Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf

Rykas

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Der "Spaß" geht in die nächste Runde...
Habe wieder ein Schreiben bekommen...hatte in meinem letzten Anscheiben geschrieben, dass ich nicht zahlen kann und nur gerade so mit dem bissl Geld hin komme, das ich hab...
Nu kommen die mir auf Nett und schlagen Ratenzahlung vor...hier das eingescannte Schreiben (zwei Seiten):

http://www10.pic-upload.de/10.08.13/chqqtb11l57b.jpg
http://www10.pic-upload.de/10.08.13/srb93mrmkk39.jpg

Was mir aufgefallen ist: Die Unterschriften vom RA sind unterschiedlich...wenn er mal mit und mal ohne Vornamen unterschreibt ist ja ok, aba die sehen sich ja nun nicht wirklich ähnlich...hier ma die eingescannten Unterschriften...

Schreiben eins:


Schreiben zwei:


Aber wenigstens hat der RA diesmal ein Aktenzeichen (PVZ/Opfername) und auch Betreffzeile(n)...
Wie geh ich nun weiter vor?
 

schnippewippe

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Was ich machen würde.

Sie teilen mir mit, das ich sicherlich Verständnis dafür habe , das Ihre Mandantschaft formell von der Rechtsmäßigkeit der Auftragserteilung aussgehen muss. Nein ! Dafür das Ihre Mandantschaft davon ausgehe das ich einen gültigen Vertrag habe , habe ich kein Verständnis! Ihre Mandantschaft hat von mir per Einschreiben / Einwurf die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung (Lügen) der Werber erhalten. Das gleiche Schreiben ging auch noch einmal per E-mail an ihre Mandantschaft.
Ich möchte bitte die Originalvollmacht erhalten , woraus hervorgeht das ihre Mandantin als Dienstleister der Auftragsgeberfirma ……………. berechtigt ist, bei mir …….einen Anwalt damit zu beauftragen Geld einzutreiben. Das obwohl ich den Vertrag wegen der unverschämten Lügen der Werber der Auftragsgeberfirma seiner Mandantschaft wegen Täuschung und Irrtum angefochten habe.
Sie teilen mir mit ,dass ich ihr Mahnschreiben bis zur Abklärung der Angelegenheit vorläufig als gegenstandlos betrachten kann
Auch wenn von Ihrer Seite aus die Eintreibung des Geldes erst einmal eingestellt wurde, fordere ich sie auf , mir die Originalvollmacht von ihrer Mandantschaft mit den Auftrag bei mir ……..Geld einzutreiben zu schicken..
Sie bieten mir für den von mir angefochteten Vertrag Ratenzahlung an. Wenn ich diese Ratenzahlung annehme, erkenne ich den Vertrag ja an und muss diesen auch bezahlen.
Wozu hätte ich dann den Vertrag wegen der frechen Lügen der Werber erst anfechten sollen ? Wenn ich dann doch zahle. Das ich das Geld für so einen Vertrag gar nicht habe, sollte lediglich klar machen, dass wenn der Werber beim Gespräch bei der Wahrheit geblieben wäre, es gar keine Unterschrift unter dem Vertrag von mir gäbe.
Da ich den Vertrag beweisbar per Einschreiben bei der Pvz angefochten habe und Sie den Fall übernommen haben, sehe ich keinen Grund noch einmal mich mit der PVZ auseinandersetzen zu müssen. Da man bei der PVZ nicht auf den Inhalt meiner Schreiben eingeht ( Anfechtung) , lassen sie sich meinen ganzen Schriftverkehr den ich mit ihrer Mandantschaft geführt habe vorlegen.Wann hört endlich diese Art an Verträge zu kommen auf !? "Schon im Jahr 2004 bewertete der Bundesgerichtshof (BGH) das gezielte Ansprechen von Passanten im öffentlichen Verkehrsraum als rechtswidrig (Urteil vom 01.04.2004, AZ: I ZR 227/01)",. In der Öffentlichkeit soll jeder weitgehend von lästigen Werbern verschont werden.
Noch dazu "wenn die so lügen." Sollte man mich nicht in Ruhe lassen, werde ich Anzeige erstatten.


