@Dribbelkasper;
So ganz verstehen tue ich deinen Post nicht.
Ich bin zwar kein Anwalt , aber meine Meinung dazu werde ich trotzdem schreiben.
Dein Kolege hat im vollen Bewußtsein ein 14. tägiges Probeabo von Auto Motor Sport abgeschlossen. Und ? Wusste er ,das es sich danach verlängert. Oder hatte der Werber wie bei den andern Usern hier gelogen.
Es wundert mich, dass er seine Daten selber eingetragen hat und bei der Adresse einen falschen Buchstaben geschrieben hat. ( Der Anfangsbuchstabe sei nicht C sondern K ..... ).Frage ihn mal , ob es nicht doch vom Werber eingetragen wurde.
Und wieso wurden denn seine Bankdaten nicht eingetragen ?
PVZ behauptet die Zeitungen seien nicht zustellbar gewesen da der Straßennamen nicht korrekt von meinem Kollegen eingetragen wurde ( Der Anfangsbuchstabe sei nicht C sondern K ..... ). Daraufhin habe man ein Inkassounternehmen eingeschaltet um die Adresse festzustellen ( Ermittlungskosten ). Dieses Unternehmen mahnte meinen Kollegen daraufhin fleißig ab ( insgesamt 8 Mahnungen ).
Das Inkasso hat nun die richtige Adresse gehabt und ihn 8 Mahnungen geschickt. ? Oder war es die PVZ ? Wieso hat er dann nicht darauf reagiert ? Das sollte man schon einmal machen. Schliesslich ist ja ein Vertrag abgeschlossen worden.
Da er Mahnungen bekam, muss ihm ja klar gewesen sein, dass er seine Unterschrift nicht nur für ein Probeabo gegeben hat.
Denn das war doch wohl gratis gewesen. Oder?
da mein Kollege nie ein Heft erhalten hat und somit weder die Chance die Zeitung zu "probieren" noch die möglichkeit hatte das Abo zu kündigen und das Geld zurückfordern.
Hatte er denn keine Vertragsunterlagen mitbekommen ?
Geld zurückfordern ? Verstehe ich nicht ganz. Er hat doch erst beim Mahnbescheid ????? gezahlt.
Noch einmal !!!! Mit einer Kündigung erkennt man einen Vertrag an !!! Dann zählt diese Kündigung auch zum Ende der Laufzeit des Vertrages und man muss zahlen.
Nun verging Woche um Woche ohne das Ihn je eine Zeitung erreicht hätte.
Die Wochen verstrichen bis er auf einmal einen Mahnbescheid eines Inkassodienstleister in der Post hatte.
Schutz vor Inkasso - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin - Verbraucherrecht und Verbraucherschutz
In der Regel drohen die Inkassofirmen das Mahnverfahren nur an, beantragen es letztendlich aber nicht
. Der Grund dafür liegt darin, dass sie im Rahmen des Mahnverfahrens nicht ihre eigenen Gebühren einfordern können. Deshalb geben viele Inkassobüros das Forderungsverfahren an eine Rechtsanwaltskanzlei ab, bevor der Mahnbescheid beantragt wird. Der Rechtsanwalt kann über den Mahnbescheid, die eigenen Gebühren einzufordern.
Bist du sicher das es ein
Mahnbescheid vom
Gericht war ?
Was hat dein Kollege dann getan?
Angenommen es war ein Mahnbescheid .Da er bezahlt hat, wird er ja auch den
Mahnbescheid anerkannt und an das Gericht zurück geschickt haben.
Oder war es doch nur die Mahnung eines Inkassodienstleister
Deine Frage –Rat
Ich würde meinem Kollegen nun empfehlen eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schreiben. Zusätzlich würde ich Widerspruch einlegen da mein Kollege nie ein Heft erhalten hat und somit weder die Chance die Zeitung zu "probieren" noch die möglichkeit hatte das Abo zu kündigen und das Geld zurückfordern.
Das Geld wird er wohl kaum wieder bekommen. Beim Mahnbescheid ???????hat er den Vertrag ja anerkannt. Ich schätze das man es auch so nicht freiwillig wiederbekommen würde. Versuchen kann er es ja.
Hat dein Kollege die Adresse wirklich selber falsch eingetragen ?
Oder hat der Werber nicht doch die Daten eingetragen.
Also ich kenne es
nicht so, dass man seine Daten selber eintragen kann.
Hat der Werber es eingetragen liegt der Fehler ja nicht beim Kollegen.
Dann würde ich mitteilen, dass die Adresse von mir richtig mitgeteilt wurde und es ein Fehler des Werbers war.
Dann sollen sie sich die Unkosten doch vom Werber ersetzen lassen. Der hat ja auch unterschrieben und ist somit für die PVZ erreichbar. Die Werber lassen einen Kunden beim unterschreiben auch keine Zeit, es sich noch einmal durchzulesen. Was ja beim einem ""nur"" Probeabo auch nicht nötig ist. Hätte man genug Zeit, wäre das nicht nur mit dem Buchstaben aufgefallen, sondern auch mit der Täuschung über das Probeabo.
Wenn es der Fehler der Werbers war, würde ich ruhig vom Rücktritsrecht gebrauch machen. Es sind ja keine Zeitungen gekommen. Also der Vertrag ist nicht erfüllt worden.
Da es ja nur ein Probeabo war ( Erklären was der Werber erzählt hat) aber keine Zeitungen kamen, trafen die Mahnungen auch nicht auf deinen Kollegen zu und er hat leider nicht reagiert. ( Fehler !!! Man sollte einmal reagieren )
Leute ihr solltet echt einmal reagieren. Ihr habt ja eure Unterschrift gegeben.
Wenn dein Kollege jetzt kündigt muss er den Rest der Laufzeit des Vertrages bezahlen.Ich würde hier nur hilfsweise Kündigen.
Als erstes den Vertrag wegen
Irrtum anfechten . Als zweites den Vertrag wegen Täuschung des Werber anfechten. Denn nur durch dessen
Täuschung ist es zu dem Irrtum deines Kollegen gekommen.
Nachdem die richtige Adresse bekannt war, hätte man ihn ja erst einmal davon unterrichten können ,dass da wohl ein Schreibfehler war und das sie nun die Laufzeit nach hinten verlängern werden . Dann wäre die Täuschung des Werbers gleich aufgefallen und dein Kollege hätte sofort widersprochen und den Vertrag angefochten.
So, ich hoffe du steigst hier durch.