Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

schnippewippe

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http://www.vz-nrw.de/UNIQ133363275130877/link25987A.html

Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte widerrufen. Sie können das Abonnement ebenfalls widerrufen, wenn Sie den Vertrag telefonisch vereinbart haben.

Abonnieren Sie die Zeitung oder Zeitschrift allerdings per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte, gibt es in der Regel kein Zurück mehr.

Denn in diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet. Diese Grenze wird aber eher selten erreicht, da die Lieferung der meisten Massenblätter zwischen 50 und 100 Euro jährlich kostet. Widerrufen können Sie zudem auch dann nicht, wenn es sich um ein- oder mehrmonatige Probeabonnements und im Voraus bezahlte Jahresabonnements handelt.
Ich beziehe das mit den 200€ auf den schwarzen Text.

Die PVZ geht ja auch vom Widerrufsrecht aus.
 

Valnar

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http://www.vz-nrw.de/UNIQ13336327513...ink25987A.html

Ein an der Haustür abgeschlossenes Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnement können Verbraucher nach den Vorschriften über Haustürgeschäfte widerrufen. Sie können das Abonnement ebenfalls widerrufen, wenn Sie den Vertrag telefonisch vereinbart haben.

Abonnieren Sie die Zeitung oder Zeitschrift allerdings per Internet, über ein Mailing oder eine dem Periodikum beigelegte Karte, gibt es in der Regel kein Zurück mehr.

Denn in diesem Fall besteht ein Widerrufsrecht nur dann, wenn das Abo bis zum ersten möglichen Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet. Diese Grenze wird aber eher selten erreicht, da die Lieferung der meisten Massenblätter zwischen 50 und 100 Euro jährlich kostet. Widerrufen können Sie zudem auch dann nicht, wenn es sich um ein- oder mehrmonatige Probeabonnements und im Voraus bezahlte Jahresabonnements handelt.
emphasis mine...
 

Zolo

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Hey Leute!

Neues von mir:

Ich habe seit dem letzten Eintrag am 30.01. noch zwei weitere Schreiben des Inkassounternehmens erhalten.
Im Letzten haben Sie sogar in Großbuchstaben gefordert! Stellt Euch nur vor! GROßBUCHSTABEN!:sad:
Die schrecken auch vor Nichts zurück!:laugh:

Danach habe ich gute 6 Wochen nix mehr gehört. Weder von denen, noch von einem Gericht.

Aber heute habe ich wieder Post erhalten. Von einem neuen Inkassounternehmen...

Ich werde denen nicht mehr antworten bzw. aufs Neue meine Situation schildern.

Ich halte Euch auf dem Laufenden!

So long,
Zolo ;)

PS.: Bald hab ich Jahrestag mit der PVZ! :wub:
 

Maddy

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@schnippewippe ich versteh das da alles nicht was in dem widerrufszettel steht. habe aber jetzt widerruf eingeschickt per e-mail. ich würde dir gerne mal eine private nachricht schreiben was da alles drinne steht aber dein posteingang ist voll
 

schnippewippe

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Wie lange ist das denn bei dir schon her ??? Du hast nur 14 Tage zeit zum widerrufen. Danach bleibt nur die Anfechtung wegen Irrtum hervorgerufen durch die Täuschung des Werbers. Also kann man den Vertrag auch noch wegen Täuschung anfechten.
 

Maddy

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Das läst du mal schön bleiben.Hilfe wird im Forum gegeben.Privataudienzen per PN sind nicht erwünscht.
privat bitte was für teile?? ich versteh keine fremdausdrücke tschuldigung

und @schnippewippe ich habe von denen jetzt eine mail bekommen ob ich die veröffentlichen kann weiß ich nicht aber ich machs mal...und ich hoffe das ich da jetzt nicht weiter drauf antworten muss oder ähnliches


aufgrund Ihrer Mitteilung haben wir das Abonnement storniert.
Wir werden die Belieferung zum nächstmöglichen Termin einstellen.
[Rest edit]

