Ich habe mal ein Beispiel-Brief mit den Texten aus einen deiner Postings zusammmen gestellt. Musste mal sehen was du daraus machst.
Wenn du es nicht per Einschreiben mit Einwurf machen willst, würde ich es per Fax schicken.
Ich würde mitteilen , dass du den Vertrag wegen der Lügen des Werbers wegen Täuschung und Irrtum angefochten hast.
Mein erstes Schreiben, welches ich natürlich aufgehoben habe, kam mit dem Vermerk zurück, dass der Empfänger dort nicht zu ermitteln sei . Durch diese mitgeteilte ungültige Adresse hat man mir die Möglichkeit eines fristerechten Widerrufes nicht ermöglicht.
Dann wurde die Sache von der anderen Seite in die Länge gezogen.
Ich fragte per Mail nach deren aktuellen Anschrift. Erst kam die Antwort, die brauchen meine Kundennummer...Ich antwortete daraufhin, wozu die diese denn brauchen, wenn ich doch nur deren aktuelle Anschrift haben will ( Ich hatte die Kundennummer nicht) Darauf kam keine Antwort mehr... Ich habe dann noch ein oder zweimal erneut eine Anfrage per Mail geschickt, wie deren aktuelle Anschrift ist - keine Antwort.
Ich beschloss, zu versuchen, über den Verlag die Anschrift rauszubekommen. Somit recherchierte ich die E-Mailadresse von dem Verlag, von denen die Zeitschrift kommt (Stern, Verlag Gruner & Jahr). Ich war da so frei und habe neben der Frage nach der Anschrift auch denen die Geschichte geschrieben, in der Hoffnung, dass die das sog. "Abo" entschärfen auch geschrieben, wenn die das beenden können, wäre ich froh darüber
Deren Antwort war, dass die mir nicht weiter helfen können, da sie nicht mein Vertragspartner sind und die haben mir die aktuelle Anschrift geschickt. Diese Antwort stimmt nach meiner Meinung so ja nicht. In einen Fall ,wo man einfach nur behauptet der Kunde hätte einen Vertrag abgeschlossen, haftet der Verlag ja auch für das Treiben des Subunternehmer.
BGH, Urteil vom 17.08.2011, Az. I ZR 134/10
Der Werber hat sich bei mir durch Lügen meine Unterschrift erschlichen. Ich habe nur für ein Gratis Abo unterschrieben. Ich wurden von einem jungen Mann angesprochen, ob ich nicht Interesse daran hätte zwei Monate lang kostenlos eine Zeitschrift zu bekommen. das ganze sei für einen guten Zweck.
Er erzählte mir, es gehe um ein Projekt, bei dem sozial benachteiligte Jugendliche eine Chance bekommen sollten.
Da möchte man was Gutes tun und wird so über den Tisch gezogen . Dann kann man den Vertrag wegen der falschen Anschrift nicht einmal widerrufen.
Sollten sie weiterhin auf eine Zahlung bestehen, fordere ich sie auf , mir Zecks Anzeige die Daten des Werbers mitzuteilen.
Auch habe ich nie wie behauptet wird ,eine Kündigung geschickt. Was von mir auch widersprochen wurde. Eine Stellungnahme zu der von mir geschilderten Sachlage ( Lügen des Werber ) wie es zu den Vertrag kam, habe ich nie erhalten.