Das ist das was ich machen würde . Meine Tochter hatte schon zweimal Probleme mit der PVZ. Angeblich Verträge am Telefon abgeschlossen. Ihr Jugendfreund angeblich auf der Strasse. Hatte aber gar keinen Vertrag abgeschlossen. Was du nun machst ? Musst du selber entscheiden.
Das mit der Anzeige würde ich dann auch machen. Ich würde mich auch nicht noch einmal abwimmeln lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Michel

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Hallo,
Da passiert nichts , weil der Aufwand und die Kosten einfach zu hoch sind . Mach Dir mal keine Gedanken .Das ist nur Bangemacherei .
Gruß ; Michel
 

Rykas

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Sry, dass ich mich erst jetzt melde, aber es gab eín meinem Kreis nen Todesfall und beinahe noch einen zweiten (beides auf grauenvolle Art...). Musste mich erst einmal davon erholen...

Ich hoffe, dass das gut ausgeht...
Ich habe den Text angepasst und abgeschickt...mal schauen, was nun für eine Antwort kommt...
 
Hey ihr Lieben, ich habe Antwort bekommen. . und zwar gleich 2 Briefe.. ein Brief mit einer erneuten Rechnung.. diesmal aber mit 5 Prozent Zinssatz oben drauf.. und eine Drohung.. dass bei abermals verspaetenen Zahlens.. mehr Zinsen raufkommen..

und dieser Brief fing mit "Frau ... , haben Sie uns vergessen?" an, was ja schon sehr laecherlich ist.

Zum 2. Brief, welches die Antwort auf mein Widerrufs-/Anfechtungsbrief zu sein scheint:
In diesem wird mit uebertriebenen Erwaehnungen von Paragraphen mir deutlich gemacht, dass "muendliche Nebenanredungen von diesem Bestellvertrag ausgeschlossen sind" und wenn ich Unterlagen haette (hab nie irgendwelche Unterlagen bekommen, nicht mal einen Vertrag), in denen meine Aussagen schriftlich festgehalten wurden, Ihnen doch bitte zukommen zu lassen..

ich finde es eine Frechheit..

nun ist meine Frage.. wie ich weiter vorgehen soll..
hoffe auf Hilfe
 

Michel

New member
Hallo ,
Und Du wirst auch noch einen dritten Brief bekommen , wo Dir noch mehr aufgebürgt wird. Dann heißt es : Dies ist die letzte Mahnung , da wir sonst gezwungen sind , den Vorgang an ein Gericht oder an einen Gerichtsvollzieher zu senden , wo die Kosten dann noch höher werden . Mensch : da kommt nichts mehr .Das ist nur eine Masche . Damit sollen nur die Kunden eingeschüchtert werden . Von 100 Kunden , bezahlen dann ca. 70% . Das gehört zum GESCHÄFT !!!!! Es kann sein , das Dein Auftrag an eine andere Firma weiter verkauft wird , und diese dann versucht , nur die Mahngebühren einzutreiben . Auch da ist es das gleiche Spiel , Mach Dich nicht verrückt . Eines sollte Dir und all den anderen aber sicher sein : Deine Daten , die Du angegeben hast werden weiter verkauft . Abnehmer dafür gibt es zu Haufen , überhaupt , wenn man Kontodaten mit angegeben hat .
Mich würde nur Interessieren , bei welcher Firma Du den Vertrag abgeschlossen hast . Denn eigentlich gibt es nur ganz wenige , die selbstständig arbeiten , denn dahinter steckt immer noch ein ganz Großer , der nur nicht mehr in Erscheinung treten will / darf / kann .
Das ganze ist und bleibt immer noch ein Millionengeschäft , und nichts wird sich daran ändern . Ist völlig egal was für ein Gesetz verabschiedet wird , das wird es immer geben . Denn Lügen ist nicht strafbar !!!
Also , lass Dich nicht kirre machen .
Gruß; Michel
 

firecracker

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Michels Antwort kann ich 100% bestätigen! Heute hat so ein Drücker auch bei mir probiert einen auf Drogenausteiger zu machen und da hab ich das gleich mal gegoogelt so bin ich hier aufs Board gestoßen.

Warum kann ich es zu 100% bestätigen? Weil ich vor Jahren auch schon mal so nen Scheiß an den Backen hatte. Alles was ich damals bezahlt habe waren 50€ an meine Rechtsschutz Versicherung und im Grunde waren die auch sogar überflüssig.

1. Es kommt ne Rechnnung. Verhalten: NICHT Bezahlen!

2. Es kommt ne Mahnung mit Mahngebühren. Verhalten: NICHT Bezahlen.

3. Es kommt ne zweite Mahnung mit Androhung von Gerichtsvollzieher und SCHUFA Eintrag: Verhalten: NICHT Bezahlen!

4. Es kommt ein Brief von einem Abmahnanwalt. Verhalten: NICHT Bezahlen

5. Es kommt ein zweiter Brief vom Anwalt/ bzw. jetzt kommt ein Brief vom Inkassobüro mit mit Drohungen: Verhalten: Nicht bezahlen!

6. Man hat endlich Ruhe und es passiert rein gar nichts. Ich habe nie etwas vom Gericht noch von der Schufa bekommen. Auch eine Selsbtauskunft der Schufa zeigte keienerlei Einträge. Das ganze ist jetzt über 5 Jahre her und nichts passiert.

Ursprünglich sollte ich mal 174€ bezahlen. Mit den ganzen ABZOCKgebühren waren es am Ende über 750€, aber ich habe nichts bezahlt.

Es gibt aber genug die das Bezahlen und so machen die ihr Geld. Bezahlt nichts! Nur Drohungen. Kein Gericht der Welt gibt denen Recht und die wagen es auch nicht vor Gericht zu gehen, denn sonst könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden (auch wenn es diese Regelung in DE nicht gibt), trotzdem müsste die Firma zunächst alle ihre Kosten selbst tragen und nach dem Gerichtsurteil euch eure Rechtsberatung bezahlen und dazu noch eine satte Geldstrafe. Lasst euch nicht einschüchtern. Außer den paar Briefen kam rein gar nichts.
 

Rykas

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Hab nen Brief vom Anwalt bekommen (also ne Antwort)

Einmal ein Schreiben, mit folgendemm Inhalt:
- Mein Schreiben wurde zur sachlichen Klärung an PVZ weiter geleitet, PVZ wird lt. Anwalt das Ganze nochmal prüfen (wers glaubt ^^)
- PVZ wird mir dann direkt antworten...
- bis dahin soll ich seine Forderung als Gegenstandslos betrachten...

Als Anlage is eine vom Anwalt beglaubigte Vollmachtskopie (Hr. H. hat selber beglaubigt)

Mal schauen, was als nächstes kommt...bin bald im Urlaub..die sollen mal Hinne machen ^^
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Sam

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Hi ich bin neu.

Mir ist dasselbe mit pvz passiert aber das ich einen Vertrag für autowerbung unterschrieben habe.der nie eingetroffen ist.dann habe ich die Zeitschriften Abo mit Rechnungen bekommen!!!
Ich habe bisher nix bezahlt.
Das Widerrufsrecht war schon abgelaufen und ich habe denen einen Brief geschrieben das der Vertrag wegen arglistiger Täuschung nicht rechtsgültig ist!
Dann kam Inkasso Büro Post von Phönix.

Die Tage hat immer wieder eine fremde Nr angerufen und heut war ich dran,eine Frau vom Inkasso Büro.sie bietet mir Teilzahlung sonst geht's zum Gericht.
Ich hab gesagt ich kann mich ja nochmal melden.weil ich anscheinend zu gelassen war sagte sie ich hab zeit bis morgen früh 15uhr.
????
Seid wann sind Teilzahlung am Telefon geregelt rechtsgültig???


Wäre froh wenn ich eure Einschätzung dazu nochmal hören könnte!

Danke schonmal
 

schnippewippe

New member
Seid wann sind Teilzahlung am Telefon geregelt rechtsgültig???

Wäre froh wenn ich eure Einschätzung dazu nochmal hören könnte!

Danke schonmal
Teilzahlung ? Meinst du, dass sie dir ein Teil des Geldes erlassen wollen?

Da würde ich mich fragen, warum machen die das? Sie sind doch der Meinung das Geld steht ihnen zu.
Was ist aber , wenn ich diese Teilzahlung leiste und sie dann sagen, dass es eine Ratenzahlung ist.Da ich bezahlt habe, habe ich ja die Teilzahlung-Ratenzahlung anerkannt und muss nun zahlen. Kann ja nicht beweisen, dass es anders besprochen wurde,
Meiner Tochter wollten sie schon 2 mal solch ein Abo am Telefon andrehen. Obwohl sie nein sagte kamen Zeitschriften und dann Briefe. In denen versuchte man ihr klar zu machen .das sie ihre Bankdaten mitzuteilen hat. Ihr Jugendfreund hatte angeblich vor 22 Jahren einen Vertrag unterschrieben . Aber die Unterschrift war nicht von Ihm. Er war zur Zeit gar nicht in der Stadt. Ich habe bis jetzt noch kein Urteil gegen Getäuschte gefunden.
Ich würde mich weiter fragen, wieso betreiben die so einen Aufwand.
Ich habe den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.Sie wissen doch das ich nicht bezahle. Warum klagen die nicht ? Wenn die mich noch einmal anrufen würden, würde ich sagen, die sollen mir für eine Anzeige bei der Polizei die Daten des Werbers schicken. Mich würde mal interessen ob der Werber auch vor Gericht so lügen würde.
Also ich würde nicht anrufen. Ich würde ein Fax oder E-mail schicken.Nur mitteilen, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. In solch einen strittigen Fall darf auch kein Schufaeintrag gemacht werden.Wieso sollte ich einen Vertrag wegen der Lügen der Werber anfechten und dann doch bezahlen. Wann hört diese Art Kunden zu werben auf.
 

Michel

New member
Hallo Sam

Auch hier kann ich Dir sagen , das es so etwas nicht gibt , daher kannst auch Du ganz beruhigt sein . ES IST ALLES NUR THEATER !!!!

Es gibt keinen einzigen Fall in der Deutschen Rechtsgeschichte , wo " Sie " jemals damit durch gekommen sind .
Sämtliche Richter und Staatsanwälte kennen doch diese Masche . Ganz zu schweigen von den Verbraucherzentralen .
Also , beruhige Dich .
Gruß ; Michel
 

Sam

New member
Teilzahlung ? Meinst du, dass sie dir ein Teil des Geldes erlassen wollen?

Da würde ich mich fragen, warum machen die das? Sie sind doch der Meinung das Geld steht ihnen zu.
Was ist aber , wenn ich diese Teilzahlung leiste und sie dann sagen, dass es eine Ratenzahlung ist.Da ich bezahlt habe, habe ich ja die Teilzahlung-Ratenzahlung anerkannt und muss nun zahlen. Kann ja nicht beweisen, dass es anders besprochen wurde,
Meiner Tochter wollten sie schon 2 mal solch ein Abo am Telefon andrehen. Obwohl sie nein sagte kamen Zeitschriften und dann Briefe. In denen versuchte man ihr klar zu machen .das sie ihre Bankdaten mitzuteilen hat. Ihr Jugendfreund hatte angeblich vor 22 Jahren einen Vertrag unterschrieben . Aber die Unterschrift war nicht von Ihm. Er war zur Zeit gar nicht in der Stadt. Ich habe bis jetzt noch kein Urteil gegen Getäuschte gefunden.
Ich würde mich weiter fragen, wieso betreiben die so einen Aufwand.
Ich habe den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten.Sie wissen doch das ich nicht bezahle. Warum klagen die nicht ? Wenn die mich noch einmal anrufen würden, würde ich sagen, die sollen mir für eine Anzeige bei der Polizei die Daten des Werbers schicken. Mich würde mal interessen ob der Werber auch vor Gericht so lügen würde.
Also ich würde nicht anrufen. Ich würde ein Fax oder E-mail schicken.Nur mitteilen, dass der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten wurde. In solch einen strittigen Fall darf auch kein Schufaeintrag gemacht werden.Wieso sollte ich einen Vertrag wegen der Lügen der Werber anfechten und dann doch bezahlen. Wann hört diese Art Kunden zu werben auf.
Danke an alle fürs Antworten!

Die meinten mit Teilzahlungen Ratenzahlungen!!!!


Hey ich hatte genau denselben brief:blushing:

Was ich noch sagen wollte was ich gelesen habe: wenn man von Anfang das ignoriert und kündigt wegen arglistiger Täuschung oder was anderes darf man NIEMALS anfangen zu Zahlen,denn damit Wiederkehr man rein rechtlich seine Aussage und bestätigt die das Klägers das die Zahlungsforderungen berechtigt sind!!!
 

schnippewippe

New member
Ist doch schön das sie solche Art von Werbung auch nicht gutfinden.
Wenn es mich beruhigt,würde ich noch einemal ein Fax und eine E-mail schicken.
Würde Ihnen mitteilen,
dass ich keine Kündigung geschickt habe. Also können sie auch keine Kündigung zum.......annehmen.
Ich habe den Vertrag wegen der Lügen des Werbers angefochten. Da ich durch diese Lügen nicht davon ausgehen konnte, dass später solch ein teures Abo rauskommt, habe ich es auch noch wegen Irrtum angefochten.
Sie teilen mit, dass mündliche Abreden ausgeschlossen sind ! Dann teilen sie mir doch einmal mit, warum man die Unterlagen erst nach geben der Unterschrift bekommt. Man hat ja nur die Möglichkeit dem was der Werber erzählt zu glauben.Man meint es gut und wird dann so über den Tisch gezogen. Wieso werden die Begrüßungsschreiben erst nach Ablauf der Widerrufsbelehrung geschickt. Würde man das Begrüßungsschreiben 3-4 Tage nach Vertragsabschluß bekommen , würde man die Täuschung rechtzeitig mitbekommen und könnte noch fristgerecht widerrufen.
Auch dürfen sie in meinen Fall keinen Schufaeintrag vornehmen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Danke an alle fürs Antworten!

Die meinten mit Teilzahlungen Ratenzahlungen!!!!


Hey ich hatte genau denselben brief:blushing:

Was ich noch sagen wollte was ich gelesen habe: wenn man von Anfang das ignoriert und kündigt wegen arglistiger Täuschung oder was anderes darf man NIEMALS anfangen zu Zahlen,denn damit Wiederkehr man rein rechtlich seine Aussage und bestätigt die das Klägers das die Zahlungsforderungen berechtigt sind!!!
Man zahlst nicht freiwillig für das Abo. Das wird ja vom Konto abgebucht.
Wenn einen bewusst wäre ,was auf einen zukommt, würde man die Bankdaten ja gar nicht mitteilen. Darüber warum sie nach den Bankdaten fragen, gab es hier ja schon einige fragwürde Erklärungen die von den Werber abgegeben wurden .:ermm:
Viele User bekamen es ja erst mit, als die das Geld vom Konto schon abgebucht hatten.
Wer aber eine Rechnung erhält und selber bezahlt, hat Pech gehabt. Der kann sein Geld nicht wieder von der Bank zurück holen lassen.


Ratenzahlung würde ich auch nicht eingehen. Das kann ich ja nur für einen Vertrag den ich auch willentlich eingegangen bin. Aber dann wäre ich ja nicht hier gelandet.
 
Zuletzt bearbeitet:

Harald67

New member
Hallo zusammen- ich bin's 'mal wieder: Zur allgemeinen Info: Auch wenn man bereits etwas gezahlt hat, so ist das immer noch keine Anerkenntnis eines angeblichen geschlossenen Vertrags und somit auch rechtsungültig. Im Gegenteil: man kann solche Zahlungen sogar wieder zurückfordern.
Aufgepasst: Dagegen ist die Zustimmung zu einer Ratenzahlung wiederum als Anerkenntnis eines "Vertrages" gültig. Somit niiiiiiiiieeeeeeeeee, nie, nie, nie- also aber auch gar nie!!!!!! einer Ratenzahlung zustimmen. Denn dann müsst ihr den Rest auch bezahlen. Ratenzahlung ablehnen und das ganze aussitzen.
Briefe schreiben bringt gar nichts- die wollen nämlich nichts verstehen und stellen sich einfach noch viel dümmer, als sie eh schon sind (meine Meinung). Man bekommt ständig Standardbriefe zugeschickt und nach einer Weile bekommt man wieder den ersten Standardbrief und könnte von vorne anfangen.
Also: abwarten bis eine amtliche Ankündigung zur Einleitung eines Mahnverfahrens ins Haus kommt und dann- erst dann Widerspruch einlegen innerhalb der Frist (14 Tage). Dann wird geprüft, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet wird (habe ich aber noch nichts gefunden). Auch hier gilt die Devise: Nicht mit dem Brötle schwätzen sondern gleich zum Bäcker gehen. Also nicht mit den Abzockern "verhandeln" sondern nur mit amtlichen Stellen.
Gruß, Harald67
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Hallo zusammen- ich bin's 'mal wieder: Zur allgemeinen Info: Auch wenn man bereits etwas gezahlt hat, so ist das immer noch keine Anerkenntnis eines angeblichen geschlossenen Vertrags und somit auch rechtsungültig. Im Gegenteil: man kann solche Zahlungen sogar wieder zurückfordern.
Richtig.
Aber eine solche Aussage sollte man auch belegen können.
Zum Glück gibt es ein Urteil.

a) Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen we-der die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnis-ses der beglichenen Forderung
BGH VIII ZR 265/07

Dann wird geprüft, ob überhaupt ein Verfahren eingeleitet
Wer soll da etwas prüfen?
Wird gegen den Mahnbescheid widersprochen geht dieser zurück an den "Gläubiger". Der kann 2 Sachen machen,ausser Spesen nichts gewesen oder er muss vor Gericht klagen.
 
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