Anm.Mod.
Der Inhalt solcher Mails/Briefe ist bekannt
 
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De kleine Eisbeer

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schnippewippe

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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
12.04.2012
"Zeitschriften-Abo-Jäger" unterwegs
Verbraucherzentrale warnt
Wieder einmal warnt die Verbraucherzentrale Brandenburg vor "Abo-Jägern": Dieser Tage ergattern Werber beispielsweise in Potsdam und Oranienburg an den Haustüren mit fadenscheinigen Geschichten Unterschriften für Zeitschriftenabos der Pressevertriebszentrale (PVZ). Eine Vertragskopie mit korrekter Belehrung zum Widerrufsrecht wurde nach mehreren Verbraucherberichten nicht ausgehändigt. Juristin Sabine Fischer-Volk rät zum Widerruf eines unerwünschten Abos per Einwurfeinschreiben, soweit die Daten bekannt sind. In schwierigen Fällen helfen die Verbraucherberater bei der Prüfung von Handlungsoptionen.
 

Dribbelkasper

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Hallo,

einem Arbeitskollegen von mir ist auch "Opfer" von PVZ geworden, allerdings in einer etwas abgewandelten Form.

Mein Kollege wurde in einer Fußgängerzone angequatscht und hat dort im vollen Bewußtsein ein 14. tägiges Probeabo von Auto Motor Sport abgeschlossen.
Unterschrieben hat er dieses auf den bekannten kleinen Flyern.

Nun verging Woche um Woche ohne das Ihn je eine Zeitung erreicht hätte.
Die Wochen verstrichen bis er auf einmal einen Mahnbescheid eines Inkassodienstleister in der Post hatte.

Gesamtforderung setzte sich wie folgt zusammen:
Abogebühren: €101,30
Zinsen: €0,38
Auslagen des Gläubigers: €7,91
Inkassogebühr: €33
Kontoführung: €6
Ermittlungskosten:17
Total €165,59

PVZ behauptet die Zeitungen seien nicht zustellbar gewesen da der Straßennamen nicht korrekt von meinem Kollegen eingetragen wurde ( Der Anfangsbuchstabe sei nicht C sondern K ..... ). Daraufhin habe man ein Inkassounternehmen eingeschaltet um die Adresse festzustellen ( Ermittlungskosten ). Dieses Unternehmen mahnte meinen Kollegen daraufhin fleißig ab ( insgesamt 8 Mahnungen ).
Leider ist mein Kollege ein Schaf und hat vor zwei Wochen den Betrag einfach bezahlt.

Nun ist die Frage was tun.
Ich würde meinem Kollegen nun empfehlen eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schreiben. Zusätzlich würde ich Widerspruch einlegen da mein Kollege nie ein Heft erhalten hat und somit weder die Chance die Zeitung zu "probieren" noch die möglichkeit hatte das Abo zu kündigen und das Geld zurückfordern.

Die Frage ist nun ob durch die Zahlung das Abo annerkannt wurde und wenn ja, ob dadurch die im gleichen Brief geschriebene Kündigung unwirksam wird.
Soweit ich informiert bin können aufgrund eines Fehlers auch gültige andere Punkte unwirksam werden.

Ich bin mir bewußt das die Erfolgsaussichten sehr gering sind aber Versuch macht klug.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
@Dribbelkasper;
So ganz verstehen tue ich deinen Post nicht.
Ich bin zwar kein Anwalt , aber meine Meinung dazu werde ich trotzdem schreiben.

Dein Kolege hat im vollen Bewußtsein ein 14. tägiges Probeabo von Auto Motor Sport abgeschlossen. Und ? Wusste er ,das es sich danach verlängert. Oder hatte der Werber wie bei den andern Usern hier gelogen.

Es wundert mich, dass er seine Daten selber eingetragen hat und bei der Adresse einen falschen Buchstaben geschrieben hat. ( Der Anfangsbuchstabe sei nicht C sondern K ..... ).Frage ihn mal , ob es nicht doch vom Werber eingetragen wurde.
Und wieso wurden denn seine Bankdaten nicht eingetragen ?

