich könnte schon was sagen. Aber dann fliege ich bestimmt hier raus. :whistle:
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Ich glaube das passt ganz gut hier mit rein.



Deutlich mehr Fälle in Rodgau und Rödermark, deutlich weniger in Neu-Isenburg

Die Kriminalitätsstatistik für Rodgau und Rödermark liest sich bedrohlich: Ein Fünftel mehr Fälle als im Jahr zuvor hat die Polizei 2011 in Rodgau registriert. In Rödermark stieg die Zahl gar um ein Drittel. Die beiden Städte liegen nun auf Platz 5 und 6 der Liste der Orte mit der im Verhältnis zur Einwohnerzahl höchsten Kriminalität. Schlechter schneiden nur Offenbach, Hanau, Gelnhausen und Neu-Isenburg ab.

Doch so unsicher, wie es die Statistik auf den ersten Blick suggeriert, sind die Städte nicht. Die Zahl der Rohheitsdelikte, zu denen Raub und Körperverletzung zählen, ist in beiden Kommunen seit 2008 zurückgegangen. Auch die Zahl der Diebstähle und der Sexualstraftaten ist in Rodgau wie in Rödermark rückläufig.

Abzocke mit Abofallen

Für den starken Anstieg der Fallzahlen sind jeweils mutmaßliche Betrüger verantwortlich. So ermittelt die Polizei in gleich 682 Fällen gegen die Verantwortlichen einer Firma aus Rödermark. Die Geschäftsleute boten über das Internet Anlegern aus ganz Deutschland dubiose Geldgeschäfte mit nur vermeintlich sehr hoher Rendite an. Allein 530 Fälle von Betrug wirft die Polizei einem Geschäftsmann aus Rodgau vor, der sein Geld mit Abofallen im Internet verdiene. Bei solchen Fällen hält es Polizeipressesprecher Josef-Michael Rösch für möglich, dass die Zahl der Geschädigten weitaus höher liegt als die der Anzeigen. Er rät Menschen, die auf einen Internetbetrug hereingefallen sind dringend, nicht einfach zu zahlen, sondern trotz eventueller Scham zur Polizei zu gehen. „Nur so haben wir eine Handhabe, juristisch dagegen vorzugehen“, sagt Rösch. Immerhin würden sehr viele Fälle von Internetbetrug aufgeklärt....................weiter im link
 

Niclas

Active member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Polizei und Sta sind nicht gerade die schnellsten. Was hier "verhackstückt"
wird, ist im Grunde Matsch von vorgestern.

Wer aufmerksam Foren/Blogs verfolgt wird festellen, dass seit einem Jahr die Abofallenabzocke
drastisch zurückgegangen ist. Es gibt kaum noch Wortmeldungen und die Hits der betreffenden
Threads sind ebenfalls deutlich zurückgegangen. Diese Tendenz wird auch von den VZetten bestätigt.

Einige Betreiber versuchen mit erneuten Mahnmüllläufen nochmals abzusahnen, was aber nur
noch sehr geringen Erfolg hat, da in sieben Jahren Abofallen es auch ins hinterste Dorf
gedrungen sein müßte, was los ist. Neue "Projekte" gibt es sehr selten und wenn
alter Wein in neuen Schläuchen.


Ob es nochmal eine "Abofallenrenaissance" geben wird?
Inwieweit Abzockerapps die Nachfolge angetreten haben, ist auf Grund der
relativ wenigen Meldungen nur sehr schwer einzuschätzen.
 

schnippewippe

New member
AW: Urteil gegen Michael B. wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.201

Ist ja auch die Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2011. Wenn es da in der Ecke nun mal war :sad: Dann kann ich mir ja in Zukunft das Einstellen solcher Mitteilungen sparen.Dann wird wohl von mir wohl nichts mehr kommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben