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Stella
Guest
Vielen Dank für eure Antworten. Ich versuche es trotzdem mal mit dem Widerruf bzw. anfechten. Das ist wohl besser als gar nichts tun.
Viele Grüße,
Stella
Viele Grüße,
Stella
Hallo
ich hab das gleiche Problem wie soviele von euch hier.
Ich war am Sa. den 15.12.2012 in Nürnberg um Boxen zu schauen.
Ich bin dann in der Pause mir was zum Essen holen gegangen, dann kam ein junger Mann zumir und fragte mich ob ich die "Sportbild" kostenlos zugeschickt bekommen will. So jung und naiv ich ja bin hab ich den 1. von 2 Zettel ausgefüllt (nur die Kontaktdaten nicht die Bankverbindung) und unterschrieben dort stand aber nichts von Abo.
Er sagte dann ich muss den Durchschlag unterschreiben wegen Datenschutz ich hab im ersten Satz gleich gelesen " Abo über 12 Monate ".
Ich sagte zu ihm, dass ich das nicht unterschreibe. Er sagte er schmeisst ihn dann weg.
Heute kam ein Brief mit dem Inhalt das ich ein Abo von 26 Zeitschriften der "Auto Motor und Sport" für je 3,95€ abgeschlossen hab.
Wie soll ich jetzt vorgehen?
Ich habe ja nur unter den Kontaktdaten unterschrieben und nicht beim Datenschutz.
Ist das rechtens das sie ohne meine Einwilligung dies an eine andere Firma weitergeben dürfen?
Wenn nicht, habe ich den Verdacht das meine Unterschrift auf dem 2. Zettel gefälscht worden ist.
Das sind mündliche Absprachen.Ich war dort auch. Zu mir hat man gesagt, das 1. Heft ist kostenlos und DANACH kann man auswählen, ob man ein Abo möchte, oder nicht.
Hast du diese nicht erhalten? Hast auch nichts anderes erhalten wo eine Widerrufsbelehrung steht?dass die 2. Seite mit der Widerrufsbelehrung anders ausgesehen hatte
Sollte der Brief nicht abgeholt werden ,kommt er ja mit einen Vermerk von der Post zu dir zurück. Dann würde ich den Brief so lassen wie er ist. Später wenn die PVZ schreibt, vom Umschlag eine Kopie machen und diese dann mitschicken. Du hast doch bestimmt eine Kopie des Widerrufs gemacht. Würde ich auch mitschicken. Da die Widerrufsfrist dann schon abgelaufen ist, würde ich den Vertrag nun auch noch wegen Täuschung und Irrtum anfechten.Kurz die Täuschung beschreiben.Post
Was passiert, wenn der Empfänger eines Einschreiben nicht zu Hause ist und auch kein Ersatzempfänger die Sendung annimmt?
Der Zusteller hinterlässt eine Benachrichtigung im Briefkasten des Empfängers.
Mit dieser Benachrichtigung kann die Sendung innerhalb von 7 Werktagen bei der benannten Postfiliale abgeholt werden, und zwar vom Empfänger selbst oder Empfangsbevollmächtigten. Wird die eigenhändige Übergabe beauftragt, kann allein der Empfänger oder ein hierzu besonders Bevollmächtigter die Sendung abholen.
Ich würde jetzt erst einmal gar nichts mehr machen. Erst wenn ein Schreiben von der Inkasso oder vom Anwalt kommt. Dann würde ich mitteilen, dass ich der Mitteilung einen kostenplichten Vertrag zu haben am...........widersprochen habe. Da der Werber mich belogen hat und in den Unterlagen später beweisbar Änderungen vorgenommen wurden, fechte ich den Vertrag wegen Täuschung und Irrtum an.Sollte ich noch einmal Post erhalten,werde ich Anzeige erstatten.
Wenn die dich echt auf Grund des Anrufes rauslassen ,glaube ich auch daran...
es geschehen noch zeichen und wunder, glauben tue ich es erst, wenn ich es hoff heute, eigenhändig seh und in der hand halte! :laugh:
habe soeben in meinem postkasten "das wunder" bekommen :laugh:Wenn die dich echt auf Grund des Anrufes rauslassen ,glaube ich auch daran.