PVZ behauptet die Zeitungen seien nicht zustellbar gewesen da der Straßennamen nicht korrekt von meinem Kollegen eingetragen wurde ( Der Anfangsbuchstabe sei nicht C sondern K ..... ). Daraufhin habe man ein Inkassounternehmen eingeschaltet um die Adresse festzustellen ( Ermittlungskosten ). Dieses Unternehmen mahnte meinen Kollegen daraufhin fleißig ab ( insgesamt 8 Mahnungen ).
Das Inkasso hat nun die richtige Adresse gehabt und ihn 8 Mahnungen geschickt. ? Oder war es die PVZ ? Wieso hat er dann nicht darauf reagiert ? Das sollte man schon einmal machen. Schliesslich ist ja ein Vertrag abgeschlossen worden.
Da er Mahnungen bekam, muss ihm ja klar gewesen sein, dass er seine Unterschrift nicht nur für ein Probeabo gegeben hat.
Denn das war doch wohl gratis gewesen. Oder?

da mein Kollege nie ein Heft erhalten hat und somit weder die Chance die Zeitung zu "probieren" noch die möglichkeit hatte das Abo zu kündigen und das Geld zurückfordern.
Hatte er denn keine Vertragsunterlagen mitbekommen ?
Geld zurückfordern ? Verstehe ich nicht ganz. Er hat doch erst beim Mahnbescheid ????? gezahlt.

Noch einmal !!!! Mit einer Kündigung erkennt man einen Vertrag an !!! Dann zählt diese Kündigung auch zum Ende der Laufzeit des Vertrages und man muss zahlen.
Nun verging Woche um Woche ohne das Ihn je eine Zeitung erreicht hätte.
Die Wochen verstrichen bis er auf einmal einen Mahnbescheid eines Inkassodienstleister in der Post hatte.
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz

In der Regel drohen die Inkassofirmen das Mahnverfahren nur an, beantragen es letztendlich aber nicht. Der Grund dafür liegt darin, dass sie im Rahmen des Mahnverfahrens nicht ihre eigenen Gebühren einfordern können. Deshalb geben viele Inkassobüros das Forderungsverfahren an eine Rechtsanwaltskanzlei ab, bevor der Mahnbescheid beantragt wird. Der Rechtsanwalt kann über den Mahnbescheid, die eigenen Gebühren einzufordern.
Bist du sicher das es ein Mahnbescheid vom Gericht war ?
Was hat dein Kollege dann getan?
Angenommen es war ein Mahnbescheid .Da er bezahlt hat, wird er ja auch den Mahnbescheid anerkannt und an das Gericht zurück geschickt haben.
Oder war es doch nur die Mahnung eines Inkassodienstleister

Deine Frage –Rat
Ich würde meinem Kollegen nun empfehlen eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schreiben. Zusätzlich würde ich Widerspruch einlegen da mein Kollege nie ein Heft erhalten hat und somit weder die Chance die Zeitung zu "probieren" noch die möglichkeit hatte das Abo zu kündigen und das Geld zurückfordern.
Das Geld wird er wohl kaum wieder bekommen. Beim Mahnbescheid ???????hat er den Vertrag ja anerkannt. Ich schätze das man es auch so nicht freiwillig wiederbekommen würde. Versuchen kann er es ja.

Hat dein Kollege die Adresse wirklich selber falsch eingetragen ? Oder hat der Werber nicht doch die Daten eingetragen.
Also ich kenne es nicht so, dass man seine Daten selber eintragen kann.

Hat der Werber es eingetragen liegt der Fehler ja nicht beim Kollegen.
Dann würde ich mitteilen, dass die Adresse von mir richtig mitgeteilt wurde und es ein Fehler des Werbers war.
Dann sollen sie sich die Unkosten doch vom Werber ersetzen lassen. Der hat ja auch unterschrieben und ist somit für die PVZ erreichbar. Die Werber lassen einen Kunden beim unterschreiben auch keine Zeit, es sich noch einmal durchzulesen. Was ja beim einem ""nur"" Probeabo auch nicht nötig ist. Hätte man genug Zeit, wäre das nicht nur mit dem Buchstaben aufgefallen, sondern auch mit der Täuschung über das Probeabo.
Wenn es der Fehler der Werbers war, würde ich ruhig vom Rücktritsrecht gebrauch machen. Es sind ja keine Zeitungen gekommen. Also der Vertrag ist nicht erfüllt worden.


Da es ja nur ein Probeabo war ( Erklären was der Werber erzählt hat) aber keine Zeitungen kamen, trafen die Mahnungen auch nicht auf deinen Kollegen zu und er hat leider nicht reagiert. ( Fehler !!! Man sollte einmal reagieren )

Leute ihr solltet echt einmal reagieren. Ihr habt ja eure Unterschrift gegeben.

Wenn dein Kollege jetzt kündigt muss er den Rest der Laufzeit des Vertrages bezahlen.Ich würde hier nur hilfsweise Kündigen.
Als erstes den Vertrag wegen Irrtum anfechten . Als zweites den Vertrag wegen Täuschung des Werber anfechten. Denn nur durch dessen Täuschung ist es zu dem Irrtum deines Kollegen gekommen.

Nachdem die richtige Adresse bekannt war, hätte man ihn ja erst einmal davon unterrichten können ,dass da wohl ein Schreibfehler war und das sie nun die Laufzeit nach hinten verlängern werden . Dann wäre die Täuschung des Werbers gleich aufgefallen und dein Kollege hätte sofort widersprochen und den Vertrag angefochten.



So, ich hoffe du steigst hier durch.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dribbelkasper

New member
Hallo Schnippewippe,

vielen Dank für den Kommentar.

Er hat mir soeben den Gesamten Vorgang gegeben. Daraus ergibt sich nun folgendes.

Es handelt sich um ein reguläres Abo welches 2 Monate gratis Zustellung, 12 Monate gegen Rechnung und einen Reisegutschein von €100 beinhaltet.

Der Vertrag wurde vom Werber ausgefüllt und von meinem Kollegen unterschrieben. Mein Kollege hat einen Durchschlag bekommen, kann mir aber nicht sagen ob dieser doppelseitig war und ob die Widerrufsbelehrung aufgedruckt war. Leider liegt Ihm der Durchschlag auch nicht mehr vor sondern nur eine Kopie die er durch das Inkassounternehmen erhalten hat.
Auf dieser Kopie sieht man das die Adresse mehrfach korrigiert wurde und nachträglich die Bankdaten eingetragen wurden.

8 Monate nach Vertragsabschluss erhielt mein Kollege Post vom Inkassounternehmen mit dem bereits genannten Betrag. In diesen 8 Monaten wurde keine Zeitung und keine Rechnung zugestellt. Angeblich wurde PVZ erst nach diesen 8 Monaten von der Post die korrekte Adresse mitgeteilt. Weiterhin behauptet PVZ das die ausgelieferten Zeitungen und Rechnungen nicht wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt wurden.

Nach der achten Mahnung hat mein Kollege nun die Rechnung bezahlt.

1. Mein Kollege ist ein Schaf und hat sich in vollem Bewußtsein ein Abo aufschwatzen lassen und dieses nicht rechtzeitig gekündigt.

2. Mein Kollege ist ein Schaf und hat erst nach der achten Mahnung reagiert.

3. Mein Kollege ist ein Schaf und sieht sein Geld nie wieder.

4. Der nachträglich bearbeitete Vertrag ist sehr ominös.

5. Die fehlerhafte Zustellung ist sehr ominös.

6. Mein Kollege gekündigt und hoffentlich bald kein Schaf mehr.

;)
 

SuSu

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Ich hatte mitte Dezember so einen dämlichen Zettel unterschrieben und habe nun einen Brief von Knorz.Schütz.Lawers erhalten.
Was sollte ich jetzt am besten machen?
Ich habe denen heute eine Mail geschickt und ihnen die Lage aus meiner Sicht erzählt (immer wieder die Hoffnung das es noch gute Menschen gibt).
Meine Mutter meinte ich hätte jetzt nur 2 Möglichkeiten: zahlen oder Anwalt.
Was soll ich tun? TT__TT das bisschen Geld das ich habe ist mir zu schade um es denen zu geben.
Ich habe außerdem den "Stern" eine Mail geschrieben und erzählt das ich ein Abo ihrer Zeitung von der PVZ erhalten habe und ob das okay ist?
 

schnippewippe

New member
@ Dribbelkasper

Also kein Mahnbescheid. !!!!!

Es handelt sich um ein reguläres Abo welches 2 Monate gratis Zustellung, 12 Monate gegen Rechnung und einen Reisegutschein von €100 beinhaltet.
und es war ihm klar gewesen das der Vertrag über 12 Monate läuft. Er ist nicht im Glauben gewesen , dass es nur ein gratis Testabo ist. Denn den Usern hier wurde das ja als ein Testangebot angedreht.

Auf dieser Kopie sieht man das die Adresse mehrfach korrigiert wurde und nachträglich die Bankdaten eingetragen wurden.
Das Inkassounternehmen hat ihm eine Kopie des Vertrages geschickt.
In einem Vertrag darf nichts hinterher einseitig verbessert werden.
Wer sagt mir denn , dass der Werber es nicht doch gleich verbessert hatte und sie das mit der falschen Strasse nur alles schreiben um jetzt so spät doch noch Geld zu kassieren.

Woher haben sie denn seine Bankdaten gehabt. ? und warum haben sie diese überhaupt gehabt.""" 12 Monate gegen Rechnung """
Die Kopie des Vertrages wo die Bankverbindung steht ,kam doch vor der Zahlung deines Kolegen.
Wenn in der Kopie die Bankdaten stehen,
wieso haben die dann aber nicht vom Konto abgebucht ?

8 Monate nach Vertragsabschluss erhielt mein Kollege Post vom Inkassounternehmen mit dem bereits genannten Betrag. In diesen 8 Monaten wurde keine Zeitung und keine Rechnung zugestellt. Angeblich wurde PVZ erst nach diesen 8 Monaten von der Post die korrekte Adresse mitgeteilt. Weiterhin behauptet PVZ das die ausgelieferten Zeitungen und Rechnungen nicht wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt wurden.
2. Mein Kollege ist ein Schaf und hat erst nach der achten Mahnung reagiert.
Nach der achten Mahnung hat mein Kollege nun die Rechnung bezahlt.
8 Monate nach Vertragsabschluss erhielt mein Kollege Post vom Inkassounternehmen mit dem bereits genannten Betrag.
Da er es da bezahlt hat war das ja die letzte Mahnung.
Dann hat dein Kolege 8 Mahnungen in einen Monat erhalten ?

Weiterhin behauptet PVZ das die ausgelieferten Zeitungen und Rechnungen nicht wegen Unzustellbarkeit zurückgeschickt wurden.
Da hätte ich mitgeteilt, dass es nicht mein Verschulden ist, wenn der Werber falsche Daten einträgt und der Briefträger es dort ( wo auch immer ) eingeworfen hat.
Was ich doch sehr seltsam finde. Gibt es denn diese Strasse mit C ? geschrieben ? und wohnt da ein Mieter mit den Namen deines Kollegen. Das hätte ich aber stark angezweifelt.

Nun gut- er hat gekündigt. Die Kündigung werden sie nun zum Ende der Laufzeit anerkennen.
 
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schnippewippe

New member
Ich hatte mitte Dezember so einen dämlichen Zettel unterschrieben und habe nun einen Brief von Knorz.Schütz.Lawers erhalten.
Was sollte ich jetzt am besten machen?
Ich habe denen heute eine Mail geschickt und ihnen die Lage aus meiner Sicht erzählt (immer wieder die Hoffnung das es noch gute Menschen gibt).
Meine Mutter meinte ich hätte jetzt nur 2 Möglichkeiten: zahlen oder Anwalt.
Was soll ich tun? TT__TT das bisschen Geld das ich habe ist mir zu schade um es denen zu geben.
Ich habe außerdem den "Stern" eine Mail geschrieben und erzählt das ich ein Abo ihrer Zeitung von der PVZ erhalten habe und ob das okay ist?
Erst einmal zu deiner Mail an den Stern. Das ist schon ok. Hast doch unterschrieben. Du hättest dem Verlag mitteilen sollen, auf welche Art ( Täuschung )es zu dem Vertrag kam. So weiss der Verlag ja nicht worum es wirklich geht.

Darf ich mal fragen ob du noch minderjährig bist ?
Dann wärst du eh raus.
Wenn man dich durch Lügen in den Glauben gelassen hat, dass es ein gratis Angebot ist, würde ich wie auch die andern User hier, nicht zahlen.
Anwalt - würde ich nur gehen wenn ich eine Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung habe.
Auch für Dich noch einmal.
Diese Sache läuft schon über 20 Jahre so und es gab bis heute weder einen Mahnbescheid noch ein Urteil was die PVZ gewonnen hat.

Würde den Vertrag wegen Irrtum und Täuschung anfechten. Die werden zwar versuchen zu erklären wieso du zahlen musst . Die Täuschung ( Lügen ) kurz mitteilen.
Aber denke mal darüber nach, warum die in den 20 Jahren noch nie vor Gericht gingen.

Einmal per Einschreiben mit Rückantwort oder Einwurf. Per Einwurf würde ich es später aber ausdrucken.


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Valnar

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Was bisher geschah:

Die von Ihnen geltend gemachte Forderung besteht nicht.

Ein Vertrag zwischen uns ist nicht zustande gekommen. Es fehlt bereits an der Abgabe entsprechender Willenserklärungen. Die etwaig abgegebene Erklärung hätten Sie gemäß § 133, 157 BGB nicht dahingehend verstehen dürfen, dass ich mich vertraglich binden möchte. Im Übrigen weise ich Sie darauf hin, dass die Beweislast für einen wirksamen Vertragsschluss allein bei Ihnen liegt.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen arglistiger Täuschung. Wesen und Inhalt des etwaigen Vertrages wurden durch falsche Behauptungen Ihres Vertreters bewusst entstellt und unterdrückt.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrags wegen
Irrtums. Das Wesen des Vertrages war mir nicht bekannt und ich unterlag insoweit einem Irrtum über den Charakter des Vertrages als Ratenzahlungsvertrag.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung eines etwaigen zwischen uns geschlossenen Vertrages wegen Irrtums. Einen von Ihrem Vertreter absichtlich versteckt gehaltenen Hinweis auf die Kostenpflicht der Anmeldung habe ich nicht gesehen und unterlag insoweit einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit des Angebots.

Höchst hilfsweise erkläre ich den Widerruf meiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung. Sie hätten mich ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufsrechts aufklären müssen. Dies haben Sie nicht getan. Die von Ihnen vorgesehene Erklärung genügt nicht den Anforderungen des deutschen Rechts. Sofern Sie sich auf § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB berufen, sind Ihre Ausführungen falsch. Das Mobiltelefon welches ebenfalls Gegenstand des Vertrages ist habe ich bis zum Verfassen dieser Erklärung nicht erhalten, die Widerrufsfrist entsprechend § 355 BGB hat demnach noch nicht begonnen.

Höchst hilfsweise erkläre ich die Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Termin.
Zudem kündige ich mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung für folgendes Konto:

<Hier Kontodaten>

Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Mit freundlichen Grüßen,


<Name>
Antwort vom PVZ sinngemäß:

Widerrufsfrist ist verstrichen, weil nur 14 Tage nach aushändigung des Vertrages. Den ich bis heute nicht habe. Anfechtung wurde erstmal gekonnt ignoriert. Soll ich darauf überhaupt antworten und was soll ich schreiben?
 
L

liver

Guest
Hallo zusammen,

habe heute einen Brief von der PVZ bekommen, in dem mir mitgeteilt wird, dass ich ab dem 30.04. die Zeitschrift kicker zu einem wöchentlichen Preis von 3,65€ bekomme.

So weit ich mich erinnern kann war es der 28.3., an diesem Tag hat mich eine freundliche junge Dame angesprochen, ob ich nicht an einer Osterlotterie mitmachen wolle. Habe mir nicht dabei gedacht und meine Daten angegeben. Dann sollte ich einmal auf der Vorderseite unterschreiben und einmal auf dem Durchschlag gegen die Datenweitergabe an Dritte. Dann fragte sie mich, ob ich denn nicht eine Zeitschrift meiner Wahl gratis dazu bekommen möchte. Das Wort gratis hat mich damals anscheinend so abgelenkt, das ich mit einer weiteren Unterschrift auf einem weiteren Durchschlag eingewilligt habe. Ich fragte sogar noch, ob ich auch wirklich nichts bezahlen müsse, was verneint wurde. Erste Zweifel habe ich dann gleich auf der Heimfahrt bekommen.

Habe sofor ein Kündigungsschreiben aufgesetzt und per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt.

Muss ich noch irgendetwas beachten?
 
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